steuerfreie Flohmarktverkäufe ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.10.00 16:24:10 von
neuester Beitrag 04.11.00 20:14:53 von
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Ich verkaufe ab und zu gebrauchte Gegenstände aus Haushalts- oder Sammlungsauflösungen auf dem Flohmarkt oder auch auf Online-Auktionen. Ab welchem Umfang sind solche Erlöse steuerlich zu berücksichtigen ? Meine bisherigen Recherchen über dieses Thema in Buchhandlungen oder Internet-Suchmaschinen waren leider erfolglos. Kann mir jemand Informations-Quellen nennen ?
Besten Dank im voraus !
Besten Dank im voraus !
Da du das Zeugs wahrscheinlich schon länger als 1 Jahr hast fällt wohl keine Steuer an? Ausserdem sollte der EK ja auch über dem VK liegen?
Ich würde eher vermuten, dass Flohmarkthandel ab einem gewissen Umfang als gewerblich einzustufen wäre. Jedenfalls wird es oft nicht mehr unbedingt um private Vermögensverwaltung zu gehen. Jedenfalls wird es zu Deinem angenommenen Fall nicht so dramatisch viele Urteile etc. geben, da Flohmarktgeschäfte sehr selten, jedenfalls seltener noch als Aktien-Spekugeschäfte dem FA offenbart werden.
Falls doch, hättest Du die einmalige Möglichkeit, die Einkünfte mit Aktien-Spekulationsverlusten zu verrechnen - wow!
Falls doch, hättest Du die einmalige Möglichkeit, die Einkünfte mit Aktien-Spekulationsverlusten zu verrechnen - wow!
Im § 15 Abs.2 S.1 des Einkommensteuergesetzes ist bestimmt, daß folgende Mermale gleichzeitig
gegeben sein müssen :
1. Selbständigkeit - Du kaufst und verkaufst auf eigene Rechnung
2. Nachhaltigkeit - Du wiederholst Deine Tätigkeit immer wieder
3. Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr - Die verschiedensten Leute kaufen/verkaufen etwas bei Dir
4. keine Forstwirtsch. Tätigkeit
Wenn diese Voraussetzungen auf Dich zutreffen - und das tun sie ja wohl - dann erzielst Du Einkünfte
aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Diese wären das, was Du nach Berücksichtigung aller Unkosten
bei Deinen Verkäufen am Ende übrig behälst.
Es besteht dann noch die Möglichkeit das Ganze als Liebhaberei einzustufen - das macht das Finanzamt mit
Vorliebe, wenn Du versuchen würdest, Verluste aus diesem Handel als negative Einkünfte angerechnet zu
bekommen. Mit Spekulationsgeschäften hat die Geschichte nichts zu tun.
Wenn Du wirklich als Gewerbetreibender eingestuft werden würdest, müßtest Du auch noch Umsatz- und
Gewerbesteuer zahlen.
Aber Du merkst ja schon an den vielen Konjunktiven, die ich benutze, daß das alles eine ziemliche Grauzone ist.
Wenn Du wirklich kräftig handelst, dann paß etwas auf, daß man nicht zu leicht auf Dich aufmerksam wird.
Wenn Du z.B. jede Woche in allen regionalen Zeitungen die gleiche Anzeige aufgibst wie: Suche Flohmarktsachen
aller Art - oder so ähnlich, dann kann sich plötzlich das FA melden, wenn die Damen und Herren gerade mal
nichts zu tun haben.
Ach eh
stell mal Deine Adresse hier rein - ich schick Dir die Rechnung für mein Beratunghonorar
-Das kannst Du dann ja als Betriebsausgabe absetzen !
gegeben sein müssen :
1. Selbständigkeit - Du kaufst und verkaufst auf eigene Rechnung
2. Nachhaltigkeit - Du wiederholst Deine Tätigkeit immer wieder
3. Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr - Die verschiedensten Leute kaufen/verkaufen etwas bei Dir
4. keine Forstwirtsch. Tätigkeit
Wenn diese Voraussetzungen auf Dich zutreffen - und das tun sie ja wohl - dann erzielst Du Einkünfte
aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Diese wären das, was Du nach Berücksichtigung aller Unkosten
bei Deinen Verkäufen am Ende übrig behälst.
Es besteht dann noch die Möglichkeit das Ganze als Liebhaberei einzustufen - das macht das Finanzamt mit
Vorliebe, wenn Du versuchen würdest, Verluste aus diesem Handel als negative Einkünfte angerechnet zu
bekommen. Mit Spekulationsgeschäften hat die Geschichte nichts zu tun.
