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    Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.07.00 14:47:51 von
    neuester Beitrag 10.07.00 20:04:49 von
    Beiträge: 18
    ID: 178.208
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      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:47:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hab da eine Frage.
      Wenn ich eine Aktie innerhalb der Speku- Frist verkaufe
      und gleichzeitig eine Neue davon kaufe, wird da auch die
      Steuer fällig
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:55:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      JA :kiss:

      :cool: Dako
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:56:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na klar. Sobald Du einen Gewinn realisiert hast, mußt Du bluten auch bei einer Reinvestition!
      Gruß
      BB

      Meta kaufen und warten!
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:59:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi widderin,

      Spekusteuer zahlst du ja erst ab 1000DM. Also bei 1Aktie wirst du wahrscheinlich nicht darüber kommen und musst somit keine SST zahlen. Verkaufst du ein Aktienpaket innerhalb der Spekufrist und hast über 1000DM Gewinn so musst du SST zahlen, egal ob du danach dieselbe Aktie wieder kaufst. 1000DM gelten übrigens für das ganze Jahr, d.h. einmal über 1000DM, so musst du alle Gewinne innerhalb der Spekufrist und innerhalb eines Jahres versteuern.

      Gruss stefan
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 14:59:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ widderin

      Wenn Du die Aktie innerhalb von 12 Monaten ab Kaufzeitpunkt verkaufst, realisiert Du das Geschäft. D.h. der Gewinn muß zu deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Falls du Verlust realisierst kannst Du diesen von schon bestehenden Gewinnen abziehen.

      Ob du danach die gleiche Aktie wieder kaufst ist nicht relevant.
      Spekufrist geht dann von vorne los.

      gruß moneytime

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      Avatar
      schrieb am 07.07.00 15:06:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mal ehrlich! Wer bezahlt denn schon Spekulationssteuer? Angeblich tun es ja 99,9% aller Anleger nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 15:14:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bezahle ordentlich und pünktlich. :)
      Na ja wenigstens letztes Jahr. :p
      Dieses da schaun wir mal. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.07.00 15:24:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also eigentlich würde ich jedem raten, die Spekulationsgewinne ordnungsgemäß anzugeben. Bei Consors sind im Rahmen einer Betriebsprüfung bereits tausende von Kontrollmitteilungen an die Finanzämter gegangen - bei anderen depotführenden Instituten wird genau dasselbe passieren, vielleicht nicht dieses Jahr, vielleicht auch nicht nächstes Jahr ... aber irgendwann ganz sicher. Die Finanzbehörden haben durch die Nachforschungen im Zusammenhang mit der Zinssteuer vor ein paar Jahren auch inzwischen das nötige Know-How um alle Vorgänge rasch zu erfassen. Die Steuerberater haben z.B. vor kurzem von ihrem Verband die ganz klare Empfehlung erhalten, ihre Klienten noch einmal ausdrücklich auf dieses Problem hinzuweisen. Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen .... Viel Glück :-))
      Avatar
      schrieb am 08.07.00 16:00:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      wow, cool dann kann man jetzt ganz beruhigt zu consors wechseln ;)
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 15:02:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      an alle

      Die 1000DM lassen sich verdoppeln, wenn Ihr zusammen mit Eurem Ehepartner ein Depot eröffnet. Eine normale Depotvollmacht, die jeder für den Fall der Fälle besitzen sollte, reicht allerdings nicht aus.
      Wenn mich nicht alles täuscht, bin immer langfristig investiert, behält die Comdirect die Spekusteuer, bei erreichen der Freibetragsgrenze, gleich ein.

      Schönen Sonntag
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 15:03:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie sieht es denn aus, wenn ich mit Aktie A 1500DM Gewinn mitnehme und bei Aktie B 1000DM Verlust realisiere, also Summasumarum eigentlich nur 500DM Gewinn habe.
      Muß ich dann auch Steuern zahlen?

      Bye Hansi :)
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 15:35:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Muß ich überhaupt irgendwas angeben (G&V Bilanz oder so) wenn ich reichlich Gewinne und Verluste in einem Jahr hatte, insgesamt aber nicht über die 1000 Reingewinn hinauskomme?

