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    Frage zur Dividendenbesteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.00 10:29:20 von
    neuester Beitrag 15.08.00 18:14:11 von
    Beiträge: 4
    ID: 212.571
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      Avatar
      schrieb am 13.08.00 10:29:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich verstehe nicht ganz die Aenderung der Besteuerung ab naechstem Jahr,deshalb mal ein Beispiel.

      Ich habe bisher 3000 Mark Dividende pro Jahr bekommen,davon 900 Mark Koerperschaftssteuer,die ich bisher voll behalten durfte,da ich einen Steuerfreibetrag von 3000 Mark habe.

      Ich habe einen persoenlichen Steuersatz von 50 Prozent.
      Wieviel Dividende bleibt mir jetzt davon ab naechstem
      Jahr ueber.Bitte einmal genau darstellen ,damit auch ich,der
      sich nicht mit Steuerrecht auskennt,es versteht.
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 19:11:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      die Lösung ist ganz einfach:
      von den 3000 DM Dividende unterliegen nur, wenn es so kommt, die Hälfte der Besteuerung, das sind also 1500 DM. Da es ja noch den Freibetrag von 3200 DM gibt, ist nichts zu versteuern.
      Wäre allerdings der Freibetrag schon durch andere Kapitaleinkünfte ausgeschöpft, müßten 50 % von 1500 DM = 750 DM ESt (+ Soli + KiSt) bezahlt werden.

      Hilft das dir weiter

      :)
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 20:10:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      danke,hat sehr geholfen

      und was ist mit der Koerperschaftssteuer,darf ich die nun auch behalten,odernicht
      Avatar
      schrieb am 15.08.00 18:14:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      In Zukunft wir es keine Körperschaftsteueranrechnung mehr geben, denn die Unternehmen zahlen 25 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn und diese soll definitiv bleiben.

      Als "Vermeidung" der Doppelbelastung der Gewinne der Unternehmen mit 25 % KSt und Einkommensteuer (in deinem Fall 50 %) wurde das Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Besteuert wird nur die Hälfte der Dividende.

      Was mit Ausschüttungen von Altrücklagen ist, die nach dem Systemwechsel noch 15 Jahre weitergeführt werden weiß ich nicht.

      Du kannst also deinen Freibetrag sozusagen bzgl. Dividenden verdoppeln. Zinseinkünfte laufen zu 100 % dagegen.

      Gruß Michael J


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