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    [Steueroptimierung] Aktienverluste am Jahresende ausgleichen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.19 16:31:25 von
    neuester Beitrag 01.01.20 17:13:28 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.317.782
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      Avatar
      schrieb am 31.12.19 16:31:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Mein Broker ist Captrader/IB und ich bin mir nicht sicher, ob realisierte Verluste hier ins neue Jahr mitgenommen werden, daher spiele ich mit dem Gedanken, realisierte Aktienverluste vor Jahresende mit Aktiengewinnen auszugleichen.

      so wie ich das verstanden habe, gibt es zweierlei Töpfe für die Berechnung der Abgeltungssteuer: Aktien und Sonstiges.
      Ich habe dieses Jahr einen Gewinn von 3000€ mit Optionen und ETFs realisiert und einen Verlust von 5000€ mit Aktien. Mein zu erwartender abgeltungssteuerrelevanter Gewinn beträgt dann:

      3000 - 801 = 2199€, da ich den Verlust im zweiten Topf nicht verrechnen kann.

      Meine Frage an euch: Kann ich nun also noch guten Gewissens Aktiengewinne im Wert von bis zu 5000€ realisieren, ohne dass dies meine Steuer beeinflusst? Oder habe ich hier keinen Zugzwang, weil die Verluste sowieso ins nächste Jahr übertragen werden?

      Vielen Dank!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.19 17:35:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.255.630 von adhominem am 31.12.19 16:31:25
      Zitat von adhominem: Hallo zusammen,

      Mein Broker ist Captrader/IB und ich bin mir nicht sicher, ob realisierte Verluste hier ins neue Jahr mitgenommen werden, daher spiele ich mit dem Gedanken, realisierte Aktienverluste vor Jahresende mit Aktiengewinnen auszugleichen.

      so wie ich das verstanden habe, gibt es zweierlei Töpfe für die Berechnung der Abgeltungssteuer: Aktien und Sonstiges.
      Ich habe dieses Jahr einen Gewinn von 3000€ mit Optionen und ETFs realisiert und einen Verlust von 5000€ mit Aktien. Mein zu erwartender abgeltungssteuerrelevanter Gewinn beträgt dann:

      3000 - 801 = 2199€, da ich den Verlust im zweiten Topf nicht verrechnen kann.

      Meine Frage an euch: Kann ich nun also noch guten Gewissens Aktiengewinne im Wert von bis zu 5000€ realisieren, ohne dass dies meine Steuer beeinflusst? Oder habe ich hier keinen Zugzwang, weil die Verluste sowieso ins nächste Jahr übertragen werden?

      Vielen Dank!


      Willst Du vorsorglich schon für 2020 fragen? Oder hast Du mit der Schneckenpost Dein Posting vor Weihnachten abgesandt? Ansonsten dürfte es für Gestaltungen etwas spät sein.

      Die Aktienverluste sind genau wie die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu erklären, damit die AbgSt erhoben werden kann und verbleibende Verluste festgestellt werden können. Wenn die Bank die Gewinn-Trades noch in 2019 bucht, stimmt Deine Rechnung aber.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.12.19 17:45:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      adhominem,
      Captrader ist wohl ein ausländischer Broker. Dann hast du dort keinen Verlusttopf. Verlusttöpfe werden von inländischen Brokern geführt. Dein FA kann dir eine Verlustbescheinigung (VB) ausstellen. Ist einem Verlusttopf ähnlich – aber umständlich. Die VB ermöglicht dir dann steuerfreie Aktiengewinne von € 5t.

      Also mach eine Steuerklärung für 2019 mit Anlage KAP. Kurz bevor du sie ausfüllst, frag hier bei Unklarheiten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.12.19 18:06:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.256.125 von alzwo am 31.12.19 17:45:20
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von adhominem: ...


      Willst Du vorsorglich schon für 2020 fragen? Oder hast Du mit der Schneckenpost Dein Posting vor Weihnachten abgesandt? Ansonsten dürfte es für Gestaltungen etwas spät sein.

      Die Aktienverluste sind genau wie die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu erklären, damit die AbgSt erhoben werden kann und verbleibende Verluste festgestellt werden können. Wenn die Bank die Gewinn-Trades noch in 2019 bucht, stimmt Deine Rechnung aber.

      Gruß
      Taxadvisor


      Ich handle nur am US-Markt, von daher habe ich durchaus noch Zeit :-)

      Zitat von alzwo: adhominem,
      Captrader ist wohl ein ausländischer Broker. Dann hast du dort keinen Verlusttopf. Verlusttöpfe werden von inländischen Brokern geführt. Dein FA kann dir eine Verlustbescheinigung (VB) ausstellen. Ist einem Verlusttopf ähnlich – aber umständlich. Die VB ermöglicht dir dann steuerfreie Aktiengewinne von € 5t.

