checkAd

    Cargolifter - Zero Gravity in Dosen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.00 18:30:28 von
    neuester Beitrag 07.12.00 11:53:43 von
    Beiträge: 74
    ID: 311.387
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.165
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 18:30:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 18:55:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für alle Interessierten:

      Die Dosen gibt es bei Shell an der Tankstelle.

      ;)
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:00:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das hier passt sinngemäss zu diesen Dosen:
      ----------------------------------------------------
      Was ist eigentlich eine Pressemeldung?

      (29.11.00, ko) Da sucht man nach Informationen über seine Aktien, die da so im Depot mit kräftigen Minuszeichen vor sich hin dümpeln. Was könnte da besser sein, als eine Pressemeldung, die von einer seriösen Presseagentur herausgegeben und von einem ordentlichen Unternehmen veröffentlicht wurde?
      Und schon finden wir am 20.11.00, 16:43 Uhr bei der comdirect Bank folgendes:
      Aktie im Fokus: Cargolifter steigen nach Aufnahme im MDAX in neue Höhen an
      Der Artikel beginnt mit: »FRANKFURT (dpa-AFX)«
      Na, wenn dpa-AFX was herausgibt, ist das ja keine Erzählung aus Grimms-Märchen, denke ich und bin gespannt.
      Hatte doch Der Chart Brief ebenfalls eine Meldung über CargoLifter geschrieben und behauptet, dass das ganze Projekt an die gefälschten Hitler-Tagebücher erinnere. Solche Polemik ist dpa-AFX natürlich vollkommen fremd, obwohl Fälschungen und Desinformation der journalistischen Zunft auch bekannt sind.
      Lesen wir also, was die Deutsche Presseagentur sachliches zu berichten hat.

      Ganz unten steht: »/ne/cb/fl«, was so viel heißen mag, dass an der so wichtigen Meldung nicht einer, sondern gleich drei gestandene Journalisten den Griffel spitzten, um die Öffentlichkeit zu informieren.
      Die Aktie des Luftfahrtunternehmen Cargolifter stiege seit Tagen in neue Höhen, lese ich. Dann betrachten wir uns doch einmal den Chart.

      Die Aktie von CargoLifter stand also am 1.9.00 auf 23,65 Euro, das war für dieses Papier eine neue, nie mehr erreichte Höhe.
      Die 20,95 Euro, die die drei Schreiberlinge in der Agentur-Meldung kolportierten ist also keine neue Höhe, sondern irgend ein Wert im momentanen Geschehen.
      Tatsache bleibt auch, dass das Papier am 24.11.00 bei 17,60 schloss. Nein, das ist auch keine neue Höhe aber auch kein neuer Tiefstand. Alles kein Drama, aber eben auch keine neue Höhe journalistischer Arbeit. Lesen wir weiter:
      »Die Cargolifter-Aktie wird am 18. Dezember in den Index der 70 wichtigsten Nebenwerte des Frankfurter Kurszettels MDAX aufgenommen, sagten Börsianer.«
      Hört, hört! Uns sagte ein Börsianer, dass er am Sonntag mit seiner Frau Rinderroulade essen gehe, das erspare ihm die Scheidungskosten. Und ein anderer Börsianer sagte uns, dass er bei manchen Pressemeldungen gar nicht so schnell fressen könne, wie er kotzen müsse.
      Es ist also egal, was ein Börsianer sagt, weil ein auch kein Börsianer ist.
      Und nun weiter im Originalton dpa-AFX: »Das Luftfahrtunternehmen wird zwar rote Zahlen schreiben, da es sich in der Aufbauphase befindet, sagte ein Analyst. Aber im Titel stecke viel Phantasie: Cargolifter breche auf in neue Dimensionen.«
      Der verdutzte Leser stellt also fest, dass die drei Schreiber der Presseagentur noch einen weiteren Unbekannten getroffen haben. Die neue Dimension wäre es, hätte Schreiberling /ne/ allein gedichtet und zu den anderen gesagt: Der /cb/ ist der Börsianer, der /fl/ der Analyst.

      Über die Phantasien aber, die in dem Titel stecken, kann man in unserem veröffentlichten Schreiben (hier) viel nachlesen. U.a. wird darin festgestellt, dass es ausgeschlossen ist, dass in den nächsten drei Jahren ein fahrbares Luftschiff der Größe und Konzeption des CL 160 verfügbar, geschweige mit einer Musterzulassung des LBA/der JAA versehen wird. Und dass es unwahrscheinlich wäre, je eine Ordnungsbehörde zu finden, die eine Außenlandegenehmigung in Häfen, Industriegeländen oder nahe bebautem Gebiet erteilen wird.

      Ist das die Phantasie, die in dem Unternehmen steckt? Oder hatte der nebulöse Analyst nur geträumt, anstatt zu analysieren?
      Dem Analyst wird nun in den nebligen Mund gelegt, dass das Unternehmen im Plan liege. Das sagte aber Herr Gablenz von CargoLifter, laut Financial Times Deutschland, etwas völlig anderes, und Luftfahrtexperten (wie von uns mit Namen zitiert) sprechen von einem grandiosen Scheitern.
      Auch jeder andere Fachmann, der es nur mit einfachen luftfahrtrechtlichen Genehmigungen zu tun hat, wird bestätigen können, dass man vielleicht ein Luftballon auf dem Jahrmarkt in der vorgesehenen Zeit steigen lassen kann, aber kein Luftfahrzeug in der konzipierten Größe.

      Die Dichter der Pressemeldung haben natürlich, unschuldig, wie Journalisten nun mal sind, nur das geschrieben, was da so ein paar flüchtige Experten flüsterten.
      Lesen wir weiter: Die CargoLifter-Aktie, so heißt es, sei ein Logistik- und Ökopapier zugleich, hätte ein anderer Analyst gesagt, und das Luftfahrtschiff solle ganze Anlagen über den Luftweg von einem Ort zum anderen transportieren.
      Was soll man dazu noch sagen? Der unbekannten Fachleute sind viele. Hat man den maskierten Analysten denn einmal gefragt, wie man das Phantom bei nur zehn Knoten Seitenwind aus der neuen Halle heraus bekommen will? Oder was der Luftballon in Form einer Zigarre bei einem mäßigen Schneetreiben so treibt? Hat der Analyst vielleicht auch geflüstert, in welchen Ecken Deutschlands das Phänomen denn so dahinzudümpeln gedeckt, wenn seichte meteorologische Bedingungen ihn am Weiterfliegen hindern? In die Halle kommen wir nicht mehr rein, würde tatsächlicher Wind auf einen leibhaftigen CargoLifter wehen. Dass aber Wind wehen wird, ist heute schon klar. Vielleicht wegen Anlagebetrug? Vielleicht wegen Subventionsbetrug? Wir wissen es nicht.
      Oder war es vielleicht ein PR-Manager der CargoLifter AG, der den Dichtern der Presseagentur das alles so positiv flüsterte? Hat dieser vielleicht, den ach so freien Journalisten, noch etwas zum Essen angeboten?
      Vielleicht ein Ei? Ein Ei ist nämlich Wurfgeschoss und Lebensmittel zugleich. Ein Ei kann auch faul sein, dann ist es wohl kein Lebensmittel mehr, aber immerhin noch Wurfgeschoss. Ist an dem CargoLifter-Projekt aber was faul, dann ist das weder Cargo geschweige denn Lifter.
      Bevor ich nun bei dieser Dokumentation von freier Presse vor Staunen platze, sei noch zu erwähnen, dass der ungenannte andere Analyst noch meinte: Der Treibstoffverbrauch werde verhältnismäßig gering sein.
      Dann schlossen /ne/cb/fl von dpa-AFX ihre Pressemeldung. Und wenn sie nicht entlassen wurden, schreiben sie noch viele, viele dieser Dinger, die der eine mit Pressemeldung, der andere mit Aktie im Fokus betitelt.
      Dann warten wir doch mal ab, was die 16, in Worten: -sechzehn-, Triebwerke des Luftschiffes so an Treibstoff fressen. Ich meine, die verbrauchen überhaupt keinen Sprit, weil Papiertiger bekanntlich auch mit 600 Triebwerke vollkommen ohne Treibstoff um die Köpfe von sogenannten Analysten, Börsianer und Schreiberlingen einer Agentur kreisen können.

