checkAd

    Wichtig! Wie kann ich als Daytrader Steuern sparen?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.00 21:02:28 von
    neuester Beitrag 22.12.00 13:45:05 von
    Beiträge: 24
    ID: 216.004
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.639
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:02:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich war heute bei meinem Steuerberater, der mir überhaupt
      keine Hilfe in Puncto "Steurern sparen" war.

      Da ich seit einem 3/4 Jahr nur noch von Daytrading in Ver-
      bindung mit meinem Computergeschäft lebe, bin ich EKST und
      Gewerbesteuerpflichtig. Mein Steuersatz beträgt mittlerer- weile 53% und in mir steigt die Wut auf wenn ich mir überlege was Vater Staat von mir bekommt.

      Ich kann noch nicht mal mein Auto mehr absetzen etc.

      Es würde mich freuen, wenn ihr mir legale Ratschläge geben
      könntet.

      Tschüss

      P.S. Ich kann auf Sprüche wie "Wer viel Steuern zahlt, ver-
      dient auch viel" wirklich verzichten.
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:04:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erstmal:
      Wieso kannst du dein Auto nicht absetzen?

      Zweitens:
      Da gibt es nicht so viele legale Tricks.
      Wenn du illegale brauchst ist das anders.
      Aber legal kann man nicht so gut beim Daytraden sparen.

      Grüße
      AL
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:06:46
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:14:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Al und ready,

      find ich prima, dass ihr mir geantwortet habt.

      Da ich bisher im Computerbereich auch auswärts tätig war, konnte
      ich ohne Probleme beim Autokauf die Mwst (jetzt nur noch 1/2 Satz), Versicherung, Steuern, Benzin etc. absetzen.

      Mit meiner Daytrader-Tätigkeit geht das nicht mehr, da ich von zu
      Hause aus meinen Beruf ausüben kann. Natürlich kann ich die Pauschalen
      absetzen, ist aber im Vergleich zu vorher eine Kleinigkeit.

      Das Schlimme an der Sache ist, dass das Finanzamt selbst keinen blassen Schimmer hat, wie ein Daytrader einzuordnen ist. (Gewerbesteuer u.a.)

      Gruss
      tt
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:23:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aber wenn Du dein Computergeschäft weiter betreibst müssen doch auch die Kosten entsprechend weiter absetzbar sein. Daytrading ist doch wohl hoffentlich nur dein Nebenberuf (jedenfalls offiziell;)).

      Es ist natürlich schwer von der Ferne Tips zu geben. Aber ich würd es vielleicht mal mit einem anderen Steuerberater versuchen. Wenn der sagt, daß nicht mal mehr dein Auto absetzbar ist, stimmt da etwas nicht. Wenn Du deine Computerfirma weiter betreibst muß auch der Wagen weiter absetzbar sein. Zumindest teilweise.

      :) Dako

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:35:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ advalover

      Du schreibst es gibt wenige legale Möglichkeiten, aber wie sieht´s zB mit einem Brokerage-Konto im Ausland (Österreich etc.) aus.
      Habe persönlich keine Erfahrungen und hoffe von Dir bzw. anderen Boardteilnehmern näheres zu erfahren.

      Herzliche Grüße
      djalfons
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:44:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Teletuppies,
      absetzen :
      telefon/online-kosten, Börsen-Zeitschriften,Bücher, sonstiges Material, etc..
      PC-Kosten (anteilig ?) für PC und Börsen related software z.B. Excel
      oder desgleichen, auch Handy (anteilig).
      Home-Büro : inkl. Möbel und Dekoration (Teppiche, Bilder, etc..), renovierungsarbeiten,sofern das Zimmer (kann auch Mansarde sein) nicht das Wohnzimmer oder Schlafzimmer ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch (anteilig) das Wohnzimmer sein glaube ich.
      Man muss ja auch mal zur Bank , zur Besorgung von Material, Kopien, etc.. etc.. auch Beratungsgespräche beim Steuerberater, etc.. etc...
      alles schön auflisten und KM-pauschale benützen (0,52/km ?)
      Einladungen von Leuten, die dich beraten können/werden zwecks Anlagen
      Restaurant-Rechnung (machinelle !)behalten, schön der Grund der Einladung und Name des Gastes verzeichnen,
      was tut man nicht alles fürs Finanzamt ... es wird sich noch einiges finden lassen.
      Bei Auto-Unfall auf dem Weg zum Steuerberater, Bank, könnte der Schaden warscheinlich auch abgesetzt werden oder (sich informieren)?
      Viel Erfolg
      Bounty
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 21:48:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ djalfons

      Ich bin zwar nicht der advalover, aber vielleicht kann ich helfen.

