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    Wer kommt am 29.12.zur HV von Hegener und Glaser ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.11.00 22:34:03 von
    neuester Beitrag 05.01.01 19:57:26 von
    Beiträge: 25
    ID: 308.578
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      schrieb am 27.11.00 22:34:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Treffen wir uns am 29.12. zur HV von Hegener und Glaser. Gehe davon aus, dass sie in Münchem stattfindet.

      gruß dueker
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 23:25:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn ich die Einladung noch richtig in Erinnerung habe, findet die HV in Hamburg statt. Wenn ich nicht Ski fahren bin, komme ich, ist aber noch unklar!!
      Avatar
      schrieb am 27.11.00 23:32:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi dueker,

      die außerordentliche HV der Hegener + Glaser AG findet am
      29.12.2000 um 10.00 Uhr im Curiohaus, Rothenbaumchaussee 11-13,
      20148 Hamburg statt.

      Grüße,

      der_geringste.
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 11:11:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich werde am 29.12. auf der HV sein.

      wie bewertet ihr den starken kursrückgang der letzten tage?

      der geringste--> woher hast du die informationen über den hv termin? sind denn schon einladungen verschickt worden? weißt du, ob ich mich direkt an h+g zu wenden habe oder ob sich meine depotbank bei mir nmeldet?

      gruß pfefferminzprinz
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 12:16:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei H&G komme ich mir langsam vor wie Quax der Bruchpilot. Na ja, hier auf jeden Fall mal für Euch alle die TO der a.o.HV zur Info.

      Gruß
      fliegerass (derzeit im Sturzflug)

      Rechtsform: AG
      Firmen-PLZ: 81241
      Firmenort: München
      Straße: Landsberger Str.
      Hausnummer: 400
      Ausgabejahr: 2000
      Ausgabenummer: 0217
      Veröffentlichungsart: gerichtliche Bekanntmachung
      Original:


      Hegener + Glaser AG 81241 München Landsberger Str. 400 7812 Hegener + Glaser AG München Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Hegener + Glaser AG - Wertpapier-Kennnummer 604 070 - Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 29. Dezember 2000 um 10.00 Uhr im Curiohaus, Rothenbaumchaussee 11-13, 20148 Hamburg stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlage (Sach-und Bareinlage) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Grundkapital der Gesellschaft von DM 4 000 000,00, eingeteilt in 640 000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um DM 32 000 000,00 erhöht auf DM 36 000 000,00 durch Ausgabe von 5 120 000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2001. Je eine alte Aktie berechtigt demnach zum Bezug von acht neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung, wobei auf jede neue Aktie - ebenso wie auf jede alte Aktie - ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von DM 6,25 entfällt, der zugleich dem geringsten Ausgabebetrag (º 9 Abs. 1 AktG) für jede neue Aktie entspricht. Von den 5 120 000 neuen Stückaktien werden ausgegeben: a) 4 059 712 Stück werden gegen Sacheinlage an die Aktionärin DEAG Deutsche Entertainment AG im Rahmen von deren Bezugsrecht (bisheriger Aktienbestand der DEAG Deutsche Entertainment AG: 507 464 Aktien) ausgegeben. Als Sacheinlage überträgt die DEAG Deutsche Entertainment AG an die Gesellschaft ihre das gesamte Stammkapital von DM 50 000,00 umfassenden Geschäftsanteile an der im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 27 339 eingetragenen Broadway Musical Management GmbH. b) 1 060 288 Stück werden gegen Bareinlage ausgegeben. Das gesetzliche Bezugsrecht auf diese neuen Aktien wird den übrigen Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG in Düsseldorf die neuen Stückaktien zeichnet und mit der Verpflichtung übernimmt, sie den übrigen Aktionären zum Entgelt von Euro 9,70 (DM 18,97155 - abgerundet - ) je Aktie zum Erwerb anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die Broadway Musical Management GmbH (kurz "BMM") hat im April des Jahres 2000 vom Insolvenzverwalter der im Musicalgeschäft tätigen Stella AG und deren Tochtergesellschaften die Geschäftsbetriebe/Vermögensgegenstände der Musical-Betriebe ("CATS", "STARLIGHT EXPRESS", "DAS PHANTOM DER OPER", "DISNEYS DIE SCHÖNE UND DAS BIEST", "DISNEYS DER GLÖCKNER VON NOTRE DAME", "TANZ DER VAMPIRE") dergestalt erworben, dass die betreffenden Musicalproduktionen heute in sechs rechtlich selbständigen, zu 100% in Eigentum der BMM stehenden Gesellschaften geführt werden, nämlich der Musical-Betriebsgesellschaft Operettenhaus GmbH, der Musical-Betriebsgesellschaft Starlight Express-Theater GmbH, der Musical-Betriebsgesellschaft Neue Flora GmbH, der Musical-Betriebsgesellschaft Potsdamer Platz GmbH und der Betriebsgesellschaft Music Hall GmbH. Bei dem Vorschlag für die Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlage wurde dem Wert der von der DEAG Deutsche Entertainment AG einzubringenden Geschäftsanteile an der BMM Rechnung getragen. Der Wert der als Sacheinlage einzubringenden Geschäftsanteile an der BMM entspricht dem vollen Wert der hierfür im Wege der Kapitalerhöhung zu schaffenden neuen Aktien unserer Gesellschaft. Entsprechend dem Bezugspreis von EURO 9,70 je Aktie, zu dem die gegen Bareinlage auszugebenden neuen Aktien den übrigen Aktionären angeboten werden sollen, ergibt sich für die Sacheinlage ein Wert von DM 77 019 033,25 (4 059 712 Aktien EURO 9,70 = EURO 39 379 206,40 = DM 77 019 033,25). Der Wert der einzubringenden Geschäftsanteile an der BMM ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, Düsseldorf, nach Grundsätzen der Unternehmensbewertung gutachterlich ermittelt worden. Das Gutachten hat insbesondere festgestellt, dass der Wert des als Sacheinlage einzubringenden Geschäftsanteils an der BMM - unter Zugrundelegung von Erträgen nach Steuern - mindestens den Betrag von DM 77 019 033,25 erreicht. Die Sacheinlegerin, DEAG Deutsche Entertainment AG, wird im Zuge des zu schließenden Einbringungsvertrages die Werthaltigkeit der Sacheinlage garantieren. Das Gutachten liegt als Kurzfassung vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Hegener + Glaser AG (Landsberger Straße 400, 81241 München) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die Gesellschaft beabsichtigt, unter Verwendung der ihr aus der Kapitalerhöhung zufließenden Barmittel die Kapitalbasis der BMM zu stärken, die aus dem Erwerb der Musical-produktionen stammenden Verbindlichkeiten der BMM zurückzuführen und die Kapitalbasis für eine geschäftliche Expansion der BMM zu verbessern. 2. Beschlussfassung über die Anpassung von º 5 Abs. 1 und º 6 Abs. 1 der Satzung an die beschlossene Kapitalerhöhung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: º 5 Abs. 1 der Satzung (Grundkapital) und º 6 Abs. 1 der Satzung (Aktien) werden mit Wirkung vom Tag der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst: º 5 Grundkapital 1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt DM 36 000 000,00 (in Worten: Deutsche Mark sechsunddreißig Millionen). º 6 Aktien 1. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5 760 000 auf den Inhaber lautender Stückaktien. 3. Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen bezüglich der Firma, des Sitzes der Gesellschaft, des Gegenstandes des Unternehmens, des Vorstandes, der Geschäftsordnung/Beschlussfassung des Vorstandes, der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie der Vergütung und des Auslagenersatzes des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: a) º 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen: º 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet STELLA Entertainment AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. b) º 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: º 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens ist das Führen von Theatern, insbesondere Musicaltheatern, die Durchführung von Musical-und sonstigen Theaterproduktionen, der Vertrieb von Veranstaltungskarten und alle mit den vorstehenden Tätigkeiten zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen und darf die vorstehenden Tätigkeiten auch durch verbundene Unternehmen im In-und Ausland vornehmen und/oder Zweigniederlassungen im In-und Ausland errichten. 2. Die Gesellschaft ist ferner im Rahmen der Verwaltung ihres Vermögens berechtigt, Beteiligungen an anderen Unternehmen - auch außerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Geschäftsfelder - einzugehen und solche, ebenso wie Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, zu erwerben und zu veräußern. c) º 8 der Satzung um einen Absatz 3 wie folgt zu ergänzen: 3. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes bedarf seiner Zustimmung. d) º 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: º 9 Geschäftsordnung Beschlussfassung des Vorstands 1. Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und des Geschäftsverteilungsplanes zu führen. e) º 9 der Satzung um einen Absatz 3 wie folgt zu ergänzen: 3. Der Aufsichtsrat kann in der Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch Beschluss anordnen, dass bestimmte Arten von Geschäften seiner Zustimmung bedürfen. f) º 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Satzung wie folgt zu fassen und º 11 der Satzung um Absätze 4 und 5 wie folgt zu ergänzen: 2. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. 3. Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern können für ein oder für mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Sie werden nach einer bei der Wahl festzulegenden Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder, als deren Ersatzmitglieder sie gewählt wurden, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des Ausgeschiedenen, so erlischt sein Amt, falls in der nächsten oder übernächsten Hauptversammlung nach Eintritt des Ersatzfalles eine Neuwahl für den Ausgeschiedenen stattfindet, mit Beendigung dieser Hauptversammlung, anderenfalls mit Ablauf der restlichen Amtszeit des Ausgeschiedenen. 4. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Soll die Nachwahl für ein vorzeitig ausscheidendes Mitglied des Aufsichtsrats das Ausscheiden eines nachgerückten Ersatzmitglieds bewirken, bedarf der Beschluss über die Nachwahl einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. 5. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. g) º 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen: º 16 Vergütungen und Auslagenersatz des Aufsichtsrats 1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, die Euro 5000 für jedes Mitglied pro volles Jahr der Tätigkeit ausmacht. 2. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält die eineinhalbfache Vergütung. 4. Neuwahl des Aufsichtsrats Die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Martin Buhlmann, John DeRuig und Hans Joachim Meyer haben ihr Amt mit Wirkung zum Ende des Tages der heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Daher ist eine Wahl zum Aufsichtsrat erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß º 95 AktG (º 11 Abs. 1 der Satzung) aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt zur Wahl vor: Herrn Peter Schwenkow, Kaufmann, Berlin. (Bisher nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten.) Herrn Dr. Kurt Kiethe, Rechtsanwalt, München. Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der: - Knorr-Bremse AG, München; - Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH, München. Herrn Hans-Joachim Ziems, Kaufmann, Köln. Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der: - RWTC Entwicklungs-und Beteiligungs AG, Köln; - NORDAG AG, Norden. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß º 19 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem Notar während der üblichen Geschäftsstunden oder bei einer Niederlassung der nachstehend genannten Kreditinstitute Bayerische Hypotheken-und Vereinsbank Aktiengesellschaft Deutsche Bank Aktiengesellschaft Deutsche Spar-und Kreditbank Aktiengesellschaft oder einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Gemäß º 19 Abs. 2 der Satzung hat die Hinterlegung so zeitig zu erfolgen, dass zwischen der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung vier Werktage frei bleiben. Die Aktien sind demnach spätestens am 21. Dezember 2000 zu hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch derart erfolgen, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden, º 19 Abs. 3 der Satzung. Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar ist gemäß º 19 Abs. 4 der Satzung die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen, folglich bis spätestens am 22. Dezember 2000. München, 18. November 2000 Hegener + Glaser AG Der Vorstand Karl-Heinz Kragler.
      (c) 2000 Dumrath & Fassnacht KG.
      DUMRATH UND FASSNACHT 16/11/2000