      Liebe Leser, liebe Freunde! Das ist also eine Pressemeldung im 21. Jahrtausend. Schmierfinken, Dichter, Märchenerzähler, Rosstäuscher und Falschmelder gab es zu allen Zeiten. Seit ein bekanntes Magazin aber dazu übergegangen ist, von einem Fachmann, einem Politiker und gut informierten Kreisen zu schreiben, ist den Lallern unter den Journalisten jedoch Tür und Tor geöffnet.
      Ich wünsche Ihnen einen kräftigen Schredder und einen großen Papierkorb
      Ihr

      Kurt Kowalsky

      -------------------------------------------------------
      Quelle: www.chartbrief.de
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:20:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Würdet Ihr diesem Mann Euer Geld anvertrauen ?:



      Das ist Hubert W. Holzinger, Herausgeber des Chartbrief.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:23:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      @para2bellum

      eins muß ich Ihnen wirklich lassen, sie schreiben sich hier
      die Finger wund, aber eine Antwort auf meine Frage hab ich
      bis heute noch immer nicht bekommen.

      Also, wie wäre es denn vielleicht jetzt

      m.f.g Ilias

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.12.00 19:25:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Top-Empfehlung des Chartbrief seit Juli 2000:

      DaimlerChrysler

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 11:09:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      man muss das alles ein bischen einordnen:

      der Typ gurkt auch mit so ner 40 Jahre alten
      Cessna 152 durch die Gegend.

      Es gibt im wesentlichen 3 Magazine für
      Privatflieger in der BRD.
      Und ganz offensichtlich ist er ein gläubiger
      Leser des Defätistenblattes unseres Herrn T.



      Ganz generell mein Vorschlag: wir sollten uns
      mal langsam auf die Suche machen nach einem
      zweiten und dritten, möglichst unabhängigen "Luftfahrtexperten"
      in diesem unserem Lande...

      Ich werde einfach den Eindruck nicht los, dass sich
      alles, was so veröffentlichen darf direkt oder indirekt
      auf diesen unseren heissgeliebten Psychopathen ( ich verwende
      diesen Begriff bewusst und ganz nüchtern ) bezieht
      ( die FTD wohl direkt, andere kopieren der Faulheit
      halber einfach von dieser ).

      Ich denke, auch die CL-Gegner sollten diesen Vorschlag
      akzeptieren können.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 11:27:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auf der Webseite des Chartbrief ist auch der Originaltext des Briefes von Herrn Teegen an den Ministerpraesidenten zu finden - in Sache Steuergelder... Das Stueck aus dem Chartbrief ist mit Abstand das schlechteste, das ich bisher gelesen habe. Alles, was es sagt ist, dass der Artikel in der Finanzwoche schlechter journalismus war. Inhaltlich fuegt der Artikel nichts fuer Cargolifteraktionaere relevantes hinzu (Die Probleme Wind und Ein-/Aushallen duerften ja inzwischen hinlaenglich bekannt sein).

      Etwas ausgeglichener und weniger emotional gebpraegt schreibt da http://www.umweltaktie.de in dem Artikel "Der Zeppelinplaner Cargolifter AG verliert an Hoehe". Da werden zwar keine technischen Details durchgekaut(und jeder sollte froh sein, dass die Analysten davon weitgehend die Finger lassen, denn davon haben sie nun wirklich keine Ahnung), aber die laufende Diskussion wird recht gut dargestellt.

      The hope for Zero gravity...
      Lukanga
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 11:39:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      @p2b
      zum unterschreiten der sicherheitsmindestfluhöhe benötigt man keine "außenlanderlaubnis einer ordnungsbehörde"
      diese unterschreitung genehmigt auf antrag die landesluftfahrtbehörde. zu solch einem antrag gehört in deutschland die sogenannte unbedenklichkeitsbescheinigung des ordnungsamtes. ist grundsätzlich kein problem, wenn man nicht gerade am sonntag solch eine lärmbelastung für etwaige anwohner verursachen will
      ob die triebwerke während des schwebefluges (100m über grund) allerdings einen "down wash" verursachen und somit ein gefährdungspotential für die umgebung darstellen, kann ich momentan nicht beantworten,
      Frage: welche leistung haben die geplanten triebwerke?
      mfg
      heliman
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 12:17:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Darf ich mich wieder mal einmischen???

      für was braucht ein CargoLifter eine "Aussenlandeerlaubnis einer ordnungsbehörde" -

      zur Erinnerung - ein Cargolifter "landet nie"!!!!

      schon vergessen???

      will damit nur sagen, dass man nicht einfach bisherige Ordnungsamtsanweisungen ;-) die wohl für andere fliegende Objekte gelten, auf den CargoLifter beziehen kann - immerhin hat das Ordungsamt es ja auch geschafft die Freifläche rund um die Halle einem Luftschiff entsprechend zu bestimmen - man ist also auch bei den Behörden flexibel!

      Paulchen
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 12:38:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      @heliman
      @ paulchen

      Unterschreitungen der Sicherheitsmindesthöhe genehmigt auf Antrag die Landesluftfahrtbehörde und sonst niemand.
      Die tut das nur für Arbeitsflüge etwa von Helicoptern, oder - immer seltener - bei Flugtagen.
      Und:
      Das Absetzen einer Last am Boden nicht als Landung zu bezeichnen, dürfte wohl etwas gewagt sein.

      Ich denke mal, dass Ordnungsämter, Strassenverkehrsämter, Forstbehörden zuständig sein wollen für jene 160 Tonnen Wasser, die da herabstürzen, wird die Last aufgenommen.



      Das alles aber ist nebensächlich.

      Wichtig ist doch:
      Warum gibt es keine Antworten und keine Dokumente auf/für diese Fragen?
      Es kann doch nicht sein, dass ein kompetentes Management hergeht, für eine Milliarde Mark ein Luftschiff herstellen will ohne sagen zu können, ob es dieses auch in der beschriebenen Form einsetzen k a n n!

      Übrigens:
      Die Motoren sollen (sollten) 1.500 kw leisten, man hatte das rtm 322 wohl im Auge.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 13:14:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      @AEST/Teegen
      In der Tat: Es wird immer schwieriger, den CL als Transportsystem durchzusetzen. Jetzt, wo auch schon Ordnungsämter, Forstämter, Strassenverkehrsämter, Wasserwirtschaftsämter,Polizei, Bundesgrenzschutz, Jagdverbände, Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz,
      Gemeindeverwaltungen, Bundeswehr, vielleicht auch Zollämter
      und wer weiß wer sonst noch gefragt werden muss. Sicher absolut unlösbare Probleme tun sich da auf.

      Man frage mal bei Straßen-Schwertransportunternehmen nach, welche Behörden die um Erlaubnis für überbreite und überschwere Transporte fragen müssen und welcher Papierkram da erledigt werden muß, bis so ein Transport auf eine Reise gehen kann...

      Ich würde vorschlagen, einfach mal auf dem Teppich bleiben.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 13:37:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Na so was:
      Schon wieder eine Cargolifter-Perspektive weniger

      "Forgeard:
      Die Teile werden per Schiff, dann von der Flussmündung Gironde aufwärts und anschliessend auf der Strasse transportiert. Von der Idee, die Baukörper über einen Luftbrücke einzufliegen, sind wir abgekommen."

      Forgeard ist Chef der Airbus Industries.
      Oben zitiertes Interview steht im "Spiegel" von heute auf Seite 138

      Aber:
      Lieber auf dem Teppich bleiben.
      Nicht nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 13:48:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @AEST
      Na und, was heißt das schon.
      Ist doch wohl logisch, daß Airbus-Industries alle Möglichkeiten prüft und dann die sinnvollste auswählt. Unter dem Gesichtspunkt, daß das CL-Projekt - da stimme ich Ihnen zu - noch nicht als gesichert für einen bestimmten Zeitpunkt gelten kann, ist es doch klar, daß man sich dort nicht auf den CL verlassen kann und deshalb eine Alternative für den Transport erarbeitet.

      Ich denke, das wird auch bei Cargolifter ganz genauso gesehen,

      sofern Ihre Meldung nicht wieder eine Ente ist, wie so viele voher.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 13:56:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      @AEST/Teegen

      Und ?
      Das EADS zunächst seine Logistik für den Bau des A3XXX auf andere Weise löst, war zu erwarten.

      Welches Unternehmen würde jetzt seine Planungen ausschliesslich auf den Cargolifter ausrichten ??

      Wie Sie aus den Worten des EADS-Chef schliessen können, ist der jetzt geplante Transport langwierig, umständlich und teuer.

      Jede Wette, dass nach Serienreife des CL160 die Firma EADS zu den ersten CL-Kunden gehören wird ?


