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    CARGOLIFTER: *** ``Diskussion zwecks bevorstehender Gerichtshandlung`` *** - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.00 12:01:55 von
    neuester Beitrag 27.12.00 22:53:00 von
    Beiträge: 25
    ID: 318.610
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 12:01:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      @all

      Da sich ja mittlerweile beide Seiten entschlossen haben
      gegenseitig Strafantrag zu stellen, wärs doch mal interressant
      zu wissen wie denn so eine anstehende Gerichtsverhandlung
      aussieht ???

      - Beginn
      - Dauer
      - Welches Gericht
      - Kosten (für beide Seiten)
      - Auswirkungen (für beide Seiten) je nach Ausgang

      Vielleicht findet sich ja jemand
      (aber bitte nicht RA-HE wegen Befangenheit)
      der darin ein wenig Erfahrung hat und dazu etwas sagen kann.

      m.f.g Ilias
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 13:25:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      @llias
      Aus meiner Sicht (und ich bin kein Jurist) stellt sich die Sache so dar:

      Eine Gerichtsverhandlung gibt es erst wenn den Staatsanwalt Klage erhebt. Das macht er natürlich nur wenn wirklich eine Straftat vorliegt. Ich denke es wird keine Verhandung gegen CL geben. Anlagebetrug? Wer auf solche Gedanken kommt hat den Unterschied zwischen Wagniskapital und Festgeld nicht richtig erfaßt.
      Laut Stellungnahme von CL sind die Fördergelder für die Schaffung von Arbeitsplätzen geflossen und Arbeitsplätze wurden geschaffen.
      Die Anzeige ist nur Teil von Teegens Feldzug gegen CL. Anzeigen kann ich ja prinzipiell jeden, das kann völlig aus der Luft gegriffen sein. Aber in der Öffentlichkeit erzeugt es immer Mißtrauen und Skepsis wenn es heißt gegen Firma xy ist Strafanzeige erstattet. Das ist das Ziel dieser Anzeige und das wurde sicher erreicht. Das Strafanzeige erstattet wurde stand in vielen Zeitungen, wenn der Staatsanwalt wegen fehlendem Anfangsverdacht erst garnicht anfängt zu ermitteln steht das in keiner.

      Wenn Herr Teegen verurteilt wird dann höchstens zu 2 Stunden gemeinnütziger Arbeit (Herr Teegen hält ja sowieso all sein Tun für gemeinnützig). Vielleicht wird er verurteilt betimmte Dinge nicht mehr behaupten zu dürfen. Das macht nichts, da stellt man eben neue Behauptungen auf oder bedient sich einer anderen Person als Sprachrohr.
      Herr Teegen schreibt ja auch gerne ich habe gehört, nach hier vorliegenden Informationen usw. usw.. Nachfragen werden mit dem Hinweis auf Informantenschutz abgeblockt. Also der weiß schon wie man lügen kann ohne mit dem Staatsanwalt anzubandeln.

