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    Lohnsteuer bei Krankheit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.00 08:38:17 von
    neuester Beitrag 28.08.00 15:51:35 von
    Beiträge: 7
    ID: 223.675
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      Avatar
      schrieb am 25.08.00 08:38:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Ich habe eine Frage:Wer kann mir sagen ob man nach langer Krankheit seine Lohnsteuer ganz oder teilweise zurückbekommt
      und wenn ja wie lange muß man da Krank sein(Lohnfortzahlung der Krankenkasse).Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 09:02:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,
      kannst Du bis morgen warten, mein Mann ist der Fachmann für Sozialrecht und z. Z. außer Haus. Wenn Du willst kannst Du kurz Dein Problem mailen und er mailt morgen zurück. Mein Mann ließt hier im Board keine Nachrichten.
      Bis dann
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 09:03:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo 132...

      Die Frage ist viel zu allgemein, um darauf richtig zu antworten.
      Grundsätzlich bekommt man die Steuer nicht zurück, WEIL man krank war. Bei Krankheit können die Lohnzahlungen stark vom Regellohn abweichen.
      Dadurch kommt es zu einer "falschen" Steuerberechnung in einzelnen Monaten, weil die mtl. Lohnsteuer davon ausgeht, daß der jeweils gezahlte Betrag gleichmäßig bleibt!
      Avatar
      schrieb am 25.08.00 18:08:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für den (angenommenen) Fall:
      2 Monate normaler Lohn
      6 Monate Lohnfortzahung 75%
      4 Monate Krankengeld

      Für diesen Fall ist mit einer leichten Rückzahlung zu rechnen. Da das Krankengeld nicht steuerpflichtig ist, aber bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt wird( will heißen Steuersatz erhöht sich-Progressionsvorbehalt).Das ist günstiger als eine vollständige Versteuerung, die für die ersten 8 Monate angenommen wird.
      Avatar
      schrieb am 27.08.00 11:37:17
      !
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      Avatar
      schrieb am 28.08.00 09:05:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vielen Dank an alle besonders an jäger und Sammler
      schöne Woche auf bald
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 15:51:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      gern geschehen. Mein Mann steht jedem für Fragen aus dem Sozialgesetz gerne zur Verfügung. Er ist nur selten an Board. Daher bei Fragen einfach öfter rufen.
      Bis dann
      Auf steigende Kurse!!!!!


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