      Herr Teegen:
      Haben Sie eigentlich schon Ihr Köfferchen für den Knast gepackt ?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 14:24:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Um wieviel wäre der Land/Wasser-Transport denn teurer im Vergleich zum Cargolifter?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 14:44:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schlage ein, Fischfresser.
      Und wette mit Ihnen um DM 100.000,-, dass

      ein Cargolifter Luftschiff CL 160 niemals ein Airbus-Strukturteil im Rahmen eines normalen Frachtvertrags befördern wird.
      Es gilt als Entscheidungsdatum der 1.6.2004 analog der Aussagen des Cargolifter-Prospektes Seite 7, 2. Absatz oben rechts.

      Wenn Sie einschlagen, nenne ich Ihnen Anschrift meines Anwaltes, der Ihre und meine Zahlungen entgegenimmt zu treuen Händen.

      Übrigens, was den Knast und Teegen angeht:
      Studiere ich www.pilotundflugzeug.de, könnte ich mir vorstellen, dass es rege Gespräche mit Cargolifter gibt wegen einer gemeinsamen Zelle - es liesse sich dann so schön fachsimpeln.

      Übrigens Fischfresser:
      Es hält sich hier nachhaltig das Gerücht, Sie wären Teegen?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 15:15:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      @AEST

      Sie Scherzbold. :laugh:

      Soll ich wetten, dass die Produktion des A3XX bis zum 01.06.2004 beginnt??

      Würde ich nie tun !

      Und was ist ein "normaler Frachtvertrag" ?


      Ich dementiere hiermit (Überraschung, Überraschung !!) Teegen zu sein. Ich bin mit ihm weder verwandt, verschwägert oder in anderer Weise vertraglich verbunden.

      Wie steht es denn Ihrerseits mit einem eindeutigen Dementi in Sachen WDL ?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 15:34:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      War ja zu erwarten, dass Sie einen Rückzieher machen, Fischfresser.
      Zwar sollen 2005 die ersten A3XX ausgeliefert werden an Kunden, d.h., die Fertigung muss lange vorher anlaufen - aber o.k.:
      Lassen Sie uns wetten, dass Cargolifter bis dahin überhaupt keinen normalen, gewerblichen Beförderungsvertrag mit dem Luftschiff 160 ausgeführt hat?

      Jetzt schlagen Sie sicher ein!
      Denn das ist schliesslich Voraussetzung für den gesamten Geschäftsplan und damit Grundlage der Aktienemission!!!
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 15:35:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      @aest
      die luftfahrtbehörden unterscheiden sehr wohl zwischen einer außenlandung un deinem unterschreiten der sicherheitsmindestflughöhe, vielfach erhält man zwei genehmigungen und auch wie so oft zwei gebührenbescheide
      wie das genehmigungsseitig mit dem wasseraustausch (ballast) sein wird, ist spekulativ, jedoch ist das nur eine detailfrage
      fest steht jedoch nach meinem bisherigen wissenstand, dass keine typische landung bei der lastaufnahme und beim lastabsetzen geplant ist, darunter verstehe ich ein festmachen an der ankerstange und abschalten der triebwerke.andererseits muss während des lastverfahrens eine fixierung des gesamten system mit dem boden (erdanker) bestehen, sodass man den begriff "landung" wohl nicht ohne weiteres übernehmen kann (???)
      mfg
      heliman
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 15:53:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      Na ja - schauen wir mal, was Cargolifter dazu sagt, Zitat aus dem Prospekt (Frage: Liest den eigentlich niemand?) Seite 17 unter der Überschrift "Luftfahrtrechtliche Risiken":

      "Jede Landung eines Luftfahrzeugs, die nicht auf einem Fluggelände ... stattfindet, ist als Aussenlandung genehmigungspflichtig und bedarf einer Einzelgenehmigung durch die jeweils zuständige Behörde.
      Folglich kann es ... bei jedem einzelnen Flug zu unvorhergesehenen Verzögerungen oder Ausfällen kommt."

      Quelle: Cargolifter Prospekt, Seite 17, rechte Spalte, 2. Absatz von oben.

      So:
      Während Cargolifter selbst, sozusagen im Rahmen einer Prozessvorsorge, erklärt, möglicherweise nicht landen zu können, weil keine Aussenlandegenehmigung erteilt wird, kommen hier Kleinanleger zum Schluss, "Ihr" Luftschiff würde doch gar nicht landen.

      Wo bin ich hingeraten?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 16:15:59
      Beitrag Nr. 22 ()
      @AEST ( Fischfresser? / Teegen? )
      Falls Sie auch Fischfresser sind, können Sie die Wette ja nicht verlieren! Falls Sie es nicht sind sollten Sie und Fischfresser sich darüber einig werden wo der Wetteinsatz bis zur Entscheidung zinsgünstig angelegt werden soll,-doch wohl nicht in Cargolifteraktien(?)-, und wann die Wette als von Fischfresser wegen Zeitablaufs als verloren gilt. Eine Befristung sollte sonst nicht festgeschrieben werden. Aber was ist, wenn es bis dahin Airbus Industries nicht mehr gibt? In diesem Fall schlage ich vor, daß die Wette als untentschieden gewertet wird, wenn bewiesen werden kann, daß CL 160 beim Abriß der Cargolifterhalle geholfen hat.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 16:47:46
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Lastabsetztverfahren

      Hallo heliman, die Antwort von AEST hab` ich schon gelesen, aber dreh` den Spiess in Deiner Argumentation doch einfach um:

      Die Sicherheitsmindesthöhe muss unterschritten werden, um die Last abzusetzen - da sind wir uns einig (also Bescheid No1).

      Ob wir noch eine Genehmigung brauchen hängt also davon ab, wie man dieses Lastabseztverfahren rechtlich würdigt - mit anderen Worten:

      Was macht die Aussenlandung denn zur Aussenlandung?

      Beim Hubschrauber doch der Zustand, dass die Kufen den Boden berühren und die Kraft von den Kufen/Fahrgestell auf die Zelle wirkt.

      Wenn ich innerhalb dieser einfachen Vorgaben bleibe, dann sieht das beim Absetzten oder Aufnehmen einer Last durch den CL nicht anders aus:

      Kraft wird vom Boden über die Verbindungsseile des Lastgestells auf das Lfz übertragen. Kontakt des CL zum Boden ist sogar dauerhaft gegeben, weil über die Winden am Boden fixiert wird.

      Zur Beurteilung des Procederes wird man - im Vergleich zur normalen Aussenlandung eines Hubschraubers - noch anführen was im Falle von Notfällen passiert:

      Beim Heli sind diese Unsicherheiten auf die Phasen des Anflugs und nach der Landung auf den Abflug begrenzt.

      Beim CL ist aber während der gesamten Dauer Motorleistung, el. Energie (Steuerung), usw. nötig.

      Schon alleine deswegen ist doch anzunehmen, dass eine Behörde dabei ganz grob nachrechnet, was denn für den Fall der Fälle - also den Worst Case übrigbleibt?

      Beim Heli heisst das, sauberen Anflug vorausgesetzt: AR oder single engine (sofern mehr als einer da ist).

      Was beim CL passiert, wenn mehrere Triebwerke versagen weiss noch keiner. Was die Software macht weis auch keiner - beim NT hat man das ja schon `miterprobt` - unfreiwillig und mit lediglich drei Triebwerken.

      Meine Meinung: Lastabsetzen ist gleichbedeutend mit Landen, wenn nicht kritischer. Deswegen mindestens zwei Genehmigungen - vieleicht auch mehr.

