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    Rechtliche Schritte gegen Wirecard / AR / EY ? (Seite 4)

    eröffnet am 24.06.20 20:52:12 von
    neuester Beitrag 21.04.23 14:16:56 von
    Beiträge: 1.341
    ID: 1.326.811
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      Avatar
      schrieb am 27.10.21 18:41:33
      Beitrag Nr. 1.311 ()
      Wirecard-CEO Markus Braun: Täter oder Opfer?

      https://www.wallstreet-online.de/nachricht/14578501-suche-s…

      Wenn es nicht so traurig wäre könnte man herzhaft darüber lachen. Was eine Posse!

      🐘💚🐜

      .
      Wirecard | 0,171 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.21 20:58:26
      Beitrag Nr. 1.310 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.275.595 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:48:17
      Was kommt hier noch ? - Wulf Matthias II -
      Zitat von Jlivermore999: https://www.ft.com/content/24447808-fbd9-11e5-b3f6-11d5706b6…

      Fotos bitte !

      Hier auch noch der „Mauritius-Deal“ 😂😂😂😂

      https://www.ft.com/content/b3672388-200a-11ea-b8a1-584213ee7…

      Hier der „Great India Deal“ - nur noch bei Google-Cache, auf Osborne Clarke Homepage entfernt ..😂😏

      Text: Team unter Leitung von Dr. Matthias Terlau






      und Dr. Björn Hürten ....



      Personen unseres Vertrauens.


      Was kommt hier noch ?
      Wirecard | 0,392 €
      Avatar
      schrieb am 22.06.21 20:48:49
      Beitrag Nr. 1.309 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.274.995 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:09:44
      Handelsblatt berichtet: Hausdurchsuchung bei Wulf Matthias .... Verdacht !


      Packt sie: EY und ARVorsitzender Wulf Matthias ....

      und deren Berater: wer waren sie, die Berater .... her mit den Namen und Fotos

      [/quote]

      https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/…

      Es waren unbeschreibliche Zeiten .... 😂😂😂😂 - alles Gute, Wulf Matthias
      Wirecard | 0,390 €
      Avatar
      schrieb am 22.06.21 20:42:22
      Beitrag Nr. 1.308 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.274.995 von Jlivermore999 am 02.07.20 21:09:44
      Zitat von Jlivermore999:
      Zitat von gggold: ...

      hääää....

      ich glaub du hast da was nicht verstanden.....
      der mehr als 200 seiten anhang
      stammt von der kpmg wurde aber damals eben nicht - veröffentlicht weil er als "vertaulich" eingestuft wurde!!!!!!!!!!

      Wirecard-News
      Beim Ende April veröffentlichten, 74 Seiten langen KPMG-Prüfbericht handelte es sich offenbar nicht um die vollständige Fassung. So berichten „SZ“ und „Tagesschau“ nun von 232 Seiten „unveröffentlichten Anhängen“, in denen unter anderem von fragwürdigen Kreditgeschäften in Asien und von Geldtransfers an eine Briefkastenfirma auf Mauritius die Rede sei. Insgesamt seien bei diesen Geschäften in den vergangenen Jahren offenbar mehrere hundert Mio. Euro aus der Wirecard-Gruppe abgeflossen. Wenn das so stimmt, ergeben sich hieraus eine Schlussfolgerung und eine Frage. Hier die Schlussfolgerung: Wir haben es beim Wirecard-Skandal offenbar nicht nur mit milliardenschweren Fake-Positionen zu tun, sondern offenkundig auch (diese These hatten wir ja letzte Woche schon aufgestellt) mit beträchtlichen echten Umsätzen, die allerdings in dunkle Kanäle wanderten (wichtig: „echte“ ist nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit „legale“). Und hier die Frage: Wären Vorstand/Aufsichtsrat nicht verpflichtet gewesen, den Aktionären die Erkenntnisse aus den „unveröffentlichten Anhängen“ mitzuteilen? tagesschau.de


      u.a. daher die frage zur rolle der kpmg und die konkrete frage je nach inhalt des anhangs...

      war die kpmg daher zur vertaulichen behandlung und somit zum schweigen über den
      inhalt verpflichtet oder war dieser inhalt damals schon so brisant das kpmg nicht mehr
      zum schweigen verpflichtet gewesen wäre...
      wer hat alles kenntnis über diesen inhalt gehabt bzw. erlangt vor dem 18.06. und von wem?
      https://finanz-szene.de/news/02-07-20-wirecard-bafin-1822dir…


      Packt sie: EY und ARVorsitzender Wulf Matthias ....

      und deren Berater: wer waren sie, die Berater .... her mit den Namen und Fotos

      Wirecard | 0,385 €
      Avatar
      schrieb am 04.06.21 17:08:34
      Beitrag Nr. 1.307 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.408.228 von Returnhunter am 04.06.21 16:50:39
      Zitat von Returnhunter: Und was bedeutet das nun für die Finanzierung von der Klage von Herrn TILP?


