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    Verlustvortrag - auf wieviele Jahre möglich?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.12.00 11:13:14 von
    neuester Beitrag 13.01.01 17:40:28 von
    Beiträge: 12
    ID: 320.478
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      Avatar
      schrieb am 26.12.00 11:13:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      ich hab nicht viel Zeit aber die Antwort würde mich interessieren.

      Bsp.: Bei der Steuererklärung 2000 gibt man einen Verlust-
      vortrag von 10.000DM an.

      In 2001 macht man Gewinne von 8000 DM die auch realisiert
      wurden.

      Diese wären dann steuerfrei das ist klar, nur was ist mit
      den restlichen 2000 DM??

      Kann man die in 2002 verrechnen oder nicht?

      Und muß der Betrag von 2000 DM wieder in die Steuererklärung
      2001 als Verlustvortrag einfließen oder ist dies ein stiller
      Vortrag auf 2002??

      Ich danke Euch für die Antworten.

      by lister
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 11:21:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Meiner Meinung nach bekommst du vom Finanzamt einen gesonderten Bescheid, Verlustvortrag ist für mehrere Jahre möglich,
      dein nicht zu versteuernder Gewinn wäre aber nach deiner Rechnung nicht 2000,- sondern 6000,- da der Gewninn 10 2001 von 8000,- DM halbiert wird.

      Falls ich damit falsch liege bitte ich um Berichtigung.
      Avatar
      schrieb am 26.12.00 12:02:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      @WoistderStrick
      ich glaube du hast recht,das ist so.Deswegen haben die ja noch alles mit verlust verkauft,um steuerlich besser zu stehen.
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 18:35:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      @all

      Danke erstmal, aber muß ich jetzt den noch nicht
      verbrauchten Verlustvortrag in der nächsten
      Steuererklärung dann erneut angeben?

      Keiner weiß das??

      by lister
      Avatar
      schrieb am 27.12.00 18:48:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      @lister

      Ein Verlustvortrag wird nur auf Antrag bei den Einkünften, wie Sonderausgaben, abgezogen. Demzufolge ist der Antrag immer dann zu stellen, wenn man den Abzug haben will. Also jährlich wiederkehrend.

      StRa

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      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:12:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi StRa,

      ich habe mir in der 99er Erklärung einen Verlustvortrag
      bescheinigen lassen. Dieses Jahr dürfte ich mit +-0
      aus den Aktiengeschäften gehen.
      Angenommen ich mache nächstes Jahr in der Höhe Gewinne
      in der ich in 99 Verluste gemacht habe, muß ich dann
      den 99er Verlust noch einmal in der 2001er Erklärung
      anmelden oder kann ich die Gewinne mit den Verlusten
      stillschweigend verrechnen??

      Ich hoffe das ich es halbwegs verständlich ausgedrückt
      habe was ich will.

      Danke für eine Antwort.

      by lister
      Avatar
      schrieb am 31.12.00 11:19:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      @lister

      Wenn nach Verrechnung des 2000er positiven Ergebnis noch etwas oder alles vom Verlust 1999 übrig bleibt, kann das selbstverständlich nach 2001 vorgetragen werden.

      Wenn nach Verrechnung des 2001er positiven Ergebnis noch etwas oder alles vom Verlust 1999 übrig bleibt, kann das selbstverständlich nach 2002 vorgetragen werden.

      Wenn nach Verrechnung des 2002er positiven Ergebnis noch etwas oder alles vom Verlust 1999 übrig bleibt, kann das selbstverständlich nach 2003 vorgetragen werden.

      usw. usw. usw. usw. usw. usw. Nach heutigem Rechtsstand gilt das für unendlich viele Jahre.

      Guten Rutsch

      StRa
      Avatar
      schrieb am 01.01.01 15:58:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo StRa,

      kann ich dann diese Verluste mit positiven Zinseinkuenften
      verrechnen, oder gilt das nur fuer Spekugewinne und sind
      Zinsen in diesem Sinne keine Spekugewinne.

      Vielen Dank fuer eine Antwort und

      Frohes Neues Jahr

      Gruss

      bb
      Avatar
      schrieb am 01.01.01 16:10:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      @bayreuthbroker

      Spekulationsgewinne/verluste sind nur mit Spekulationsverlusten/gewinnen verrechenbar (leider). Zinsen sind keine Spekulationsgewinne. Man kann aber Ausgaben für Reisen zu Hauptversammlungen, Börsenliteratur oder -software geltend machen.

      Gruß,
      Dirk
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 15:05:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi StRa,

      vielen Dank und ein gesundes neues Jahr!!!!

      by lister
      Avatar
      schrieb am 12.01.01 23:41:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      hallo,


      kann ich verluste von 2000 auch auf 1999 zurück"übertragen" ??

      danke
      Avatar
      schrieb am 13.01.01 17:40:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      ja!


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