      <Seitenhieb>
      Vieleicht fühlt sich ja auch das Strassenbauamt gefordert, zwecks der Windenfahrzeuge.
      Vieleicht auch das Umweltamt, das Wasserwirtschaftsamt, die untere Jagdbehörde, die Umweltschutzverbände, das örtilche Elektrizitätswerk, der lärmgeplagte Anwohner, ....
      </Seitenhieb>

      Gruss,
      p2b

      PS.: Hier ein Link zur Abschätzung der Antriebsleistung - wie gut es trifft hab` ich noch nicht getestet (an existierenden dirigibles):

      http://naca.larc.nasa.gov/reports/1924/naca-tn-194/naca-tn-1…

      @AEST: P(rtm322) ~ 2* P(mtr390) oder sehe ich das richtig?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 17:25:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      @aest
      ob kleinanleger, großaktionär oder nur teilnehmer an der diskussion ist unerheblich, mein luftschiff ist es nicht und wird es voraussichtlich auch nicht werden
      die angaben im cargolifterprospekt sind auch mir bekannt.
      einerseits wird aus der gültigen luftvo zitiert, andererseits weist cl auf das risiko von entscheiden der behörden hin, nicht mehr und nicht weniger.
      Ich behaupte weiterhin, das der ladevorgang mit schwebenden luftschiff keine aussenlandung darstellt, auch wenn die erdanker den lastrahmen an den boden fesseln.
      tatsache ist, das ein hubschrauber zum absetzen einer außenlast keine aussenlandeerlaubnis sondern "nur" die erlaubnis zum unterschreiten der sicherheitsmindestfluhöhe benötigt.
      M. E. ist völlig logisch, dass für notfälle jederzeit das
      gesamte lastsystem abgeworfen werden kann, einfach um das luftschiff im notfall abfliegen lassen zu können. dabei gilt der grundsatz besser last und lastgeschirr verloren als wenn das gesamte luftfahrzeug abstürzt.Das luftschiff fliegt also während des lastvorganges und bleibt manövrierfähig, ganz im unterschied zum gelandetem luftfahrzeug (bodenkontakt des fahrwerkes) mit abgestellten triebwerk und abwesender crew
      @p2b
      was meinst du bzgl. der angeführten unsicherheiten bei an- und abflug von hubschraubern?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 18:21:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ heliman

      Der Cargolifter bildet mit seiner Last eine Einheit. Die Last wird beim Entladen durch Wasser ersetzt. Daraus schliesse ich, dass der CL ohne das Wasser nicht richtig flugfaehig ist (zu leicht) und daher der Satz lieber Last und Lastgeschirr verloren... nicht gilt.

      Lukanga
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 18:27:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      @heliman

      Was ich mit den Gefahren beim An- und Abflug beim Hubschrauber meine:

      Ein am Boden stehender Hubschrauber mit abgestelltem Triebwerk, stillstehenden Blättern ist ziemlich ungefährlich.
      Während des An- und Abflugs entstehen die Gefahrenmomente, die einem u.U. das Genick brechen können (Ausreichende Fahrt, Triebwerksleistung, Hindernisfreiheit,....).
      Diese Gefahrenmomente hab` ich einfach mit denen verglichen, die von einem schwebenden CL ausgehen.

      Und da komme ich auch schon auf das zu sprechen, was mir deutliches Unbehagen bereitet:

      Du schreibst vom Logging mit einem Hubschrauber: Dort ist eine sofortige Trennung der Last vom Hubschrauber stets rel. einfach und auch rel. gefahrlos möglich: Seil kappen oder Kupplung auslösen und Leistung+Pitch entsprechend verringern. Heli steigt weg, Last stürzt zu Boden.

      Beim CL ist das _etwas_anders: Das System ist vorgespannt.
      Es gibt demnach zwei Stellen, an denen man die Last vom Lifter trennen kann:

      1. Oben am Lifter
      2. Unten am Lastrahmen - Seile zum Lastrahmen bleiben am Lifter hängen.

      So richtig ungefährlich ist sowas nat. nicht aus folgenden Gründen:

      1. Es sind stets mehrere Seile gleichzeitig zu trennen.
      2. Die Seile sind extrem lang und besitzen hohe Energien.
      3. Die Last ist enorm schwer und sperrig, was sich negativ auf den Bereich in Nähe der Last auswirkt.
      4. Personen werden bis in einem Radius, der dem Abstand Boden_CL entspricht gefährdet.

      Abgesehen davon führen noch Wasserleitungen vom um zum CL, die ebenfalls zeitgleich getrennt werden müssen.

      In jedem Fall wird aber bei einem Trennen der Last folgendes passieren: Der CL wird sehr schnell vertikal beschleunigt und behält diese Beschleunigung auch bei, weil die Auftriebsbilanz nicht mehr stimmt: A sehr viel grösser G heisst für diesen Fall, dass eben schon statischer Auftrieb dazu führt, dass das Luftschiff steigt. Im ungünstigsten Fall hat der CL dann also 160.000kg+Gewicht des Laderahmens zuwenig an Gewicht oder zuviel an Auftrieb.


      Wenn also die Aggregate versagt haben, dann ist das Luftschiff zwar nicht hoffnungslos verloren, steigt aber unaufhaltsam bis zur Prallhöhe - bis die Ballonets leer sind und hält dann hoffentlich das weitere Steigen aus, bis soviel Helium über die Abblasventile ins nirvana abgeblasen wurde, dass die Bilanz auf Prallhöhenniveau bzw in Auslösehöhe der Sicherheitsventile wieder stimmt.

      Man kann sich auch fragen, ob es im Fall eines minderschweren Szenarios bei noch intakten Antrieben möglich ist den Lifter mittels dynamischem Abtrieb daran zu hindern so weit zu steigen - Mit den prognostizierten Antriebsleistungen ist das aber sicherlich nicht möglich.

      Die Frage ist dann: Wie bringt man den Koloss zu Boden?

      Weiter will ich gar nicht denken, aber gefallen tun mir diese Szenarios nicht - weder für den CL, noch für alle Personen am Boden.

      Gruss,
      p2b
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 19:16:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      ich will nur mal schnell was richtigstellen:

      beim lastenaustausch wird erst nach erfolgter aufnahme des Transportgutes das gegengewicht abgelassen, so kann bei notfällen das aufladen der last schnell beendet werden und die last bleibt am boden und der cl hebt den rahmen wieder an und haut ab sozusagen.
      so wird sichergestellt, das der rahmen immer eine mindestladung von 160 t hat. damit kann der cl niemals(außgeschlossen von unvorhergesehenen ursachen (bombe etc.) gen himmel verschwinden.
      und nochwas, das ausgleichswasser wird nicht in den cl gepumpt, sondern auch in den lastrahmen, so wie ich das verstanden habe. oder hat jemand eine andere info darüber?

      Gruß NMSMAX
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 20:12:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Fischfresser!

      Was ist nun mit der Wette:
      Sind Sie, Fischfresser, nur Verbalerotiker oder stehen Sie zu Ihren hier sattsam nachlesbaren Äusserungen?
      Wenn Ihnen das Geld fehlt für die angebotene Wette:
      Nehme alles ausser Altpapier, d.h.: Cargolifteraktien, also Bankbürgschaften, Lebensversicherungen, Hypotheken.

      Vielleicht hat ja auch sonst jemand der hier antretenden Schreihälse, die mich teilweise aus der Anonymität heraus versuchen zu kriminalisieren, Neigung, mit mir eine Wette über DM 100.000,- abzuschliessen, im Grunde genommen nur darüber, ob Cargolifter seine Versprechungen im Aktien-Prospekt einhält oder nicht.
      Hier wimmelt es doch von Cargolifter- Fachleuten:

      Schneller kann man DM 100.000,- nicht verdienen!

      Was ist?

      Kein Vertrauen zu Cargolifter?

      Das würde mich aber sehr wundern!
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 20:16:37
      Beitrag Nr. 29 ()
      @RA-HE

      Airbus Industries gibt es schon nicht mehr. Die Firma heißt jetzt EADS.

      @AEST

      Es wundert mich ja sehr, dass Sie die Unternehmensangaben von EADS so unkritisch schlucken.

      Ein paar Fakten:

      Für die Erweiterung des Airbus-Werks in Hamburg ist die Zuschüttung eines nach FFH-Richtlinie geschützten Vogelschutzgebietes vorgesehen.
      In Hamburg sind diverse Klagen anhängig, die den Zeitplan gefährden könnten.

      Ein kleine Polemik:

      Für den A3XX hat der Bund gerade 2 Mrd. Mark vorgesehen.
      Die Stadt Hamburg wird für die Herrichtung der Flächen einen Betrag zwischen 500-800 Mio. zur Verfügung stellen müssen. Es wird mit bis zu 3000 unmittelbaren Arbeitsplätzen bei EADS und 3000 Arbeitsplätzen bei den Zulieferbetrieben gerechnet. Verbindliche Zusagen seitens EADS gibt es natürlich nicht. Heute war in der Presse zu lesen, dass der A3XX erst ab ca. 250 Flugzeugen rentabel wäre. Es ist völlig unklar, ob der Weltmarkt eine solche Stückzahl überhaupt aufnehmen wird.

      Was ist das gegen die Subventionen und Perspektiven von CL ?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 20:29:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      @AEST

      Meine Wette auf den Einhalt der Aussagen im Börsenprospekt ist mein Aktienpaket. Diese Wette ist viel lukrativer als alles, was Sie anbieten können.

