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    Hilfe wegen Steuer -> Gewerblich! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.05.00 11:05:38 von
    neuester Beitrag 21.05.00 21:54:56 von
    Beiträge: 21
    ID: 140.031
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      schrieb am 19.05.00 11:05:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Ich habe Anfang 1999 ein Gewerbe gegründet und wollte mir nebenbei ein paar Mark dadurch verdienen. Leider lief es nicht so gut und es sind jetzt insg. ca 9000,-DM Gewinn geworden. Ich habe aber auf meine Rechnungen mein Honorar und zusätzlich Mehrwertsteuer berechnet. Dies ist aber erst ab einem Umsatz von höher als 32000,-DM erlaubt, soweit ich jetzt gelesen habe. Frage ist nun:
      a) Was mache ich mit der eingenommenen Umsatzsteuer?
      b) Muss ich bei einem Einkommen von 9000,- DM überhaupt eine Einkommenssteuererklärung abgeben, falle ich damit nicht unter den Steuerfreibetrag von ca. 12000,- DM ? (Ich habe sonst keinerlei Einkommen etc. gehabt)
      Vielen Dank falls mir jemand was genaueres sagen könnte, denn gerade die Sache mit der unberechtigt eingezogenen Umsatzsteuer beunruhigt mich. Wie soll ich das ganze dem Finanzamt klarmachen? Die verdonnern mich doch direkt zum Steinbruch *g*
      Tschuess!
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 11:29:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du die Mwst in Rechnung gestellt hast mußt du sie auch ans Finanzamt weiterleiten !!
      Ob du jetzt 9.000 oder 900.000 DM verdient hast spielt keine Rolle (kann man in der Regel vorher auch nicht wissen).
      Das du die Mwst berechnet hast wird das Finanzamt spätestens bei der deiner Steuererklärung (für 1999 bis 09/2000 abzugeben) feststellen und das Geld von dir fordern, mehr wird nicht passieren !!!
      Das du nur 9.000 DM verdient hast bedeutet nur das du keine Steuern zahlen mußt (fängt ab ca. 13.500 DM an)
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 11:37:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wie merkt das Finanzamt denn das ich MWST berechnet habe?
      Bei meiner Steuererklärung mache ich doch eine Gewinn/Verlustrechnung, muss ich denn Rechnungen beilegen?
      Anders: Wenn mein Kunde die von mir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen will, muss er nachweisen wohin die Umsatzsteuer ging, d.h. er legt meine Rechnung bei, oder?
      Danke für die prompte Antwort, denn mein Termin ist leider bis 31.5. da ich keinen Steuerberater hab, denn der knöpft mir 2000DM ab und bei 9000 Gewinn .... naja rechnen kann jeder ((c:
      Grüße!
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 11:49:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hehehe, Taxameter, jetzt kommst du in den Knast,

      es ist nicht so schlimm. Das §19 absatz 1 satz 1 USTG sagt zwar, dass die steuer nicht erhoben wird, wenn sie unter 32500 DM liegt, aber im absatz 2 satz 1 steht, dass der Unternehmer auf diese anwendung verzichten kann ( durch den MwST-Ausweis und die Jahres-Umsatzsteueranmeldung). Also du musst die UST_anmeldung abgeben, gleichzeitig aber auch die EST-Erklärung ( Mantelbogen und Anlage G, und Gewinn und Verlust - rechnung ). Die in diesem Jahr bezahlte Umsatzsteuer ( von 9000, - brutto sind ca 1240 DM USt , die du dem Eichel jetzt schuldest ) sind deine Betriebsausgaben des jahres 2000. Da die 9000 weit unter Existenzminimum liegen, wirst du keine Einkommensteuer zahlen.
      Du kannst ew. bei FA versuchen, dies als Hobby darzustellen ( was eine Liebhaberei, und kein Gewerbe ist ) , dann brauchst du auch keine UST zu zahlen.Das kann aber nur ein Steuerberater machen *g*.
      Am einfachsten ist die 1240 DM dem hans zu zahlen. Geh am besten zum FA, dort sitzen auch Menschen, die werden dir mit sicherheit helfen.

