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    Steuerliche Fragen, wer kann mir helfen ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.00 10:36:15 von
    neuester Beitrag 25.08.00 21:30:07 von
    Beiträge: 7
    ID: 212.575
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      Avatar
      schrieb am 13.08.00 10:36:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe einige steuerliche Fragen, vielleicht kann mir jemand von euch helfen ??

      1. Wenn eine AG aufgrund einer Fusion oder ähnlichem vom Kurszettel verschwindet und in einer anderen AG aufgeht, wie schauts dann mit der Spekulationsfrist aus ?? Ist der Umtascuh generell
      steuerpflichtig ??

      2. steuerliche Behandlung von Bezugsrechten ???

      Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte .

      JF
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 11:22:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Bei einem Umtausch läuft die "alte" Spekulationsfrist ganz normal weiter. Die neuen
      Aktien werden nicht als neues Investment angesehen. Ein Umtausch ist nie generell
      steuerpflichtig, nur wenn du innerhalb der Spekulationsfrist (Behaltedauer alte + neue
      Aktien) mit Gewinn verkaufst.

      2. Bezugsrechte sind ein Ausgleich für den Kursabschlag an der Börse anlässlich einer
      Kapitalmassnahme, d.h., du bekommst nichts zusätzlich, sondern nur das, was du durch
      den Abschlag an der Börse ohnehin verlierst.
      Die Bezugsrechte vermindern deine Anschaffungskosten der Aktien. (wichtig bei der
      Berechnung eines eventuellen Spekulationsgewinns)......alles andere bleibt gleich.

      mfG. B.C
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 15:48:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke an bruno_conte, der Umtausch ist mir klar, aber wenn ich Bezugsrechte bekomme und verkaufe sie,
      muss ich den Gutschriftsbetrag als Spekulationsgewinn versteuern ????

      Wenn ich die Bezugsrechte ausübe und neue Aktien beziehe , fängt die Spekulationsfrist für die neuen Aktien
      neu an zu laufen ??? Ist die Ausübung (in Form neuer Aktien ein spekulationspflichtiger Ertrag????

      wie verhält sich es sich mit der Spekulationssteuer bei Aktiensplits ?????


      Lieber Bruno_conte, wäre nett wenn du mir diese Fragen noch beantworten könntest !! Grins, arbeitest Du
      beim Finanzamt ??
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 19:27:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo JürgenFriedhelm!
      Die Zuteilung von Bezugsrechten ist zunächst steuerlich irrelevant, da sie keine Gewinne i.S.d. § 20 EStG darstellen. Die Veräußerungsgewinne aus Bezugsrechten sind steuerpflichtig, wenn seit dem Erwerb der Aktie nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. So zumindest das FG Münster, EFG 1983/411, (kritisch: HHR). Ein neueres Urteil, das anderes besagt, ist mir nicht bekannt.
      Als Anschaffungskosten des Bezugsrechts würde ich den Prozentanteil des Kaufkurses der Aktie ansetzen, der in Form des Bezugsrechts vom aktuellen Börsenwert der Aktie (einschließlich Bezugsrecht) abgespalten wurde.

      Die Ausübung des Bezugsrechts ist steuerlich irrelevant. Die Spekulationsfrist für die neuen Aktien beginnt mit dem Ausübungsdatum, die Anschaffungskosten der neuen Aktien sind der Kaufkurs + Wert des Bezugsrechts an dessen erstem Handelstag.

      Bei einem Aktiensplitt erhältst du neue Aktien. Diese sind nicht steuerpflichtig i.S.v. § 20 EStG, es sei denn, es handelt sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung (= Erhöhung des Grundkapitals aus Gewinnvorträgen/laufenden Gewinnen anstatt Rücklagen).
      Die Spekulationsfrist läuft ab dem Kaufzeitpunkt der alten Aktien, die Anschaffungskosten sind die Durchschnittskosten aller Aktien nach dem Splitt.
      Avatar
      schrieb am 13.08.00 21:10:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      hiya JF und Steuertiger

      Juergen :
      der Steuertiger hat alles bestens erklärt.........dem ist nicht viel hinzuzufügen,
      außer vielleicht:

      wenn du die Bezugsrechte nicht ausübst sondern verkaufst, subtrahierst du den Erlös
      einfach vom Kaufkurs deiner Aktien. (der Kaufpreis der Aktie wird nachträglich gemildert).
      Wenn du jetzt die Aktie innerhalb der Speku-frist verkaufst, mußt du bei der Berechnung
      des Gewinns vom niedrigeren Ankaufskurs der Aktie ausgehen.....d.h. du versteuerst
      quasi das Bezugsrecht mit.
      Wenn du die Aktien bis nach der Speku-frist behälst und erst danach verkaufst, dann
      haste keine Probleme mit dem Bezugsrechtsverkauf. (theoretisch...... : o ) )

      Der Steuertiger hat natürlich recht......dieser Punkt ist strittig. In solchen Fällen ist es halt
      immer wichtig, wie man gegenüber dem Finanzamt argumentiert, weil
      der Beamte hier einen gewissen Spielraum hat.......

      aber letztenendes sind diese Bezugsrechts-gschichten eh nur peanuts......sag ich jetzt mal..
      btw......ich arbeite natürlich nicht beim Finanzamt (Grins).....bin nur Student, und das nicht
      mal in Deutschland.....kenn mich aber ein bissl aus, der Steuertiger ist allerdings
      tatsächlich ein Tiger.......Res(ch)pekt.

      mfG. BC

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      Avatar
      schrieb am 20.08.00 10:12:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo BC und Steuertiger,

      vielen Dank für eure fundierten Antworten, woher habt ihr die ganzen infos ?? vom Finanzamt ???

      Aber sozusagen um euch zu testen noch ne Frage !!!

      Wer kann mir erklären, wie die Besteuerung von Nullkupon-Anleihen funktioniert ???

      Wer kennt sich mitder englischen duty stamp tax aus ???


      Gruß JF
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 21:30:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo JF
      ich muß zugeben, deine Tests werden schwerer.......
      muß bei beiden Fragen passen..........zum Thema Zerobonds hab ich ne Theorie.....:

      Beim Kauf berechnest du die Rendite X des Zerobond....
      Beim Verkauf zinst du den Kaufkurs mit der Rendite X über die Behaltedauer auf.....
      Der Wert, den du so erhälst ist der Kaufkurs + Zinsanteil. Der Zinsanteil ist wie jede
      gewöhnliche Kuponzahlung zu versteuern.
      Alles was drüber (Kaufkurs + ZInsteil) geht ist Spekugewinn, bzw. -verlust (wenns drunter
      liegt). Dieser Gewinnteil bzw. Verlustteil ist wiederum normal (spekufrist) zu behandeln.

      mfG
      BC


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