      Advalover schrieb von wenig legalen Möglichkeiten. Ein Konto in der Schweiz, Lichtenstein, Luxemburg oder dem Kleinwalsertal ist eben nicht legal.
      Das Konto an sich ist natürlich schon legal. Aber der Sinn eines Kontos an verschwiegenen Orten besteht natürlich darin, seine Gewinne nicht anzugeben. Und das ist illegal.

      :) Dako
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 22:00:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Auto privat kaufen und an die Firma vermieten,so sparst Du Dir den 10 %-Eigenverbrauch und kannst die Mietkosten absetzen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 22:21:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo an alle,

      ich freuen mich über Eure bisherigen Tips und kann wie folgendes
      dazu schreiben:

      Zu Daytradertätigkeiten nebenberuflich:
      Ich muss eine eigene Buchhalung für Daytrading führen, da sehr viel
      Gewinn.
      Für mein Computergeschäft führe ich auch eine komplette Buchhaltung,
      die umfangreicher ist, jedoch nicht viel Gewinn einfährt

      Solange ich mein Computergeschäft betreibe, kann ich natürlich Auto,
      Personal (1 Angestellter) Bürobedarf, Reisekosten etc. absetzen.

      Aber die Daytradertätigkeiten nehmen so viel Zeit in Anspruch, dass
      ich nächstes Jahr die Computertätigkeiten einstellen werde.

      Ich denke eher an Sparen wie: - Anmeldung der Firma nach Frankreich
      (ca. 25 km von meinem Wohnort entfernt)
      - Firma abmelden, d.h. ich bin Privatmann und muss deshalb keine Gewerbesteuer zahlen,
      - Wie es sich mit einem Konto im Ausland verhält, weiss ich nicht

      Zum Schluss: Mein Steuerberater sagte, da ich die Daytradertätigkeiten als Gewerbe betreibe, gilt bei mir die Spekufrist von einem Jahr nicht, d.h. wenn ich eine Aktie nach 5 jahren veräussere, muss ich Steuern mit meinem ganz normalen Steuersatz bezahlen.

      Noch eine Frage: Stimmt es dass ab 2001 nur noch Steuern auf den hälfigen Gewinn mit dem vollen Steuersatz berechnet wird?

      Im voraus danke
      Gruss
      tt
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 22:39:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Dr. Klitschko, so einfach geht es ja nun wieder auch nicht, wär zwar schön, ist aber so nicht möglich, war ein joke, oder?

      Es ist schon so, daß es immer weniger legale Möglichkeiten zum "Steuersparen" gibt,- ich halte als eine der besten neueren Änderungen die des Verlustvortrags/rücktrags bei Spekulationsgeschäften für enorm wichtig.
      Gleichzeitig gratuliere ich dir, teletuppies, zu deinen erfolgen beim daytraden- weit mehr als 90 % haben diesen zumindest nicht nachhaltig-und hier liegt auch deine grosse chance: hast du wirklich dauerhaft grossen erfolg, dann geh nach und nach in eine vernünftige strategie der aufsplittung deiner wp-geschäfte über, daytraden UND INVESTIEREN,vielleicht verzicht auf manche chance,- aber dann hast du MIT SICHERHEIT weniger stress, mehr freizeit und weniger sorgen, und viel weniger STEUERBELASTUNG.
      Im übrigen glaube ich dir deine kommentare zu deinem steuerberater nicht so ganz- er hat wahrscheinlich nur nicht gesagt, was du hören wolltest- sei mal ehrlich oder schreib mal was mehr dazu. Als ein vertreter dieser zunft freue ich mich bei theoretischen 53% steuerbelastung des mandanten und nehme mir etwas mehr zeit für die recherche, wie ich helfen bzw. meinen beruf gut ausführen kann.
      Sollte es aber tatsächlich so sein,- dann wechsle, nochmal sollte dir dies nicht passieren. Ausserdem hast du einen haftpflichtanspruch, falls du nachweislich nicht über deine deinem profil entsprechenden möglichkeiten informiert worden bist und wegen falscher beratung zu hoch belastet wirst!!!
      Nicht ganz zum schluss vertrete ich auch noch die auffassung, das du es dir zumindest in bezug auf das traden so richtig bequem machen solltest: guter flachbildschirm, schneller rechner mit allem vor und zurück, gute software und fachliteratur, ein eigens für deinen hintern hergestellter edelsessel, gute echtholzmöbel im arbeitszimmer kosten geld, erfreuen den besitzer, aber sparen steuern. Es gäbe bei allen (in deinem fall)eher ungünstigen entwicklungen im steuerrecht schon so einige möglichkeiten zur legalen steuersenkung, von den illegallen wollen wir doch wohl hier nichts hören,oder?