      Da kann ich nicht helfen, bin da nicht angeschlossen und habe TILPs Ansatz auch nicht verfolgt. Ich denke aber z.B. nicht, dass etwa eine LitFin das besonders überrascht oder beeindruckt, die haben frühzeitig vor aus der Hüfte geschossenen Klagen gewarnt. Leider stören solche Präzedenzen natürlich potenziell schon - sie zeigen aber auch auf, was für eine erfolgreiche Klageerhebung nötig sein wird. Das wird LitFin (und möglicherweise auch TILP) zu nutzen wissen.

      Bin sogar ganz froh, wenn aus der KapmuG-Sache nichts wird - dieser Weg dauert NOCH länger, ohne dass er dabei ein wirklich greifbares Ergebnis für den Kläger liefert. Wieder so ein Beispiel für deutschen Verbraucher-/Anlegerschutz. Ein Placebo, würde man das in der Medizin vielleicht nennen.
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      Avatar
      schrieb am 04.06.21 16:50:39
      Beitrag Nr. 1.306 ()
      Und was bedeutet das nun für die Finanzierung von der Klage von Herrn TILP?
      Wirecard | 0,380 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.06.21 14:30:42
      Beitrag Nr. 1.305 ()
      https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-ey-aktie-1.5…

      Hier der zugehörige link.

      Das zuständige Landgericht hat hier recht rührend argumentiert, indem man "bedingten Vorsatz" zum Kriterium für eine Haftung gemacht hat und nicht mal diesen erfüllt sieht.

      "Bedingter Vorsatz" heißt hier im wesentlichen, dass der Beschuldigte den Tatausgang für möglich hält, sich also den möglichen Konsequenzen seines Handelns bewusst war (Juristen an Bord, ggf. korrigieren, bitte). EY soll nach Meinung des LG also nicht mal wissen haben können, was passieren kann, wenn sie trotz völlig offensichtlicher Nachweislücken einem bereits öffentlich beschuldigten Unternehmen ein falsches Testat ausstellen. Eine unmögliche Vorstellung also. Frage: Was lernt man eigentlich, bevor man Wirtschaftsprüfer wird?

      Das hieße, maximales Schludern ist selbst im Falle eines folgenden Totalschadens erlaubt, selbst in solch krassen Fällen wie diesem.

      Mal sehen, ob diese Einschätzung auch bei anderen Gerichten Bestand haben wird, zumal bei all den neuen Nachlässigkeiten, die im Untersuchungsausschuss zuletzt erkennbar wurden (und von denen ich nicht weiß, ob diese vom LG gewürdigt wurden...möglicherweise keine gute Idee, vorschnell zu klagen?)

      Wundern würde es mich allerdings auch nicht. Lediglich ein weiteres Schlaglicht auf Unterschiede im Verbraucher- bzw. Anlegerschutz in USA und Deutschland. Bei allen gelegentlichen Exzessen in USA - da leben wir Germanen leider immer noch im Wald.
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      Avatar
      schrieb am 04.06.21 13:58:31
      Beitrag Nr. 1.304 ()
      Zitat von Returnhunter: Laut SZ ist das KapMuG Verfahren gegen EY abgelehnt worden. Ist die Prozessfinanzierung für die TILP Kläger denn damit auch vom Tisch?[/
      quote]

      „Der Fall Wirecard ist so speziell, dass es nicht bei Urteilen von Landgerichten bleiben wird", sagt Franz Braun von der Münchner Kanzlei CLLB, die zahlreiche Anleger vertritt. "Die Frage, ob Anleger einen Anspruch gegen den Wirtschaftsprüfer haben, muss hier höchstrichterlich geklärt werden." Ganz so ausweglos wie es zunächst scheint, das zeigt die deutsche Rechtsgeschichte, ist die Sache nämlich nicht.“

      https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/w…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener"> https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/w…

      🐘❤️🐜
      Wirecard | 0,385 €
      Avatar
      schrieb am 03.06.21 21:49:56
      Beitrag Nr. 1.303 ()
      Laut SZ ist das KapMuG Verfahren gegen EY abgelehnt worden. Ist die Prozessfinanzierung für die TILP Kläger denn damit auch vom Tisch?
      Wirecard | 0,381 €
      Avatar
      schrieb am 28.05.21 12:35:24
      Beitrag Nr. 1.302 ()
      KANN DAS VOM DWS ALS RECHTSANWALT NUR UNTERSCHREEIBEN. BESONDERS DREIST IST DAS EINWERBEN VON EINEM BERLINER RECHTSANALT, MIT DER BEGRÜNDUNG; EY WÜRDE DAS GESCHÄFT AUF ANDERE EUROPÄSICHE STANDORTE VERLEGEN. ENTWEDER INKOMPETENT ODER NUR GEIL AUF EUER GELD, DA DIES GANZ KLARER EIN FALL VON § 826 BGB IST (EXISTENZVERNICHTENDER EINGRIFF)