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      Avatar
      schrieb am 03.12.00 14:53:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      fliegerass...danke für die info. wäre nett, wenn du auch weiterhin die bekanntmachungen von h+g hier posten könntest.

      pfefferminz
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 22:08:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo leute, werde morgen meine eintrittskarte bestellen. weden uns dann in hh sehen.

      gruß dueker
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 01:56:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      hab heute meine eintrittskarte erhalten. kommt noch jemand zur HV?
      Gruß dueker
      Avatar
      schrieb am 23.12.00 05:28:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich komme evtl. auch, wenn ich es zeitlich einrichten kann - ein Kollege wird aber auf jeden Fall da sein, um für GSC Research zu berichten.

      Gruß bf
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 19:44:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo, mitleidende Hegener-Aktionäre,

      nachdem ich auch zu den Leidtragenden der Hegener-Misere gehöre, habe ich mir mal die Mühe gemacht, die Unterlagen für die anstehende außerordentliche Hauptversammlung (29.12.) auszuwerten.

      Mein Fazit: Alles ist schlimmer als befürchtet!

      Es hatte einen auf den ersten Blick ja sowieso schon gewundert, wieso das, was die DEAG aus der Konkursmasse der Stella für rund 40 Millionen DM gekauft hat, ein halbes Jahr später plötzlich 77 Millionen DM wert sein soll. Das würde ja heißen, daß die Konkursverwalter der damaligen Stella die interessanten Reste zu knapp der Hälfte des wahren Wertes an die DEAG verkauft hätten. Daß die Konkursverwalter so blöd waren, kann man jedoch kaum annehmen, bzw. man kann es sogar ausschließen, wenn man bedenkt, daß die Herren Konkursverwalter bei einer solchen Verschleuderung der vorhandenen Masse wahrscheinlich selber in die Haftung gekommen wären. Daß die Stella heute 77 statt der im Frühjahr gezahlten 40 Mio DM wert sein soll, war von vorne herein völlig unglaubwürdig.

      Trotz dieses Vorwissens stellten sich mir jetzt die Haare zu Berge, als ich die kargen Unterlagen zur Hauptversammlung auswertete.

      In die Hegener + Glaser AG soll bekanntlich die BMM Broadway Musical und Management GmbH, eine 100%ige Tochter der DEAG, gegen Sacheinlage und zum Wert von 77 Millionen DM eingebracht werden. Die BMM war die Gesellschaft, die seinerzeit die Reste der Stella für rund 40 Millionen DM übernommen hatte. Da sie jedoch damals nur über ein Grundkapital von 50.000 DM verfügte, hatte sie diesen Kauf über ein Darlehen der Muttergesellschaft DEAG finanziert. Die Zwischenbilanz der BMM per 30.9.2000 stellt sich – nur 6 Monate nach der Übernahme der Stella-Musicals – wie folgt dar: Das Eigenkapital beträgt –4,1 Mio. DM (in Worten: MINUS 4,1 Millionen DM). Der Verlust wäre dabei noch um gut 1 Million DM höher ausgefallen, wenn die DEAG nicht (bis 31.12.2000 befristet) auf Zinsen verzichtet hätte. Diese Gesellschaft mit negativem Eigenkapital, die einen Halbjahresverlust vor Zinsen von über 4 Millionen DM aufweist und künftig über 2 Millionen DM jährlich an Zinsen bezahlen muß, soll also plötzlich 77 Millionen DM wert sein. Die DEAG hat zwar vollmundige Ankündigungen über die erwartete Rentabilität der Musicals gemacht, die knallharten Zahlen sprechen jedoch bislang nur von Millionenverlusten.

