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    Neue Quellensteuer in USA ab 2001: wer weiss Genaueres ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.11.00 16:15:36 von
    neuester Beitrag 10.12.00 19:30:17 von
    Beiträge: 27
    ID: 291.841
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      Avatar
      schrieb am 06.11.00 16:15:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Von einem Bankberater (der dabei aber gar nicht überzeugend klang) habe ich folgendes gehört:

      Ab 1/01 wird in den USA eine Quellensteuer von 31 % auf Aktienerträge eingeführt. Die betrifft nicht nur
      Dividendenzahlungen, sondern wird auch vom Ertrag beim Verkauf von Aktien erhoben (vom Verkaufspreis, nicht
      von einem etwaigen Verkaufsgewinn !!).

      Nicht-US-Ansässige, die sich durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars als solche
      ausgewiesen haben, sind von diesem Abzug nicht betroffen.

      Die Massnahme soll vor allem der Steuerflucht aus den USA (z.B. in die Schweiz) entgegenwirken. Normale US-Steuerzahler
      können die Quellensteuer ja durch die Einkommensteuererklärung wieder korrigieren.

      Da ich nirgendwo sonst davon gehört und von meiner Bank auch das entsprechende Formular nicht zugesandt
      bekommen habe, möchte ich das hier gern bestätigen lassen. Ohne Nichtveranlagungsbescheinigung wäre das ja der
      Todesstoss für jedes Engagement in US-Aktien.

      Und wie sieht das bei Fonds, Zertifikaten, OS, etc. auf US Aktien aus ???

      Vielen Dank im Voraus für fachkundige Antworten,

      Flo
      Avatar
      schrieb am 06.11.00 20:03:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      @florentin

      Habe heute zufällig etwas über das Thema gelesen. Der Artikel ist leider bei mir im Büro. Gedulde dich noch bis Mittwoch, dann kann ich wieder in die Tasten greifen und hierzu etwas posten.

      Grüße von

      StRa
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 08:26:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, das mit Mittwoch hat leider nicht ganz geklappt. Daher nun am Donnerstag Morgen die Ausführungen.

      Alle in den USA tätigen Banken müssen ab dem 01.01.2001 prüfen, ob ihre Kunden in den USA steuerpflichtig sind. Alle Banken, die in den USA tätig sein wollen, müssen ab 2001 den Status eines Qualified Intermediary abgekürzt QI besitzen. Ansonsten werden US-Anlagen ausländischer Kunden mit einer Quellensteuer 31 % belegt, während der Regelsatz 15 % beträgt.

      Deutsche Banken verhandeln bereits mit der amerikanischen Steuerbehörde, im QI zu werden. Das ist ein kompliziertes Verfahren. Die Banken verpflichten sich nicht nur, alle relevanten Daten ihrer Kunden an das IRS zu liefern. In regelmäßigen Abständen müssen sich die Geldinstitute von einer von den Amerikanern ausgesuchten, von den Banken bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Testat ausstellen lassen.

      Es scheint nun bei dir so zu sein, daß deine Bank kein QI ist. Vielleicht hilft da nur ein Wechsel der Bank, um der 31%igen Straftquellensteuer zu entgehen.

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 15:26:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      @StRa

      Vielen Dank für die kompetente Antwort.

      Habe ich das so richtig verstanden:

      Wenn meine Bank ein QI ist und mir das entsprechende IRS-Formular schickt und ich das entsprechend ausfülle, dann bin ich von der
      Quellensteuer entbunden.

      Wenn meine Bank ein QI ist und mir das entsprechende Formular nicht schickt, muss ich sie daran erinnern.

      Wenn meine Bank kein QI ist und auch nicht rechtzeitig wird (bis ich meinen ersten US-Verkauf in 2001 tätige ?), dann habe ich die
      falsche Bank.

      @alle

      Welche deutschen (Direkt)banken sind nun QI, und welche werden es erwartungsgemäss rechtzeitig werden ???

      Meiner Meinung nach ist das ein durchaus brisantes Thema, dass noch viel zu wenig bekannt ist.

      Leute, sprecht mit Euren Banken !


