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    Steuer auf Steuer ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.00 10:29:38 von
    neuester Beitrag 26.09.00 07:53:58 von
    Beiträge: 8
    ID: 251.856
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      Avatar
      schrieb am 25.09.00 10:29:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern bei Sabine Christiansen sagte Prof. A. Schachtschneider über MWSt auf Spritsteuer dass es einmalig und nicht mit Gesetz über Steuer zu vereinbaren ist, gleiche betrifft MWSt für Ökosteuer, wer hat mehr Informationen und ob schon die Gerichte haben sich mit diesem Thema beschäftigt?

      Da er ein Fachmann in diesem Bereich ist ich glaube nicht , dass es nur ein Ausrutscher war.

      mfg
      siek
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 10:34:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steuer auf die Steuer
      Die ist nicht erst seit gestern bekannt. bei jeder Mineraloelsteuer-Erhöhung warst Du dabei.
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 10:40:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Leo6

      mann weiss eben nicht alles, aber ob auch gerichtlich gegen vorgegangen wurde werde mich interessieren, mit Steuer ist wie mit Werbung man registriert sie/zahlt und nimmt automatisch wahr ohne Aufstand bis die Grenze der Belastbarkeit erreicht wird, oder man fühlt sich für dumm verkauft

      siek
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 10:40:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      tatsächlich ist es verfassungswidrig, steuern auf steuern zu erheben.
      es verstößt gegen das verbot der doppelbesteuerung.
      dennoch haben sich die gerichte damit noch nicht eingehend befasst, soviel ich weiß.
      auch wenn dies stattfinden würde. würde die doppelbesteuerung sicher bestätigt.
      eine aufhebung halte ich für sehr unwahrscheinlich.
      gruß tolo200
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 10:59:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallöchen Siek!!!

      zu § 10 USTG

      UStR 149 Abs. 6 (Richtlinien binden allerdings lediglich die MA der Finanzverwaltung.)
      Betrifft die Frage: Was gehört zu dem Entgelt

      Verbrauchsteuern und Verkehrsteuern, die der Unternehmer im Zusammenhang mit steuerbaren Leistungen
      schuldet und auf dem Leistungsempfänger überwälzt, sind Bestandteil des Entgelts. Dies gilt zB für die BierSt, SchaumweinSt. usw.auch Mineralölsteuer
      vgl. BFH-Urteil vom 4.6.1970 BStBl. II S. 648

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      Avatar
      schrieb am 25.09.00 11:18:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dann hatte Bismarck recht als er von über 100 Jahren sagte schwer ist die Steuer einzuführen , zu behalten und erweitern ist schon ein Kinderspiel, aber Hoffnung stirbt zuletzt, vielleicht ist es so eine Art von Besteuerung die man neu definiert muss.
      siek
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 11:31:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sollte die Erhebung der MWST auf die Mineralöl- und Ökosteuer vom Bundesverfassungsgericht untersagt werden, wird ganz flink die Ökosteuer weiter erhöht, oder man erfindet eine Ersatzsteuer. "Mineralöldifferenzsteuer" oder so.
      Avatar
      schrieb am 26.09.00 07:53:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stimmt, das ist ja auch so ein Gag unserer Regierung. Man redet immer bei der Ökosteuer von "nur 6 Pfennigen" und das wäre ja alles nicht so schlimm.

      Aber dann kommen noch 15% MEhrwertsteuer drauf... und zum 1.1.2001 heißt es dann gleich noch einmal 6 Pfennige Ökosteuer + MWSt!


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