      mfg dowi
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 22:43:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      Yo, stimmt.
      Ab 2001 werden nur noch die haelfte der Gewinne (bei Verkauf vor ablauf der Speku-Frist) versteuert.
      Gruss
      LTT
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 22:55:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi teletuppies,

      weshalb wird dein Daytrading als Gewerbe eingestuft?????
      Muß überhaupt nicht sein!

      Solange du nur mit deinem Privatvermögen handelst und nicht mit Geldern dritter, kann man es durchaus als private Vermögensverwaltung einstufen!

      Die Gewerbesteuer entfällt dann!

      Die genannten Kosten wie z.B. Telefon, PC, Kurssysteme, Zinsen etc. kannst du von den Speku-Gewinnen abziehen. Der verbleibende
      Speku-Gewinn wird deinem Einkommen zugerechnet und dann versteuert!
      Die einjährige Spekufrist gilt dann auch für dich.

      Gruß
      A-Friend
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 22:57:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      hi, tt,
      hoher anspruch, wenn du wirklich nur noch vom traden leben willst- wie lang ist deine erfahrung und wie hoch deine einsätze- und vor allem,- hast du noch ein paar hintertüren zun normalen leben offengelassen?
      nochmal: wenn du vom daytraden leben willst, muss ein erheblichen start- und resevekapital vorhandes sein, alles andre sind phantasien. (im einzelfall vielleicht: der glückliche!!)
      und das reservekapital kannst du ANLEGEN, dann würdest du nicht so schnell in die gewerbliche Ausübung reinkommen, bei entspechender vorsicht nämlich eher gar nicht.
      Die verlegung deines unternehmens würde dir (fast) gar nichts bringen ausser dem wegfall von stammkundschaft, sofern vorhanden, eine wohnsitzverlegung vorläufig ebenfalls neg.- und : der steuersatz wird gesenkt!!
      mfg dowi
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 23:04:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Teletuppies
      Dieses Jahr Verluste verursachen mit Rückstellung (ist neu - bitte Steuerberater fragen), also Sparen für irgendwelche Investitionen. Oder Medienfonds (100% absetzbar), Immobolie oder sonstige Abschreibungen nutzen. So daß du außnahmsweise dieses Jahr bettelarm dastehst = geringerer pers. Steuersatz.
      Nä. Jahr soll die Spekusteuer nur zur Hälfte gelten, dann wäre das nicht mehr so schlimm.

      mfg EuTr
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 23:06:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi teletuppies,

      dein Computergeschäft kann doch gar nicht so wenig abwerfen, wenn du schon Gewerbesteuer zahlst. Gewerbesteuer wird doch erst fällig nach Abzug eines Freibetrages von DM 48.000,-- aus dem Gewinn (u. beim Gewinn handelt es sich um den Reinertrag, bei dem bereits alle absetzbaren Kosten abgezogen sind).

      Gruß chrizu
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 23:11:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hi teletuppies,

      was ich vorhin vergessen habe: Bei Aufgabe deines Computergeschäftes nimmst du dir natürlich die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer abzusetzen, weil Daytrading m.E. keine Umsatz an Waren etc. darstellt und somit keine sogenannte Vorsteuerabzugsberechtigung mehr besteht.

      Gruß chrizu
      Avatar
      schrieb am 16.08.00 23:43:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi Teletuppies,

      ich habe mich zusammen mit meinem Steuerberater, so gut es ging, mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Ich habe letztes JAhr meine Firma verkauft und mich ausschließlich erwerbsmäßig auf die Börse konzentriert.
      Das Finanzamt NRW steht der neuen Erwerbsquelle "Online-Broking" noch vollkommen konfus und uneinheitlich gegenüber. Klare Aussagen bezügl. Gewerbesteuer, Afa etc erhält man dort kaum.