      Zu 2:

      Des Weiteren erreichen uns täglich zahlreiche Anfragen, die sich darauf beziehen, ob und in welcher Form man nunmehr die Ansprüche auch gerichtlich geltend machen sollte. Die Eingaben, die uns erreichen, fußen dabei insbesondere auf verschiedenen Angeboten, die kursieren und die teilweise auch mit engen Annahmefristen verbunden sind.

      Zunächst möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie unserer Ansicht nach nicht unter zeitlichem Druck stehen, Ihre Ansprüche bereits jetzt gerichtlich geltend zu machen.

      Insofern werten wir es für alle beteiligten Anleger und geschädigten Wirecard-Aktionäre als eine Zumutung, dass man Sie unter Setzung einer sehr kurzen Frist nötigt, Entscheidungen über den weiteren Weg Ihrer Anspruchsdurchsetzung fällen zu müssen.

      Ansprüche verjähren frühestens 2023 und aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes ist auch mit frühen Entscheidungen nicht zu rechnen, sodass auch kein Windhundrennen unter den geschädigten Anlegern entstehen wird.

      Die Nutzung eines Prozessfinanzierers ist zugleich mit einem merklichen Abschlag verbunden, sollten mögliche Klage erfolgreich sein.

      In unserem letzten Rundschreiben hatten wir insbesondere auf die von der DSW präferierte Stiftungslösung hingewiesen.

      Ausdrücklich möchten wir betonen, dass die Stiftungslösung und die Registrierung bei der Stiftung nicht nur unabhängig von bereits möglichen anderen Wegen für Sie eröffnet ist, die Sie vielleicht bereits eingeschlagen haben. Vielmehr wird es auch für die in der Stiftung registrierten Anleger und Ansprüche ein Angebot der Prozessfinanzierung geben, wenn die Stiftung auf dem Verhandlungsweg zu keinem oder zu keinem befriedigenden Ergebnis mit EY gelangt.

      In jedem Fall werden wir Ihnen aber keine kurzfristigen Fristen setzen, die Sie wiederum unter Druck bringen. Dies empfinden wir als nicht sachgerecht, nachdem Sie Opfer eines Betruges geworden sind.


      Schlussbemerkung:

      Abschließend möchten wir zudem darauf hinweisen, dass sich aus unserer Perspektive und der Perspektive der uns begleitenden Rechtsanwälte die Situation für EY in den letzten Tagen und Wochen nochmals deutlich angespannt hat. Der Druck auf EY wird immer kräftiger, sich zeitnah zu öffnen, um ihre Reputation und am Ende des Tages die Existenz der EY Deutschland GmbH zu gewährleisten. Genau hier setzt die Stiftungslösung an, die für die geschädigten Anleger und EY zugleich eine rechtssichere Plattform bietet, um auch unter Involvierung der weltweiten EY-Gruppe eine Lösung herbeizuführen.

      Schon bald wird die Stiftungs-Plattform im Internet freigeschaltet, über die Sie sich kostenlos registrieren können. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass dies für alle geschädigten Anleger gilt – unabhängig davon, ob Sie bereits Ansprüche gerichtlich oder auf sonstigem Wege geltend gemacht haben und ob dies mit der DSW oder anderen Adressen erfolgte. Insofern steht die Stiftungslösung vollkommen losgelöst und parallel laufend zu allen anderen Maßnahmen, die Sie ergriffen haben oder die Sie wahrnehmen können.



      Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zum Thema Wirecard zeitnah und vor allen Dingen individuell beantworten können. So erreichen uns jede Woche Hunderte von Eingaben. Sofern Sie bereits DSW-Mitglied sind, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, sich im Rahmen unserer Mitgliederbetreuung an uns zu wenden.

      Weitere Informationen über die DSW-Mitgliedschaft und einen Mitgliedsantrag finden Sie auch unter www.dsw-info.de

      Wir verbleiben mit besten Grüßen

      Marc Tüngler Thomas Hechtfischer


      __________________________________________


      gnature_843177138

      Deutsche Schutzvereinigung für
      Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
      * Postfach 35 01 63
      D-40443 Düsseldorf

      Besucheranschrift | Visitors address:
      Peter-Müller-Strasse 14
      D-40468 Düsseldorf
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