      Frißt da FA die Angaben bei > 1000 ohne nachzuhacken oder wollen die alles einzeln aufgelistet sehen?
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 18:29:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Rammbock
      Das Comdirect die Spekusteuer gleich einbehält ist definitiv falsch. Das macht keine Bank und kann keine Bank machen.

      @ CrazyBroker
      In deinem Beispiel mußt Du keine Steuern zahlen. Verluste können gegen Gewinne aufgerechnet werden.

      @ aurin
      Ich glaube Du mußt die Trades nicht einzeln auflisten. Es macht aber in jedem Falle einen guten Eindruck und verhindert dumme und zeitraubende Rückfragen des FA. Ich würde es also empfehlen.

      Spekusteuer muß nur auf den Gewinn gezahlt werden, der am 31.12. zu Buche steht. Dabei können Verluste und auch die Bankgebühren (also Orderspesen, Depotgebühren und dergleichen) vom Gewinn abgezogen werden. Nur das, was dann noch als Gewinn übrig ist, muß versteuert werden, wenn es den Freibetrag von 1000,- DM übersteigt.

      Die Spekusteuer ist übrigens kein fester Steuersatz. Der Gewinn wird einfach auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen und dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt.

      Beispiel: Das Einkommen aus dem Hauptberuf betrug in 1999 70.000,- DM. Außerdem wurden in 1999 10.000,- DM Gewinn aus Wertpapiergeschäften erzielt. Dem steht ein Verlust und Kostenaufwand (also Depotgebühren und so was) aus Wertpapiergeschäften von 3000,- DM gegenüber. Bleibt noch ein Gewinn von 7000,- DM. Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt somit 77.000,- DM. Und darauf muß dann Einkommenssteuer gezahlt werden.

      Damit ist auch klar, warum keine Bank der Welt die Spekusteuer gleich einbehalten kann. Erstens kennt sie den persönlichen Steuersatz ihrer Kunden nicht und zweitens können ja im weiteren Jahresverlauf noch Verluste auftreten, die den zu versteuernden Gewinn schmälern. Etwas anderes ist die Zinsabschlagsteuer. Die wird wirklich von der Bank einbehalten, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.

      Jetzt noch ein Wort zum umgekehrten Fall, wenn also am Jahresende kein Gewinn sondern ein Verlust zu Buche steht (soll es ja auch geben;)). Dieser kann nicht mit sonstigen Einkünften verrechnet werden. Noch mal zu meinem obigen Beispiel: Das Jahreseinkommen betrug 70.000,- DM. Aus Wertpapiergeschäften wurde ein Verlust von 5.000,- DM erzielt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt jetzt nicht etwa 65.000,- DM, sondern immer noch 70.000,- DM. Allerdings können die 5.000,- DM Verlust unbegrenzt rück- oder vorübertragen werden. Man kann mit den 5.000,- DM Verlust also seine Gewinne aus den Vorjahren runterrechnen, oder sie mit ins Folgejahr nehmen. Dadurch würden sich dann die im Folgejahr (hoffentlich) anfallenden Gewinne um diese 5.000,- DM schmälern.

      Noch ein Wort zur Berechnung der Gewinne:
      Es zählen ja nur die realisierten Gewinne und Verluste aus Verkaüfen innerhalb der 12-monatigen Spekufrist. Es gab hier im Board schon schlaue Leute, die einfach die Depotwerte vom Jahresanfang und-ende gegen einander aufrechnen wollten. Das ist natürlich falsch. Denn im Depotwert sind ja auch die Aktien enthalten, die man noch besitzt. Die sind aber nicht steuerpflichtig. Man kommt also nicht daran vorbei, sich über das Jahr ständig alle Aktienkäufe und -verkäufe sowie die dabei anfallenden Gebühren, Gewinne und Verluste aufzuschreiben. Zumindest wenn man öfters tradet. Wer nur 20 Trades im Jahr macht kann die natürlich auch am Jahresende nachvollziehen.
      Ich habe mir dazu eine Excel-Tabelle gemacht, in der ich alle Trades laut der Abrechnungen von meiner Codi eintrage. Und natürlich auch die Gebühren. Excel rechnet mir dann automatisch alle Gewinne und Verluste gegeneinander auf. Das Eintragen macht zwar ein bißchen Arbeit, aber am Jahresende habe ich alle Unterlagen auf Knopfdruck fix und fertig. Wenn ich dagegen meine ca. 150 Trades im Jahr alle nachträglich auflisten wollte würde ich tagelang sitzen.

