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    Vermögenswirksame Leistungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.01.01 14:23:40 von
    neuester Beitrag 16.02.01 17:45:20 von
    Beiträge: 9
    ID: 323.703
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      schrieb am 04.01.01 14:23:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer eine selbstgenutze Immobilie hat, kann sich die Vermögenswirksamen Leistungen auch direkt aufs eigene Konto überweisen lassen.

      Das wird von den Bausparkassen etc. nur ungerne gesagt, aber warum soll man deren Bearbeitungsgebühren von dem Geld bezahlen ?

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 14:31:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      ... und der liebe Herr Eichel zahlt dann auch die AN-Sparzulage etc. direkt an`s Konto!
      Natürlich nicht. Mit der Überweisung der VL an`s Konto setzt man sich bei der staatlichen Förderung nämlich in`s Abseits.
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 14:35:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich denke die meisten, die in Aktien anlegen, liegen sowieso über den Einkommensgrenzen für die Sparzulage.

      Aber ist ein guter Hinweis.

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 14:45:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da muss ich Dich leider enttäuschen, die meisten, die in Aktien in 1999 und 2000 angelegt haben, kommen für AN-Sparzulage und WOP sehr wohl in Frage!!!
      Avatar
      schrieb am 04.01.01 14:45:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Geht`s jetzt hier um die Wohnungszulage (oder wie das jetzt heißt) oder um die Vermögenswirksamen Leistungen?

      Ist aber interessant zu wissen!

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      schrieb am 04.01.01 15:07:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Teufelsweib:

      Ich werde es anders formulieren. Wer eine selbstgenutzte Immobilie mit Hypothek hat, kommt sicher über die Einkommensgrenzen.

      Paladin:

      Es geht um die Vermögenswirksamen Leistungen. Je nach Arbeitsvertrag/Tarifvertrag bekommst Du die von Deinem Arbeitgeber. In der Regel werden die in einen Bausparvertrag o. ä. vom AG direkt eingezahlt (sind so 50-70 DM/Monat).

      Wenn man unter bestimmten Einkommensgrenzen (60.000,- DM/Jahr ?) liegt, gibt der Staat dann noch mal was dazu (so 20,- DM/Monat glaube ich).

      Die Bausparkassen werben auch heftigst dafür, schliesslich dürfen sie das Geld dann verwalten..

      Die Eigenheimzulage gibt es vom Staat. Das hat da aber nichts mit zu tun.


      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 27.01.01 22:07:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie ist das denn jetzt genau?
      Wenn man über der Grenze liegt und Vater
      nichts dazu gibt, kann man das Geld auf jedes
      bel. Konto überweisen ode rin bel. Fonds / aktien
      investieren? Oder muss es für 6 oder 7 Jahre
      gesperrt sein?


      mfg, rd1000
      Avatar
      schrieb am 16.02.01 17:03:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      solch ein durcheinander da oben also:

      die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) gibt es für alle die ein zu versteuerndes Einkommen von unter 35 000 DM p.a. haben.

      die ASZ gibt es nur, wenn der Arbeitgeber das Geld überweist.

      dabei muss man unterscheiden:
      (1)die ASZ auf einen Bausparvertrag: man zahlt monatlich 78 DM auf diese Konto =936 DM p.a. - darauf gibt es 10 % vom staat Förderung p.a. also 94 DM
      (2)die ASZ aufs Fondssparen in einen Aktienfonds: man zahlt monatlich 67 DM in einen Fonds =800 DM p.a. - darauf gibt es 20 % Förderung p.a. also 160 DM ( für die neuen Bundesländer bis 2004 sogar 25 % also 200 DM p.a.)

      Diese 78 oder/und 67 DM pro Monat sind Vermögenswirksame Leistungen - entweder Ihr erhaltet einen Teil vom Arbeitgeber und zahlt den Rest von euren Lohn oder Ihr muesst alles selbst zahlen - lohnt sich aber in jeden Fall:

      sind also insgesamt 254 DM p.a. was Ihr fürs sparen bekommt.

      der BANKER

      PS: bei Fragen: artikel001@gmx.de
      Avatar
      schrieb am 16.02.01 17:45:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      besonders effizient sind VWL Zahlungen, die direkt in den bestehenden Kreditvertrag zur Tilgung der Eigenheimschulden verwendet werden.
      Keine Bearbeitungsgebühren, Kein Agio, keine Abschlußgebühr.
      Von den Bankern nicht abschrecken lassen. Formulare gibt es meistens in der Zentrale.

      § 2 Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe d) des Vermögensbildungsgesetzes.
      10 % von 936 DM (§ 13 VermBG)

      http://www.neuefinanzen.de


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