      Sie muss man nicht kriminalisieren. Das tun sie durch ihre eigenen Handlungen.

      Angesichts Ihrer immer schrilleren PuF-Artikel und Mailings im Board scheinen Sie das auch zu merken.

      Ich warte im übrigen noch auf ihr WDL-Dementi...
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 20:35:28
      Beitrag Nr. 31 ()
      Fischfresser:
      Was ist passiert?
      Verbindliche Töne?
      Kommen wir nun gemeinsam langsam zum Wesentlichen, nämlich der Öffentlichen Beteiligung?
      Würde mich freuen.

      Nur zur Korrektur:
      EADS ist Gesellschafter der Airbus, die nach wie vor existiert und sich kurzfristig in die Airbus AG wandeln will.

      Seit wann zitieren ausgerechnet Sie die Presse?

      In einem gebe ich Ihnen uneingeschränkt Recht:
      Nur für den Erhalt des Standorts Finkenwerder Biotope aufgeben, Airbusteile mit gigantischem Aufwand (schon seit Jahren mit SuperGuppy) hin und her transportieren ist unökologisch und so weltfremd, wie die Technologie des Airships zur Religion zu erheben.

      Was ist nun mit der Wette?
      Wollen Sie nicht in 4 Jahren DM 100.000,- eher risikolos gut machen?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 20:53:27
      Beitrag Nr. 32 ()
      @AEST

      Ich korrigiere mich. Airbus Industries gibt es noch. EADS hält 80% an dieser Firma. Ich meinte die DASA, welche in der EADS aufgegangen ist.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 20:57:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      Schon gut, Fischfresser:

      Was ist mit meiner Wette?
      Kein Vertrauen in Cargolifter?
      Stellen Sie sich vor:
      DM 100.000,- in vier Jahren - wo gibt`s denn so etwas?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 21:14:45
      Beitrag Nr. 34 ()
      @AEST

      Halten Sie Ihr Geld besser zusammen.
      § 88 Börsengesetz sieht bis zu 3 Jahren Haft vor. Ihre Erwerbstätigkeit ist in dieser Zeit bestimmt sehr eingeschränkt....

      Wie war das noch mal mit WDL ?
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 21:30:10
      Beitrag Nr. 35 ()
      An alle sich hier Produzierenden.
      Anal- und Fäkalspezialisten wie der Herr P-online vielleicht ausgenommen:

      Ich wiederhole allgemein meine Wette an "Fischfresser" - der hat die (erwartungsgemäss) nicht angenommen:

      Ich wette DM 100.000,- auf die Richtigkeit meiner Aussage, dass Cargolifter entgegen der eigenen Prospektaussagen und Versprechungen kein Luftschiff C160 bis Mitte des Jahres 2004 in dem Zustand hat, dass gewerbliche Beförderungsverträge erledigt oder bedient werden können.

      Das nämlich steht inhaltlich so im AG-Prospekt der Cargolifter AG, der vorsieht, ab 2004 nicht nur Frachtaufträge zu erledigen sondern auch die Serienfertigung der "zertifizierten" Luftschiffes aufzunehmen.
      Aufgrund dieser Aussage haben (nicht nur) Kleinanleger Aktien gekauft, auf dieser Zielvorstellung basiert das gesamte Überleben der Idee Cargolifter.

      Ich wette diese DM 100.000,- damit gegen nicht mehr und nicht weniger als gegen meine Überzeugung, dass Cargolifter seine Prospektangaben nicht einhalten wird.

      Ich halte diese Wette unter folgenden Bedingungen:
      Der Wetter hat sich mit meinem Rechtsbeistand unter Raherzig@aol.com in Verbindung zu setzen.
      Der Rechtsanwalt wird in gegenseitiger Abstimmung die Wettsummen treuhänderisch entgegennehmen und festlegen bis zum 1. Juni 2004, dann hat Cargolifter mindestens einen gewerblichen Frachtauftrag erledigt zu haben.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 21:54:30
      Beitrag Nr. 36 ()
      @AEST

      Diese Wette kann niemand annehmen, der rechnen kann. Sollte ihr Gegenwetter recht behalten und seine 100.000 DM in Cargolifter-Aktien anlegen, wird er mehr als 100% Gewinn daraus ziehen. Sollten Sie recht behalten ist noch lange nicht gesagt, dass dies einen Totalverlust bedeutet. Warum sollte jemand mit ihnen wetten und Geld zum Fenster rauswerfen ???

      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 22:18:22
      Beitrag Nr. 37 ()
      Ist doch wirklich interessant, was sich AEST/Teegen nun alles ausdenkt, nachdem ihm immer wärmer wird...

      Jetzt versucht er schon Gerüchte zun erzeugen andere wären er :laugh::laugh::laugh:

      Da ich Fischfresser persönlich kenne und auch bisher nirgendwo von diesem lächerlichen Gerücht habe kann man nur ein machen:

      :laugh:

      Mfg Hajoseb.
      Avatar
      schrieb am 04.12.00 22:24:57
      Beitrag Nr. 38 ()
      @AEST

      wie wärs denn mal zur Abwechslung, wenn Sie die Frage von
      fischfresser bezügich Ihnen und WDL mal beantworten würden.
      Langsam fällt auf !!!

      Ilias
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 09:35:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      @p2b:
      Du schriebst:
      <Seitenhieb>
      Vieleicht fühlt sich ja auch das Strassenbauamt gefordert, zwecks der Windenfahrzeuge.
      Vieleicht auch das Umweltamt, das Wasserwirtschaftsamt, die untere Jagdbehörde, die Umweltschutzverbände, das örtilche Elektrizitätswerk, der lärmgeplagte Anwohner, ....
      </Seitenhieb>
      ... der Bauernverband, Kaninchen- und Hühnerzüchterverein, der örtliche Kindergarten und natürlich nicht zu vergessen der Pfarrer...

      Die Diskussion darüber, was wäre, wenn ein Unfall passieren würde ist so dermaßen lächerlich. Noch dazu, wenn sie von einem Luftfahrtexperten geführt wird.

      Ich erinnere nur an den Jumbo, der in Amsterdam in ein Hochhaus gestürzt ist, an den Jumbo, der auf Lockerbie gestürzt ist, an die mehreren Flugzeuge, die mitten im Stadtgebiet von München in der Vergangenheit abgestürzt sind. Das sind sicher nur ein paar Beispiele, die sich mit dem Concorde-Unglück und vielen vielen mehr nahezu endlos fortsetzen lassen. Jedesmal verloren viele Menschen ihr Leben. Oftmals auch welche, die selbst gar nicht mitgeflogen sind. Wa sich damals in Amsterdam sonst noch alles im Anschluß herausgestellt hat, dürfte auch bekannt sein.
      Trotz all dieser wirklich schlimmen Katastrophen hat kein Mensch daran gedacht, das absolut unsichere Verkehrsmittel (es gibt kein sicheres!) Flugzeug endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. Von den sonstigen Beeinträchtigungen Tag und Nacht in der Nähe von Einflugschneisen ganz zu schweigen!

      Nun zerbricht man sich doch hier allen Ernstes den Kopf darüber, was passiert, wenn ein Cargolifter verunglückt. Rauscht er ab Richtung Mond, kommt er langsam oder schnell herunter. Fällt irgendjemanden ein 100m langes Tau auf den Kopf. In all den Szenarien dürfte klar sein, daß jedes Totalunglück eines Cargolifters weitaus geringere Folgen haben wird, als ein Totalunglück eines mittelgroßen Passagierjets.
      Also laßts doch den Blödsinn hier weg.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 10:01:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      Genau auf den Punkt gebracht, Dolly!
      Allerdings wird Deine Aufforderung, den Blödsinn wegzulassen, vermutlich verpuffen.
      AEST/Teegen käut den ganzen Mist doch ungerührt ständig wieder und zwar offenbar SYSTEMATISCH.
      Inzwischen kommt da auch nichts thematisch neues an `Einwänden` (und seien sie noch so destruktiv, böswillig und unverschämt falsch).
      Außerdem sind die ständigen Widerholungen gleicher Postings reinstes Spamming.

      Ob dieser Psycho mal die Lust verliert so weiterzumachen?

      `Hiiilfe` sagt metaklaus
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 10:02:53
      Beitrag Nr. 41 ()
      @Dolli-$

      Was bitte ist "lächerlich" daran sich zu überlegen was ist, wenn?