      :) Dako
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 19:50:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      @dako
      interessant..aber um dem Ganzen noch eins draufzusetzen:
      Nehmen wir an 70.000 DM brutto Gehalt aus dem Hauptberuf, 5.000 DM Gewinn aus Wertpapiergeschäften unter 1 Jahr, 10.000 DM Verlust aus freiberuflicher Tätigkeit. Kann Wertpapiergewinn gegen Freiberuftätigkeit aufgerechnet werden, d.h. in diesem Fall also 65.000 DM ? als Steuerberechnungsgrundlage.
      ??
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 19:58:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sehe ich das dann Richtig das jeder realisierte Verlust die Gewinne schmählert? Beispiel: Ich bin mit einer Position dick im Minus und habe aber vor diese langfristig (über ein Jahr) zu halten.
      Verkaufe also die gesamte Position an einem Tag und lege diese zum gleichen Preis (oder gar günstiger) am SELBEN Tag wieder ins Depot.
      Ist der Verlust dann vom FA anerkannt? Wäre ja cool.
      Avatar
      schrieb am 09.07.00 20:40:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ Aktienbär
      Ja. 70.000 aus Hauptberuf + 5.000 aus Aktien unter 1 Jahr - 10.000 Verlust aus Freiberuf = 65.000 DM zu versteuerndes Einkommen. Allerdings ist deine Fragestellung nicht ganz richtig. Du rechnest ja den Wertpapiergewinn nicht mit dem Verlust aus dem Freiberuf auf, sondern Du rechnest den Verlust aus dem Freiberuf mit dem Einkommen aus Hauptberuf und Aktien auf.

      @ aurin
      Prinzipiell ja. Ich mache es auch so. Im Dezember fliegen Aktien, von denen ich langfristig überzeugt bin, die aber aktuell im Minus liegen, raus, um so steuermindernde Verluste zu schaffen. Ich würde den Rückkauf aber nicht am selben Tag machen. Ein mißgünstiger FA-Beamter könnte Dir dann Gestaltungsmißbrauch vorwerfen. Wie gesagt, er muß nicht, kann aber. Schmeiß doch deine Verlustaktien in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr raus und kauf sie im Januar zurück. Dann liegen Verkauf und Rückkauf in versch. Fiskaljahren und Du hast Ruhe vor dem FA. Und in den paar Tagen wird Dir der Kurs schon nicht gleich davonlaufen.

      :) Dako
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 18:33:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Dako

      Danke für Deine Aufklärung.

      Nach meinen Informationen verdient der Staat aber gleich doppelt an uns. Zum einen durch die Spekusteuer(man verkauft vor Ablauf der 12 Monats-Frist) die pauschal 30% beträgt und der Restgewinn muß über den persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden.

      Gruß Rammbock
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 20:04:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Rammbock,

      ich glaube, Du bringst die Zinsabschlagsteuer und die Spekufrist durcheinander.

      Die Zinsabschlagsteuer ist pauschal (ich glaube 30%, zumindest aber in dem Dreh) und wird gleich von der Bank einbehalten. Die gilt aber nur für Zinsen, z.B. für Zinsen auf dem Sparbuch, aus Bausparverträgen oder die Verzinsung von Kontoguthaben bei deinem Broker. Mit Gewinnen aus dem Aktienhandel hat das nichts zu tun. Für diese Zinsabschlagsteuer gilt ein Freibetrag von 3000,- DM (Ehepaare 6000,- DM). In Höhe dieser Freibeträge kann man seiner Bank einen Freistellungsauftrag geben, dann zieht sie die Zinsen nicht ein. Natürlich kann der Freibetrag auf mehrere Banken verteilt werden.
      PS: Tausend Dank an Rot-Grün, unter Schwarz-Gelb waren die Freibeträge doppelt so hoch.:mad:

      Gewinne aus Aktienhandel werden nicht pauschal versteuert. Auch nicht anteilig. Nach Ablauf der 12-monatigen Spekulationsfrist sind sie sogar ganz steuerfrei. Aber dazu habe ich mich ja bereits ausführlich geäußert.
      PS: Noch mal Dank an Rot-Grün, unter Schwarz-Gelb betrug die Spekulationsfrist nur 6 Monate.:mad:

      :) Dako


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