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    Verrechnung von Spekulationsgewinnen. Rücktrag ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.06.00 09:21:37 von
    neuester Beitrag 05.06.00 12:13:46 von
    Beiträge: 3
    ID: 149.413
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      schrieb am 02.06.00 09:21:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zwischen meinem Steuerberater und mir ist ein Streit entbrannt!

      Ist es zulässig, Spekulationsgewinne aus 1999 mit Spekulationsverlusten aus 1998 zu verrechnen, oder gilt der Rücktrag auf 1998 nur für Speku-Verluste ?

      Für detaillierte Auskünfte wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 02.06.00 11:26:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Merowinger,

      Es ist nicht möglich, Spekugewinne aus 1999 mit Verlusten aus 1998 zu verrechnen. Das Gesetz (§ 23 Abs. 3 EStG) sieht ausdrücklich erst ab dem Veranlagungszeitraum 1999 eine gesonderte Feststellung vortrags- bzw. rücktragsfähiger Verluste vor. Verluste aus 1998 können daher nicht gesondert festgestellt werden und sind steuerlich nicht mehr nutzbar.
      Es geht allerdings umgekehrt. Du kannst Verluste aus 1999 mit Gewinnen aus 1998 verrechnen (durch Rücktrag).

      mfg Auditor2000
      Avatar
      schrieb am 05.06.00 12:13:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist zunächst so richtig.
      Es laufen zur Zeit jedoch Verfahren
      . Spekulationsverluste aus Jahren <99 gegen ebensolche Gewinne aus Jahren ab 99 verrechnen zu können (stöbere mal auf der Homepage von capital unter der Rubrik STEUER. Die haben da einen Word-Text (Einspruch zu deinem EKST-Bescheid mit Hinweis auf laufende Verfahren), den du an dein Finanzamt weiterleiten kannst.
      . Spekulationsverluste generell gegen andere Einkunftsarten verrechnen zu können. Dazu gab es einen Entscheid des BVG am 30.9.98/2 BvR 1818/91 der sich zwar auf einen Einzelfall bezieht, aber generell angewendet werden könnte.

      Außerdem äußert sich immer wieder ein namhafter Rechtsprofessor, der Spekusteuer generell für gesetzeswidrig hält, da ihre Eintreibung nicht überwacht wird.


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