Zeichnungsgebühr auch ohne Zuteilung zulässig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.06.00 13:41:26 von
neuester Beitrag 26.06.00 00:52:11 von
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Hallo zusammen,
ich brauche einen Tipp zum Thema Zeichnungsgebühr. Muß ich die auch Zahlen, wenn ich bei der Aktienzuteilung nicht berücksichtigt wurde?
Herzlichen Dank vorab und adelige Grüße
PippiPrinz
ich brauche einen Tipp zum Thema Zeichnungsgebühr. Muß ich die auch Zahlen, wenn ich bei der Aktienzuteilung nicht berücksichtigt wurde?
Herzlichen Dank vorab und adelige Grüße
PippiPrinz
bei welcher Bank bist du denn?
Bei der Volksbank z.B. wird immer eine Gebühr berechnet.
Egal, ob man welche bekommen hat oder nicht.
Egal, ob man welche bekommen hat oder nicht.
Hallo,
die Verbraucherberatung NRW hat mal ein Info-Fax herausgegeben in den steht, dass die Banken das nicht dürfen .. (leider habe ich das Fax nicht mehr) ..
Quelle: Stand vor einigen Tagen im SAT.1 Videotext Seite 503
Wenn jemand die Fax-Abruf-Nummern nochmal herausbekommt, kann er sie ja hier reinstellen ..
Dr.Ich
die Verbraucherberatung NRW hat mal ein Info-Fax herausgegeben in den steht, dass die Banken das nicht dürfen .. (leider habe ich das Fax nicht mehr) ..
Quelle: Stand vor einigen Tagen im SAT.1 Videotext Seite 503
Wenn jemand die Fax-Abruf-Nummern nochmal herausbekommt, kann er sie ja hier reinstellen ..
Dr.Ich
Hi,
also ich kenne es von der sparkasse - die berechnen bei eigenen emissionen bzw. die von der landesbank nix - bei allen anderen aber schon.
wenn ich ehrlich bin ist das auch fair
gruss
a.s
also ich kenne es von der sparkasse - die berechnen bei eigenen emissionen bzw. die von der landesbank nix - bei allen anderen aber schon.
wenn ich ehrlich bin ist das auch fair
gruss
a.s
@Dr.Ich
Vielen Dank für den Videotexttipp - ich hatte nämlich sowas auch in Erinnerung und werde mich jetzt mal auf die Suche machen.
Denn Adel verpflichtet
PippiPrinz
Vielen Dank für den Videotexttipp - ich hatte nämlich sowas auch in Erinnerung und werde mich jetzt mal auf die Suche machen.
Denn Adel verpflichtet
PippiPrinz
Aus einem anderen Thread:
12:51:32 14.06.2000 - Aktienkauf: Verbraucherzentrale kämpft gegen «Gebührenabzocker»
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale NRW will gegen sechs Banken und Sparkassen einen Musterprozess führen, wenn sie nicht auf Zeichnungsentgelte beim Run auf neue Aktien verzichten. Die Gebühren seien gesetzeswidrig und stellten «ein Zeugnis von Entgeltschinderei» dar, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit. Für die wegen der Neuemissionen eröffneten Depots bitten Banken und Sparkassen laut Verbraucherzentrale trotz ihrer oft erfolglosen Dienste die Kunden immer häufiger mit bis zu 30 Mark zur Kasse. «Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung verstoßen gegen das Gesetz», meinte die Verbraucherzentrale.
Eine siebenfach überzeichnete Aktie bringe den Instituten beispielsweise ein Vielfaches mehr an «Enttäuschungs-Gebühren» ein als die meist einprozentigen Provisionen für den tatsächlich erfolgreichen Aktien-Kauf. Wer bereits Gebühren bezahlt habe, sollte sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückfordern, hieß es. Betroffene könnten ihn unter der Faxnummer 0190-5 100 10 10 14 abrufen.
Das ganze ist eine bombensichere Sache bei allen Banken, welche die Wertpapiergeschäfte als Kommissionsgeschäft betreiben. Das sind fast alle Banken.
Gemäß § 396 Abs. 1 HGB kann der Kommissionär (die Bank) nur für den erfolgreichen Kauf- und Verkauf eine Provision in Rechnung stellen. Auch der Ersatz von Aufwendungen kann nach § 396 Abs. 2 HGB nur für nachgewiesene Fremdkosten, nicht aber für Personal- und allgemeine Betriebskosten, gefordert werden.