      Flo
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 17:44:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      @florentin

      Das eigentliche Problem, neben der erhöhten Quellensteuer von 31 % scheint mir zu sein, daß der Bankkunde gläsern wird. Und bekanntlich melden die Amerikaner je müde Mark, pardon $, an die deutschen Behörden.

      Als Kunde, der bei einer nicht QI-Bank ist, müßte das Formualar W-8BEN ausgefüllt werden, um die Differenz zwischen 31 % und der definitiven Quellensteuer von 15 % zurück zu erhalten.

      Die QI-Bankkunden habe ab dem 01.01.2001 den Vorteil, daß diese keinen Antrag in den USA stellen müssen. Nur bei dem eigenen (deutschen) Finanzamt ist ein Antrag (Anlage AUS) wegen der Anrechnung der 15 % zu stellen.

      In der Tat, scheinen mir die neuen Regelungen hier nicht sehr bekannt zu sein - vielleicht will man diese auch nicht zu Kenntnis nehmen.

      StRa

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      schrieb am 09.11.00 21:08:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      @StRa

      kannst Du bitte eine Quelle posten, wo man zum Problem nachlesen kann, ggf. Einstieg ?
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 23:54:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Bedeutet das, wenn ich jetzt in ein paar Jahren meine amerikanischen Aktien bei der comdirect-Bank an der Börse Frankfurt oder Berlin verkaufe, mir erst einmal pauschal 31 Prozent abgezogen werden, die ich mir dann vom heimiscchen FA zurückhole?




      Was macht denn da ein Daytrader, der dreißig oder vierzigmal am Tag kauft und VERKAUFT? Erhält der dann immer einen 31 prozentig niedrigeren Verkaufserlös gutgeschrieben und holt sich am Ende des Jahres alles zurück?

      Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen

      Ich bitte um Aufklärung, daß es ein normaler Mensch versteht, der sich mit der Materie nicht so auskennt.

      Gruß olcapri
      Avatar
      schrieb am 10.11.00 00:20:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich meine, daß Problem gibt s sowieso nicht mehr, weil es meine amerikanischen Aktien bald pulverisiert hat.... :(

      olcapri
      Avatar
      schrieb am 11.11.00 13:18:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Knudi:

      ich habe über das Thema einen Artikel im "Steuertip" vom 04.11.2000 (Anlage David gegen Goliath) gelesen. Wie du siehst, ist das also relativ neu. Das hatte mich ansich nur ganz am Rande interessiert, deshalb mußte ich nochmals nachlesen.

      @olcapri:

      Nach meinen Informationen unterliegen nur die Ausschüttungen (Dividenden) dem Quellensteuerabzug, der, wie gesagt, bei Nicht-QI`s bei 31 % und bei QI`s bei 15 % liegt.

      War das für einen normalen Menschen verständlich?

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 21:21:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, Danke!

      olcapri
      Avatar
      schrieb am 12.11.00 21:37:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      @StRa:

      Sorry, aber Deine letzte Antwort hat mich wieder verwirrt.

      Könntest Du bitte meine konkreten Fragen von oben (09.11., 15:26) beantworten ?

      Glaubt das IRS nur einer QI-Bank das ausgefüllte W8 ?

      Und wenn W8 akzeptiert ist, dann ist doch die Quellensteuer 0 (nicht 15 %) ?

      Bist Du sicher, dass nur die Ausschüttungen besteuert werden und nicht die Erträge ?


      Danke,

      flo
      Avatar
      schrieb am 13.11.00 09:07:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Vorteile der Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens bestehen in einer Entlastung der Quellensteuer von bis zu 15 %. Es ergeben sich je nach Staat unterschiedliche Quoten.

      Das Formular W-BEN hat drei Jahre Gültigkeit.

      Der QI (1) muß gegenüber einer vorgeordneten Verwahrstelle ebenfalls nicht die Identität seiner nicht in den USA steuerpflichtigen Kontoinhaber offenlegen.