      Für die DEAG bedeutet dies: Aus 50.000 DM Gründungskapital werden 77 Millionen DM. Das Darlehen von 40 Millionen zum Erwerb der Stella-Konkursmasse wird künftig von den Hegener + Glaser-Aktionären finanziert. Auf diese Weise lädt die DEAG einen hübschen Teil der Stella-Finanzierung auf den Schultern der freien Hegener-Aktionäre ab. Eine wahrhaft wundersame Geldvermehrung also, die dem HV-Termin kurz nach Weihnachten wirklich alle Ehre macht. Für die DEAG wäre das alles ein großes Weihnachtsgeschenk. Die Zeche zahlen die Hegener-Aktionäre.

      Damit wird auch verständlich, wieso die DEAG darauf verzichtet hat, die jungen Aktien aus der letzten Kapitalerhöhung zum Börsenhandel zuzulassen. Hierfür hätte die Hegener & Glaser AG bei der Börse einen Zulassungsprospekt einreichen müssen. In diesem Prospekt hätte man genauere Zahlen zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens aufnehmen müssen (u.a. Zahlen zur Stella-Entwicklung). Diese Zahlen wären jedoch verheerend gewesen. Durch die Nichtzulassung der jungen Aktien hat man das Einreichen eines Prospekts vermieden. Stattdessen kann die nächste Kapitalerhöhung nun in Pressemitteilungen, Interviews etc. mit schwammigen Sätzen schöngeredet werden. In einem Börsenprospekt hätte man sich eine solche Schönfärberei und Augenwischerei aus haftungsrechtlichen Gründen dagegen nicht erlauben können, stattdessen hätte man harte Fakten und Zahlen liefern müssen, und genau das wollte man vermeiden. Im Nachhinein wird somit etliches verständlich....

      Ich gehe davon aus, daß die DEAG derzeit den Hegener-Kurs absichtlich bei 12 bis 13 Euro stützt, um gutes Wetter für die Kapitalerhöhung zu machen. Auf der Hauptversammlung am Freitag wird man mit Sicherheit darauf verweisen, daß die Kapitalerhöhung doch attraktiv sei, weil man ja Aktien unter dem aktuellen Börsenkurs beziehen könne. Das ist natürlich Humbug. Sowie die DEAG ihre Stützungskäufe einstellt (nach der HV) wird der Kurs wie ein Stein auf 9 bis 10 Euro sacken. Die Bezugsrechte werden dann wertlos, und abermals müssen die Hegener-Aktionäre mit einer Kapitalvernichtung leben.

      Ich habe meine letzten Hegener-Aktien heute in den Markt gegeben. Meine Meinung: Hegener verkaufen, die Verluste in diesem Jahr steuerlich nutzen und danach nie mehr eine Aktie anfassen, die mit der DEAG in Verbindung steht.

      Fliegerass
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 20:19:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wow, Kompliment - endlich mal jemand, der merkt, das STELLA in Wirklichkeit größe ******* ist!

      MfG
      MarKus

      P.S.: Werden die jungen Aktien per HV den alten gleichgestellt?
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 20:40:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      @honeymoon:

      Die jungen Aktien aus der "KE 1" werden erst nach Durchführung der "KE 2" (= die Abzocker-Kapitalerhöhung) gelistet. Dann kann H&G für beide Aktiengattungen einen einzigen Prospekt bei der Börse einreichen und sich somit eine Menge Arbeit sparen.

      Es wird auf der HV sicher eine der zentralen Forderungen von Opponenten sein, die jungen Aktien aus der KE 1 SCHNELLMÖGLICHST listen zu lassen. Da man derzeit keine jungen Aktien verkaufen kann, wird man ja genötigt, die nächste KE auch noch mitzumachen --- und das können viele Anleger, schon aufgrund des schieren Volumens, nicht bewerkstelligen.
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 20:43:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      @honeymoon

      Sorry, hatte ich vergessen:

      Im Klartext heißt das, daß die Notierung der jungen Aktien noch weit entfernt ist. Bis die nächste KE vom Handelsregister eingetragen und dann vom Unternehmen platziert ist, wird noch einige Zeit vergehen. Danach muß dann noch der Prospekt von der Börse geprüft werden. Selbst ohne Anfechtungsklagen dürfte das zwei Monate oder länger in Anspruch nehmen. Mit Anfechtungsklagen beliebig viel Zeit länger.
      Avatar
      schrieb am 28.12.00 00:23:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ein SKANDAL - trotzdem recht herzlichen Dank...