      Also alles heiße Luft, höchsten Arbeitsbeschaffung für die Justiz.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 21:56:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ alle Interessierten:
      1. Zu unterscheiden ist, ob es sich um Strafrecht handelt oder
      um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung.
      2. Ich will zunächst ausgehen von der Nachrichtenlage:
      Herr Teegen soll eine Strafanzeige erstattet haben wegen des Verdachts des Subventionsbetruges und wegen des Verdachts des Emissionsbetruges.
      Cargolifter, vertreten durch den Vorstand soll eine Anzeige erstattet haben wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 88 Börsengesetz und wegen des Verdachts eines Vergehens der Verleumdung.
      Die beiderseitigen Vorwürfe sind angesiedelt im Bereich des Strafrechts.
      Die Staatsanwaltschaft verfolgt derartige Anzeigen nur, wenn es sich um sogenannte Offizialdelkte handelt oder, wenn ein Offizialdelikt ( im Gegensatz zu einem Antragsdelikt ) nicht vorliegt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
      Beispiel: Beleidigungsdelikte sind Antragsdelikte, damit nicht Offizialdelikte. Verleumdung ist ein Beleidigungsdelikt. Wird zum Beispiel der Bischof von Mainz beleidigt, wird die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung wahrscheinlich bejahen. Ob das im Falle eines Vorstandsvorsitzenden einer AG auch gilt muß die Staatsanwaltschaft entscheiden. Hält die Statsanwaltschaft das öffentliche Interesse nicht für gegeben, verweist sie auf den Privatklageweg.
      Das bedeutet immer noch ein Strafverfahren, jedoch mit dem der sich beleidigt fühlt als Privatkläger ( an sich die Rolle des Staatsanwalts ) aber auch mit einem eigenem Kostenrisiko, falls es nicht zu einer Verurteilung kommt ( allerdings einem erträglchen ).
      Wird das öffentliche Interesse bejaht, klagt der Staatsanwalt als Vertreter des öffentlichen Interesses an: Es findet ein ganz normaler Strafprozeß statt, mit der Person des Verletzten auch als Zeuge.
      Der vorwurf eines Verstoßes gegen § 88 Börsengesetz bedeutet, ohne daß ich das jetzt überprüft habe wohl ganz sicher ein Offizialdelikt.
      Die Vorwürfe des Emissionsbetruges und des Subventionsbetruges bedeuten die Annahme von Offizialdelkten.
      3.Im Gegensatz zum Strafreccht finden zivilrechtliche Auseinadersetzungen zwischen Personen statt, seien es natürliche Personen oder juristische Personen. Eine AG ist eine juristische Person. Eine juristische Person kann sich auch mit natürlichen Personen auseinandersetzen und umgekehrt.
      4. Im Falle des Strafrechts wird Anklage erhoben durch die Staatsanwaltschaft. Im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung wird Klage erhoben. Es gibt einen Kläger und einen Beklagten.
      5.Durch die CL-AG wurde Strafanzeige erstattet. Auf dieses Verfahren hat die Anzeigenerstatterin jedenfalls zunächst keien Einfluß mehr, solange es sich in den Händen der Staatsanwaltschaft befindet. Soweit sich die Anzeige auf ein Antragsdelikt bezieht, gewinnt der Anzeigenerstatter wieder Handlungsfreiheit, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung verneint wird und auf den Privatklageweg verwiesen wird.
      6. In der vorliegenden Sache wurde des öfteren verwiesen auf rechtliche Schritte, die ergriffen worden seien. Dabei kann es sich nur um zivilrechtliche Schritte handeln. Zivilrechtliche Schritte im vorliegenden Fall sind derzeit eigentlich nur denkbar, indem der Gegner auf Unterlassung bestimmter Tatsachenbehauptungen in Anspruch genommen wird. Dies war hier angeblich bereits mehrfach der Fall. Üblicherweise kommt es zu der Aufforderung bestimmte Behauptungen zu unterlassen bei Vermeidung der Verwirkung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Wird die Unterlassungserklärung nicht innerhalb der jeweils sehr kurz gesetzten Frist abgegeben, führt dies normalerweise dazu, daß vor dem zuständigen Gericht ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt wird. Der Antrag lautet es dem Gegner zu verbieten bei Meidung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung bis zu 500.000 DM oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten die beanstandeten Behauptungen zu unterlassen. Über derartige Anträge entscheidet das zuständige Gericht durch Beschluß oder nach angeordneter mündlicher Verhandlung durch Urteil.
      Nachdem bis jetzt keine Verhandlungstermine mitgeteilt worden sein sollen, auch Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergangen sein konnten, nicht zugestellt worden sein sollen, kann dies nur bedeuten, daß entweder der Versuch unterblieben ist derartige Unterlassungsverfügungen zu beantragen oder, daß es eine Anzahl untauglicher Versuche gegeben hat eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Leider wird ja der Gegner nicht darüber informiert, ob es gegen ihn einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegeben hat, der bereits durch Beschluß, also ohne Beteiligung des Gegners zurückgewiesen wurde.

      Weiter kann und will ich die rechtliche Situation nicht erklären, hoffe jedoch einige Mißverständisse ausgeräumt zu haben.
      Etwaige Tippfehler bitte ich zu entschuldigen. normalerweise schreibe ich nicht sondern diktiere nur.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 22:25:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      @RA-HE

      SO LEID ES MIR TUT ABER ANSCHEINEND KÖNNEN SIE NICHT LESEN !?!

      Herr oder Frau RA-HE


      ODER ABER :

      Sie gehören eben zu den Menschen, die zwanghaft überall Ihren
      Senf dazugeben müssen.

      Ich zitiere Sie:
      <normalerweise schreibe ich nicht sondern diktiere>

      Frage:
      lassen SIE normalerweise auch für sich LESEN ???
      mmmhhh, scheint mir fast so !

      Ilias (ohne m.f.g)
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 22:49:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Ilias
      Sehr geehrter Herr Ilias!
      Ich danke Ihnen für die freundliche und sachliche Entgegnung. Ihnen ist es zu verdanken, daß dieser Thread auch tatsächlich sachlich geführt wird.

      Ohne freundliche Grüße würde ich mich nur verabschieden, wenn ich Frust hätte. Haben Sie Frust? Wenn solche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden sollen, ohne den Nachweis zu führen, die Cl-Aktien zu halten, sollten Sie entsprechende Anregungen an WO weitergeben.

