Letsbuyit - Hintergründe zum Rechtsstreit mit Cnited - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.08.00 09:59:03 von
neuester Beitrag 01.09.00 10:31:33 von
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Letsbuyit: Sieg im Streit um Rabatte im Internet
Von Nicola de Paoli, Hamburg
Im Rechtsstreit um Rabattgeschäfte im Internet hat der Anbieter solcher Schnäppchenkäufe, das Online-Unternehmen Letsbuyit.com, am Donnerstag einen überraschenden Erfolg errungen.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg darf die Firma ihr "Stufen-Preis-Modell" nun wieder verwenden (Az.: 3 U 178/00). Die Idee von Letsbuyit.com ist einfach: Schnäppchenjäger schließen sich im Internet zusammen, um ebenso günstige Preise zu bekommen wie ein Großhändler. Die Anbieter solcher Co-Shopping-Modelle richten dafür verschiedene Preisstufen ein. Je höher die Zahl der Kaufinteressenten, desto niedriger der Preis. Ein Wettbewerber, das Berliner Unternehmen Cnited, hatte das Angebot im Eilverfahren zunächst gestoppt. Letsbuyit.com änderte sein Geschäftsmodell vorübergehend.
Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf die schwierigen Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland. Zwar versuchen zahlreiche Anbieter, mit der Co-Shopping-Idee Geld zu verdienen. Doch das Geschäft kommt speziell in Deutschland nicht so richtig in Gang. Ein wesentlicher Grund ist das strenge deutsche Wettbewerbsrecht, allen voran das Rabattgesetz. Dabei geben Analysten dem Markt durchaus gute Chancen. "Co-Shopping hat eine Zukunft", sagt ein Analyst von Jupiter.
Die Hamburger Richter allerdings kümmerten sich gar nicht so sehr um das Rabattgesetz, sondern förderten erstaunliche Einzelheiten rund um den verschobenen Börsengang von Letsbuyit.com zu Tage. Nachdem Cnited am 28. Juni, also rund zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Börsengang, eine einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit.com erwirkt hatte, sei es zwischen beiden Unternehmen zu Gesprächen über eine finanzielle Beteiligung von Letsbuyit.com an Cnited gekommen, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung: "Dabei ist ein Finanzbedarf von Cnited von 10 Mio. DM angesprochen worden." Als Absicherung für die geplante Beteiligung sei eine Vertragsstrafe von 5 Mio. DM angestrebt worden. Als Letsbuyit Cnited angesichts des bevorstehenden Börsengangs "Erpressung" vorwirft, werden die Gerichtsverhandlungen abgebrochen. Die Richter beurteilten das Verhalten von Cnited als "Rechtsmißbrauch".
Letsbuyit.com-Sprecher Andreas Engel betonte am Donnerstag, der Streit habe sich nicht auf den Börsengang am 21.Juli ausgewirkt. "Wir hatten in einer schwierigen Marktsituation einen erfolgreichen Start." Die Aktie stieg gestern im Vergleich zum Vortag um 12,63 Prozent auf 4,28 Euro.
Letsbuyit: Sieg im Streit um Rabatte im Internet
Von Nicola de Paoli, Hamburg
Im Rechtsstreit um Rabattgeschäfte im Internet hat der Anbieter solcher Schnäppchenkäufe, das Online-Unternehmen Letsbuyit.com, am Donnerstag einen überraschenden Erfolg errungen.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg darf die Firma ihr "Stufen-Preis-Modell" nun wieder verwenden (Az.: 3 U 178/00). Die Idee von Letsbuyit.com ist einfach: Schnäppchenjäger schließen sich im Internet zusammen, um ebenso günstige Preise zu bekommen wie ein Großhändler. Die Anbieter solcher Co-Shopping-Modelle richten dafür verschiedene Preisstufen ein. Je höher die Zahl der Kaufinteressenten, desto niedriger der Preis. Ein Wettbewerber, das Berliner Unternehmen Cnited, hatte das Angebot im Eilverfahren zunächst gestoppt. Letsbuyit.com änderte sein Geschäftsmodell vorübergehend.
Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf die schwierigen Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland. Zwar versuchen zahlreiche Anbieter, mit der Co-Shopping-Idee Geld zu verdienen. Doch das Geschäft kommt speziell in Deutschland nicht so richtig in Gang. Ein wesentlicher Grund ist das strenge deutsche Wettbewerbsrecht, allen voran das Rabattgesetz. Dabei geben Analysten dem Markt durchaus gute Chancen. "Co-Shopping hat eine Zukunft", sagt ein Analyst von Jupiter.
Die Hamburger Richter allerdings kümmerten sich gar nicht so sehr um das Rabattgesetz, sondern förderten erstaunliche Einzelheiten rund um den verschobenen Börsengang von Letsbuyit.com zu Tage. Nachdem Cnited am 28. Juni, also rund zwei Wochen vor dem ursprünglich geplanten Börsengang, eine einstweilige Verfügung gegen Letsbuyit.com erwirkt hatte, sei es zwischen beiden Unternehmen zu Gesprächen über eine finanzielle Beteiligung von Letsbuyit.com an Cnited gekommen, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung: "Dabei ist ein Finanzbedarf von Cnited von 10 Mio. DM angesprochen worden." Als Absicherung für die geplante Beteiligung sei eine Vertragsstrafe von 5 Mio. DM angestrebt worden. Als Letsbuyit Cnited angesichts des bevorstehenden Börsengangs "Erpressung" vorwirft, werden die Gerichtsverhandlungen abgebrochen. Die Richter beurteilten das Verhalten von Cnited als "Rechtsmißbrauch".
Letsbuyit.com-Sprecher Andreas Engel betonte am Donnerstag, der Streit habe sich nicht auf den Börsengang am 21.Juli ausgewirkt. "Wir hatten in einer schwierigen Marktsituation einen erfolgreichen Start." Die Aktie stieg gestern im Vergleich zum Vortag um 12,63 Prozent auf 4,28 Euro.
der artikel ist doch wohl uralt
klar, aber es ist der erste und einzige, der den aspekt der rechtsmissbräuchlichen nutzung der EV durch cnited bzw. den vorwurf der erpressung anspricht.
sollte hier daher der vollständigkeit halber nicht fehlen.
sollte hier daher der vollständigkeit halber nicht fehlen.
Wenn es eine Put auf Lets.B.com geben würde , dann kauf ich ihn(vielleicht gibt es ja sogar einen*g*)
Mein persönliches Kursziel auf Sicht von 12 Monaten*Konkurs*, also , STRONG SELL****
Mein persönliches Kursziel auf Sicht von 12 Monaten*Konkurs*, also , STRONG SELL****
Meine Meinung zu den letzten Analysen :-P :-@
Letsbuyit haut alle vom Hocker :Kurs Ende 2000 min.7.00Euro.
Letsbuyit haut alle vom Hocker :Kurs Ende 2000 min.7.00Euro.
HEFTIGE STORY....
Aus der FTD vom 1.9.2000
Letsbuyit.com: Ameisen in Not
Von Nicola de Paoli, Boris Gröndahl und Ralf Zimmermann
Die Schattenseite der New Economy: Vor dem Börsengang der Internetfirma Letsbuyit sind Dinge passiert, die schon bald die Gerichte intensiv beschäftigen könnten.
Ein Tiefschlag: Bereits sechs Wochen nach dem Börsengang wird dem schwedischen Internet-Kaufhaus Letsbuyit das Geld knapp. Die Verluste übersteigen den Umsatz; 80 der 400 Mitarbeiter müssen gehen. Was vor Monaten, als Internet-Geschäfte noch boomten, für Schlagzeilen gesorgt hätte, ist mittlerweile kaum mehr der Rede wert. Zu viele Newcomer sind verschwunden; die Internet-Euphorie ist vorbei.
Letsbuyit - ein missglückter Börsengang. Einer von vielen. Von wegen. Was Investoren und Anleger nicht ahnen, ist, dass in jenen kühlen Tagen vor dem Börsengang am 21. Juli Dinge passiert sind, für die sich schon bald Staatsanwälte interessieren könnten. Schon jetzt beschäftigen sich Gerichte mit den ominösen Gesprächen, die damals geführt worden sind. Das hässliche Wort von "Erpressung" macht die Runde.
