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    Heutige Meldung zu Metabox/Worldsat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.00 07:41:27 von
    neuester Beitrag 05.04.01 13:06:02 von
    Beiträge: 15
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      schrieb am 11.07.00 07:41:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      @ Alle

      In einem anderen Worldsat-Thread findet Ihr eine interessante und auf den ersten Blick beunruhigende Meldung zum Vertrag Worldsat / Metabox.

      Habe mir die Nacht um die Ohren geschlagen, um die Sache so gut es geht aufzuklären. Im folgenden äußere ich meine ganz persönliche Auffassung, mit der ich niemanden beeinflussen und niemanden angreifen will. Ich glaube zwar, daß es so ist, wie ich im folgenden darlegen werde, behaupte es aber nicht. Ich denke gewissermaßen nur vor mich hin. (Dies Stadium haben wir mittlerweile erreicht, daß derartige Vorbemerkungen zweckmäßig sind.)

      Ich denke, das Skandalisierungsspiel interessierter Kreise geht weiter und nimmt Formen an, die m.E. für die Betreiber erhebliche Nachspiele haben werden.

      Was ist der konkrete Hintergrund der heutigen Meldung:

      Es wird hier m.E. von interessierter Seite ein Spiel mit Worten bzw. juristischen Begriffen gespielt, wobei die Unerfahrenheit des juristisch unvorgebildeten Anlegers ausgenutzt wird. (Aber auch für juristisch Vorgebildete ist die Sache nicht sofort zu durchschauen.)

      Dabei geht es um den Inhalt und die Bedeutung folgender Begriffe des Wirtschaftsrechts (Vertragsrechts), die ich jetzt bewußt auf Deutsch und Englisch anführe, da auch der Sprachunterschied bei der Erzeugung der Verwirrung evtl. eine Rolle spielt.

      Vorvertrag/-vereinbarung - Absichtserklärung - Rahmenvereinbarung - fester (verbindlicher) Auftrag

      Auf Englisch:

      Memorandum of Understanding / Preliminary Contract - Letter of Intent - Basic Agreement - Fixed Order


      Metabox hat die Vereinbarung mit Worldsat in der deutschsprachigen Adhoc "Rahmenvereinbarung" genannt, in der englischsprachigen (die hier natürlich kaum jemand kennt, s. MBX-Homepage), "basic agreement". Beides ist dasselbe, und ich denke, die Absprache mit Worldsat ist dort auch korrekt wiedergegeben.

      Eine Rahmenvereinbarung hat hinsichtlich der in ihr festgelegten Vertragsinhalte bereits Verpflichtungscharakter, und zwar stärker als bei einem Letter of Intent, aus dem man sich - meist gegen Zahlung einer Entschädigung - zur Not wieder lösen kann (aber in aller Regel nicht will, wie anläßlich Inter-Nordic hier ausführlich diskutiert.) Es sind aber noch bestimmte weitere Vertragsausgestaltungen möglich oder auch erforderlich, und es können von den Parteien auch noch bestimmte, festgelegte Bedingungen zu erfüllen sein, bevor der nächste Vertragsschritt erfolgt, nämlich ein fester Auftrag (fixed order) zur Lieferung erteilt wird. Eine solche zunächst zu erfüllende Bedingung könnte z.B. sein, daß Metabox als ersten Schritt eine bestimmte Anzahl funktionsfähiger Muster liefern muß.

      Soweit also zur Mitteilung von Metabox.

      Was wird nun über einen Firmensprecher von Worldsat berichtet:

      Er sagte, Worldsat habe noch keinen verbindlichen Auftrag erteilt.

      Ein verbindlicher Auftrag ist dasselbe wie ein fester Auftrag (englisch: fixed order).

      Wenn Worldsat also gefragt worden sein sollte: "Did you give a fixed order?", werden die wohl wahrheitsgemäß geantwortet haben: "No, it`s not a fixed order, it`s (only) a basic agreement."

      In einer heutigen Presseveröffentlichung wird davon gesprochen, es sei "nur ein Vorvertrag über die Lieferung von Mustern geschlossen worden". Da bin ich nun allerdings sehr gespannt, ob sich diese Formulierung - aus der Sicht des Journalisten - halten läßt. Es wird interessant sein zu erfahren, in welcher Sprache sich der Journalist und der Firmensprecher verständigt haben. Falls es Englisch gewesen sein sollte - war dann wirklich von einem preliminary contract oder gar einem memorandum of understanding die Rede, also einem echten Vorvertrag? Nicht vielleicht von einem Basic Agreement (Rahmenvereinbarung), wie Metabox es gemeldet hat? Wir werden es erfahren.

      In der Presseveröffentlichung heißt es dann weiter, eine Entscheidung über eine Auftragserteilung ("fester, verbindlicher Auftrag" - der nächste Vertragsschritt) sei noch nicht gefallen, erst müsse man die Lieferung der Muster abwarten. Genauso wird es wohl sein, und es widerspricht nicht im Mindesten der Mitteilung von Metabox. ("We didn`t decide yet on the fixed order. We have to test the samples first." - so könnte es seitens Worldsat in dem Journalistengespräch gelautet haben. Please excuse my poor English.)