      Für jedes Luftfahrzeug resultieren daraus Sicherheitsmindesthöhen, MRVA, und fahrzeugspezifische Notverfahren.

      Ein gängiges Notverfahren beim Loggen von Bauteilen mit Hubschraubern besteht darin die Last abzuwerfen.
      Genau dieses Verfahren habe ich auf den CL übertragen - und festgestellt, dass die Folgen katastrophal sind.

      Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

      Abgesehen davon sind alle Behörden, die ich da mehr oder weniger zufällig aufgeführt habe normalerweise daran beteiligt, oder haben zumindest ein Anhörrecht, wenn es um die Erteilung einer Aussenlandegenehmigung geht.

      Nachdem man meine Gedankengänge hier aber offensichtlich als Schwachsinn abkanzelt werde ich davon absehen dieses Thema weiter zu vertiefen.
      Deswegen nur zur Klarstellung: Ich hab` mir anscheinend im Gegensatz zu anderen die Bilder aus der Ansim Simulation mal genauer betrachtet und mal nachgerechnet - aber solang mir hier keiner das Gegenteil vorführt halte ich es für ein Gerücht, dass es möglich ist die Last einfach so während des Ladevorgangs abzuwerfen ohne die von mir geschilderten Folgen in Kauf zu nehmen.

      Gruss,
      p2b
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 10:24:34
      Beitrag Nr. 42 ()
      Wie angenehm war doch der Anfang des Threads. Eine Dose Zero Gavity. Wenigstens was Reelles. Wenn ich jetzt den Wettvorschlag und die idiotischen Angriffe gegen fischfresser lese, frage ich mich was das denn noch mit Schwerelosigkeit in Dosen zu tun hat.
      Wenn jemand 100.000 DM zum verwetten übrig hat, was will er hier im Board erreichen? Fischfresser, den ich persönlich kenne, hat sie sicherlich nicht und auch ich bin meilenweit davon entfernt.
      Mein Gegenvorschlag: Bei Cargolifter wird ja oft gefeiert (nicht ohne Grund) und jede Feier kostet Eintritt, was ich begrüße. Wenn also 2004 nicht wie im Verkaufsprospekt geschrieben erste kommerzielle Flüge mit einem CL 160 stattfinden, dann übernehme ich die Kosten für die Eintrittskarte für @AEST zur nächsten darauf folgenden offiziellen Cargolifterfeier. Gibt es jedoch 2004 erste kommerzielle Flüge erhalte ich die Kosten des Eintrittes für die danach stattfindende Feier (wahrscheinlich Kiellegung eines weiteren Luftschiffes) erstattet. Dazu braucht man auch keinen Rechtsanwalt, die Wette ist eher von idieller Natur, denn Wettschulden sind Ehrenschulden.
      Gruß Bofried
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 10:40:09
      Beitrag Nr. 43 ()
      @Dollie-$
      genau
      Ich bin sowieso dafür, daß zumindest die Privatfliegerei dermaßen stark besteuert wird,
      daß sie so gut wie zum Erliegen kommt. (Speziell im Hinblick auf Abgase, Lärmbelästigung,
      Verstopfung des ohnehin schon überfüllten Luftraumes, Zuendegehens der Erdölvorkommen,
      Gefahrenpotenzials ...)
      Die so gewonnenen Einnahmen könnten solchen innovativen Projekten wie Cargolifter zu Gute kommen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 10:43:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      Wird die Aktie auf 5E runtergeprügelt?
      Sieht im Moment nicht gut aus.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 10:49:21
      Beitrag Nr. 45 ()
      @bofried

      Danke, im Moment hat man ja leider wenig Grund zur Freude.

      AEST/Teegen würde in der Tat wenig Freude an einem Fest bei CL haben, da seitens CL Hausverbot erteilt wurde.

      @merchandiser

      Warum gerade 5 € ?
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 11:19:29
      Beitrag Nr. 46 ()
      @ annaka
      Genau:
      Neidbürger - wie?
      Nur zur Information:
      Gegenwärtig boomt die Allgemeine Luftfahrt international, weil immer mehr Industrielle und Mittelständler erkennen, dass man auf dieses Transportmittel nicht verzichten kann.

      Mehr besteuern - sagen Sie?
      Na denn:
      Für unser Flugzeug hier - Gewicht 2,7 Tonnen - zahlen wir für einen Flug von München nach Hamburg ungefähr:
      260,- Mark Mineralölsteuer
      300,- Flugsicherungsgebühren (Strecke)
      145,- Abfluggebühren
      250,- Landegebühren

      Reicht das?
      Dieses Verkehrssystem ist das einzige, das seine Infrastruktur selbst bezahlt.
      Übrigens:
      Der Verbrauch Liter pro Person und 100 km Luftlinie.
      Zuviel?
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 11:56:28
      Beitrag Nr. 47 ()
      @merchandiser
      Wenn sie unter 10€ fallen erschieß ich mich!
      Aber mal im Ernst: Ich schätze, mittlerweile dürfte die Marktkapitalisierung unter der, in die AG eingezahlten Gesamtsumme liegen. Es wurde ja schon mal gepostet das der innere Wert bei 14€ liege.
      Außerdem so schlecht schaut es gar nicht aus, von den Tagestiefstständen sind wir weit entfernt. Wenn es heute noch gelingen sollte im Plus zu schließem dürfte das endgültig eine Trendumkehr bewirken.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 11:59:58
      Beitrag Nr. 48 ()
      @ ANNAKA
      Ihre Äusserung die "Privat Flieger" höher zu besteuern, zeigt das
      Sie von keiner sachlichen Kenntnis geschwängert sind.
      Ich weis garnicht warum ich mir täglich den Arsch aufreiße um den
      Ofen hier am brennen zu halten und damit 25 Arbeitsplätze zu
      erhalten.
      Solange noch Touristen steuerlich begünstigt in den Urlaub fliegen,
      und "privat Autofahrer" machen können was sie wollen, gibt es für
      mich keine Grundlage diese Diskussion weiterzuführen.


      IFPS
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 12:04:25
      Beitrag Nr. 49 ()
      @AEST
      Wie haben Sie Ihre Mineralölsteuer berechnet?
      Alles andere sind Gebühren die für Institutionen anfallen (Flugplatz etc.)
      Wenn ich im Parkhaus Gebüren bezahle bekommt Eichel auch kaum was ab.
      Übrigens:
      Der Verbrauch beim Cargolifter Liter pro t(Nutzlast) und 100km Luftlinie.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 12:17:20
      Beitrag Nr. 50 ()
      Flugzeuge der algemeinen Luftfahrt tragen durch diese Gebühren die in Anspruch genommenen
      Dienste und Infrastruckturen selber. Bei Autofahrern trifft dieses
      nur für Parkhäuser zu. Den Rest, Straßen, Brücken, usw. zahlt der
      Steuerzahler.
      Bei der Bahn sieht es noch schlechter aus.
      Und selbst bei der ehemaligen Staatsairline Lufthansa wurden Millionen
      Steuergelder verbraucht, und sie ist heute nur in der Lage wettbewerbsfähig
      zu sein da der Sprit nicht besteuert wird.

      IFPS
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 12:24:34
      Beitrag Nr. 51 ()
      @Teegen

      Sie tun ja so als ob Sie der Steuerzahler der Nation währen. Ich wette die von Ihnen angegebenen Kosten laufen alle über Ihre Firma (PuF) und werden vermutlich schön von der Steuer abgesetzt. Außerdem wollen Sie doch nicht behaupten, daß der Autofahrer seine Infrastruktur nicht auch selbst bezahlt.

      @IFPS
      Bitte Teilen Sie mir mit wo ich als privater Autofahrer machen kann was ich will. Da zieh ich sofort hin.

      Was hat das jetzt bloß mit CL zu tun?
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 12:30:12
      Beitrag Nr. 52 ()
      @IFPS
      Schon mal ausgerechnet was Autofahrer zahlen?
      Nicht nur Kfz-Steuer auch Mineralöl- u. Ökosteuer, womit die Rente finanziert wird.
      Grobe Schätzung, vielleicht 40% werden für Straßenbau genutzt.
      Kann auch genaue Zahlen liefern)

      So, jetzt aber back to CL!
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 12:42:01
      Beitrag Nr. 53 ()
      @ gast2
      bitte gerne:
      Man kann mit dem Auto jederzeit fahren, wohin man will und wann man will.
      Man wird nicht bei jeder Fahrt durch Polizisten kontrolliert, man braucht
      die Fahrten nicht vorher Anmelden und angeben wohin man zu fahren gedenkt.