      Also mach eine Steuerklärung für 2019 mit Anlage KAP. Kurz bevor du sie ausfüllst, frag hier bei Unklarheiten.


      Also würde das Finanzamt einen Verlust dieses Jahr nicht akzeptieren ohne VB und die 5000 würden "ungenutzt verfallen" wenn ich nicht noch einige Gewinne mitnehme?
      Avatar
      schrieb am 31.12.19 18:09:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.256.041 von Taxadvisor am 31.12.19 17:35:05
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von adhominem: ...


      Willst Du vorsorglich schon für 2020 fragen? Oder hast Du mit der Schneckenpost Dein Posting vor Weihnachten abgesandt? Ansonsten dürfte es für Gestaltungen etwas spät sein.

      Die Aktienverluste sind genau wie die Gewinne in der Einkommensteuererklärung zu erklären, damit die AbgSt erhoben werden kann und verbleibende Verluste festgestellt werden können. Wenn die Bank die Gewinn-Trades noch in 2019 bucht, stimmt Deine Rechnung aber.

      Gruß
      Taxadvisor


      Leider kann man hier keine Posts editieren... meinst du damit, dass das Finanzamt Aktienverluste bei einem ausländischen Broker anerkennen würde auch ohne VB? Oder nicht, in diesem Fall würden die 5000€ Verlust ja "ungenutzt verfallen".
      2 Antworten

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      schrieb am 31.12.19 18:17:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.256.245 von adhominem am 31.12.19 18:09:46
      Zitat von adhominem: Leider kann man hier keine Posts editieren... meinst du damit, dass das Finanzamt Aktienverluste bei einem ausländischen Broker anerkennen würde auch ohne VB? Oder nicht, in diesem Fall würden die 5000€ Verlust ja "ungenutzt verfallen".


      Ausländische Broker erstellen keine Verlustbescheinigungen, weil sie nicht zum AbgSt-Abzug verpflichtet werden können, also hat das Finanzamt die Verluste gegen Nachweis anzuerkennen. Sie müssen aber im Jahr des Entstehens erklärt und festgestellt werden.

      Fraglich ist aber, ob Captrader die Verluste von heute noch in seinen Statements für 2019 ausweist.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.12.19 18:24:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      adhominem,
      Steuer wird Jahr für Jahr erhoben. In 2019 wirst du wohl keine Aktiengewinne mehr machen, um sie mit Verlusten in 2019 auszugleichen. Also bleibt nur der Weg über Anlage KAP. Machst du das nicht, zahlst du auf neue Aktiengewinne die volle Steuer.
      Avatar
      schrieb am 31.12.19 18:34:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 62.256.263 von Taxadvisor am 31.12.19 18:17:07
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von adhominem: Leider kann man hier keine Posts editieren... meinst du damit, dass das Finanzamt Aktienverluste bei einem ausländischen Broker anerkennen würde auch ohne VB? Oder nicht, in diesem Fall würden die 5000€ Verlust ja "ungenutzt verfallen".


      Ausländische Broker erstellen keine Verlustbescheinigungen, weil sie nicht zum AbgSt-Abzug verpflichtet werden können, also hat das Finanzamt die Verluste gegen Nachweis anzuerkennen. Sie müssen aber im Jahr des Entstehens erklärt und festgestellt werden.

      Fraglich ist aber, ob Captrader die Verluste von heute noch in seinen Statements für 2019 ausweist.

      Gruß
      Taxadvisor


      Das macht Sinn. "im Jahr des Entstehens erklärt und festgestellt" heißt dann, dass ich meine GuV einfach an Hand der Trade-Übersicht aufliste und dem Finanzamt mitteile (aka das was ich in einer normalen Steuererklärung sowieso mache)?
      Avatar
      schrieb am 01.01.20 17:13:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ja, einfach Gewinne und Verluste in der Steuererklärung Anlage KAP angeben, dann stellt das Finanzamt den Verlust (hier den nicht verrechneten Aktienverlust) fest.

      alzwo hat in Beitrag #3 mit "Verlustbescheinigung" etwas unglücklich formuliert. Das Finanzamt stellt den Verlust mit einem "Bescheid" fest und wird ihn dann in künftigen Veranlagungsjahren berücksichtigt. Wennder Steuerbescheid zugeht muss man nur darauf achten, dass dann auch ein entsprechender "Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags" dabei ist.


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