Angesichts der klaren Rechtsgrundlage stellt sich sogar die Frage, ob die Banken hier nicht vorsätzlich die Kunden "abzocken" uns sich wegen Betruges strafbar gemacht haben. Wo bleibt die Bankenaufsicht?
Meine Volksbank hat mir jedenfalls schon auf erste Anfrage mitgeteilt, daß man mir 18 x 20,-- DM erstattet.
Viel Glück!
von Moonlight 14.06.00 18:25:57 1098775
Vielleicht kann einer von euch Faxbesitzern einmal den Text des Musterbriefes in den Thread stellen, damit andere ihn in eine email an die Bank kopieren können.
von Jabbawock 14.06.00 19:48:50 1099355
Viel Spaß beim Geldverdienen ;-)
Jabbawock
Mein Kaufauftrag für...(Anzahl)Aktien von...(Anbieter)
Sehr geehrte Damen und Herren
am..(datum) hatte ich Ihnen den Auftrag erteilt, für mich o.a. Aktien zu kaufen. Dieser Auftrag konnte von Ihnen nicht ausgeführt werden. Dennoch stellten Sie mir eine Zeichnungsgebühr in Rechnung. Einen Rechtsgrund hierführ gibt es jedoch nicht.
Gemäß § 396 HGB kann eine Provision nur für einen ausgeführten Auftrag gefordert werden. Eigene Aufwendungen gehören in diesem Zusammenhang zu den von Ihnen zu tragenden allgemeinen Betriebskosten. Ich forde sie deshalb auf, den Betrag von ..DM bis zum.. (zwei Wochen Frist setzen) auf meinem Konto Nr.:.. gut zu schreiben.
MfG XYZ
von MUNDHARMONIKA 14.06.00 20:17:19 1099587
Vielen Dank jabba. Hier noch ein Artikel aus Spiegel-online von heute.
V E R B R A U C H E R Z E N T R A L E
Abzockerei bei Aktienemissionen
Verbraucherschützer haben Banken und Sparkassen der Abzockerei beschuldigt. Bei Aktienemissionen sollen sie ihre Kunden zu Unrecht zur Kasse gebeten haben.
© DPADüsseldorf - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Banken abgemahnt. Diese hätten versucht, bei erfolglosen Zeichnungsaufträgen Gebühren bis zu 30 Mark zu kassieren. Wenn Kunden bei Aktienemissionen wie dem jüngsten Börsengang von Infineon oder der neuen Tranche der Telekom leer ausgingen, dann hätten auch die Geldinstitute keinen Anspruch auf ein Entgelt, so die Verbraucherschützer.
Dies sei "ein Zeugnis von Entgeltschinderei und Gebührenabzockerei", kritisierte der Finanzjurist Hartmut Strube. Die Verbraucherzentrale habe deshalb bereits sechs Banken und Sparkassen Abmahnungen zugeschickt.
Der Kauf von Börsenpapieren zählt zu den so genannten Kommissionsgeschäften. Nimmt die Bank den Auftrag an, schuldet sie keinen Erfolg. Im Gegenzug aber darf sie bei einem Fehlschlag ihrer Bemühungen den Kunden auch nicht zur Kasse bitten. "Somit verstoßen Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung gegen das Gesetz", sagte Strube. Falls die Banken nicht nachgeben, will die Verbraucherzentrale einen Musterprozess führen.
Der Jurist betonte, die Gebührenabzockerei lohne sich für die Geldinstitute. So spüle eine siebenfach überzeichnete Aktien ein Vielfaches mehr an "Enttäuschungsgebühren" ein, als die meist einprozentige Provision für den tatsächlich erfolgreichen Aktienkauf einbringe.
Für Bankkunden, die bereits Gebühren bezahlt haben, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit, mit dem das Geld zurückgefordert werden kann. Er kann unter der Faxnummer 0190-5100101014 abgerufen werden.
von John Rambo 19.06.00 19:36:59 1127805
Hat geklappt. Meine Bank hat mir die Rücküberweisung von 120,-- DM zugesagt. Damit werde ich zwar nicht reicht, aber für zwei Abendessen reicht es allemal. Und zu verschenken habe ich auch nichts. Vielen Dank für den Hinweis.