      Mit besonders freundlichen Grüßen

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      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:01:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      agent provocateur!
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:11:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      @RA-HE

      Sehr geehrter Herr RA-HE

      Nein, habe ich nicht, aber wieso fragen Sie
      mich danach ? sollte/müßte ich etwa einen haben ?

      Aber erklären Sie mir doch Bitte:

      WIESO schreiben Sie in diesen THREAD ?

      So leid es mir tut, aber normalerweise gebietet es mein
      Anstand, wenn ICH ausdrücklich aufgefordert werde nicht
      zu posten, es dann auch nicht zu tun !

      Sie handeln aber anders !!!


      Nun da Sie mich so nett mit

      Sehr geehrter Herr Ilias

      angesprochen haben, nehme ich dies (ohne m.f.g) selbstverständlich
      zurück, weil Sie mir ja jetzt sicher erklären können/werden
      WARUM Sie hier gepostet haben.

      m.f.g Ilias

      PS:
      Was meinen Sie denn mit entsprechende Anregungen an WO weitergeben ?
      Hab ich etwa an WO/CL etwas weitergegeben das ich nicht hätte tun sollen ?
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:21:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sehr geehrter lieber Herr Ilias!
      Ich habe mich geäußert, weil mich die Sache interessiert. Ist das verboten?

      Mit äußerst freundlichen Grüßen! Schlafen Sie gut! Morgen kommt noch ein schwerer Tag. Ich meine natürlich nur wegen der Weihnachtseinkäufe, für die Sie bis jetzt sicherlich noch keine Zeit gehabt haben konnten. Weiß Ihre Familie eigentlich über den Stand der Aktien Bescheid?

      RA-HE
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:30:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sehr geschätzter lieber Herr Ilias!
      Ich werde mir morgen eine CL-Aktie kaufen, damit ich auch aus Ihrer Sicht weiter legitimiert bin mich hier zu äußern. Das ist ja mittlerweile ein billiges Vergnügen!

      MfG
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:35:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      @RA-HE

      Aber Bitte eine Kopie der Bankabrechnung hier reinstellen, als Beweis ;)

      Mfg Hajoseb
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:43:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      @hajoseb
      Mein Banker schenkt sie mir, vor allem, weil es fast nichts kostet. Dafür habe ich auf einen Kalender verzichtet.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:44:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      @RA-HE

      Lieber Herr RA-HE,

      wäre es denn nicht besser gewesen, wenn das Thema Sie schon so
      interressiert dann einen eigenen THREAD aufzumachen ?
      Vielleicht mit dem Thema:
      CARGOLIFTER: Alles zur Strafanzeige von CL aus SICHT von H. RA-HE !

      Generell kann ich natürlich nichts verbieten, das wissen Sie doch
      aber eigentlich und das war ja der Sinn und Zweck dieses Threads, und vor
      allem meiner Bemerkung (aber bitte nicht RA-HE wegen Befangenheit)
      von NEUTRALER Seite dieses Thema zu diskutieren natürlich in der
      Hoffnung, das sich hierzu auch ein kompetenter Jurist dazu äußert allerdings
      wertfrei !

      Danke für Ihre Nachfrage, aber ich habe bereits einen Großteil meiner
      Weihnachtseinkäufe erledigt, das geht schließlich vor !

      Wie soll ich Ihre Bemerkung :
      Weiß Ihre Familie eigentlich über den Stand der Aktie Bescheid ?
      interpretieren ???


      m.f.g Ilias
      Avatar
      schrieb am 20.12.00 23:51:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Lieber Herr Ilias!
      Sie wollten, daß sich ein Jurist beteiligt, wenn auch nicht ich. Nachdem dieser Wunsch sich aber nicht erfüllt hat, habe ich ein paar Auskünfte gegeben, wie ich meine äußerst sachlich. Ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten. Sie dürfen gerne meine Aussagen überprüfen lassen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 00:02:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      @RA-HE

      Was heißt hier nicht zu nahe treten wollen. Das grenzt an Selbstbetrug, was Sie hier von sich geben.

      Die Andeutung mit der Familie war ja aussagekräftig genug.
      Denke wohl, daß das Ihr Problem ist. Anders kann ich mir das nicht erklären.
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 00:05:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sehr geehrte(r) ezet77!
      Leider verstehe ich nicht was Sie aussagen wollen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 00:10:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ alle
      Das dauert immer so lange bis mir jemand antwortet. Ich werde mich jetzt zurückziehen.

      Gute Nacht

      MfG
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 00:11:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Tja Lieber Herr RA_HE,

      das ist der springende Punkt eben nicht Sie.

