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    Allgemeine Frage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.00 11:49:20 von
    neuester Beitrag 25.12.00 13:09:42 von
    Beiträge: 2
    ID: 320.362
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      schrieb am 25.12.00 11:49:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich wollte mal eure Meinung zur Spekulationssteuer wissen.

      Macht ihre dieses Jahr in eurer Steuererklärung einen Verlustvortrag (wer hat den schon Gewinne)?
      Würdet ihr dafür noch Verkäufe tätigen um die Verluste zu realisieren?
      Avatar
      schrieb am 25.12.00 13:09:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      @woistderstrick ( schöner Nick übrigens )

      wenn du jetzt noch verkaufst, kannst du die Verluste ins nächste Jahr vortragen ( auf Antrag ) lasssen, grundsätzlich gilt es wird zuerst mit den Spekulationsgewinnen verrechnet, ein höherer Verlust kann dann ins nächst Jahr mitgenommen werden...
      deine Frage, was für dich günstiger ist, kannst du nur selber beantworten

      Kleiner Tip, wenn du mit Verlusten verkaufst, kannst du nach einer " Schamfrist " wieder neu einsteigen und hast einen Verlustvortrag

      noch schöne Weihnachten
      Gruss
      HABAKUS


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