      Das ganze betrachte als keine Beratung , sondern Einführung in einen fiktiven Fall *g* . Ich gehe davon aus, dass das ein scherz ist *sfg*
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 12:01:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Oki danke. Ich interessiere mich nur für steuerfragen, das ist alles.
      *g*
      aber, wenn man nichtmal Rechnungen etc. beilegen muss, naja ... wie hoch ist denn die chance das das FA überhaupt rauskriegt, daß man Umsatzsteuer erhoben hat? Doch nur wenn der Kunde die gezahlte UST wieder als Vorsteuer geltend machen will und somit Rechnunge etc. vorlegt! Oder irre ich?
      Sehr kompliziert dieses Steuerrecht, sorry ..... bin noch jung!

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      Avatar
      schrieb am 19.05.00 12:24:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      An wen hast du die Rechnungen ausgestellt ? wenn Privatpersonen, dann hat FA keine Chance dir was anderes nachzuweisen, wenn an andere Unternehmen, dann ist das ganze gefährlich. Bei einer Betriebsprüfung werden viele Rechnungen kopiert, bzw direkt telefonisch bei FA geprüft.
      Ich würde auf deiner stelle keine Steuerhinterziehung versuchen.
      Es lohnt sich nicht.
      Noch viel spass , wann kommst du auf den Neuen Markt ? Wird es eine Privatplatzierung geben ?
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 12:29:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wann kommt es denn zu einer Betriebsprüfung?
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 12:32:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mache demnächst noch 3 Firmen auf. Werde dich entsprechend entlohnen! WIe wärs mit 1% Grundkapital pro Unternehmen? Dann berat mich mal schön ((c:

      Achso .... wie siehts denn aus wenn jemand ne 4-5 stellige Summe einbehält?
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 13:36:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Seid ihr in der Mittagspause? hmm Guten Hunger!
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 13:57:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      hätt da mal ne frage: eigentlich wird die ust schon bei der ust-voranmeldung abgeführt. was soll ich dann in die ust-erklärung für 99
      schreiben? wo soll ich die bereits verrechneten beträge reinschreiben?
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 14:07:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie funktioniert das denn genau mit der Umsatzsteuererklärung?
      Muss man da auch nur Felder ausfüllen, oder Unterlagen beilegen?
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 17:06:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      @knp
      Die Voranmeldung ist wie gesagt eine VORAB-Anmeldung, die eigentliche ist die Jahresmeldung. In der Regel ist die identisch, aber man kann ja bei der Voranmeldung die abzusetzenden Beträge evtl. nicht genau angeben, weils nur Peanuts ist oder zum Zeitpunkt der Abgabe was gefehlt hat und eine Nachmeldung nicht lohnt. Die Umsätze selbst sollten aber bei der Voranmeldung schon stimmen.
      Das FA rechnet dann die Jahresmeldung minus geleistete Vorauszahlungen.

      @Taxameter
      Unterlagen sind da keine dabei, aber aus der Gewinn-und Verlustrechnung gehen ja die Zahlen auch hervor.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 17:19:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich verstehe eins nicht: Wenn ich eine Gewinn/Verlustrechnung mache und die UmsatzsteuerJahresabrechnung auch, muss ich denn nirgendswo irgendwelche belege beilegen? D.h. ich schreibe nur auf Papier: Einnahmen aus dem und dem Bereich
      Ausgaben von so und so viel für dies und das .... und das wars?
      Ich habe hier ein Heftchen da steht: Wenn man Vorsteuer geltend machen will, muss man den Geldfluß offenlegen, d.h. man muesste in dem falle die Rechnungen beilegen, sonst nicht?
      Hilfe..
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 17:35:16
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Taxameter,