Insider: Millionenforderungen sind kein Einzelfall
Letsbuyit-Chef Rolf Hansen soll mit Millionenforderungen des Berliner Wettbewerbers Cnited konfrontiert worden sein. "Das ist kein Einzelfall", sagt ein Branchen-Insider. "Abzocker und Konkurrenten versuchen immer öfter, Börsengänge von Rivalen zu torpedieren." Die New Economy zeigt ihre Schattenseite. Dabei hatte für die Schweden alles so gut angefangen.
Im Oktober 1999, Letsbuyit besteht gerade seit acht Monaten, tönt der hemdsärmelige Gründer John Palmer, er verspreche sich aus dem Börsengang 150 Mio. $. Zu diesem Zeitpunkt ahnt der Australier, der auch als draufgängerischer Cowboy eine gute Figur abgeben würde, noch nicht, was sich wenige Monate später abspielen wird. Am 10. März erreichen die Technologiebörsen noch einmal Rekordstände, dann geht es bergab.
Doch Letsbuyit-Chef Martin Coles gibt sich selbstbewusst und kündigt trotz der aufkommenden Zweifel den Börsengang für den 7. Juni an - die Analysten überzeugt das nicht. Sie spotten über "Don’tbuyit". Am 25. Mai soll die Zeichnungsfrist beginnen. Auf einer Internet-Konferenz in Barcelona gibt Firmen-Gründer John Palmer in den Tagen zuvor unermüdlich Interviews. Noch während der Konferenz im schicken "Hotel Arts" sickern Gerüchte durch, dass die konsortialführende US-Bank Robertson Stephens am Termin des Börsengangs zweifelt.
Palmer wird nervös, lässt Interviews platzen und äußert sich am Ende nur noch schriftlich: Ja, kritzelt er auf ein herausgerissenes Notizblatt, die Firma werde den Börsengang wie geplant durchziehen. Doch schon am nächsten Tag, am 24. Mai um 22 Uhr, entscheidet der Vorstand auf Druck der Banken, den Börsengang zu verschieben. "Die Marktlage erlaubt es nicht, eine faire Bewertung zu erzielen", sagt der Firmenchef. Der Neue-Markt-Index Nemax 50 hatte binnen sieben Tagen 20 Prozent eingebüßt. Dass sich das schwedische Unternehmen Letsbuyit in Deutschland auf ein schwieriges Terrain wagt, war von Anfang an klar. Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die ganze Branche auf dünnem Eis.
Das so genannte Co-Shopping - mit dem sich Schnäppchenjäger im Internet zu einer virtuellen Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen, um günstigere Preise zu erzielen - ist hier zu Lande bereits von Gerichten als "wettbewerbswidrig" eingestuft worden - vor allem wegen des strengen deutschen Rabattgesetzes. Ein gefundenes Fressen für den Wettbewerber Cnited. Kaum hat das Berliner Unternehmen Mitte Mai offiziell seinen Online-Dienst in Betrieb genommen, folgt am 29. Mai eine Abmahnung gegen Letsbuyit wegen eines Verstoßes gegen das Rabattgesetz. Die Schweden zeigen sich kompromissbereit, sind aber nicht bereit, ihr Geschäftsmodell zu ändern.
Damit geben sich die Berliner nicht zufrieden: Am 28. Juni erwirkt Cnited beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Letsbuyit, heißt es in dem Richterspruch, darf ab sofort keine Waren mehr über das in der Branche übliche Stufen-Preis-System anbieten. Ein Desaster für die Schweden. Cnited weiß nur zu gut, dass dies Letsbuyit dazu zwingt, sein Geschäftsmodell so zu ändern, dass es auf Kunden weniger attraktiv wirkt.