      Wenn man Autofahren und Fliegen vergleicht, müsste man vor jeder Autofahrt
      bei der Polizei anrufen und die Fahrt anmelden. Dieses wird schriftlich
      festgehalten und bei Bedarf anderen Behörden zur Verfügung gestellt..
      Man müsste für jedes "wieder in die Garage fahren" zwischen 10 und 200 DM
      Gebühr für die Nutzung der Strasse zahlen. Man müsste jedes Jahr, Gebührenpflichtig versteht sich, erneut eine Fahrprüfung
      ablegen. Zum Schluß wird man noch jedes Jahr Ärztlich untersucht, man muß dabei die
      Krankengeschichte der ganzen Familie offenlegen und dieses soll sogar, so Pläne des LBA
      vom schweigepflichtigen Arzt an Behörden weitergegeben werden.

      So, dies alles ist des Fliegers täglich Brot. Aus dieser Sicht können Autofahrer in
      Deutschland wirklich machen was sie wollen.


      IFPS

      Flugzeuge werden ständig Radar überwacht, und evtl. Verstöße sofort zur Anzeige
      gebracht. Autofahrer .... na Sie wissen es ja selbst.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 12:54:29
      Beitrag Nr. 54 ()
      @ ANNAKA
      Mineralöl, und Ökosteuer zahlen die "Privat Flieger" auch, nur das sie keinerlei
      Gegenleistung zurück bekommen.


      IFPS
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 13:13:55
      Beitrag Nr. 55 ()
      @p2b
      Also bitte, das Wort Schwachsinn stammt nicht von mir!!!

      Ich halte es nur für abwegig, auf evt. Risiken rumzureiten, die möglicherweise dazu führen könnten, daß irgendwelche Genehmigungen verweigert werden. Wenn wir soweit kommen, dann können wir den Laden "Deutschland" wohl endgültig bald zusperren. (Und als erstes machen wir dann unsere Flughäfen dicht!)

      Ich will nur, daß die Diskussionen die hier geführt werden, halbwegs bei der Sache bleiben. Wem nützt es was, wenn immer neue Problem-Argument-chen kommen, die letztendlich schon längst im Hause CL abgehakt sind. Viel wichtiger ist es, die tatsächlichen Risiken so darzustellen, daß auch Laien wie ich einigermaßen was damit anfangen können.

      @alle
      Könnte es sein daß p2b=AEST? Zumindest sind sie sich schon erheblich näher gekommen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 14:16:51
      Beitrag Nr. 56 ()
      @Dolli-$

      Das Wort "Schwachsinn" stammt in der Tat nicht von Dir, aber mir schien es ziemlich genau die Intention Deiner Postings in Bezug auf meine wiederzugeben.

      "Ich halte es nur für abwegig, auf evt. Risiken rumzureiten, die möglicherweise dazu führen könnten, daß irgendwelche Genehmigungen verweigert werden. "

      Dass ich genau diese nicht für abwegig halte habe ich schon zum Ausdruck gebracht: Notverfahren sind nämlich elementare Bestandteile einer Flugerprobung. Deswegen wird CL auch nachweisen müssen was man als verantwortlicher Pilot des CL zu tun hat, wenn dieses oder jenes nicht so hinhaut wie man es gerne hätte.

      Nun, ich sehe derzeit durchaus einige Bereiche (auch in der Fliegerei) wo man genau das nicht getan hat: Ultraleicht z.B.: Reihenweise zahlen Versicherungen nicht und Piloten verunglücken aus vorhersehbaren Ursachen meist tödlich.

      Aber zum anderen Punkt: "Wenn wir soweit kommen, dann können wir den Laden "Deutschland" wohl endgültig bald zusperren.(Und als erstes machen wir dann unsere Flughäfen dicht!)"

      Und als erstes: Machen wir dann unsere Flughäfen um einige Kilometer länger!
      Das wäre eine Erhöhung der Sicherheit - nicht die Vergrösserung der Abfertigungsanlagen zur Bedienung von Touribombern nach Thailand oder sonstwohin.


      Got the point?

      Gruss,
      p2b
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 14:26:45
      Beitrag Nr. 57 ()
      @p2b

      "Dass ich genau diese nicht für abwegig halte habe ich schon zum Ausdruck gebracht: Notverfahren sind nämlich elementare Bestandteile einer Flugerprobung. Deswegen wird CL auch nachweisen müssen was man als verantwortlicher Pilot des CL zu tun hat, wenn dieses oder jenes nicht so hinhaut wie man es gerne hätte."

      Damit wirst Du wohl recht haben. Ich kann mir trotzdem gut vorstellen, daß es ganz gut gelingen wird, ausreichende Notfallmaßnahmen für den CL zu entwickeln. Es kann wohl nicht sein, daß man nur dann Genehmigungen erteilt, wenn auch das letzte Rest-Unfall-Risiko ausgeschaltet wird.
      Es wird wohl immer so bleiben, daß nachgewiesen werden muß, daß das äußerst mögliche für die Sicherheit getan wird. Wenn das nicht so wäre, dann dürfte auch kein ICE fahren, kein Auto, kein LKW, kein Schiff (Tanker) und noch nicht einmal Rohrleitungen.

      Noch einmal: Ich habe weder behauptet, daß Du Schwachsinn schreibst, noch versucht in diese Ecke zu drängen. Vermutlich habe ich nur ein Argument gebracht, daß von Dir schwer zu widerlegen ist.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 14:38:21
      Beitrag Nr. 58 ()
      Wo ist denn heute Teegen/AEST/HA-RA, oder wie er sonst noch heißt?!
      Hat er nun erreicht was er, bzw. seine Auftragsgeber (Hypothese) wollten?
      Ist der Kurs nun weit genug gefallen, um sich billig einzukaufen?!
      Hat er jetzt wieder einen neuen Namen um nun die Aktie zum Kauf zum empfehlen??
      Mir wird schlecht von diesem Mann, warum wird nichts gegen Ihn unternommen?
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 15:28:08
      Beitrag Nr. 59 ()
      @ arvid

      Hier!

      Da gibt es eine niedliche Lücke im Cargolifterkonzept:
      Die Erprobung.
      Zur Erprobung benötigt man Testpiloten.
      Hier mindestens 2, denn das Luftschiff wird nach Part 25 zugelassen (wahrscheinlich wird es nie zugelassen, aber lassen wir das mal).
      Und Testpilot - es muss einer der Klasse 1 sein - wird man so:
      Voraussetzungen:
      Nachweis eines Fachhochschulstudiums einschlägiger Fachrichtung
      Eine vorhandene Berufspilotenlizenz
      Eine Instrumentenflugberechtigung
      Nachweis der praktischen Tätigkeit als Luftschifführer: Mindestens 1.200 Flugstunden.
      Nachweis des Besuches einer Testpilotenschule
      Ja:
      Was nun, Cargolifter?

      Zur Frage, wann ich CL-Aktien kaufe:
      Wenn ich beim Kauf etwas herausbekomme.
      Klare Frage, klare Antwort!
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 15:46:25
      Beitrag Nr. 60 ()
      @AEST
      Ich habe ihnen gar keine Frage gestellt!
      Ich würde von Ihnen nämlich sowieso keine ehrliche Antwort erwarten.
      Es handelte sich lediglich um eine rhetorische Frage - als Chefredakteur Ihres Kleinpilotenblättchens, müssten sie doch solche Stilmittel eigentlich kennen.

      Über ihren Satz: "Klare Frage, klare Antwort!" kann man ja wohl nur heftig ablachen!
      Ihnen wurden, hier im Board, einige sehr klare Fragen gestellt, zu denen sie uns immer noch eine klare Antwort schuldig sind!!!
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 16:04:18
      Beitrag Nr. 61 ()
      @alle,
      wann hört ihr endlich auf, auf AEST in irgendeiner Weise
      zu reagieren. Was von AEST zu halten ist, wurde in den
      verschiedenen Boards bereits deutlich zum Ausdruck gebracht.

      Diese Republik ist voll von Bedenkenträgern, Verhinderern,
      Miesmachern, Besserwissern etc....

      Sich mit diesen zu befassen vergeudet sinnlos Energien.

      AUFRUF: REAGIERT AUF BEITRÄGE VON AEST EINFACH NICHT MEHR!

