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    Banküberweisung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.11.00 10:45:47 von
    neuester Beitrag 29.11.00 16:32:26 von
    Beiträge: 4
    ID: 308.717
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      Avatar
      schrieb am 28.11.00 10:45:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Durch eine Fehleingabe der Kontonummer, wurde eine Überweisung an
      einen anderen Empfänger durchgeführt, als in der Überweisung angegeben.
      Wie kann diese Überweisung rückgängig gemacht werden. Immerhin hat ein
      unberechtigter Empfänger eine ihm nichtzustehende Gutschrift erhalten.
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 11:07:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      moin,
      sofern du auch den empfängernamen angegeben hast, müsste die überweisung wieder zurückkommen, da empfängername nicht zu der kontonummer passt.
      du solltest dich aber trotzdem umgehend mit deiner bank in verbindung setzen.
      gruß
      Avatar
      schrieb am 28.11.00 11:08:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du hast 6 Wochen Zeit bei Deiner Bank das Geld zurückbuchen zulassen !
      Avatar
      schrieb am 29.11.00 16:32:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich denke du hast schlechte Karten.

      Die übliche Praxis der Banken verstößt gegen geltendes Recht aber um dein Recht durchzusetzen müßtest du deine Bank verklagen.

      Deine Bank wird dir sagen, daß du dich an den Empfänger wenden solltest. Nur du wirst eventuell Probleme haben den Namen des Empfängers in Erfahrung bringen. Dazu müßtest du einen Nachforschungsauftrag erteilen.
      Dann kannst du die Anschrift des Empfängers über das Einwohnermeldeamt in Erfahrung bringen.
      Dann mußt du denn Empfänger auffordern, daß Geld dir zu überweisen. Falls er das nicht tut mußt du eine Klage erheben. ( Ab DM 10.000 Landgericht und Anwaltszwang)

      Das du dein Geld innerhalb von 6 wochen zurückbuchen lassen kannst ist sachlich falsch. Die 6 Wochenfrist gilt nur für Einzugsermächtigung.

      Tatsache ist, daß die Bank des Empfängers einen fehler gemacht hat. Diese hätte den Betrag dem Empfäger nicht gutschreiben dürfen. Es sei denn der Empfänger heißt genauso wie in deinem Überweisungsauftrag. Dann haftet die Bank des Empfängers auch nicht. z.B Du möchtest an Herrn Schneider Geld überweisen. Du hast eine falsche Kontonr. angegeben. Zufällig existiert diese Kontonr und der Inhaber des Kontos heißt auch Schneider. Dann haftet die Empfänger Bank auch nicht.
      Aber du hast ja nur einen Vertrag mit deiner Bank. Daher mußt du deinen Anspruch Ihr gegenüber geltend machen. Diese wird dein Geld dann von der Empfängerbank holen.Es sei denn der Betrag ist ungewöhnlich hoch zu den Kontoumsätzen des Kontoinhabers

      Zusätzlich solltest du überprüfen ob das Konto überhaupt existiert.


      Viel Erfolg
      karbigac


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