Letsbuyit wäre als einziges Unternehmen von dieser Einschränkung betroffen, weil Cnited nur gegen dieses juristisch vorgegangen ist. Keine besonders gute Image-Werbung für eine Firma, die kurz vor dem Börsengang steht. Dennoch halten die Berliner die einstweilige Verfügung zurück, sie wird nicht vollstreckt. Nach außen tun die Schweden so, als sei nichts geschehen. Am Montag, den 3. Juli, versammeln sie erneut die Frankfurter Finanzgemeinde und geben die Preisspanne für den zweiten Anlauf bekannt: Zwischen 6 und 7 soll die Aktie kosten. Und wieder ist der Zeitpunkt schlecht gewählt.
Am gleichen Tag sorgt PricewaterhouseCoopers für Aufsehen. Ein Drittel aller am Neuen Markt notierten Internet-Firmen, warnen die Berater, werde innerhalb von drei Jahren das Geld ausgehen. Droht an diesem Montag der Widerstand der Schweden zu brechen? Zumindest beginnen an eben diesem Tag, wie der Richter später rekonstruiert, Verhandlungen zwischen dem Cnited-Vorstand Sebastian Biere und Letsbuyit-Geschäftsführer Rolf Hansen. "Zwischen den Parteien kam es zu Gesprächen, in deren Verlauf über eine Investition von 10 Mio. DM gesprochen wurde", wird es später im Urteil des Hamburger Landgerichts (Az.: 416 O 155/00) heißen. Im Klartext: Letsbuyit soll sich mit 10 Mio. DM am Konkurrenten Cnited beteiligen.
Verhandlungen ohne Ergebnis
Die Verhandlungen ziehen sich tagelang hin und werden erst am 6. Juli abends um 22 Uhr abgebrochen - ohne Ergebnis. Die Schweden wollen sich auf keinen Deal einlassen. Am folgenden Montag zieht sich Sal. Oppenheim aus dem Konsortium zurück - ohne Kommentar. Die Branche vermutet, die renommierte Privatbank wolle sich nach einem unmittelbar zuvor verpatzten Börsenstart eines ihrer Kunden keine zweite Schlappe erlauben. Und wussten die Banker von der einstweiligen Verfügung?
Noch einmal wird die Preisspanne abgesenkt, auf 3 bis 4 Euro, noch einmal der Börsengang verschoben. Letsbuyit ist angeschlagen, wehrt sich jetzt vor Gericht gegen die einstweilige Verfügung, die die Rivalen erwirkt, aber noch nicht zugestellt haben. Am 14. Juli geht der Prozess verloren. Letsbuyit muss sein Geschäftsmodell ändern: Statt der Preis-Stufen ist nur noch ein Preis sichtbar - ein klarer Wettbewerbsnachteil und Image-Schaden. Am 21. Juli, als Letsbuyit im vierten Anlauf an die Börse geht, erhalten die Schweden Post aus Berlin. Cnited hat die einstweilige Verfügung pünktlich zur Handelsaufnahme losgeschickt.
Es kommt zum Showdown, vor Gericht. Letsbuyit-Anwalt Stefan Krüger von Bruckhaus sagt: "Cnited verknüpfte den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen virtuos mit dem Druck durch den Börsengang." Cnited weist alle Schuld von sich. Von Erpressung zu reden, gehe entschieden zu weit, sagt einer der Anwälte vor Gericht: "Wir haben nicht überlegt: Welchen Schaden kann man anrichten?"
Am 24. August ergeht das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Berufungsverfahren: Cnited habe Letsbuyit mit einer einstweiligen Verfügung überzogen, um Druck auszuüben (3 U 178/00). Sieg für die Schweden.
© 2000 Financial Times Deutschland
Aus der FTD vom 1.9.2000
Letsbuyit.com: Ameisen in Not
Von Nicola de Paoli, Boris Gröndahl und Ralf Zimmermann
Die Schattenseite der New Economy: Vor dem Börsengang der Internetfirma Letsbuyit sind Dinge passiert, die schon bald die Gerichte intensiv beschäftigen könnten.
Ein Tiefschlag: Bereits sechs Wochen nach dem Börsengang wird dem schwedischen Internet-Kaufhaus Letsbuyit das Geld knapp. Die Verluste übersteigen den Umsatz; 80 der 400 Mitarbeiter müssen gehen. Was vor Monaten, als Internet-Geschäfte noch boomten, für Schlagzeilen gesorgt hätte, ist mittlerweile kaum mehr der Rede wert. Zu viele Newcomer sind verschwunden; die Internet-Euphorie ist vorbei.