      Mfg Renatus
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 16:18:09
      Beitrag Nr. 62 ()
      Nun weiss ich endlich, weshalb ich immer soviele Hinterteile sehe, wenn ich über Brandenburg fliege:
      Alle haben den Kopf in den Sand gesteckt.
      Ehrlich Leute: Macht keinen guten Eindruck.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 17:11:55
      Beitrag Nr. 63 ()
      ich glaube der Aktienkurs braucht einen Cargolifter
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 18:57:37
      Beitrag Nr. 64 ()
      Ergänzung zu AEST´s Frage und an die verkappten CL´´ler im Board:

      Wieviele Piloten bei CL erfüllen z.Zt. die Vorraussetzungen?
      Wieviele Bewerbungen liegen vor?
      Wann wird Charly umregistriert? > Grundvorraussetzung damit Pavel Nowak überhaupt in Dt. ausbilden darf oder nicht??

      Bei jedem großen Hersteller von Luftfahrzeugen sind die Testpiloten von Anfang an bei der Planung und Konstruktion dabei. Mats B. ist sicher involviert - nur, wenn im Frühjahr 2002 der erste Carli am Mast hängen soll, wird´s Zeit um genügend Piloten in den Startblöckcen zu haben.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 19:44:50
      Beitrag Nr. 65 ()
      Irrtum:
      Mats B. ist weg von Cargolifter und kommt nicht wieder.
      Seitdem hat Cargolifter keinen Piloten für Skyship 600.
      Mats B. hat auch gesagt, was er von Cargolifter hält:
      Nicht realisierbar.
      Jedenfalls nicht in der anvisierten Zeit.
      Nicht gewusst?
      Sollte man aber.
      Zumindest als Aktionär.
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 20:00:49
      Beitrag Nr. 66 ()
      Gibt es den dicken Luftballon Cargo
      eigentlich mit Anhänger ?
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 20:06:14
      Beitrag Nr. 67 ()
      sehr geehrter herr teegen,

      bitte nennen sie doch ihre quelle, wenn sie
      solche behauptungen aufstellen.

      gruß

      spkhoch


      p.s.: meine fragen an sie wurden bisher immer
      noch nicht beantwortet. ich wäre ihnen sehr
      verbunden, wenn sie dies noch nachholen würden!
      Avatar
      schrieb am 05.12.00 22:40:26
      Beitrag Nr. 68 ()
      Weils so schön war:

      Morgen in der BILD-Zeitung :

      Alle Teilnehmer am Wallstreet-Online-Board, Bereich Cargolifter, verhaftet und zur Hinrichtung in die USA (Texas) überführt

      Wie aus uninormierten Kreisen bekannt wurde hat Hr. H.T. im Namen aller deutschen Steuerzahler dafür gesorgt, dass die schwerkriminellen Anleger der schwerkriminellen Betrügerfirma CL zum Wohle des deutschen Volkes deportiert wurden. Das Material der Halle wurde umgehend eingeschmolzen und zu Pflugscharen für die armen Bauern der östlichen (äh mitteldeutschen) Landstriche verarbeitet, um auf dem Brand Getreide anzupflanzen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 07:51:35
      Beitrag Nr. 69 ()
      @AEST

      ..in diesem Fall irrt Teegen. Zwei ausländische Skyshippiloten haben CL verlassen, doch Mats Becklin ist noch in Diensten, oder?? Wer soll sonst Joey bewegen??
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 08:47:05
      Beitrag Nr. 70 ()
      hallo leute!
      ich finde es traurig,daß nur wenige das potential des cargolifters richtig einschätzen können.ich komme selber aus der lkw schwertransportbranche,und trotzdem glaube ich an die zukunft des lifters.
      das diese aktie kein zockerpapier ist,mußte doch von anfang an klar sein.
      meine idee war es,mit meinem kauf eine super idee finanziell zu unterstützen,und der kursverlauf ist für mich zweitrangig.
      wenn das ding wirklich fliegt,zählt alleine der gedanke,auch etwas dazu beigetragen zu haben.
      in der transportbranche wird dieses projekt immer mehr gefürchtet,da leute mit ahnung und fachwissen das potential dieses projektes von anfang an gefürchtet haben,und immer gehofft hatten,daß das projekt scheitern wird.doch jetzt wo alles konkreter wird,möchten einige leute dem scheitern ein wenig von aussen nachhelfen.und da wird einiges geld dafür aufgewendet.da gab es auch schon treffen von einigen herren von großen transportfirmen.
      fakt ist:richtige große transporte kosten schweine geld,und so wie es absprachen in der baubranche gibt,gibt es diese auch in anderen branchen.
      da sehr viele trnsporte von deutschland weggehen,liegt hier das größte verlustpotential.umgekehrt lassen viele große firmen ihre transformatoren und großbauteile im ausland fertigen,welche dann mit schiff und lkw nach deutschland kommen,und dann über hamburg und bremen weiterverschifft werden.
      bis vor wenigen jahren war die schwertransportbranche sache von deutschland,österreich,frankreich und italien.doch jetzt kommen auch die ehemaligen ostblockländer dazu.die russenmafia kauft mit soviel geld ein,das preise keine rolle spielen.sie fahren auch weit unter dem preis,um schwarzes geld zu waschen.
      und somit wird der markt immer enger.
      und dann auch noch der lifter,da machen sich einige leute große sorgen.ich glaube auch ,das da noch viel schmutzwäsche gewaschen werden wird.
      mfg
      spartakus
      Avatar
      schrieb am 06.12.00 09:48:53
      Beitrag Nr. 71 ()
      Danke mr.spartakus für die Info.Kann ich mir gut so vorstellen.
      Renatus
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 08:26:58
      Beitrag Nr. 72 ()
      @arvit:
      Also unter 10 die Kugel.
      Lebst du noch?
      Heute waren sehr hohe Umsätze
      zu beobachten, da entledigen sich
      einige von ihren Carli-Aktien.
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 09:28:28
      Beitrag Nr. 73 ()
      @merchandiser

      Schon mal von einer Stampede gehört ?
      Frühe Form des Rinderwahnsinn :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.12.00 11:53:43
      Beitrag Nr. 74 ()
      @lukanga
      die last bildet mit dem luftschiff m.E. keine einheit.
      im gegensatz zu luftfracht in frachtflugzeugen wird die last beim luftschiff nicht auf den boden der frachtcabine abgestellt und gegen dynamischer kräfte gesichert, sondern bleibt während des gesamten fluges am lastrahmen mittels lastseile angehängt. rein optisch nimmt das luftschiff zwar auch die last in die "lastcabine", jedoch hat die luftschiffcabine kein bedeutung zur aufnahme statischer und oder dynamischer kräfte. insofern stellt sich mir die zumindest luftrechtliche frage, inwieweit ein lastflug des luftschiffes dem hubschrauberflug mit angehängter aussenlast gleichzusetzen ist? wenn jedoch die verbindung des lastrahmens mit dem kiel des luftschiffes als zeitweilig starre verbindung und die lastseile vom lastrahmen zur last selbst ebenso zulassungstechnisch eingestuft werden, hätte sich meine frage erledigt und du hättest mit der einheit von last und luftschiff recht. das ist zukunftsmusik und ich möchte vermeiden, darüber zu spekulieren.
      @p2b
      warum du mich im zusammenhang von logging mit hubschraubern bringst weiß ich nicht.
      ich unterscheide grundsätzlich zwischen technologischen lösungen zum öffnen von lasthaken und notfallsystemen.
      die technologischen system (z.b. elektromagnetische Lastschlösser) sind gewollt und luftrechtlich zugelassen. Was daran gefährlich oder ungefährlich seinsoll? diese vokabeln passen einfach nicht in dieses gebiet.
      das wort notfallplan assoziiert bei jedem logisch denkenden menschen den begriff gefahr. notfallpläne, oder wie auch immer die laut flugbetriebshandbuch vorgeschribenen handlungen genannt werden, die gefahren situationen abwenden und/oder folgen minimieren sollen sind auch schlecht oder nur populistisch mit gefallen oder gefallen mir nicht zu beschreiben.der notfallplan oder das flugbetriebshandbuch für das luftschiff liegen mir noch nicht vor und es ist mehr als spekulativ, schon jetzt notfallpläne konkret zu beurteilen
      grundsätzlich gehe ich davon aus, das das luftschiff einen permanenten lastenausgleich hinsichtlich des verhältnisses zwischen last und ballast realisieren wird, und das flugbetriebshandbuch durch die zuständige luftfahrtbehörde zuzulassen ist.
      im übrigen bleibt es dein geheimnis, warum lastseile und wasserleitungen etc nicht gleichzeitig trennbar sind.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Cargolifter - Zero Gravity in Dosen