      MfG
      MarKus
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 08:28:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Netter Bash-Versuch den ihr hier abzieht. Vielleicht fallen ja ein Paar darauf herein.

      Kuß Feli
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 12:32:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      hallo felicia,

      wieso schreibst du von einem bash-versuch? Für mich klingen die oben beschriebenen Argumente eigentlich einleuchtend. wirst du dich an der nächsten kapitalerhöhung beteiligen?

      leider konnte ich jetzt doch nicht zur HV kommen. ich hoffe jemand stellt einen bericht in den thread.

      grüße von

      dueker
      Avatar
      schrieb am 29.12.00 21:08:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      HI!

      Habe leider im Moment wenig Zeit, wie schon die letzten Monate, deshalb habe ich ausch schon lange nichts mehr gepostet oder mich mit Aktien beschäftigt. Die Hegener HV war auch die erste die ich mir nach langer Zeit "angetan" habe. "Angetan" ist das richtige Wort, den die HV war eine Katastrohe, bis auf die beiden netten Mädels von der Einlaßkontrolle, mit denen ich mich die ganze Zeit Unterhalten habe, während drinnen im Saal, professionelle HV Quärulanten, wie Herr Schmidt von Allerthal, den Vorstand auseinandergenommen haben. Ich bin irgendwann kurz vor 18 Uhr gegangen, keine Ahnung was danach aus der HV geworden ist. Es hat sich alles endlos in die länge gezogen, das (mäßige)Buffet wurde zum Glück bereits um 14 Uhr eröffnet und danach waren auch kaum noch normale Aktionäre anwesend. Wie gesagt das Buffet und die beiden netten Frauen am Einlaß waren die einzigen positiven Dinge an dieser HV. Die Präsentation der Stella Entertainment AG wurde völlig vernachläßigt, es gab kaum Datenmaterial, bis auf das was Schneider&Co. in der endlosen Generaldebatte aus dem Vorstand rauskittzelten, und dem konnte man kaum folgen. Willkomensgeschenke und Infomaterial gab es nicht und die Referate der Vorstände, bzw. des Aufsichtsratsvorsitzenden, der immerhin mit seinen Humor diese sehr ernste HV etwas auflockerte, waren sehr kurz und wenig informativ. Was darauf folgte war eine endlose nervtotende Generaldebatte*Schauder*, in der einige negative Dinge ans Licht kamen. Die Stimmung war angespannt und eher schlecht.

      positive News: (soweit ich das mitbekommen habe, ich war die meiste Zeit anderweitig beschäftigt, diese HV + Debatte war kaum zum aushalten)
      * Die BMM verfügt doch über nennenswerte Eigenmittel, roundabout 12,5 Mio., lägt mich da bitte nicht fest, irgendwas in der Größenordnung, und nur über Verbindlichkeitenm in etwa der selben Höhe, also weit weniger als die 40 Mio., die befürchtet wurden.
      * Stella schreibt schwarze Zahlen und kann den Gewinn voraussichtlich noch stark steigern, die PRobleme der alten Stella sind beseitigt
      * Stella hat beim Erwerb durch die DEAG mehr als die 40 Mio. gekostet, da Verpüflichtungen, z.B. aus Ticketverkaufen, der alten Stella übernommen werden mußten, roundabout 25. Mio

      negative News:
      * BZR Handel findet nicht statt
      * Vorstandsvorsitzender, war schon in die Geschäfte der alten Stella verwickelt, die wie bekannt unrühmlich endeten, wurde übrigens als Top Manager bei der BAnkgruppe Berlin gefeuert, nachdem er dort riesige VErlustre verursacht hatte, auch im Zusammenhang mit Stella!!!
      * Stella-Bewertungsgutachten zweifelhaft, da Deag Finanzchef früher Manager bei Deloite&Touche, die das Gutachten erstellt haben, war