12:51:32 14.06.2000 - Aktienkauf: Verbraucherzentrale kämpft gegen «Gebührenabzocker»
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale NRW will gegen sechs Banken und Sparkassen einen Musterprozess führen, wenn sie nicht auf Zeichnungsentgelte beim Run auf neue Aktien verzichten. Die Gebühren seien gesetzeswidrig und stellten «ein Zeugnis von Entgeltschinderei» dar, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit. Für die wegen der Neuemissionen eröffneten Depots bitten Banken und Sparkassen laut Verbraucherzentrale trotz ihrer oft erfolglosen Dienste die Kunden immer häufiger mit bis zu 30 Mark zur Kasse. «Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung verstoßen gegen das Gesetz», meinte die Verbraucherzentrale.
Eine siebenfach überzeichnete Aktie bringe den Instituten beispielsweise ein Vielfaches mehr an «Enttäuschungs-Gebühren» ein als die meist einprozentigen Provisionen für den tatsächlich erfolgreichen Aktien-Kauf. Wer bereits Gebühren bezahlt habe, sollte sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale zurückfordern, hieß es. Betroffene könnten ihn unter der Faxnummer 0190-5 100 10 10 14 abrufen.
Das ganze ist eine bombensichere Sache bei allen Banken, welche die Wertpapiergeschäfte als Kommissionsgeschäft betreiben. Das sind fast alle Banken.
Gemäß § 396 Abs. 1 HGB kann der Kommissionär (die Bank) nur für den erfolgreichen Kauf- und Verkauf eine Provision in Rechnung stellen. Auch der Ersatz von Aufwendungen kann nach § 396 Abs. 2 HGB nur für nachgewiesene Fremdkosten, nicht aber für Personal- und allgemeine Betriebskosten, gefordert werden.
Angesichts der klaren Rechtsgrundlage stellt sich sogar die Frage, ob die Banken hier nicht vorsätzlich die Kunden "abzocken" uns sich wegen Betruges strafbar gemacht haben. Wo bleibt die Bankenaufsicht?
Meine Volksbank hat mir jedenfalls schon auf erste Anfrage mitgeteilt, daß man mir 18 x 20,-- DM erstattet.
Viel Glück!
von Moonlight 14.06.00 18:25:57 1098775
Vielleicht kann einer von euch Faxbesitzern einmal den Text des Musterbriefes in den Thread stellen, damit andere ihn in eine email an die Bank kopieren können.
von Jabbawock 14.06.00 19:48:50 1099355
Viel Spaß beim Geldverdienen ;-)
Jabbawock
Mein Kaufauftrag für...(Anzahl)Aktien von...(Anbieter)
Sehr geehrte Damen und Herren
am..(datum) hatte ich Ihnen den Auftrag erteilt, für mich o.a. Aktien zu kaufen. Dieser Auftrag konnte von Ihnen nicht ausgeführt werden. Dennoch stellten Sie mir eine Zeichnungsgebühr in Rechnung. Einen Rechtsgrund hierführ gibt es jedoch nicht.
Gemäß § 396 HGB kann eine Provision nur für einen ausgeführten Auftrag gefordert werden. Eigene Aufwendungen gehören in diesem Zusammenhang zu den von Ihnen zu tragenden allgemeinen Betriebskosten. Ich forde sie deshalb auf, den Betrag von ..DM bis zum.. (zwei Wochen Frist setzen) auf meinem Konto Nr.:.. gut zu schreiben.
MfG XYZ
von MUNDHARMONIKA 14.06.00 20:17:19 1099587
Vielen Dank jabba. Hier noch ein Artikel aus Spiegel-online von heute.
V E R B R A U C H E R Z E N T R A L E
Abzockerei bei Aktienemissionen
Verbraucherschützer haben Banken und Sparkassen der Abzockerei beschuldigt. Bei Aktienemissionen sollen sie ihre Kunden zu Unrecht zur Kasse gebeten haben.
© DPADüsseldorf - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Banken abgemahnt. Diese hätten versucht, bei erfolglosen Zeichnungsaufträgen Gebühren bis zu 30 Mark zu kassieren. Wenn Kunden bei Aktienemissionen wie dem jüngsten Börsengang von Infineon oder der neuen Tranche der Telekom leer ausgingen, dann hätten auch die Geldinstitute keinen Anspruch auf ein Entgelt, so die Verbraucherschützer.
Dies sei "ein Zeugnis von Entgeltschinderei und Gebührenabzockerei", kritisierte der Finanzjurist Hartmut Strube. Die Verbraucherzentrale habe deshalb bereits sechs Banken und Sparkassen Abmahnungen zugeschickt.
