checkAd

    hilfe, die erben fallen über mich her - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.09.00 15:28:29 von
    neuester Beitrag 30.09.00 14:59:39 von
    Beiträge: 5
    ID: 252.206
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 528
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 15:28:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo allerseits,

      habe ein "kleines" problem; habe im vergangenen jahr von einem verwandten ein grundstück erworben,
      und auch bezahlt.
      anschliessend hat sich der verkäufer es sich mit dem geld anders überlegt und mir eröffnet, dass
      er mir den gezahlten geldbetrag schenken wolle. da ich kontovollmacht hatte (der verwandte ist gehbehindert)
      hat er mir gesagt, dass ich mir das geld vom konto wieder abheben dürfe, was ich daraufhin auch
      getan habe.
      der gute ist dann vor ein paar tagen verstorben, und nun fallen die verwandten über mich her, da die
      diesen vorgang wohl mitbekommen haben, mir aber dieses geschenk wohl nicht gönnen und behaupten
      ich habe dieses geld im rahmen meiner kontovollmacht veruntreut.
      ich habe zwar noch einen zeugen, der den vorgang von dem grosszügigen geber unabhängig erzählt bekommen hat,
      aber reicht das? können die erben von mir wirklich die herausgabe verlangen?
      wer weiss rat?
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 15:43:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Alle Schenkungen können von den Erben angefochten werden, sofern es nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Sollte es sich um das einzige Vermögen den Verstorbenen handeln, werde alle Erben ihre Pflichtteilsansprüche gegen Dich geltend machen.
      Hast Du wenigsten einen Schenkungsvertrag? Wenn nicht, sieht es schlecht für Dich aus.

      Gehe lieber mal zu einem Anwalt.
      Avatar
      schrieb am 25.09.00 15:44:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      zunächst mal zur Abrundung des Sachverhalts eine Frage:

      Wie hast du es denn mit der Schenkungssteuer gehalten?

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 27.09.00 14:46:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      also es handels sich nur um einen kleinen teil des gesamtvermögens; mit dem pflichteilsargument kann da wohl niemand
      kommen, den wird ein jeder auf jeden fall noch bekommen,

      mit der schenkungssteuer befasst sich derzeit mein steuerberater. Oder muss ich am nächsten tag nach der
      schenkung zum finanzamt laufen und mich offenbaren?
      was ist, wenn das fa die schenkungssteuer kassiert hat, und ich das ganze zurückgeben muss? krieg ich da auch meine
      steuer wieder, oder bin ich dann doppelt a......?
      Avatar
      schrieb am 30.09.00 14:59:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      @rolf

      Du hast doch einen Steuerberater eingeschaltet. Alle deine Fragen muß er aus dem Gedächtnis oder nach einem kurzen Blick in das ErbStG beantworten können.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      hilfe, die erben fallen über mich her