Finanzminister will Steuern fürs Surfen am Arbeitsplatz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.07.00 11:56:58 von
neuester Beitrag 14.07.00 13:16:18 von
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Ein Bericht der Stuttgarter Zeitung von heute sorgt für Aufregung: Finanzminister Hans Eichel soll in einem Erlass, der bereits im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sein soll, festgelegt haben, wie ein Internetanschluss am Arbeitsplatz steuerlich zu behandeln sei. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums präzisierte gegenüber c`t, dass es sich lediglich um den Entwurf eines Erlasses handele, der noch nicht mit den Ländern abgestimmt worden sei. Da es im Telefonbereich eine ähnliche Regelung gebe, bestehe Handlungsbedarf. Aus Gründen der Praktikabilität werde diskutiert, ob eine Pauschalabgeltung für private Internetbenutzung im Betrieb in Frage kommen könnte.
Weil das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt werde, sei dies als geldwerter Vorteil anzusehen. Könne die Firma oder ein Beschäftigter nicht nachweisen, dass die Abfragen nur beruflichen Zwecken dienten, dürfe der Betriebsprüfer des Finanzamts die gesamten Internetkosten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil ansehen. Dieser müsse dann vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses sei als Teil des Arbeitslohns einzustufen. Das gelte nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersage. Das Unternehmen müsse durch Stichproben das Verbot auch kontrollieren.
Wie es weiter heißt, solle der "geldwerte Vorteil" anhand der Abrechnung des Internetanbieters ermittelt werden. Die Nachweispflichten des Arbeitnehmers seien in dem Erlass genau geregelt. So sollen die Beschäftigten ab 1. Januar kommenden Jahres das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der betrieblichen Nutzung vermerken. Außerdem seien der Anlass und die entsprechende Homepage, die aus dienstlichen Gründen angewählt worden sei, anzugeben. (fm/c`t)
Quelle: www.heise.de
Weil das Internet am Arbeitsplatz häufig zu privaten Zwecken genutzt werde, sei dies als geldwerter Vorteil anzusehen. Könne die Firma oder ein Beschäftigter nicht nachweisen, dass die Abfragen nur beruflichen Zwecken dienten, dürfe der Betriebsprüfer des Finanzamts die gesamten Internetkosten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil ansehen. Dieser müsse dann vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Mitbenutzung des Internetanschlusses sei als Teil des Arbeitslohns einzustufen. Das gelte nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets untersage. Das Unternehmen müsse durch Stichproben das Verbot auch kontrollieren.
Wie es weiter heißt, solle der "geldwerte Vorteil" anhand der Abrechnung des Internetanbieters ermittelt werden. Die Nachweispflichten des Arbeitnehmers seien in dem Erlass genau geregelt. So sollen die Beschäftigten ab 1. Januar kommenden Jahres das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der betrieblichen Nutzung vermerken. Außerdem seien der Anlass und die entsprechende Homepage, die aus dienstlichen Gründen angewählt worden sei, anzugeben. (fm/c`t)
Quelle: www.heise.de
mensch du sollst ja auch arbeiten und nicht WOL zutexten
ist ein joke nicht sauer sein
bye
firsty
ist ein joke nicht sauer sein
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Da ist das tapfere Schneiderlein wieder unterwegs .... Der Aufwand, der da betrieben wird, steht doch in keinem Verhältnis zu dem, was an Einnahmen dahinter stehen könnte. Die sollen zusehen, daß sie die Staatsquote senken und nicht künstliche ABM-Stellen schaffen bzw. aufrecht erhalten. Wer denkt sich nur solche Enten aus? Mit normalen Verstand darf mensch gar nicht drüber nachdenken ... aber was ist denn hierzulande schon normal?
Zuzutrauen wäre das den Brüdern schon...
Typisch Rot-Grün!
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