Letsbuyit - ein missglückter Börsengang. Einer von vielen. Von wegen. Was Investoren und Anleger nicht ahnen, ist, dass in jenen kühlen Tagen vor dem Börsengang am 21. Juli Dinge passiert sind, für die sich schon bald Staatsanwälte interessieren könnten. Schon jetzt beschäftigen sich Gerichte mit den ominösen Gesprächen, die damals geführt worden sind. Das hässliche Wort von "Erpressung" macht die Runde.
Insider: Millionenforderungen sind kein Einzelfall
Letsbuyit-Chef Rolf Hansen soll mit Millionenforderungen des Berliner Wettbewerbers Cnited konfrontiert worden sein. "Das ist kein Einzelfall", sagt ein Branchen-Insider. "Abzocker und Konkurrenten versuchen immer öfter, Börsengänge von Rivalen zu torpedieren." Die New Economy zeigt ihre Schattenseite. Dabei hatte für die Schweden alles so gut angefangen.
Im Oktober 1999, Letsbuyit besteht gerade seit acht Monaten, tönt der hemdsärmelige Gründer John Palmer, er verspreche sich aus dem Börsengang 150 Mio. $. Zu diesem Zeitpunkt ahnt der Australier, der auch als draufgängerischer Cowboy eine gute Figur abgeben würde, noch nicht, was sich wenige Monate später abspielen wird. Am 10. März erreichen die Technologiebörsen noch einmal Rekordstände, dann geht es bergab.
Doch Letsbuyit-Chef Martin Coles gibt sich selbstbewusst und kündigt trotz der aufkommenden Zweifel den Börsengang für den 7. Juni an - die Analysten überzeugt das nicht. Sie spotten über "Don’tbuyit". Am 25. Mai soll die Zeichnungsfrist beginnen. Auf einer Internet-Konferenz in Barcelona gibt Firmen-Gründer John Palmer in den Tagen zuvor unermüdlich Interviews. Noch während der Konferenz im schicken "Hotel Arts" sickern Gerüchte durch, dass die konsortialführende US-Bank Robertson Stephens am Termin des Börsengangs zweifelt.
Palmer wird nervös, lässt Interviews platzen und äußert sich am Ende nur noch schriftlich: Ja, kritzelt er auf ein herausgerissenes Notizblatt, die Firma werde den Börsengang wie geplant durchziehen. Doch schon am nächsten Tag, am 24. Mai um 22 Uhr, entscheidet der Vorstand auf Druck der Banken, den Börsengang zu verschieben. "Die Marktlage erlaubt es nicht, eine faire Bewertung zu erzielen", sagt der Firmenchef. Der Neue-Markt-Index Nemax 50 hatte binnen sieben Tagen 20 Prozent eingebüßt. Dass sich das schwedische Unternehmen Letsbuyit in Deutschland auf ein schwieriges Terrain wagt, war von Anfang an klar. Aus rechtlicher Sicht bewegt sich die ganze Branche auf dünnem Eis.
Das so genannte Co-Shopping - mit dem sich Schnäppchenjäger im Internet zu einer virtuellen Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen, um günstigere Preise zu erzielen - ist hier zu Lande bereits von Gerichten als "wettbewerbswidrig" eingestuft worden - vor allem wegen des strengen deutschen Rabattgesetzes. Ein gefundenes Fressen für den Wettbewerber Cnited. Kaum hat das Berliner Unternehmen Mitte Mai offiziell seinen Online-Dienst in Betrieb genommen, folgt am 29. Mai eine Abmahnung gegen Letsbuyit wegen eines Verstoßes gegen das Rabattgesetz. Die Schweden zeigen sich kompromissbereit, sind aber nicht bereit, ihr Geschäftsmodell zu ändern.
