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    an wen wende ich mich Staatsanwaltschaft o. Börsenaufsicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.00 15:59:58 von
    neuester Beitrag 31.10.00 16:44:06 von
    Beiträge: 3
    ID: 286.351
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      Avatar
      schrieb am 31.10.00 15:59:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      evtl. kann mir jemand bei einer Entscheidung helfen,
      wie die Wirksamkeit eines Verdachtes untersucht werden kann, ohne
      der betreffenden Seite die Möglichkeit zu geben den Vorgang zu verschleiern.
      Wer darf unangekündigt bei einer Direktanlagebank Unterlagen einsehen,

      Ich habe einen begründeten Verdacht, den ich aus oben dargestelltem Hintergrund
      nicht näher erläutern möchte.

      Den Rechtsweg über Anwalt schließe ich aus.

      Wann wird ein Staatsanwalt aktiv ?
      inwieweit kann die Börsenaufsicht der Eigentümerwechsel von Wertpapieren verfolgen ?

      Bitte nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten

      Danke an alle im Voraus die sich die Mühe machen

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 16:17:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Staatsanwalt wird nur bei Straftaten nach dem Strafgesetzbuch aktiv oder wenn ein öffentliches Interesse besteht (z.B. wenn viele hundert Anleger von Betrug betroffen sind). Das schließ ich in Deinem Falle mal aus, weil Du eine Einzelperson bist. Daher würde ich mich an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin (Reichspietschufer, Hausnummer und PLZ weiß ich nicht auswendig) wenden. Da es sich offensichtlich um einen bankinternen Vorgang handelt scheint das in diesem Fall die richtige Anlaufstelle zu sein.

      Die Börsenaufsicht kümmert sich eher um Kursmanipulationen und solche Dinge. Das Depotgeschäft untersteht dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (kurz: BAKred.)

      Gruß vom

      Weihnachtsmann

      der früher mal Banker und auch Bankenprüfer war
      Avatar
      schrieb am 31.10.00 16:44:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn es um so etwas wie Betrug geht, dann ist die Staatsanwaltschaft auch keinesfalls eine falsche Adresse. Die werden jedenfalls mal prüfen, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleiten. Im übrigen wird die StA, wenn es zweckdienlich scheint, sicher auch andere Ämter einschalten. Die haben aber jeweils auch selbst Dezernate für Wirtschaftskriminalität.

      Al


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