Ad hoc Letsbuyitcom 24.07.2000 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.07.00 19:14:44 von
neuester Beitrag 30.04.02 14:52:44 von
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Ad hoc-Service: Letsbuyit.com NV
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
LETSBUYIT.COM N. V.
Amsterdam, Niederlande
WKN 938 006
Der Gesellschaft ist am 24. Juli 2000 eine einstweilige
Verfügung zugestellt worden, die ein Mitbewerber gegen die
Gesellschaft beantragt und die das Landgericht Hamburg erlassen
hat. Die Verfügung richtet sich gegen die Anwendung des Stufen-
Preismodells der Gesellschaft in Deutschland. Die Gesellschaft
wird nun unverzüglich ihr Preismodell ändern und nur noch einen
Preis für die angebotenen Produkte angeben. Die Gesellschaft
hat bereits die Berufung gegen die Entscheidung des
Landgerichts Hamburg eingelegt.
Ende der Mitteilung
241909 Jul 00
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
LETSBUYIT.COM N. V.
Amsterdam, Niederlande
WKN 938 006
Der Gesellschaft ist am 24. Juli 2000 eine einstweilige
Verfügung zugestellt worden, die ein Mitbewerber gegen die
Gesellschaft beantragt und die das Landgericht Hamburg erlassen
hat. Die Verfügung richtet sich gegen die Anwendung des Stufen-
Preismodells der Gesellschaft in Deutschland. Die Gesellschaft
wird nun unverzüglich ihr Preismodell ändern und nur noch einen
Preis für die angebotenen Produkte angeben. Die Gesellschaft
hat bereits die Berufung gegen die Entscheidung des
Landgerichts Hamburg eingelegt.
Ende der Mitteilung
241909 Jul 00
Das fängt ja gut an... am 2. Handelstag schon solche Meldungen!
Bandit
Bandit
Nachdem durch so eine Ad-Hoc das gesamte Konzept eines Unternehmens
in Frage gestellt wird, wäre jedes andere Aktie eingebrochen.
Nicht aber unsere Lets...it.
Einen besseren Beweis für keine marktgerechte Kursfindung gibt es
wohl nicht. Jeder weiß das bei dieser Aktie der Kurs extrem
"gepflegt" wird.
Wer hier einsteigt und zockt, hat starke Nerven und eine Gewinn
fast schon moralisch verdient.
Wenns in die Hose geht, siehts aber genauso aus.
Gruß
EHC2000
in Frage gestellt wird, wäre jedes andere Aktie eingebrochen.
Nicht aber unsere Lets...it.
Einen besseren Beweis für keine marktgerechte Kursfindung gibt es
wohl nicht. Jeder weiß das bei dieser Aktie der Kurs extrem
"gepflegt" wird.
Wer hier einsteigt und zockt, hat starke Nerven und eine Gewinn
fast schon moralisch verdient.
Wenns in die Hose geht, siehts aber genauso aus.
Gruß
EHC2000
@Bandit
Die Gerüchte solcher Anstrengungen der Mitbewerber hörte man schon vor der IPO !!!
Gruß BAUD
Die Gerüchte solcher Anstrengungen der Mitbewerber hörte man schon vor der IPO !!!
Gruß BAUD
Na dann viel Spaß mit der Aktie.
Zur NE sagte jeder, nicht kaufen/zeichnen und nun, alle kaufen wie die blöden. Heute unter den `Top 5. ????
Ich kann das echt nicht verstehen.
Haben da nur Zocker gekauft? Also langfristig wäre das nix für mich, bei so einer Meldung in den ersten Tagen????
Na dann noch viel Glück
mfg Plaste
Zur NE sagte jeder, nicht kaufen/zeichnen und nun, alle kaufen wie die blöden. Heute unter den `Top 5. ????
Ich kann das echt nicht verstehen.
Haben da nur Zocker gekauft? Also langfristig wäre das nix für mich, bei so einer Meldung in den ersten Tagen????
Na dann noch viel Glück
mfg Plaste
1. War die einstweilige Verfügung schon seit Tagen bekannt, es wurde nur die AdHoc nach Zustellung publiziert, deshalb steigt der Kurs sogar und
2. Stammt das Gesetz aus den 30er Jahren und ist so wie es ausschaut nicht EU-Konform, eine Vorabentscheidung durch den EU-Gerichtshof wird die Geschichte sowieso beenden.
2. Stammt das Gesetz aus den 30er Jahren und ist so wie es ausschaut nicht EU-Konform, eine Vorabentscheidung durch den EU-Gerichtshof wird die Geschichte sowieso beenden.
@ Bandit, EHC
1. war das bereits vor dem IPO bekannt
2. betrifft es AUSCHLIESSLICH deutschland
3. wirbelt die sache ordentlich staub auf = kostenlose werbung
4. wird das rabattgesetz bald abgeschafft (bundesregierung will es, EU-richtlinie verlangt es)
1. war das bereits vor dem IPO bekannt
2. betrifft es AUSCHLIESSLICH deutschland
3. wirbelt die sache ordentlich staub auf = kostenlose werbung
4. wird das rabattgesetz bald abgeschafft (bundesregierung will es, EU-richtlinie verlangt es)
Wenn Letsbuyitcom jetzt nur noch einen Preis pro Produkte ausgeben kann ist das ohnehin
schon fragliche Geschäftsmodell ad adsurdum geführt!
Und auf die EU zu hoffen kann sehr langwierig sein.
Bis sich in der EU was bewergt können Jahre vergehen!
Wenn Letsbuyitcom in Deutschland keinen günstigeren Preise mehr anbieten kann,
wird sie es noch schwerer haben die nächste nötige KE durchzubekommen!
mfg
Bandit
schon fragliche Geschäftsmodell ad adsurdum geführt!
