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    Letsbuyit.com und der Wegfall des Rabattgesetzes - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.00 11:40:55 von
    neuester Beitrag 13.12.00 20:49:55 von
    Beiträge: 16
    ID: 315.531
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      Avatar
      schrieb am 13.12.00 11:40:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es ist damit zu rechnen, dass Sammelbestellungen nach Abschaffung des in Deutschland noch geltenden gesetzlichen Bündelungsverbots um sich greifen werden, um Mengenrabatte auszuhandeln.

      Letsbuyit.com wurde einer der ersten Pennystocks am neuen Markt. Heute wird das Rabattgesetz von 1933 geändert.

      Gestern habe ich mir das Papier zu 0,67 ins Depot gelegt.
      Meine Verkaufsorder liegt bei 3 Euro.

      SDI85
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 11:44:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne eine Kapitalerhöhung wird LBC den Wegfall des Rabattgesetzes aber nicht mehr
      erreichen, die liquiden Mittel reichen gerade noch für maximal 2 Quartale bei der aktuellen Burnrate.
      Pro Quartal das LBC weiter überleben will müßten 25 Mio € eingesammelt werden.
      Das macht einen Verwässerungseffekt der Altaktionäre von 25% auf dem aktuellen Kursniveau.
      Man kann es auch ganz einfach Fass ohne Boden nennen!

      Finger weg von LBC!
      Grüße
      Bandit
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 11:55:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      hey,
      ich habe "leider schon am montag" zugeschlagen und denke das wir bald die 2,5 euro sehen werden, im unterschied zu
      anderen unternehmen die auf der schwarzen liste stehen muß
      man let`s b. attestieren das sie zumindest eine tolle geschäftsidee sowie einen irren markennamen haben, ob es sich rechnet bleibt abzuwarten, aber ein wenig "spielgeld" sollte jeder auf diesem niveau investieren. viel spaß mr007
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 12:08:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...habe bei 0,65 zugeschlagen....... und leider zu früh (0,76) verkauft.
      :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :(
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 12:19:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Welche Unternehmen werden denn noch von der Gesetzesänderung profitieren??

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      schrieb am 13.12.00 12:27:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      P.S.

      Was heißt denn eigentlich : Wegfall des Rabattgesetzes im Klartext?
      Der Konkurrenzkampf wird weiter steigen, und Rabatte können nun ganz offen
      gegeben werden. Glaubt ihr, daß dadurch die Margen steigen?

      Bandit :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 13:09:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Begriff Mondpreise bekommt jetzt eine ganz neue Bedeutung. Mann sollte nicht die psychologische Wirkung von 50% Rabatt auf einem Schild unterschätzen. Funktioniert genauso gut wie 50% Gewinn in den Top Fife des Nemax.
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 14:18:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Bandit
      Dieser kleine Artikel gibt einige Antworten auf die von Dir aufgeworfene Frage. Offen ist hingegen tatsächlich die Frage, ob und wie die notwendige Kapitalerhöhung bei LetsBuyIt zustande kommt...

      Gruß
      Lotek

      ------------------------------------------------
      Yahoo!:Rabattgesetz-Streichung bringt Durchbruch
      - von Niclas Mika -

      Berlin (Reuters) - Die geplante Streichung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung könnte nach Ansicht des Deutschland-Chefs des Internet-Portals Yahoo! zum Durchbruch des E-Commerce in Deutschland führen. Mit der Aufhebung sei ein wichtiges Hindernis für den E-Commerce ausgeräumt, sagte Peter Würtenberger am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. "In den USA konnte das Business- to-Consumer-Geschäft besser starten, weil die Vorteile klar erkennbar waren." So habe zum Beispiel der Internet-Buchhändler Amazon.com dort von Anfang an Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent gewährt. Wenn man es jetzt klug anstelle, könne man viele Internet-Nutzer dazu bewegen, online einzukaufen.


      Die Abschaffung der Zugabeverordnung erlaube es außerdem den Unternehmen, Waren zu verschenken, deren Vernichtung sie sonst Geld koste. Die Vernichtung einer unverkäuflichen Musik-CD koste beispielsweise 1,10 Mark. "Dann kann man sie auch verschenken, wenn ein Kunde eine Stereoanlage kauft", sagte Würtenberger. Bisher habe die Zugabeverordnung dies verboten.


      Mehr Möglichkeiten sehe er auch für Bonusprogramme. Dabei hätte bisher die vom Rabattgesetz vorgegebene Grenze von drei Prozent Preisnachlass gegolten. "Jetzt sind auch Sonderaktionen mit größeren Nachlässen möglich", sagte Würtenberger. Yahoo Deutschland werde selbst ein so genanntes Loyalitätsprogramm einführen, sobald die Gesetzesänderungen in Kraft träten. Das Programm existiere bereits in den USA und könne daher schnell auf Deutschland übertragen werden.
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 14:54:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Jetzt stecken unsere Herren Bundestagsabgeordneten gerade ihre letzten Diäten in LETSBUYIT.COM und dann wird das neue Rabattgesetz verabschiedet.
      Sauberer Insiderhandel!!!

      Armes Deutschland,
      SDI85
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 14:58:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      So ein Quatsch. Das das Gesetz gekippt wird stand doch seit Monaten fest. M.E. ist der eigentliche Witz der, dass die Nachricht über die Einleitung der hierfür notwendigen Massnahmen den Kurs um 100% bewegen kann. Aber ich will mich nicht beklagen...
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 15:07:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Lotek 1

      Du kennst meine sarkastische Veranlagung natürlich nicht.
      Deshalb sag ich dir jetzt, dass die BA ihre Diäten natürlich nicht investiert haben.