Der Kauf von Börsenpapieren zählt zu den so genannten Kommissionsgeschäften. Nimmt die Bank den Auftrag an, schuldet sie keinen Erfolg. Im Gegenzug aber darf sie bei einem Fehlschlag ihrer Bemühungen den Kunden auch nicht zur Kasse bitten. "Somit verstoßen Gebühren für die Zeichnung oder für die Auftragslöschung gegen das Gesetz", sagte Strube. Falls die Banken nicht nachgeben, will die Verbraucherzentrale einen Musterprozess führen.
Der Jurist betonte, die Gebührenabzockerei lohne sich für die Geldinstitute. So spüle eine siebenfach überzeichnete Aktien ein Vielfaches mehr an "Enttäuschungsgebühren" ein, als die meist einprozentige Provision für den tatsächlich erfolgreichen Aktienkauf einbringe.
Für Bankkunden, die bereits Gebühren bezahlt haben, hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit, mit dem das Geld zurückgefordert werden kann. Er kann unter der Faxnummer 0190-5100101014 abgerufen werden.
von John Rambo 19.06.00 19:36:59 1127805
Hat geklappt. Meine Bank hat mir die Rücküberweisung von 120,-- DM zugesagt. Damit werde ich zwar nicht reicht, aber für zwei Abendessen reicht es allemal. Und zu verschenken habe ich auch nichts. Vielen Dank für den Hinweis.
WISO-Tipp 15.05.00
Preisunterschiede bei Börsengeschäften
Bei den vier deutschen Riesen der Branche - Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank - können die Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch?
Die Zeichnungsgebühr - eine Modeerscheinung
In jüngster Zeit ist es in Mode gekommen, schon bei der Zeichnung, also bei der Bestellung von Aktien, eine Gebühr zu verlangen. Damit werden auch die Anleger zur Kasse gebeten, die zwar keine Papiere erhalten, aber der Bank dennoch Arbeit gemacht haben. Dafür berechnen einige Kreditinstitute Pauschalgebühren zwischen 10 und 25 Mark. Zahlen müssen Anleger diese so genannte Zeichnungsgebühr auch bei einigen Direktbanken, die sonst mit dem Hinweis auf niedrige Gebühren um Kunden buhlen. Die Banken machten mit den von ihnen erhobenen Zeichnungsgebühren für die Bestellung von Infineon-Aktien und T-Online-Aktien jedenfalls ein gutes Geschäft, denn bekanntermaßen waren die Börsenneulinge bis zum Zwanzigfachen überzeichnet.
Bei den vier deutschen Riesen der Branche, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank, können die Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch? Über eine Gebühr wird dort bereits nachgedacht.
Am stärksten sind die Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen von der neuen Gebühr betroffen. Der Grund: Das Dachinstitut dieser Banken, die Deutsche Genossenschaftsbank (DG Bank), ist häufig gerade bei den Unternehmen im Konsortium vertreten, die als Börsenneulinge an den Neuen Markt gehen. Aus diesem Grund rechnen sich die Kunden der Genossenschaftsbanken vergleichsweise gute Chance aus, bei diesen Emissionen zum Zuge zu kommen. Entsprechend hoch sind dann die zu bewältigenden Zeichnungsaufträge. Insbesondere kleinere Banken stellt das vor ein zeitliches und personelles Problem. Eine Gebühr zu erheben, sei deshalb die logische Konsequenz, erklären die Genossenschaftsbanken. Aber nicht alle bundesweit 2.248 Mitgliedsbanken verlangen Zeichnungsgebühren. Jedes Institut kann nämlich allein darüber entscheiden, ob es sie für notwendig erachtet.
Rechtlich umstrittenes Entgelt
Rechtlich ist das "Entgelt für nichterfüllte Zeichnungsaufträge" bei den Verbraucherschützern umstritten. Eigentlich handle es sich um ein Kommissionsgeschäft, bei dem erst dann eine Gebühr fällig werde, wenn das Geschäft zu Stande gekommen ist. Außerdem könne, wenn überhaupt, nur eine Aufwandsentschädigung berechnet werden, die aber nicht mit der Bereithaltung von eigenem Personal begründet werden dürfe, sondern nur mit Kosten, die durch fremde Institute entstanden sind, argumentiert die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27 in 40215 Düsseldorf.
WISO-Tipps für den Start ins Aktiengeschäft
* Zeichnen Sie nicht blind bei vielen Kreditinstituten gleichzeitig. Häufig fallen Zeichnungsgebühr und manchmal auch Kosten für die Depoteröffnung an.
