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    Ad hoc Letsbuyitcom 24.07.2000 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.00 19:14:44 von
    neuester Beitrag 30.04.02 14:52:44 von
    Beiträge: 17
    ID: 194.462
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      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:14:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ad hoc-Service: Letsbuyit.com NV

      Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      LETSBUYIT.COM N. V.
      Amsterdam, Niederlande
      WKN 938 006

      Der Gesellschaft ist am 24. Juli 2000 eine einstweilige
      Verfügung zugestellt worden, die ein Mitbewerber gegen die
      Gesellschaft beantragt und die das Landgericht Hamburg erlassen
      hat. Die Verfügung richtet sich gegen die Anwendung des Stufen-
      Preismodells der Gesellschaft in Deutschland. Die Gesellschaft
      wird nun unverzüglich ihr Preismodell ändern und nur noch einen
      Preis für die angebotenen Produkte angeben. Die Gesellschaft
      hat bereits die Berufung gegen die Entscheidung des
      Landgerichts Hamburg eingelegt.

      Ende der Mitteilung




      241909 Jul 00
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:34:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das fängt ja gut an... am 2. Handelstag schon solche Meldungen!

      Bandit
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:40:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nachdem durch so eine Ad-Hoc das gesamte Konzept eines Unternehmens
      in Frage gestellt wird, wäre jedes andere Aktie eingebrochen.
      Nicht aber unsere Lets...it.
      Einen besseren Beweis für keine marktgerechte Kursfindung gibt es
      wohl nicht. Jeder weiß das bei dieser Aktie der Kurs extrem
      "gepflegt" wird.
      Wer hier einsteigt und zockt, hat starke Nerven und eine Gewinn
      fast schon moralisch verdient.;)
      Wenns in die Hose geht, siehts aber genauso aus.
      ;)
      Gruß
      EHC2000
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:42:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Bandit

      Die Gerüchte solcher Anstrengungen der Mitbewerber hörte man schon vor der IPO !!!

      Gruß BAUD
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:43:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Na dann viel Spaß mit der Aktie.
      Zur NE sagte jeder, nicht kaufen/zeichnen und nun, alle kaufen wie die blöden. Heute unter den `Top 5. ????
      Ich kann das echt nicht verstehen.
      Haben da nur Zocker gekauft? Also langfristig wäre das nix für mich, bei so einer Meldung in den ersten Tagen????
      Na dann noch viel Glück
      mfg Plaste

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      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:46:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      1. War die einstweilige Verfügung schon seit Tagen bekannt, es wurde nur die AdHoc nach Zustellung publiziert, deshalb steigt der Kurs sogar und
      2. Stammt das Gesetz aus den 30er Jahren und ist so wie es ausschaut nicht EU-Konform, eine Vorabentscheidung durch den EU-Gerichtshof wird die Geschichte sowieso beenden.
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 19:46:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ Bandit, EHC

      1. war das bereits vor dem IPO bekannt
      2. betrifft es AUSCHLIESSLICH deutschland
      3. wirbelt die sache ordentlich staub auf = kostenlose werbung
      4. wird das rabattgesetz bald abgeschafft (bundesregierung will es, EU-richtlinie verlangt es)
      Avatar
      schrieb am 24.07.00 22:25:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Letsbuyitcom jetzt nur noch einen Preis pro Produkte ausgeben kann ist das ohnehin
      schon fragliche Geschäftsmodell ad adsurdum geführt!

      Und auf die EU zu hoffen kann sehr langwierig sein.
      Bis sich in der EU was bewergt können Jahre vergehen!
      Wenn Letsbuyitcom in Deutschland keinen günstigeren Preise mehr anbieten kann,
      wird sie es noch schwerer haben die nächste nötige KE durchzubekommen!

      mfg
      Bandit
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 00:36:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ach Lotek, gut dass Deutschland ein völlig unwichter Markt ist, gell? ;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 01:02:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      egal was was man von letsbuyit.com hält ..........

      jedenfalls haben sie keine Leute, die sich ein wenig im deutschen recht auskennen, was mich bei
      einer börsennotierten AG etwas stutzig macht.

      Der einzige Rechtsbehelf gegen eine einstweilig Verfügung ist der Widerspruch,
      Berufung wird gegen Urteile eingelegt.

      aber vielleicht wollten sie das ganze nur *allgemeinverständlich* halten? ;)

      rob
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 08:37:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ robtop, du oberlehrer

      widerspruch wurde bereits erfolglos eingelegt. jetzt ist die berufung dran.
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 09:11:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Bandit

      Die Tatsache, daß das Stufenmodell temporär verschwindet, bedeutet ja noch nicht, daß keine niedrige Preise angeboten werden können. Die große Mengen haben die ja schon...

      Zum Thema EU: Die Richtlinie muß bis zum Sommer nächstes Jahr in Deutsches Recht umgesetzt werden (steht fest!)

      Darüber hinaus hat unser lieben Wirtschaftsminister bereits gesagt, daß für ihn ein Modell a la LBI erlaubt ist, das Rabattgesetz sollte angpaßt werden.

      Darüber hinaus hat Lotek Recht: War alles schon vor dem Börsengang bekannt. Der Kurs bricht nur nicht ein, weil es nicht unbedingt bedeutet, daß die Umsätze runter gehen....
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 09:15:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      tja leute da habt ihr euch ja ein schönes ei ins nest gelegt (hahahahaha) !!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 09:28:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Warum steigt Eure Aktie auf so eine Adhoc um 10%? Berlin und München 6,20 Euro. Ich begreife es nicht ... - trotzdem: Glückwunsch an alle, die investiert sind.
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 00:28:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ lotek,

      hat nichts mit oberlehrer oder meiner einstellung gegenüber letsbuyit.com zu tun.

      tschuldige, daß ich was gegen die von dir verehrte firma sagte :D

      aber wenn am 24.7. die einstw. verfügung zugestellt wurde (laut adhoc),
      und dann widerspruch eingelegt wurde (geht auch per schutzschrift, die hat bei
      erlaß der e.v. jedoch wohl nichts genützt) .......

      frühester eingang des widerspruchs am 24.7. durch boten.

      also auch am 24.7. urteil + zustellung + berufungseinlegung????????

      scheint mir etwas komisch :)

      rob

      ps ich habe zu diesem vorgang nur die info der adhoc, wenn diese jedoch falsch bzw.
      verkürzt ist, könnte es sich um die zustellung des urteils über die e.v. handeln,
      gegen die dann berufung statthaft ist (dann aber keine revision mehr).
      Avatar
      schrieb am 26.07.00 01:13:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      der wichtiger punkt ist doch, dass im grunde genommen jeder eine einstweilige verfuegung bekommen kann, da nur eine kursorische pruefung erfolgt und nicht mal eine anhoerung der gegenpartei oder eine muendliche verhandlung erforderlich ist!
      insofern interessiert eh nur das hauptverfahren, und nicht wie eine berufungsentscheidung auf das widerspruchsurteil ausfiele.
      Avatar
      schrieb am 30.04.02 14:52:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      upps...


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