      Die Steuervorschriften der USA sehen Quellensteuermeldungen an die Finanzbehörden vor. Diese sind grundsätzlich auch vom QI (1) zu erfüllen. Allerdings werden dabei die Daten der nicht in den USA-steuerpflichtigen Kontoinhaber nicht offengelegt, sondern es erfolgt ein sog. pool-reporting, d. h. es werden alle Zahlungen zusammengefaßt, die unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien den einzelnen Wertpapiergattungen und Kundengruppen zugeordnet werden können.
      Avatar
      schrieb am 13.11.00 17:33:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      @florentin

      Auf ein Neues:

      Die Nicht-QI-Banken müssen bei Ausschüttungen (=Dividenden) 31 % Quellensteuer einbehalten, die über das Formular W-8BEN in Höhe von 16%-Punkten wieder erstattet werden.

      Die QI-Banken halten die definitive 15%ige Quellensteuer ein, die in den USA nicht erstattet wird. Diese, nicht der Erstattung unterliegende Quellensteuer kann in Deutschland (im üblichen Rahmen) z.B. auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

      Noch Fragen?

      StRa
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 17:38:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Genau dies sagt mir auch der gesunde Menschenverstand. Aber die von Florentin aufgeworfene
      Frage war doch eine ganz andere, ich zitiere:

      Ab 1/01 wird in den USA eine Quellensteuer von 31 % auf Aktienerträge eingeführt. Die betrifft nicht nur
      Dividendenzahlungen, sondern wird auch vom Ertrag beim Verkauf von Aktien erhoben (vom
      Verkaufspreis, nicht von einem etwaigen Verkaufsgewinn !!).

      Um es noch klarer zu machen:
      Gibt es nun ab Jan. 2001 irgendeine Änderung?
      Betrifft diese Änderung eventuell auch die Veräußerungsgewinne (was ich ehrlich gesagt kaum glauben kann)?

      Ein klärendes Wort von einem Profi wäre hilfreich.

      Gruß, Malvegil
      Avatar
      schrieb am 16.11.00 18:04:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich muß es mal ganz vorsichtig sagen: nach den mir vorliegenden Informationen betrifft die Quellensteuer nur die Dividenden und nicht die Verkaufserlöse. In dem von mir erwähnten Artikel geht es nur um Dividenden!

      Weitere Ausführungen liegen mir leider zur Stunde nicht vor.

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 21.11.00 09:00:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke für Eure Beiträge.

      Mittlerweile habe ich ein Schreiben von einem kontoführenden
      US-Broker bekommen, das nun ziemlich eindeutig ist. Ich zitiere
      wörtlich:

      "On Dec. 31, 2000, your current W-8 status identifying you as a foreign person will automatically
      expire. You must re-certify your foreign person status on the new form W-8BEN and return it to us by Dec. 31, 2000.
      ...
      If we do not receive your completed W-8 by Dec. 31, 2000, in accordance with IRS regulations,
      your account will be subject to a 31 % backup withholding tax on all trade
      proceeds, taxable dividends, interest payments, and other taxable payments made to your
      account. This withholding is not reversible and it will be your responsibility to work with the
      IRS for a refund."

      Also wohlgemerkt "on all trade proceeds" (auf jeden Verkaufserlös),
      nicht nur auf Ausschüttungen !!

      Im übrigen zeigt das, um wieviel professioneller die US-Broker
      noch sind. Von meiner deutschen Direktbank habe ich zwar nach viel
      Hin und Her das W-8BEN bekommen, aber niemand konnte mir
      schlüssig erklären, was es damit auf sich hat ("gehen Sie zu
      Ihrem Steuerberater ..."). Schon gar nicht verschicken Sie es systematisch an
      alle Kunden.

      Also: auf jeden Fall W-8BEN bis Jahresende einschicken !!

      Flo
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 01:03:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      ihr verwirrt mich wirklich! Obwohl die Beantwortung dieser Frage für mich keinerlei Relevanz hat, so interessiert es mich doch, denn:

      Man stelle sich mal einen ausländischen Daytrader vor, der mit amerikanischen Aktien in US handelt (wegen den höheren Umsätzen). Im Minutentakt kauft und verkauft er Aktien, generiert eventuell Millionenumsätze und dann? Von jedem VERKAUFSERLÖS behalten die Amis also pauschal 30 Prozent ein?