      Gruß,
      SDI85
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 15:10:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      @lotek

      Du hast völlig recht, daß das Gesetz gekippt wird, stand schon vor einigen Wochen in der Fachpresse. Damals LBC bei 1,28 (mein Einstand). Aber HEUTE stand es in der BILD und im Radio wurde darueber berichtet. Deshalb geht es heute so ab. Ich haette nicht gedacht, daß ich meine Kohle noch jemals wiedersehe. Wunder (Lemminge) gibt es halt immer wieder.
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 15:18:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hey, wieso profitiert ein Unternehmen von niedrigeren Verkaufspreisen??? Die Rabatte dürfen schließlich alle anbieten, und wenn Media Markt und Co mit ihrer finanziellen Kraft mitmachen, dann haben Onlinehändler nichts mehr zu lachen.

      LBI kann vielleicht seine Umsätze erhöhen (aber bisher haben sie doch auch schon Rabatte angeboten, das Einzige was jetzt anders ist: es ist auch legal möglich), Gewinne werden aber erst recht nicht kommen. Also was soll der Hype? LBI ist Müll, das wusste jeder schon beim Börsengang. Und in einem halben Jahr sind sie tot.

      Bat
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 15:42:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      habt ihr kursziele für mich?
      10€ ;)

      SX
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 19:03:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das Rabattgesetz fällt!

      ...wurde auch Zeit, denn das Gesetz stammt aus dem Jahr 1933. Und Online-Händler wie Letsbuyit.com oder Powershopping.de lassen die Sektkorken knallen. Das Rabattgesetz beinhaltet im wesentlichen, dass Einzelhändler - offline und online - bis jetzt nur Rabatte bis zu einer Höhe von drei Prozent des Verkaufspreises gewähren und "Anlockgeschenke" nur geringen Wert besitzen dürfen...
      Ursprünglich sollte das Gesetz die Verbraucher schützen, indem es Preistransparenz unter den verschiedenen Anbietern sicherstellte.
      Doch nicht nur das Rabattgesetz wurde heute vom Bundeskabinett abgeschafft - auch die noch ein Jahr ältere Zugabeverordnung gehört damit der Vergangenheit an. Ab Frühjahr 2001 soll eine neue Richtlinie gelten.

      E-Commerce brachte das Veteranen-Gesetz ins Wanken

      Spätestens seit Einzug des E-Commerce in den Handel ist diese Regelung überholt. Gerade die Online-Händler, die Waren zu Staffelpreisen anbieten, sahen in dem Gesetz eine Gefährdung ihres Geschäftsmodells.
      Die Bundesregierung beugt sich nicht zuletzt dem Druck der Online-Händler, der insbesondere von Letsbyit.com ausgegangen war. Letsbyit.com war im Oktober gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg in Berufung gegangen, das das so genannte "Co-Shopping" verbietet. Beim Co-Shopping schließen sich mehrere Kunden zusammen, um gemeinsam den Preis einer bestimmten Ware zu drücken.

      Standort Deutschland aufpoliert

      Mit der Abschaffung des Rabattgesetzes will das rot-grüne Kabinett mehr Spielraum für niedrigere Preise schaffen und die Deutschen zu mehr Konsum stimulieren. Schließlich würde dieses Gesetz - so die Auffassung von Wirtschaftsminister Werner Müller - Deutschland Nachteile bescheren im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Das hätte die Gefahr der Abwanderung deutscher Anbieter ins Ausland verstärkt.

      E-Commerce, so mutmaßen die Online-Unternehmer, dürfte damit einen neuen Schub erfahren. Auch die großen Handelskonzerne verfochten die Abschaffung des Gesetzes.
      Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels (HDE) bläst allerdings bereits zum Gegenangriff: Der befürchtet eine Benachteiligung der kleinen und mittelständigen Unternehmen und warnt vor einem Rabatt-Wettbewerb. Allerdings fand der Verband mit seinen Ersatzvorschlägen, die er gemeimsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen (ZGV) vorgelegt hatte, keine Zustimmung.

      Der nächste Weihnachtseinkauf dürfte sich somit interessant gestalten, und der eine oder andere Deutsche wird wohl seine im Urlaub erworbene Basar-Kenntnisse anwenden wollen. Schließlich darf dann offiziell gefeilscht werden.


      Multex Investor-Analyse
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      © 2000 gatrixx AG www.gatrixx.de 13.12.2000 - 14:38
      Avatar
      schrieb am 13.12.00 20:49:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      liebe freunde und zocker,

      jetzt schnell raus, denn ich denke aktuell 1,99 ist ungefair ca. 50% überbewertet, denn hier waren nur
      zocker am werk:

      begründung:
      1. umsatz wird sofort in werbung investiert
      2. aktie ist seit der emission ständig unter druck und
      konnte sich als ersten pennystock am neuen markt einen
      orden verdienen.
      3. meine meinung ist: fall des rabatt gesetzes in der brd
      nutzt das unternehmen am 13.12.00 durch rückkäufe ihrer
      aktien um den kurs nach oben zu treiben = imagewinn

      die gerüchteküche brodelt nähere infos hier.

      ich habe da so eine ahnung wo der nächste deal ablaufen wird



      bmw330de@yahoo.de


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