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    Auswirkung eines Konkurses (Frage) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.00 20:27:27 von
    neuester Beitrag 03.07.00 14:19:43 von
    Beiträge: 5
    ID: 173.077
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      Avatar
      schrieb am 02.07.00 20:27:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      als ich vor kurzem einige ernichtende Kritiken über einige AGs gelesen habe, kam mir der Gedanke, vom Untergang Anderer zu profitieren - durch Put OS.
      Was ist jedoch, wenn die Brechnungen sogar übertroffen werden, der Kurs in den Keller sackt und das Unternehmen Konkurs anmeldet. Ist der Put OS dann wertlos oder besonders wertvoll?
      Vielleicht sollte zwischen covered und naked warrants unterschieden werden, der Emittend kann eine unabhängige Bank sein, oder nicht. Um die Thematik nicht in die falsche Richtung zu lenken, gehe ich von einfachen OS (ohne Barrieres bzw. Knock outs) aus.
      Wer kann mir weiterhelfen?
      Ich habe mich noch so gut wie gar nicht mit warrants auseinandergesetzt, also bitte ich um etwas Rücksicht mit dem Sprachgebrauch.
      Vielen Dank im Vorraus!
      megamania
      Avatar
      schrieb am 02.07.00 20:34:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Put ist das Recht ein Wertpapier, z.B. eine Aktie zu einem vorher festgelegten Kurs zu einem bestimmten Datum verkaufen zu können.
      Ist der Kurs der entsprechenden Wertpapiers sehr niedrig so liegt Dein Put kräftig IM Geld, er ist dann also sehr wertvoll.

      Alex
      Avatar
      schrieb am 03.07.00 09:24:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aber Achtung: Du mußt natürlich die Aktien haben um sie zu verkaufen. Also wenn das Unternehmen in Konkurs geht und nicht mehr gelistet ist und du keine Aktien hast kannst du sie auch nicht verkaufen, zu welchem Kurs auch immer. (Also wenn du von Konkurs hörst, und der Kurs am Boden ist (sprich dein Schein weit im Geld) kauf dir die nötige Stückanzahl.

      Gruß
      MrBen
      Avatar
      schrieb am 03.07.00 09:48:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Allerdings mußt Du dann noch beachten, dass der Zeitwert dann auch gleich null ist. Der Put ist also nur noch (Basispreis - Aktienpreis)xBezugsverhältnis wert. Also Basispreis x Bezugsverhältnis

      Seba51
      Avatar
      schrieb am 03.07.00 14:19:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      @MrBen
      Aber Achtung: Du mußt natürlich die Aktien haben um sie zu verkaufen. Also wenn das Unternehmen in Konkurs geht und nicht mehr gelistet ist und du keine Aktien hast
      kannst du sie auch nicht verkaufen, zu welchem Kurs auch immer. (Also wenn du von Konkurs hörst, und der Kurs am Boden ist (sprich dein Schein weit im Geld) kauf dir
      die nötige Stückanzahl.

      Das istt wohl der größte Blödsinn, den ich je gehört habe: Wenn du einen Put hats und diesen ausübst brauchst du die Aktien überhaupt
      nicht, da es einen Differenzausgleich gibt. Ich weiß nicht, wer dir einen solchen Schmarrn wie du jetzt geschrieben hast erzählt hat,
      aber ein Profi war es nicht.

      Sorry, wenn die Worte jetzt etwas hart waren, aber so einen Unsinn kann man nicht stehen lassen.

      Ansonsten: Die meisten Emissionsbedingungen sehen einen Ausgleich zwischen den Börsenkurs und dem Basispreis vor. Wenn
      das Unternehmen in Konkurs geht, so ist der beizulegende Börsenkurs in der Regel der letzte an der Börse festgestellte Kurs!
      Nichts also mit "Aktienkurs = Null"


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