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    "Oder" - Wertpapierdepot - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.00 21:44:46 von
    neuester Beitrag 26.06.00 21:06:20 von
    Beiträge: 6
    ID: 162.328
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      schrieb am 19.06.00 21:44:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      Ich habe eine Frage zur Spekulationsteuer.

      Das FA hat die Spekulationsgewinne 1999 hälftig mir und meiner Frau zugerechnet. Durch die Zurechnung bei meiner Frau wurde ihr "geringf. Beschaftigungsverhältnis" steuerpflichtig.

      Das Wertpapierdepot läuft auf "oder".

      Habe ich eine Chance mit dem Einspruch, dass alle Geschafte von mir getätigt wurden, und damit die Einkünfte auch mir vollständig zu zuorden sind?
      Avatar
      schrieb am 23.06.00 18:41:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Daub,

      ich fürchte nein, wobei es wohl nicht auf das TÄTIGEN ankommt, sondern von wem das Geld stammt.
      Persönliche Gefühlsmeinung - kein Steuerexperte.
      Ist halt so eine Sache, daß man es ja nach Fall (erbschaft/Scheidung) gerne anders hätte... Ich habe ein ähnliches Problem und weiß nicht, auf wen ich das Konto anlegen soll.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 23.06.00 23:06:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Im Moment kannst Du erstmal nichts machen, so denke ich.

      Das sieht wohl nicht so gut aus, schreibe das Depot nur auf Deinen Namen um, dann sind es nur Deine Einkünfte.
      Aber das gibt vielleicht wieder andere Probleme....

      Ansonsten frage mal einen Steuerberater.

      Hendrik
      Avatar
      schrieb am 24.06.00 11:59:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      was sind das für Einkünfte ? Spekulatius oder Dividenden ?
      Wenn Du umstellst auf Dich (übrigens banktechnisch nicht so einfach, ich versuchte das auch einmal) geht deine Spekulatiusfreigrenze auf 999.- DM zurück.
      Avatar
      schrieb am 24.06.00 12:03:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Entschuldige "Daub" !
      Habe überlesen, daß es Spekulationseinkünfte waren.
      Ich sehe wenig Chancen für einen Einspruch.
      Deine Frau hatte Verfügung über das Depot.Insofern denke ich kommt es auf die Herkunft des Geldes nicht an.

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      schrieb am 26.06.00 21:06:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      vielen Dank für die Antworten.

      Habe ein Wertpapierdepot auf meinen Namen angelegt. Das andere Depot lassen wir auslaufen.

      Spekulationsfreigrenze hilft mir nicht; müsste schon angehoben werden. Sollte Widerspruch abgelehnt werden,
      bleibt leider für den Rest des Jahres von der geringfügigen Beschäftigung wenig übrig.

      Habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung:

      "Oder" Depot bedeutet nur, dass jeder seine Geschäfte darüber tätigen kann. Spekulationsgewinne wurden in der
      KSO nur bei mir angegeben, da nur ich diese erzielte. FA muß sich daran halten und kann nicht pauschale Zuordnung
      vornehmen.

      Hatte mit dem Sachbearbeiter telefoniert; er wußte es selber nicht. Ist der Ansicht "gemeinsames Depot".

      Sachbearbeiter war sonst sehr großzügig. Internetkosten, Zeitschriften ohne Beleg pauschal mit DM 1000,00 und
      DM 500,00 anerkannt.

      Mal sehen.

      Viele Grüsse

      Thomas


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