checkAd

    steuerfreie Flohmarktverkäufe ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.00 16:24:10 von
    neuester Beitrag 04.11.00 20:14:53 von
    Beiträge: 12
    ID: 284.391
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 566
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 16:24:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich verkaufe ab und zu gebrauchte Gegenstände aus Haushalts- oder Sammlungsauflösungen auf dem Flohmarkt oder auch auf Online-Auktionen. Ab welchem Umfang sind solche Erlöse steuerlich zu berücksichtigen ? Meine bisherigen Recherchen über dieses Thema in Buchhandlungen oder Internet-Suchmaschinen waren leider erfolglos. Kann mir jemand Informations-Quellen nennen ?
      Besten Dank im voraus !
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 17:13:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da du das Zeugs wahrscheinlich schon länger als 1 Jahr hast fällt wohl keine Steuer an? Ausserdem sollte der EK ja auch über dem VK liegen?
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 19:40:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich würde eher vermuten, dass Flohmarkthandel ab einem gewissen Umfang als gewerblich einzustufen wäre. Jedenfalls wird es oft nicht mehr unbedingt um private Vermögensverwaltung zu gehen. Jedenfalls wird es zu Deinem angenommenen Fall nicht so dramatisch viele Urteile etc. geben, da Flohmarktgeschäfte sehr selten, jedenfalls seltener noch als Aktien-Spekugeschäfte dem FA offenbart werden.
      Falls doch, hättest Du die einmalige Möglichkeit, die Einkünfte mit Aktien-Spekulationsverlusten zu verrechnen - wow! ;)
      Avatar
      schrieb am 29.10.00 21:21:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Im § 15 Abs.2 S.1 des Einkommensteuergesetzes ist bestimmt, daß folgende Mermale gleichzeitig
      gegeben sein müssen :

      1. Selbständigkeit - Du kaufst und verkaufst auf eigene Rechnung
      2. Nachhaltigkeit - Du wiederholst Deine Tätigkeit immer wieder
      3. Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr - Die verschiedensten Leute kaufen/verkaufen etwas bei Dir
      4. keine Forstwirtsch. Tätigkeit

      Wenn diese Voraussetzungen auf Dich zutreffen - und das tun sie ja wohl - dann erzielst Du Einkünfte
      aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Diese wären das, was Du nach Berücksichtigung aller Unkosten
      bei Deinen Verkäufen am Ende übrig behälst.
      Es besteht dann noch die Möglichkeit das Ganze als Liebhaberei einzustufen - das macht das Finanzamt mit
      Vorliebe, wenn Du versuchen würdest, Verluste aus diesem Handel als negative Einkünfte angerechnet zu
      bekommen. Mit Spekulationsgeschäften hat die Geschichte nichts zu tun.
      Wenn Du wirklich als Gewerbetreibender eingestuft werden würdest, müßtest Du auch noch Umsatz- und
      Gewerbesteuer zahlen.
      Aber Du merkst ja schon an den vielen Konjunktiven, die ich benutze, daß das alles eine ziemliche Grauzone ist.
      Wenn Du wirklich kräftig handelst, dann paß etwas auf, daß man nicht zu leicht auf Dich aufmerksam wird.
      Wenn Du z.B. jede Woche in allen regionalen Zeitungen die gleiche Anzeige aufgibst wie: Suche Flohmarktsachen
      aller Art - oder so ähnlich, dann kann sich plötzlich das FA melden, wenn die Damen und Herren gerade mal
      nichts zu tun haben.

      Ach eh
      stell mal Deine Adresse hier rein - ich schick Dir die Rechnung für mein Beratunghonorar

      -Das kannst Du dann ja als Betriebsausgabe absetzen !
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 18:02:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Guten Abend MrMoe,
      vielen Dank für Deine Hinweise !

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 18:55:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      @MrMoe

      Den Satz mit der Umsatzsteuer vergessen wir aber mal ganz schnell!
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 19:52:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Teutone

      Falls Du hier nochmal vorbei kommen solltest: Warum sollen wir den Satz mit der USt vergessen ?
      Spontan fällt mir kein Grund ein.
      grübelgrübelgrübel
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 19:54:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      @MrMoe

      Umsatzsteuer: schon mal etwas von Kleinunternehmerbesteuerung gehört?

      Gewerbesteuer: Bei Dm 48000 Freibetrag denke ich, daß ein "Flohmarktstand" kaum in den Genuss kommen wird GewSt zu zahlen... ;)

      Gruss
      hotS
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 20:07:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Dem Herr sei Dank! Ich bin nicht allein ...

      Danke HotS
      Avatar
      schrieb am 30.10.00 22:32:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      @HotS
      Ja, stimmt.

      @teuton-trader
      Du bist nicht allein damm damm damm, wenn du träumst heute abend - damm damm damm damm
      - damm damm.
      Oder was Du auch sonst so treibst.
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 14:32:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn du einen festen Standplatz gemietet
      hast so wie ich damals in München-Riem
      für jedes Wochenende solltest du zur
      Sicherheit ein Reisegewerbe besitzen.
      Wieviel du dann umsetzt kann dir ja
      erstmal keiner nachweisen, ausser einer
      zählt mit.
      Im übrigen kommen manche Händler sehrwohl
      auf ein stattliches Einkommen da manche
      sehr gute "Bezugsqellen" haben und es viele
      Sammler gibt. Viele gelangen auch günstig an
      Konkurs- oder Restware die sie dann zu günstigen
      Preisen verscheuern aber immer noch mehrere
      100% Gewinn machen. Im übrigen waren in M-Riem
      ca. 90% der Leute Berufshändler.
      Man sollte Flohmarkt als Einkommensquelle
      nicht unterschätzen, da läuft einiges.

      Hasta la Vista
      Avatar
      schrieb am 04.11.00 20:14:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      und ich dachte, weil wir im WO-Board sind, da versucht einer seine Gigabell noch über den Flohmarkt ... :laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      steuerfreie Flohmarktverkäufe ?