      also ich habe das jahrelang so gemacht.
      Original-Belege müssen nur sein für Spenden (warum auch immer) .
      Allerdings hatte ich auch bei der EinpersonenKleinFirma dann mal eine "Betriebsprüfung", als ich aufgehört hatte, und da guckt sich der FA-Mann dann die Belege auch an. Vorher hatte ich 10Jahre lang keine Prüfung, kann aber Zufall sein; angeblich haben sie jetzt wieder mehr Leute und prüfen öfter nach dem Zufallsprinzip.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 17:55:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      wenn ich zusammen mit den formularen die rechnungen&kto-auszüge einreiche, krieg ich die dann wieder
      zurück, oder soll ich nur kopien abgeben?
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 19:00:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo knp,

      nur die Steuerbescheinigungen der Banken und Spendenbelege müssen im Original abgegeben werden; letztere kriegst Du wieder (würde ich trotzdem kopieren).

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 19:27:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      kennt jemand vielleicht ein gutes buch , in dem die thematik finanzamt, steuern, formulare, checklisten, etc.
      für kleinbetriebe verständlich erklärt wird?
      Avatar
      schrieb am 19.05.00 22:07:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      was cs oben sagt, ist nicht ganz richtig !
      Selbst, wenn es Hobby wäre (kriegst Du nie durch, geht nur bei anhaltenden Verlusten)oder Du eine Privatmann:
      In Rechnung gestellte UST sind immer (!!) an das FA abzuführen.

      Du verzichtest also auf die Kleinunternehmerregelung indem du eine normale UST Erklärung abgibst (gilt als Antrag) und ziehst von deiner erhaltenen UST die betrieblich gezahlte UST (Vorsteuer/z.B für Wareneinsatz etc.) ab.
      Danach ergibt sich eine Schuld oder sogar ein Guthaben (wenn Vorsteuer höher als in Rechnung gestellte UST)

      Bei der EST erstellst Du eine Einnahme/Überschußrechnung (erklärt sich von alleine), keine Bilanz !! Letzteres ist zu aufwendig.
      Bei Der E/Ü sind die erhaltene UST Betriebseinnahmen und die gezahlten Vorsteuer Betriebsausgaben.

      Da deine Rechnungen irgendwann einmal als Kontrollmitteilung beim FA auftauchen, würde ich keine Hinterziehung riskieren.
      Avatar
      schrieb am 20.05.00 09:54:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      In Rechnung gestellte USt muß zwar grundsätzlich an
      das Finanzamt abgeführt werden, aber nicht immer.

      Eine Ausnahme stellen hier die sogenannten Innenumsätze dar,
      bei denen Belege mit gesondertem Steuerausweis nicht als
      Rechnungen, sondern als unternehmensinterne Buchungsbelege
      angesehen werden.
      Hierbei wird die Steuer nicht geschuldet.

      Abschn. 183 (3) UStR


      teuton_trader
      Avatar
      schrieb am 20.05.00 16:10:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Luesen:
      Wann tauchen meine Rechnungen denn beim FA auf?Kontrollmitteilung? Was ist das?
      Danke!
      Avatar
      schrieb am 21.05.00 21:54:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Angenommen ein Kunde von Dir legt Deine Rechnung dem Finanzamt vor, weil er die Kosten absetzen will bzw. Dein Kunde wird "Opfer" einer Betriebsprüfung (BP).
      Die tollen Kerle vom Amt kopieren nun Deine Rechnung und leiten sie an Deinen Sachbearbeiter weiter.
      Der erkennt auf Anhieb, daß Du zwar UST ausgewiesen hast, aber keine (oder eine falsche) UST-Erklärung abgegeben hast.
      Im Extremfall können die Kopien Jahre in der Akte schlummern (sozusagen als Zeitbombe) bis bei Dir die BP vor der Tür steht.
      Der Prüfer braucht nur in Deinen Büchern nachzuschauen ob Du die ausgestellten Rechnungen auch als Einnahmen verbucht hast.

      Lass Dich von den o.g Innenumsätzen nicht worres machen.
      Die gelten nur innerhalb eines Betriebes oder einer Organschaft.
      Die Materie ist eh schon schwer genug.


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