* Wählen Sie die Anlagesumme nicht zu klein. Bei einem Depotwert unter 10.000 Mark fallen die Kosten um so stärker ins Gewicht.
* Stellen Sie sich auf eine langfristige Geldanlage ein. Viele kleine Aktienpakete und häufige An- und Verkäufe können Börsengeschäfte enorm verteuern.
* Kursgewinne sind erst nach 12 Monaten steuerfrei. Die Freigrenze beträgt 999,99 Mark im Jahr. Liegen Ihre Gewinne nur 1 Pfennig darüber, fällt Spekulationssteuer auf den gesamten Gewinn an.
von Claudia Krafczyk
Preisunterschiede bei Börsengeschäften
Bei den vier deutschen Riesen der Branche - Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank - können die Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch?
Die Zeichnungsgebühr - eine Modeerscheinung
In jüngster Zeit ist es in Mode gekommen, schon bei der Zeichnung, also bei der Bestellung von Aktien, eine Gebühr zu verlangen. Damit werden auch die Anleger zur Kasse gebeten, die zwar keine Papiere erhalten, aber der Bank dennoch Arbeit gemacht haben. Dafür berechnen einige Kreditinstitute Pauschalgebühren zwischen 10 und 25 Mark. Zahlen müssen Anleger diese so genannte Zeichnungsgebühr auch bei einigen Direktbanken, die sonst mit dem Hinweis auf niedrige Gebühren um Kunden buhlen. Die Banken machten mit den von ihnen erhobenen Zeichnungsgebühren für die Bestellung von Infineon-Aktien und T-Online-Aktien jedenfalls ein gutes Geschäft, denn bekanntermaßen waren die Börsenneulinge bis zum Zwanzigfachen überzeichnet.
Bei den vier deutschen Riesen der Branche, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank und HypoVereinsbank, können die Kunden noch zum Null-Tarif zeichnen. Doch wie lange noch? Über eine Gebühr wird dort bereits nachgedacht.
Am stärksten sind die Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen von der neuen Gebühr betroffen. Der Grund: Das Dachinstitut dieser Banken, die Deutsche Genossenschaftsbank (DG Bank), ist häufig gerade bei den Unternehmen im Konsortium vertreten, die als Börsenneulinge an den Neuen Markt gehen. Aus diesem Grund rechnen sich die Kunden der Genossenschaftsbanken vergleichsweise gute Chance aus, bei diesen Emissionen zum Zuge zu kommen. Entsprechend hoch sind dann die zu bewältigenden Zeichnungsaufträge. Insbesondere kleinere Banken stellt das vor ein zeitliches und personelles Problem. Eine Gebühr zu erheben, sei deshalb die logische Konsequenz, erklären die Genossenschaftsbanken. Aber nicht alle bundesweit 2.248 Mitgliedsbanken verlangen Zeichnungsgebühren. Jedes Institut kann nämlich allein darüber entscheiden, ob es sie für notwendig erachtet.
Rechtlich umstrittenes Entgelt
Rechtlich ist das "Entgelt für nichterfüllte Zeichnungsaufträge" bei den Verbraucherschützern umstritten. Eigentlich handle es sich um ein Kommissionsgeschäft, bei dem erst dann eine Gebühr fällig werde, wenn das Geschäft zu Stande gekommen ist. Außerdem könne, wenn überhaupt, nur eine Aufwandsentschädigung berechnet werden, die aber nicht mit der Bereithaltung von eigenem Personal begründet werden dürfe, sondern nur mit Kosten, die durch fremde Institute entstanden sind, argumentiert die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27 in 40215 Düsseldorf.
WISO-Tipps für den Start ins Aktiengeschäft
* Zeichnen Sie nicht blind bei vielen Kreditinstituten gleichzeitig. Häufig fallen Zeichnungsgebühr und manchmal auch Kosten für die Depoteröffnung an.
* Wählen Sie die Anlagesumme nicht zu klein. Bei einem Depotwert unter 10.000 Mark fallen die Kosten um so stärker ins Gewicht.
* Stellen Sie sich auf eine langfristige Geldanlage ein. Viele kleine Aktienpakete und häufige An- und Verkäufe können Börsengeschäfte enorm verteuern.
* Kursgewinne sind erst nach 12 Monaten steuerfrei. Die Freigrenze beträgt 999,99 Mark im Jahr. Liegen Ihre Gewinne nur 1 Pfennig darüber, fällt Spekulationssteuer auf den gesamten Gewinn an.
von Claudia Krafczyk
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