Damit geben sich die Berliner nicht zufrieden: Am 28. Juni erwirkt Cnited beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Letsbuyit, heißt es in dem Richterspruch, darf ab sofort keine Waren mehr über das in der Branche übliche Stufen-Preis-System anbieten. Ein Desaster für die Schweden. Cnited weiß nur zu gut, dass dies Letsbuyit dazu zwingt, sein Geschäftsmodell so zu ändern, dass es auf Kunden weniger attraktiv wirkt.
Letsbuyit wäre als einziges Unternehmen von dieser Einschränkung betroffen, weil Cnited nur gegen dieses juristisch vorgegangen ist. Keine besonders gute Image-Werbung für eine Firma, die kurz vor dem Börsengang steht. Dennoch halten die Berliner die einstweilige Verfügung zurück, sie wird nicht vollstreckt. Nach außen tun die Schweden so, als sei nichts geschehen. Am Montag, den 3. Juli, versammeln sie erneut die Frankfurter Finanzgemeinde und geben die Preisspanne für den zweiten Anlauf bekannt: Zwischen 6 und 7 soll die Aktie kosten. Und wieder ist der Zeitpunkt schlecht gewählt.
Am gleichen Tag sorgt PricewaterhouseCoopers für Aufsehen. Ein Drittel aller am Neuen Markt notierten Internet-Firmen, warnen die Berater, werde innerhalb von drei Jahren das Geld ausgehen. Droht an diesem Montag der Widerstand der Schweden zu brechen? Zumindest beginnen an eben diesem Tag, wie der Richter später rekonstruiert, Verhandlungen zwischen dem Cnited-Vorstand Sebastian Biere und Letsbuyit-Geschäftsführer Rolf Hansen. "Zwischen den Parteien kam es zu Gesprächen, in deren Verlauf über eine Investition von 10 Mio. DM gesprochen wurde", wird es später im Urteil des Hamburger Landgerichts (Az.: 416 O 155/00) heißen. Im Klartext: Letsbuyit soll sich mit 10 Mio. DM am Konkurrenten Cnited beteiligen.
Verhandlungen ohne Ergebnis
Die Verhandlungen ziehen sich tagelang hin und werden erst am 6. Juli abends um 22 Uhr abgebrochen - ohne Ergebnis. Die Schweden wollen sich auf keinen Deal einlassen. Am folgenden Montag zieht sich Sal. Oppenheim aus dem Konsortium zurück - ohne Kommentar. Die Branche vermutet, die renommierte Privatbank wolle sich nach einem unmittelbar zuvor verpatzten Börsenstart eines ihrer Kunden keine zweite Schlappe erlauben. Und wussten die Banker von der einstweiligen Verfügung?
Noch einmal wird die Preisspanne abgesenkt, auf 3 bis 4 Euro, noch einmal der Börsengang verschoben. Letsbuyit ist angeschlagen, wehrt sich jetzt vor Gericht gegen die einstweilige Verfügung, die die Rivalen erwirkt, aber noch nicht zugestellt haben. Am 14. Juli geht der Prozess verloren. Letsbuyit muss sein Geschäftsmodell ändern: Statt der Preis-Stufen ist nur noch ein Preis sichtbar - ein klarer Wettbewerbsnachteil und Image-Schaden. Am 21. Juli, als Letsbuyit im vierten Anlauf an die Börse geht, erhalten die Schweden Post aus Berlin. Cnited hat die einstweilige Verfügung pünktlich zur Handelsaufnahme losgeschickt.
Es kommt zum Showdown, vor Gericht. Letsbuyit-Anwalt Stefan Krüger von Bruckhaus sagt: "Cnited verknüpfte den zeitlichen Ablauf der Verhandlungen virtuos mit dem Druck durch den Börsengang." Cnited weist alle Schuld von sich. Von Erpressung zu reden, gehe entschieden zu weit, sagt einer der Anwälte vor Gericht: "Wir haben nicht überlegt: Welchen Schaden kann man anrichten?"
Am 24. August ergeht das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg im Berufungsverfahren: Cnited habe Letsbuyit mit einer einstweiligen Verfügung überzogen, um Druck auszuüben (3 U 178/00). Sieg für die Schweden.
© 2000 Financial Times Deutschland
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