      Fazit:
      Die Deag hat bei der Sanierung der alten Stella einiges geleistet, aber die Einbringung in die Hegener+Glaser ist noch lange nicht in trockenen Tüchern. Entweder hat die Deag die Schwierigkeiten bei einer Mantelverwertung total unterschätzt, oder die Deag versucht tatsächlich den Streubesitz abzuzocken, oder die Verantwortlichen sind einfach nur unfähig. Eine konkrete HAndlungsempfehlung traue ich mir erstmal nicht zu, aber ich werde die KE wohl nicht mitzeichnen.

      Ciao,

      JNC
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 01:25:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Irgendwie hat man den Eindruck, dass Fliegerass am meisten durchblickt!
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:28:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wenn die DEAG von ihrer Stella überzeugt wäre, hätte sie sich wohl kaum eines derartig drittklassigen Börsenmantels mit einem so hohen Streubesitz (und damit Streu-Verlust) bedient.
      Avatar
      schrieb am 31.12.00 02:14:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hat die Allerthal AG neben dem guten Herrn Schneider jetzt noch einen zweiten Vorstand bekommen? Dann steigt die Mitarbeiterzahl ja gleich um 100%...;-))

      Herrn Schmidt kenne ich nicht. Ich vermute - ohne selbst vor Ort gewesen zu sein - daß Herr Alfred Schneider als Vertreter von Veit Paas und den Allerthalwerken anwesend war und seinen Unmut hinsichtlich verschiedener Dinge geäußert hat.

      Wer weiß genaues?

      Gruß und guten Rutsch
      The Trump
      Avatar
      schrieb am 31.12.00 12:37:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sorry, muß natürlich Herr Schneider heißen und der hat den Vorstand ganz schön auseinandergenommen. Immerhin nicht ohne Humor, so das das ganze einen gewissen Unterhaltungsert hatte.

      guten Rutsch

      JNC
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 11:16:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Das Imperium schlägt zurück ...

      Wie ich aus sehr gut informierter Quelle erfahren habe, hat das Handelsregister die Eintragung der jüngsten HV-Beschlüsse erstmal abgelehnt.

      Ganz ohne Gegenwind (ich denke insbesondere an eine Klage durch den Allerthal-Schneider) wird die DEAG ihre Kapital-Abzockaktion also nicht durchführen können. Eine Registerrichter lehnt eine Eintragung nur dann ab, wenn er begründeten Anlaß zu der Vermutung hat, daß 1. eine Klage eingereicht wird und 2. diese Klage eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat (= substantiell ist).

      Die Chancen, daß sich das Blatt bei Hegener zum Besseren wendet, sind jetzt erst einmal gestiegen.

      Gruß
      fliegerass
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 11:19:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Könnte die KE damit rückgängig gemacht werden? Bekommen Aktionäre dann vielleicht ihr Geld zurück - es wäre wünschenswert.

      MfG
      MarKus
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 11:43:14
      Beitrag Nr. 24 ()
      Die KE 1 wird dadurch natürlich nicht rückgängig gemacht. Aber die KE 2 kann auch erst einmal nicht durchgeführt werden. Vielleicht entschließt sich die DEAG ja dazu, mit dem/den Kläger(n) einen Vergleich zu schließen, der z.B. eine niedrigere Bewertung, eine garantierte Abnahme von Bezugsrechten o.ä. vorsieht.
      Avatar
      schrieb am 05.01.01 19:57:26
      Beitrag Nr. 25 ()
      Seit ein paar Tagen ist übrigens auch der HV-Bericht von GSC online:

      http://www.gsc-research.de/hvberichte/geregeltermarkt/artike…

      Gruß bf


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