Wenn Du wirklich als Gewerbetreibender eingestuft werden würdest, müßtest Du auch noch Umsatz- und
Gewerbesteuer zahlen.
Aber Du merkst ja schon an den vielen Konjunktiven, die ich benutze, daß das alles eine ziemliche Grauzone ist.
Wenn Du wirklich kräftig handelst, dann paß etwas auf, daß man nicht zu leicht auf Dich aufmerksam wird.
Wenn Du z.B. jede Woche in allen regionalen Zeitungen die gleiche Anzeige aufgibst wie: Suche Flohmarktsachen
aller Art - oder so ähnlich, dann kann sich plötzlich das FA melden, wenn die Damen und Herren gerade mal
nichts zu tun haben.
Ach eh
stell mal Deine Adresse hier rein - ich schick Dir die Rechnung für mein Beratunghonorar
-Das kannst Du dann ja als Betriebsausgabe absetzen !
Guten Abend MrMoe,
vielen Dank für Deine Hinweise !
vielen Dank für Deine Hinweise !
@MrMoe
Den Satz mit der Umsatzsteuer vergessen wir aber mal ganz schnell!
Den Satz mit der Umsatzsteuer vergessen wir aber mal ganz schnell!
@Teutone
Falls Du hier nochmal vorbei kommen solltest: Warum sollen wir den Satz mit der USt vergessen ?
Spontan fällt mir kein Grund ein.
grübelgrübelgrübel
Falls Du hier nochmal vorbei kommen solltest: Warum sollen wir den Satz mit der USt vergessen ?
Spontan fällt mir kein Grund ein.
grübelgrübelgrübel
@MrMoe
Umsatzsteuer: schon mal etwas von Kleinunternehmerbesteuerung gehört?
Gewerbesteuer: Bei Dm 48000 Freibetrag denke ich, daß ein "Flohmarktstand" kaum in den Genuss kommen wird GewSt zu zahlen...
Gruss
hotS
Umsatzsteuer: schon mal etwas von Kleinunternehmerbesteuerung gehört?
Gewerbesteuer: Bei Dm 48000 Freibetrag denke ich, daß ein "Flohmarktstand" kaum in den Genuss kommen wird GewSt zu zahlen...
Gruss
hotS
Dem Herr sei Dank! Ich bin nicht allein ...
Danke HotS
Danke HotS
@HotS
Ja, stimmt.
@teuton-trader
Du bist nicht allein damm damm damm, wenn du träumst heute abend - damm damm damm damm
- damm damm.
Oder was Du auch sonst so treibst.
Ja, stimmt.
@teuton-trader
Du bist nicht allein damm damm damm, wenn du träumst heute abend - damm damm damm damm
- damm damm.
Oder was Du auch sonst so treibst.
Wenn du einen festen Standplatz gemietet
hast so wie ich damals in München-Riem
für jedes Wochenende solltest du zur
Sicherheit ein Reisegewerbe besitzen.
Wieviel du dann umsetzt kann dir ja
erstmal keiner nachweisen, ausser einer
zählt mit.
Im übrigen kommen manche Händler sehrwohl
auf ein stattliches Einkommen da manche
sehr gute "Bezugsqellen" haben und es viele
Sammler gibt. Viele gelangen auch günstig an
Konkurs- oder Restware die sie dann zu günstigen
Preisen verscheuern aber immer noch mehrere
100% Gewinn machen. Im übrigen waren in M-Riem
ca. 90% der Leute Berufshändler.
Man sollte Flohmarkt als Einkommensquelle
nicht unterschätzen, da läuft einiges.
Hasta la Vista
hast so wie ich damals in München-Riem
für jedes Wochenende solltest du zur
Sicherheit ein Reisegewerbe besitzen.
Wieviel du dann umsetzt kann dir ja
erstmal keiner nachweisen, ausser einer
zählt mit.
Im übrigen kommen manche Händler sehrwohl
auf ein stattliches Einkommen da manche
sehr gute "Bezugsqellen" haben und es viele
Sammler gibt. Viele gelangen auch günstig an
Konkurs- oder Restware die sie dann zu günstigen
Preisen verscheuern aber immer noch mehrere
100% Gewinn machen. Im übrigen waren in M-Riem
ca. 90% der Leute Berufshändler.
Man sollte Flohmarkt als Einkommensquelle
nicht unterschätzen, da läuft einiges.
Hasta la Vista
und ich dachte, weil wir im WO-Board sind, da versucht einer seine Gigabell noch über den Flohmarkt ...
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