      Wie wichtig diese Unterschiede im Wirtschafts-Vertragsrecht sind, erkennt man z.B. daran, daß Oliver Graf Wrangel, der Merck Finck-Analyst, in seiner englischsprachigen Studie nach dem ersten Großauftrag ausdrücklich betont hat, daß es sich um eine "fixed order" und nicht um ein "basic agreement" handele.

      Mein ganz persönliches Fazit: Der Versuch der Verhexung des Anlegerverstandes mit den Mitteln der Journalistensprache - um einen berühmten Satz von Wittgenstein etwas abzuwandeln.

      Gruß, Jan-Philip
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 07:44:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      @janphilip

      danke, dennoch wird die ganze diskussion heute wieder einige
      bewegen ihre anteile zu verkaufen und den kurs zu drücken...

      schade, ich behalte meine boxen...

      :p
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 07:47:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      sehr guter beitrag!
      anwälten, journalisten und analysten sollte man nicht vorschnell glauben schenken.
      mfg zelig
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 07:51:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      auch von mir DANK für dieses wichtige Erkl@rung s.auch Artikel SZ vom 11.7.Y2K


      get ;-)
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 07:52:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      N-TV meldet folgendes:
      Analysten zweifeln hohen Auftrasgseingang an(welche Analysten wird nicht gesagt)
      Metabox wiederspricht der Darstellung.
      Meine Meinung:Heute geht es rund und wohl eher runter.

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      Avatar
      schrieb am 11.07.00 08:31:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aus der Süddeutschen Zeitung von heute - Ausschnitt aus Bericht über Metabox - zitiert wird Graf Wrangel (Merck Finck):

      "...Bisher unberücksichtigt bleibe bei seiner Berechnung der dritte Großauftrag. Er kam aus Frankreich von der Worldsat S.A.R.L.

      Nach Angaben des Unternehmens sollen hier 500 000 Set-Top-Boxen im Wert von knapp 400 Millionen DM geliefert werden. „Es handelt sich allerdings nur um einen Rahmenvertrag“, sagt Wrangel. Das Problem an solchen Verträgen sei, dass sie über mehrere Tranchen laufen. „Theoretisch kann der Vertragspartner nach der ersten Tranche schon wieder kündigen.“ Dennoch rät er nach wie vor zum „Kauf“ – ebenso wie die drei weiteren vom Börseninformationsdienst Ibes erfassten Analysten."

      JP
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 08:50:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wrangel ist ein intimer Kenner von Metabox.

      Wenn er sagt, es ist eine Rahmenvereinbarung, dann ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eine. Und nicht "nur ein Vorvertrag über die Lieferung von Mustern."

      Und dann wäre die Adhoc von Metabox völlig korrekt.

      JP
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 09:39:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich muß dich da berichtigen bzw. ergänzen, janphil,

      wrangel geht davon aus, das met(a)box seine aufträge wahrheitsgemäß publiziert. sollte man eigentlich auch.- eigentlich-

      sailor
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 10:00:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Janphil,

      sehr gute Infos, glaube das bringt etwas Klarheit in die Sache.

      Ich denke man sollte sich noch einmal vor Augen führen in welchen
      Dimensionen die Aufträge liegen. Da tippt man nicht einfach eine
      Auftragsbestätigung und schreibt ´nen Scheck.

      Wenn alles schon 100% gefixt wäre, müßte der Met@-Kurs schon
      4stellig sein.

      Gruss
      Oliver
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 10:14:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Janphil
      Eine Rahmenvereinbarung ist bei weitem viel weniger Wert als ein Rahmenvertrag.

      Es ist schon amüsant Dir dabei zuzusehen, wie Du versuchst ständig alles ins richtige
      Licht zu rücken. Junge, daß ist nicht Deine Aufgabe, daß ist die Aufgabe vom Vorstand
      von MBX.
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 10:29:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke Janphil für Deine Mühe, laß Dich nicht beirren.
      Gruss gg
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 10:51:24
      Beitrag Nr. 12 ()
      Guter Beitrag Janphil,

      ich hoffe aber, das heute noch eine Erklärung vom Vorstand an die Presse kommt. Schließlich geht es darum, das das Handelsblatt den MBX-Vorstand als Lügner hinstellt, was ich nicht glauben kann, was aber die Anleger stark verunsichert.
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 11:24:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      @BlackMaria
      Wo hast Du im HB gelsen, daß irgend jemand behauptet, der Vorstand von MBX würde lügen.
      Diese Entscheidung darf doch jeder für sich selbst treffen.
      Das HB gibt lediglich ein paar Denkanstöße und sonst nichts.
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 11:29:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Klasse Michael !!
      Avatar
      schrieb am 05.04.01 13:06:02
      Beitrag Nr. 15 ()
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