      Allerdings kann man davon ausgehen, daß alle zur Erwerbstätigkeit benötigten Mittel und Aufwendungen als steuermindernd anerkannt werden. Wie z.B.: Miete Büro (Zimmer abtrennen und Miete umlegen), Fahrten zu HVs oder weiterer "Recherchen", EDV, Reuters/WinBis, Software, Bank- und Ordergebühren, etc.. Status ist vergleichabar mit einem Freiberufler (Berater, Musiker, Künstler :) )
      Ein Gewerbeschein ist hier nicht nötig. Ist auch besser, da man sich dadurch selber als gewerbetreibend deklariert und schlafende Hunde (finanzamt, Stadt) weckt.

      Als Privat-Person ausschließlich von seinen Kapitalerträgen zu leben unterliegt nicht der Gewerbeanmeldepflicht.
      Ich würde allerdings mehrere Depots führen (lang-, mittel- und kurzfristig) sodaß die Haltefristen und somit die Anlage-Strategien besser zu überschauen sind. Könnte bei späteren Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sehr hilfreich sein.

      Ich "verwalte" mittlerweile mehrere Depots von Bekannten und lasse mir diese Dienste, bemessen am Erfolg, ebenfalls vergüten. Damit meine "Kunden" diese Dienste steuermindernd geltend machen können, stelle ich Ihnen "meine Beratung" in Rechnung. Allerdings ohne MwSt. Dieses Honorar muß ich natürlich mit meinem pers. Einkommensteuersatz versteuern. Dafür kann ich Fahrten zu den "Kunden" oder ähnliche Aufwendungen in dem Zusammenhang ebenfalls absetzen.

      Ich hoffe Du verstehst was ich meine ;)

      Gruß, Kaily
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 19:17:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Leute,

      zunächst habe ich mich über Euer reges Interesse an diesem Thread
      gefreut.

      Ich war die Woche bei meinem Steuerberater, was auch der Grund ist,
      weshalb ich mich erst jetzt wieder melde und es gab ein paar wichtige
      Neuigkeiten:

      1. Wenn die Haupteinnahmequelle aus Daytraden besteht wird Gewerbe-
      steuer fällig.

      2. Die Spekulationsfrist für Aktien, welche man länger als 1 Jahr
      hält, entfällt.

      3. Jetzt der Hammer:
      Die SPD versucht das noch zu verabschiedende Gesetz, des vollen
      Steuersatzes auf die Hälfte des Gewinnes zu kippen!!!!


      4. Eigene Buchhaltung führen das man keine Schwierigkeiten mit dem
      Finanzamt bekommt.

      Summasumarium bezahle ich aufs Jahr 2000 gerechnet ca. 60% EKST, Soli,
      KiST (im August 2000 ausgetreten), Gewerbesteuer.

      Es bleibt mir immer noch genug zum Leben, aber wenn ich hochrechne
      was ich an Zeit und Risiko investiere, dann bin ich doch ganz schön
      deprimiert.

      Kann mir irgend jemand noch einen Tipp geben wie es sich in Holland oder Luxemburg mit der Steuerersparnis verhält.

      Bis dann
      TT










      D
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 19:27:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wenn Du 60 % EK-Steuer zahlst, bist selber schuld - gesetzlich ist der höchste EK-Steuersatz
      50 % also reklamieren und 10 % zurückfordern - frag mal Deinen Steuerberater!
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 19:37:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nana, 53% Spitzensteuersatz + Solizuschlag

      Wie kommst auf den schmalen Pfad dass man max .50% zahlen musss ?
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 19:43:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      Einen kleinen Tipp:

      Du darfst halt in Zukunft keine Gewinne mehr an der Börse machen :D:D
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 20:39:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo Senkrechtstarter u.a.,

      maximaler Steuersatz ab einem Gewinn von 250.000 DM beträgt 53%.
      Zuzüglich Gewerbesteuer ist ca. 60%.

      Ich lass so lange es geht mein Computergeschäft nebenher noch
      laufen, dann kann ich wenigstens das Auto absetzen.

      Übrigens,was ich vergessen habe zu erwähnen:

      Meine Frau kann ich als Aushilfe absetzen, bis 630,00 DM.
      Falls Sie sozialversicherungspfl. wird, lohnt sich die Sache nicht
      mehr, da sie im Erziehungsurlaub ist und mit mir versteuert wird.

      Bis dann,
      TT
      Avatar
      schrieb am 22.12.00 13:45:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo Leute,

      ich habe heute unter dem Thread von Vadim
      was neues zum Halbeinkünfteverfahren von meinem
      Steuerberater erfahren. Sehr interessant


      Gruss T´T


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wichtig! Wie kann ich als Daytrader Steuern sparen??