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    Neue Quellensteuer in USA ab 2001: wer weiss Genaueres ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.11.00 19:06:13 von
    neuester Beitrag 09.11.00 23:31:45 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 08.11.00 19:06:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe 50er,

      die meisten von Euch haben doch US-Aktien im Depot.

      Dazu habe ich die folgende Frage ins Board "Recht und Steuern" gestellt, aber bisher noch keine aufschlussreichen
      Antworten bekommen. Vielleicht wisst Ihr ja etwas. Also:

      ___________________

      Von einem Bankberater (der dabei aber gar nicht überzeugend klang) habe ich folgendes gehört:

      Ab 1/01 wird in den USA eine Quellensteuer von 31 % auf Aktienerträge eingeführt. Die betrifft nicht nur
      Dividendenzahlungen, sondern wird auch vom Ertrag beim Verkauf von Aktien erhoben (vom Verkaufspreis, nicht
      von einem etwaigen Verkaufsgewinn !!).

      Nicht-US-Ansässige, die sich durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars als solche
      ausgewiesen haben, sind von diesem Abzug nicht betroffen.

      Die Massnahme soll vor allem der Steuerflucht aus den USA (z.B. in die Schweiz) entgegenwirken. Normale US-Steuerzahler
      können die Quellensteuer ja durch die Einkommensteuererklärung wieder korrigieren.

      Da ich nirgendwo sonst davon gehört und von meiner Bank auch das entsprechende Formular nicht zugesandt
      bekommen habe, möchte ich das hier gern bestätigen lassen. Ohne Nichtveranlagungsbescheinigung wäre das ja der
      Todesstoss für jedes Engagement in US-Aktien (im Klartext: beim Verkauf würden 31 % des Preises einbehalten).

      Und wie sieht das bei Fonds, Zertifikaten, OS, etc. auf US Aktien aus ???

      Vielen Dank im Voraus für fachkundige Antworten,

      Flo
      Avatar
      schrieb am 08.11.00 19:56:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi flo,

      das von Deinem bankberater skizzierte horrorszenario erscheint mir doch eher unwahrscheinlich.

      Aber ich entsinne mich, dass ich neulich von meiner bank ein ähnliches papier bekam auf dem ich sogleich bestätigte dass ich kein us bürger sei und auch sonst keine bösen sachen tue.

      shortput - der sich leider nicht mehr genauer erinnern kann, aber da war was...
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 12:24:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die meisten von uns handeln ihre US-Werte ja doch an deutschen Börsen.
      Da betrifft uns diese Regelung (von der ich aber auch noch nichts gehört
      habe!) gar nicht. Dasselbe gilt für OS-Scheine und Zertifikate, die von
      europäischen Emittenten herausgegeben und an deutschen Börsen
      gehandelt werden.

      Gruß, Malvegil
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 12:48:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Malvegil...da bist du aber im Irrtum...es hat keinen Einfluss WO du USA Werte kaufst..du musst nur eine Bescheinigung ausfüllen...dass du KEIN US Bürger bist..dann betrifft dich das ganze auch nicht. Die Banken müssen Vordrucke haben. Hab bei Consors sowas gleich am Angfang ausgefüllt.

      gruss Dallas
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 15:33:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe mittlerweile im Steuer-Board die folgende Antwort bekommen (danke, StBa), die mir sehr plausibel erscheint:

      ___________________________

      Alle in den USA tätigen Banken müssen ab dem 01.01.2001 prüfen, ob ihre Kunden in den USA steuerpflichtig sind. Alle Banken, die in den USA tätig sein
      wollen, müssen ab 2001 den Status eines Qualified Intermediary abgekürzt QI besitzen. Ansonsten werden US-Anlagen ausländischer Kunden mit einer
      Quellensteuer 31 % belegt, während der Regelsatz 15 % beträgt.

      Deutsche Banken verhandeln bereits mit der amerikanischen Steuerbehörde, im QI zu werden. Das ist ein kompliziertes Verfahren. Die Banken verpflichten
      sich nicht nur, alle relevanten Daten ihrer Kunden an das IRS zu liefern. In regelmäßigen Abständen müssen sich die Geldinstitute von einer von den
      Amerikanern ausgesuchten, von den Banken bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Testat ausstellen lassen.

      Es scheint nun bei dir so zu sein, daß deine Bank kein QI ist. Vielleicht hilft da nur ein Wechsel der Bank, um der 31%igen Straftquellensteuer zu entgehen.

      ___________________________

      Es hängt also wohl davon ab, ob die (deutsche) Bank den QI Status hat oder rechtzeitig bis 2001 bekommt.

      Und sie muss daran denken, einem das entsprechende Formular zu schicken.

      Wer weiss, wie das bei den deutschen Direktbanken aussieht ??

      Nicht vergessen, Formular anfordern !!


      Flo

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      Avatar
      schrieb am 09.11.00 15:49:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo @ all und insbesondere Consors-Kunden,

      die Vermutungen hier stimmen.
      Die Frage ist nur ob es wirklich erst ab dem o1.o1.o1 losgeht.
      Bei Consors befindet sich im Folder auf Seite 10 das Formular.
      Wer es noch nicht ausgefüllt hat, ist gut beraten, das umgehend zu machen, da es in der Regel bei Consors nicht auffällt, wer das abgegeben hat und wer nicht.

      Gnomi, der jetzt wieder ruhig wird.
      Avatar
      schrieb am 09.11.00 23:31:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Einfach das Formular ausfuellen und man ist von der Steuer befreit. Das Teil nennt sich W-8 und ist auf der IRS homepage (www.irs.gov) erhaeltlich, und sicher auch bei Eurer Bank.


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