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    Was passiert bei einem Knock-Out (praktisches Beispiel)?

    eröffnet am 26.07.22 10:55:08 von
    neuester Beitrag 05.01.23 11:27:23 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 05.01.23 11:27:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 72.056.600 von T-Rex7 am 26.07.22 10:55:08
      Wenn kein Zeitwert
      und Finanzierungskosten mit abgebaut werden, dann 3,1.
      Du wirst nie mathematisch exakt den Preis berechnen können. Es ist zT. immer im Ermessen des Emittenten. Er kann einen Schein bei 0,20 € lassen..quasi Handel ermöglichen, obwohl er theoretisch schon k.o. ist.
      Die Gier quasi anheizen, denn der Hebel ist dann ja gewaltig. Kostet ihn ja nix. Aber er kann ihn auch aussetzen, keine Kurse stellen... Alles erlebt.
      Ein liquides Underlaying ist eigentlich Pflicht. Aber dafür muss man die Käufe und Verkäufe kennen. Bei den Scheinen schwer möglich. Aber den Unterschied ob 0,01 oder 3,1 den kann man schon grob berechnen.
      Avatar
      schrieb am 31.07.22 13:51:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hab das Topic des Themas nicht ohne Grund mit "praktisches Beispiel" gewählt. Irgend jemand muss doch mal einen K.o. erfahren haben und berichten wie viel "der Rest" war.
      Was die Bank könnte, sollte, hätte, würde ist mir egal. Ich will wissen was dann !genau! passiert. Ich habe schon diverse Prospekte gelesen. Alles theoretischer Mist.

      Wenn ich die Antwort richtig verstehe kann folgendes passieren:
      - Mit dem K.o. wird das Produkt sofort verkauft und man erhält in meinem Beispiel 3,1
      - Mit dem K.o. läuft das Produkt noch weiter (vielleicht bis Ende des Tages) und man erhält einen komplett anderen Betrag (kann höher oder tiefer sein)
      => hierbei ist natürlich die Frage wie lange läuft das Produkt noch? Bis Tagesende? Solange bis es verkauft wurde? Ist das dann Abhängig von der Liquidität des Marktes?
      - Mit dem K.o. wird das Produkt vom Markt genommen und man erhält einen Restbetrag von 0,001 wie im Prospekt erwähnt. Dann würde sich die Bank aber einfach so ~3,1 einverleiben.

      Wie ist das jetzt in der Praxis?
      Avatar
      schrieb am 26.07.22 13:24:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Guck mal hier:

      https://derivate.bnpparibas.com/product-details/DE000PD8TY24…

      Schein KO, läuft aber noch mit einem Rücknahmepreis weiter.

      So wie es aussieht, kannst du den Schein am k.o. Tag intraday jederzeit zurückgeben, zu einem jeweils aktuellen Preis – halt bis zum endgültigen k.o.
      Wenn du es nicht machst, wird er am Ende des Tages abgerechnet und den jeweiligen Restbetrag bekommst du dann ausgezahlt.
      Das kann dann halt irgendwo zwischen KO und Basispreis liegen.

      Also in Deinem ersten Bsp zwischen 3,10 Euro und 0,001 Euro.
      Avatar
      schrieb am 26.07.22 12:08:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      In der Regel sollte Dein Restauszahlungsbetrag sich um die 3 Euro herum bewegen - allerdings könnte bei einer plötzlichen starken Bewegung gegen Dich, der Restbetrag auch erheblich kleiner sein.
      Je nachdem, wie schnell der Emittent das Geschäft auflösen konnte.
      Bei einer abrupten Bewegung von 300 Punkten innerhalb von wenigen Sekunden, wird der Restbetrag wohl nur noch bei 0,001 Euro liegen.

      Der Emittent spricht in seinen Produktbedingungen von "billigem Ermessen" :) Das kann alles bedeuten...

      Am besten beobachtest mal ein paar Open End Scheine und guckst, wie das Verhalten des Emittenten dort und wie hoch der Rückzahlungsbetrag war.

      Am besten lässt Du aber den KO gar nicht erst in den Emittenten Stop (KO) laufen, wo Du dann keine Handhabe mehr hast, sondern zeihst ggf. vorher die Reißleine.


      Aus dem Emittenten Prospekt:

      Das Produkt kann jederzeit während seiner Laufzeit verfallen, sobald ein Knock-out-Ereignis eintritt. Ein Knock-out-Ereignis tritt ein, wenn der Kurs
      des Basiswerts zu irgendeinem Zeitpunkt an oder nach dem Ausgabetag ab 09:55 Uhr auf oder über die Knock-out-Barriere steigt (Put). Der
      Auszahlungsbetrag wird in diesem Fall nach billigem Ermessen festgelegt und beträgt mindestens EUR 0,0001 (Mindestauszahlungsbetrag). Der
      Mindestauszahlungsbetrag wird spätestens am fünften Zahlungsgeschäftstag nach dem Tag, an dem das Knock-out-Ereignis eingetreten ist, gezahlt.

      https://www.sg-zertifikate.de/EmcWebApi/api/Downloads/docume…
      Avatar
      schrieb am 26.07.22 10:55:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin,

      viel gelesen ich habe über das Thema. Aber ein praktisches Beispiel habe ich leider nicht gefunden.

      Nehmen wir mal dieses Produkt:
      https://www.gs.de/de/produkte/hebelprodukte/long-short-knock…
      Der Basispreis und die Knock-Out Barriere sind identisch. Das heißt, wenn das Produkt ausgeknockt wird ist es 0 Wert. Also ein klassischer Totalverlust.

      Hier haben wir ein Produkt mit höherer KnockOut-Barriere:
      https://www.gs.de/de/produkte/hebelprodukte/long-short-knock…
      Ich habe ausgerechnet, dass bei einem Knock-Out das Produkt immer noch 3,1 Wert wäre. Natürlich wäre das im Gegensatz zu den 16,25 die es aktuell Wert ist ein herber Verlust, aber eben kein Totalverlust.

      Sehe ich das richtig?
      Wenn ich es nicht richtig sehe, wie viel bekommt man beim zweiten Produkt zurück, sofern es keine Sondersituation ist z.B. Gaps oder temporäres schließen der Börsen.

      Danke
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