      Die kann er sich dann ja in D über die Einkommensteuer zurückholen?

      Oder habe ich da was nicht verstanden?

      Da kann ich nur sagen: LOL, das wäre der Tod allen Daytrades!

      Bei allen gebotenen Respekt: Das ist irgendwie Blödsinn. Das Board soll helfen, nicht verwirren! Warum habe ich noch nichts in der Zeitung gelesen FAZ???

      Gruß olcapri
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 17:49:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      @florentin

      Ich kann es mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, daß auch Verkaufserlöse mit der Straf-Quellensteuer belastet werden. Das wäre systemwidrig. Ist es nicht doch so, wie ich vor dir ausgeführt habe? Leider habe ich bis zum heutigen Tage nichts weiter über das Thema gelesen.

      olcapri hat insofern Recht, als das Thema nicht publiziert wird. Warum? Wollen wir es uns nicht mit unseren amerikanischen Freunden verderben? Ich weiß es nicht.

      StRa
      Avatar
      schrieb am 24.11.00 22:37:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich möchte hier wirklich niemanden verwirren. Aber wenn ich es
      genau gewusst hätte, hätte ich es nicht zur Diskussion gestellt.

      Erklärung für mich: gegen Steuerflucht in europ. Länder mit
      wirklichem Bankgeheimnis (und in schöner Selbstherrlichkeit)
      erlässt die USA nun eine wirklich abschreckende Quellensteuer.
      Die wahren Einkommen werden nicht durch Dividende erzielt, sondern
      durch Kursgewinne. Wie besteuert man die am drakonischsten an der Quelle ?
      Indem man den Verkaufserlös besteuert. Die tatsächlichen
      Steuerausländer können sich ja durch W8 befreien lassen.

      Warum hört man wirklich nichts davon ? Ich denke, das die
      seriösen Filialbanken Ihre Kunden still informiert haben, aber
      kein Interesse an Unruhe und Unfrieden mit den USA hat (weil
      sie wohl noch um den Status des Qualified Intermediary kämpfen).

      Wohlgemerkt: wenn das stimmt, betrifft es alle, die US-Papiere
      handeln (auch in D !).

      Und was ist mit Fonds und Zertifikaten ?


      Liebe Grüsse,

      flo
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 16:35:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Liebe Flo,

      natürlich ist es eine Vorschrift, um die Steuerflucht zu bekämpfen. Z.B. die Luxemburger Banken hatten ja heftigst versucht, gegen die Bestimmungen anzukämpfen und mußten wohl klein beigeben (Artikel im Steuertip).

      Falls du Interesse an dem zweiseitigen Artikel hast, bitte ich dich, mir deine eMail-Adresse in mein Postfach zu legen. Ich scanne den Artikel ein und sende ihn dir zu.

      Schönes Wochenende

      StRa
      Avatar
      schrieb am 25.11.00 22:04:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hier eine Information von Consors-Webstreet:

      Sehr geehrter Kunde

      In den USA wird sich die Besteuerung für Ausländer zum 1. Januar 2001 ändern. Die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) entwickelte hierfür ein neues Formular, in welchem Nicht-US-Bürger und Personen die keinen dauerhaften Wohnsitz in USA haben, ihren Status als Steuerausländer erneut darlegen. Das neue Formular W-8BEN ist ab sofort gültig und ersetzt die Formulare W8 und 1001. Diese verlieren ihre Gültigkeit zum 31.12.2000.

      Sofern bis zum 31.12.2000 kein gültiges W-8BEN-Formular von Ihnen vorliegt, ist WebStreet beginnend vom 01.01.2001 verpflichtet eine Quellensteuer in Höhe von 30% auf Zins- und Dividendenerträge sowie auf Verkaufserlöse einzubehalten.

      Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um das unten als PDF Datei angefuegte Formular auszufüllen. Nachfolgend einige Tips zum Ausfüllen:
      Wir benötigen ein W-8BEN pro Kontoinhaber/-mitinhaber
      In Abschnitt 1 geben Sie Ihren permanenten Wohnsitz an, in welchem Sie steuerpflichtig sind
      Abschnitt 2 ist auszufüllen, um eine reduzierte Quellenbesteuerung gemäß übergreifender Steuerabkommen zu beantragen
      In Abschnitt 4 ist das Datum einzutragen und zu unterschreiben
      Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu unterstützen, bitten wir Sie das ausgefüllte Formular bis zum 11. Dezember 2000 bzw. umgehend nach Erhalt an die folgende Adresse zurück zusenden:
      Consors AG
      US-Trading/Service
      Postfach 1743
      90006 Nürnberg

      Klicken Sie hier um das Formular W-8BEN herunter zu laden:

      Formular W-8BEN

      Für Rückfragen steht Ihnen das Betreuungsteam US-Trading unter der Telefonnr. 01803/252539 gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Web Street Securities, Inc.
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 13:34:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      Webstreet Inc. ist eine amerikanische Gesellschaft. Aber wie sieht der Sachverhalt mit den Abzug der Verkaufserlösen bei einer deutschen Bank und Orderausführung in Deutschland aus?
      Bei Zinserträgen hat diese Quellensteuer schon immer gegolten und ist daher nichts neues.

      Hat jemand sich schon bei der Deutschen Bank oder den anderen direkt Banken erkundigt?
      Avatar
      schrieb am 26.11.00 16:31:39
      Beitrag Nr. 23 ()
      @StRA Ja Luxemburger Banken wurden erpresst !
      Die Amis haben ganz cool gesagt, dass wenn eine Bank hier
      nicht alle Daten rüberschiebt von ihren amerikanischen Kunden,
      dann kriegt die Bank halt in Zukunft keine US-Zulassung mehr.

      Mit dieser tollen Methode hat der hiesige Bankenverband klein
      beigeben müssen.

      Der Luxemburger Staat war strikt dagegen.

      Bis denne
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 15:50:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      Betrifft das auch Aktien wie Trintech oder Broadvision, die im Nemax gelistet sind? Wenn ja, wissen bestimmt ne Menge von den Aktionären nichts von dieser Quellensteuer.

      Wenn ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung besitze, brauch ich mich doch nicht um die Quellensteuer zu kümmern, oder?!?!
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 19:30:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      In der Börse-Online von heute (07.12.2000) steht ein kleiner Artikel hierüber! Kann ich am Wochenende hier posten. Interesse?

      StRa
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 17:39:37
      Beitrag Nr. 26 ()
      Aber ja doch! Das wäre sehr nett!

      Gruß, Malvegil
      Avatar
      schrieb am 10.12.00 19:30:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      Börse Online 50/2000 Seite 9:

      Kein Grund zur Panik für deutsche Anleger

      bei Besitzern von US-Wertpapieren sorgte jüngst eine Meldung für Unruhe: Sie müssten damit rechnen, im kommenden Jahr 30 Prozent Quellensteuer auf Erträge ihrer amerikanischen Wertpapiere zu zahlen. Grund: Ein Großteil der deutschen Banken habe es bisher versäumt, bei der US-Finanzbehöred Internal Revenue Service (IRS) einen Antrag auf Erteilung des Status eines "Qualified Intermediary" (QI) zu stellen. Dabei sind für Anleger mit Wohnsitz in Deutschland Zinserträge aus Festverzinslichen eigentlich steuerfrei und auf Dividenden nur 15 % fällig.
      Auf Anfrage von BÖRSE ONLINE gab der Bundesverband der deutschen Banken Entwarnung. Die meisten Institute hätten den Antrag bereits gestellt. Banken, die dies bis Jahresende noch tun, behandelt das IRS als QI, bis über den Antrag entschieden ist. Institute, die als "Non-QI" eingestuft werden, müssen die Steuerermäßigung mit einem Formular für jeden Kunden, einschließlich detailierter Depotdaten, beantragen - bei QI geschieht dies anonymisiert. LH
      ------------------------------------------------------------
      Soweit die Meldung. Die Meldung bestätigt aber auch meine schon weiter oben gepostete Meinung, daß es "nur" um Quellensteuer für Dividenden geht und nicht auf Verkaufserlöse.

      StRa


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