Und auf die EU zu hoffen kann sehr langwierig sein.
Bis sich in der EU was bewergt können Jahre vergehen!
Wenn Letsbuyitcom in Deutschland keinen günstigeren Preise mehr anbieten kann,
wird sie es noch schwerer haben die nächste nötige KE durchzubekommen!
mfg
Bandit
Ach Lotek, gut dass Deutschland ein völlig unwichter Markt ist, gell?
egal was was man von letsbuyit.com hält ..........
jedenfalls haben sie keine Leute, die sich ein wenig im deutschen recht auskennen, was mich bei
einer börsennotierten AG etwas stutzig macht.
Der einzige Rechtsbehelf gegen eine einstweilig Verfügung ist der Widerspruch,
Berufung wird gegen Urteile eingelegt.
aber vielleicht wollten sie das ganze nur *allgemeinverständlich* halten?
rob
jedenfalls haben sie keine Leute, die sich ein wenig im deutschen recht auskennen, was mich bei
einer börsennotierten AG etwas stutzig macht.
Der einzige Rechtsbehelf gegen eine einstweilig Verfügung ist der Widerspruch,
Berufung wird gegen Urteile eingelegt.
aber vielleicht wollten sie das ganze nur *allgemeinverständlich* halten?
rob
@ robtop, du oberlehrer
widerspruch wurde bereits erfolglos eingelegt. jetzt ist die berufung dran.
widerspruch wurde bereits erfolglos eingelegt. jetzt ist die berufung dran.
@Bandit
Die Tatsache, daß das Stufenmodell temporär verschwindet, bedeutet ja noch nicht, daß keine niedrige Preise angeboten werden können. Die große Mengen haben die ja schon...
Zum Thema EU: Die Richtlinie muß bis zum Sommer nächstes Jahr in Deutsches Recht umgesetzt werden (steht fest!)
Darüber hinaus hat unser lieben Wirtschaftsminister bereits gesagt, daß für ihn ein Modell a la LBI erlaubt ist, das Rabattgesetz sollte angpaßt werden.
Darüber hinaus hat Lotek Recht: War alles schon vor dem Börsengang bekannt. Der Kurs bricht nur nicht ein, weil es nicht unbedingt bedeutet, daß die Umsätze runter gehen....
Die Tatsache, daß das Stufenmodell temporär verschwindet, bedeutet ja noch nicht, daß keine niedrige Preise angeboten werden können. Die große Mengen haben die ja schon...
Zum Thema EU: Die Richtlinie muß bis zum Sommer nächstes Jahr in Deutsches Recht umgesetzt werden (steht fest!)
Darüber hinaus hat unser lieben Wirtschaftsminister bereits gesagt, daß für ihn ein Modell a la LBI erlaubt ist, das Rabattgesetz sollte angpaßt werden.
Darüber hinaus hat Lotek Recht: War alles schon vor dem Börsengang bekannt. Der Kurs bricht nur nicht ein, weil es nicht unbedingt bedeutet, daß die Umsätze runter gehen....
tja leute da habt ihr euch ja ein schönes ei ins nest gelegt (hahahahaha) !!!
Warum steigt Eure Aktie auf so eine Adhoc um 10%? Berlin und München 6,20 Euro. Ich begreife es nicht ... - trotzdem: Glückwunsch an alle, die investiert sind.
@ lotek,
hat nichts mit oberlehrer oder meiner einstellung gegenüber letsbuyit.com zu tun.
tschuldige, daß ich was gegen die von dir verehrte firma sagte
aber wenn am 24.7. die einstw. verfügung zugestellt wurde (laut adhoc),
und dann widerspruch eingelegt wurde (geht auch per schutzschrift, die hat bei
erlaß der e.v. jedoch wohl nichts genützt) .......
frühester eingang des widerspruchs am 24.7. durch boten.
also auch am 24.7. urteil + zustellung + berufungseinlegung????????
scheint mir etwas komisch
rob
ps ich habe zu diesem vorgang nur die info der adhoc, wenn diese jedoch falsch bzw.
verkürzt ist, könnte es sich um die zustellung des urteils über die e.v. handeln,
gegen die dann berufung statthaft ist (dann aber keine revision mehr).
hat nichts mit oberlehrer oder meiner einstellung gegenüber letsbuyit.com zu tun.
tschuldige, daß ich was gegen die von dir verehrte firma sagte
aber wenn am 24.7. die einstw. verfügung zugestellt wurde (laut adhoc),
und dann widerspruch eingelegt wurde (geht auch per schutzschrift, die hat bei
erlaß der e.v. jedoch wohl nichts genützt) .......
frühester eingang des widerspruchs am 24.7. durch boten.
also auch am 24.7. urteil + zustellung + berufungseinlegung????????
scheint mir etwas komisch
rob
ps ich habe zu diesem vorgang nur die info der adhoc, wenn diese jedoch falsch bzw.
verkürzt ist, könnte es sich um die zustellung des urteils über die e.v. handeln,
gegen die dann berufung statthaft ist (dann aber keine revision mehr).
der wichtiger punkt ist doch, dass im grunde genommen jeder eine einstweilige verfuegung bekommen kann, da nur eine kursorische pruefung erfolgt und nicht mal eine anhoerung der gegenpartei oder eine muendliche verhandlung erforderlich ist!
insofern interessiert eh nur das hauptverfahren, und nicht wie eine berufungsentscheidung auf das widerspruchsurteil ausfiele.
insofern interessiert eh nur das hauptverfahren, und nicht wie eine berufungsentscheidung auf das widerspruchsurteil ausfiele.
upps...
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