      Zitat:
      <Nachdem dieser Wunsch sich aber nicht erfüllt hat>

      Dieser Thread wurde ja auch erst Heute, den 20.12.00 eröffnet !

      Wie wäre es eigentlich wenn Sie mir die Hintergründe dieses
      Treibens von H. Teegen bzw. para2bellum zumailen könnten ?
      Ich meine schließlich ...

      m.f.g Ilias

      PS:
      Bekommen Sie auch nicht Gewissens- bzw. Rechtskonflikte
      wenn Sie eine Aktie von CL kaufen ? (nur ein Scherz)
      Viele Grüße auch an H. Teegen, er kann ja leider nicht
      mehr posten. (nicht frivol gemeint sondern nur freundlich)
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 00:18:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Sehr geehrter Herr Ilias!
      Ich nehme an Herr Teegen kann posten, wann er will. Wenn er Ihnen fehlt, werde ich versuchen ihn zu überreden sich wieder zu melden:
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 00:30:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Sehr geehrter Herr Ilias!
      Reine Spekulation: para2bellum könnte Scientology angehören und will die CL-AG übernehmen, sobald es sich rentiert. Er ist technisch sehr versiert, sodaß es ihm schwerfällt gegen seine Überzeugung gegen Cargolifter zu argumentieren, was bei seinen Gesprächsbeiträgen imer wieder erkennbar ist.
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 01:14:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      Sehr geehrter Herr RA-HE,

      nein H. Teegen fehlt mir Nicht. Es ist nicht etwa so das
      ich etwas persönlich gegen Ihn hätte, aber um ehrlich zu
      sein, Seine Art und Weise zu schreiben ist fürchterlich
      halt ein echtes Rauhbein (nur lieb gemeint) von Journalist.

      Ich wollte doch nur das Sie freundliche Grüße an Ihn ausrichten.

      Natürlich auch an para2bellum. Er kann sich übrigens mal wieder
      bei mir melden, ich fand Ihn für den Anfang gar nicht sooo schlecht.

      m.f.g Ilias

      PS:
      Eine Mail zwecks den Hintergründen werden Sie mir doch
      hoffentlich zukommen lassen. Denn ich meine schließlich ...
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 01:18:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      Lieber Herr RA-HE,

      hätte ich doch fast übersehen, ab welchen Kurs würde sich
      denn eine Übernahme der CL-AG denn rentieren ?
      Natürlich nur Rein Spekulativ gesehen.

      m.f.g Ilias
      Avatar
      schrieb am 21.12.00 01:26:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      Lieber Herr RA-He,

      sie sehen auch ich werde irgendwann müde, tja.

      Da Sie sehr phantasievoll sind, wer würde denn aus Ihrer
      Sicht noch, ausser der Scientology natürlich, in Frage kommen
      die CL-AG übernehmen zu wollen ?

      m.f.g Ilias
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 11:31:50
      Beitrag Nr. 23 ()
      Berliner Morgenpost v. 27.12.00:
      --------------------------------
      Cargo-Lifter: Kritiker räumt Fehler ein
      dpa Potsdam - Der Kritiker des Riesen-Luftschiffprojekts Cargo Lifter hat Fehler bei seinen Gewichtsberechnungen eingeräumt, in einem Brief an Wirtschaftsminister Wolfgang Fürniß (CDU) aber an seinen Bedenken festgehalten. Der Journalist und Pilot Heiko Teegen erwartet eine Antwort des Potsdamer Ministeriums auf seine Vorwürfe im Januar, geht aus einem am Dienstag in Potsdam veröffentlichten Schreiben Teegens an den Wirtschaftsminister hervor. Er bezweifelt nach eigenen Berechnungen die Angaben des Unternehmens zum möglichen Transport von Nutzlasten und die Reichweite. Cargo Lifter klagt dagegen.
      --------------------------------
      Micky
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 22:03:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      Sorry:
      Bin erst seit heute dabei.
      Wer ist denn dieser H.Teegen, über den man sich hier so aufregt:
      Ein Basher?
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 22:53:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Bitte!!!
      Bitte!!!
      Bitte!!!
      Bitte!!!


      Ich möchte keinem zu nahe treten, aber beobachtet erst
      was Guzziv11 über eine längere Zeit zu verkünden hat.
      So tritt man nicht in einem Board auf, in welchem Boardteilnehmer zugegen sind, die schon 2 Jahre und länger
      wissen wie Cargolifter geschrieben wird.

      Ich entschuldige mich erst bei Guzziv11 mit der Angabe der
      Aktionärsbuchnummer, die mehr als 15 000 Aktien vorweist


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