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    NEUER MARKT - Lebensversicherungen warnen ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.01.01 10:15:10 von
    neuester Beitrag 04.03.01 17:28:11 von
    Beiträge: 18
    ID: 325.353
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      Avatar
      schrieb am 08.01.01 10:15:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Lebensversicherungen warnen: Bei Selbstmord kriegt die Familie keinen Pfenning. Also Kopf hoch - Lewwe geht weiter !
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 10:27:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Krawallmacher
      Wenn schon Beiträge, dann bitte qualifiziert. Selbstverständlich zahlen LV´s auch bei Selbstmord! Zwischen Selbstmord und Vertragsbeginn müssen mindestens 36 Monate vergangen sein. Dann geht alles seinen Gang (für die Witwe)!
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 10:32:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo,

      stimmt das wirklich ?

      selbstmord wird "bezahlt" ?

      au backe !

      cu
      jsb
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 10:44:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      auserdem besteht die möglichkeit, sich ganz anonym einen russischen dienstleister umunterstützung zu bitten.

      die firma heist `mafia` oder so ähnlich.
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 10:48:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Tisc

      also wenn du mich schon berichtigst dann...

      dass muss doch heissen zwischen vertragsabschluss und selbstmord und nicht umgekehrt. wie soll ich denn eine lebensversicherung abschliessen wenn ich schon 36 monate tot bin ?

      aber besser gar kein selbstmord !

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      Avatar
      schrieb am 08.01.01 10:55:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Keine gute Idee....

      Die Inanspruchnahme der Mafia Ltd. ,Moscow drückt die Gewinnmarge der Witwen und Waisen beträchtlich......

      Kommen die Kosten eigentlich auf den zukünftig Versterbenden zu oder auf die Hinterbliebenen(?)....wahrscheinlich verhandlungssache...

      ->Kosten der Anreise
      ->Betriebsmaterial wie Handschuhe und Gewehrkugeln
      ->Personaleinsatz
      ->Pauschale für Instandhaltungen
      ->womöglich noch ´ne Übernachtung
      ->Kosten der Abreise

      ....da kann man es auch beruhigt alleine erledigen...

      Darf man sich eigentlich einfach das Leben nehmen, oder ist es verboten?
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 11:05:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      also selbstmord ist eigentlich verboten aber wenn die witwe die depotauszüge mitbringt ...............
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 11:09:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Selbstmord wird mit dem Tode bestraft.

      Schlimmer für den Betroffenen, wenn´s nicht klappt: kommt ein Berg von Kosten (Rettungseinsätze, Ärzte, Krankenhaus, je nachdem auch Begleiterscheinungen wie Gasexplosionskosten usw.)auf ihn zu, sehr riskant.
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 11:13:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hat jemand die WPKN der Mafia ?
      Die Auftragslage scheint ja sehr gut zu sein.

      Danke

      mabed
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 11:25:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Oh, oh, oh....

      § 216 StGB Tötung auf Verlangen

      (1)Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

      (2)Der Versuch ist strafbar.

      Die Mafia Ltd, Moscow scheint demgemäss kein seriöses Unternehmen zu sein...

      Die jüngeren unter uns müssen ausserdem aufpassen, dass sie sich nicht nach § 109 StGB strafbar machen. Er behandelt die "Wehrpflichtsentziehung durch Verstümmlung"...

      ..

      Und hier noch was für die Analysten:

      §221

      Wer einen Menschen in eine hilfslose Lage versetzt und ihn dadurch schweren Gesundheitsschäden aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.....
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 11:39:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      3 Monate bis 5 Jahre keine Analysten - da müsste die börse doch wieder normal sein...... oder wir hätten einen haufen hochverschuldeter gefängniswärter
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 14:29:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Krawallmacher
      Sorry, bleib bei meiner Meinung. Der Vertragsabschluß ist uninteressant. Entscheidend ist der Vertragsbeginn. BsP:
      Vertragsabschluß 01.12.2000, Beginn 01.02.2001. In der Zeit vom 01.12.2000-01.02.2001 ist eine versicherungsfreie Zeit.
      Wenn Du innerhalb dieser Zeit stirbst (egal ob Mord, Unfall oder Krankheit) ist das nicht versichert. Die 36 Monate beginnen ab dem Beginndatum (also 01.02.2001) zu zählen.
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 15:04:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      @nurmalsozumgucken

      §221 finde ich besonders orginell!

      Wären damit nicht der Vorstand der Deutschen Börse AG (wg. Neuem Markt) zur Verantwortung zu ziehen?
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 15:06:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nein, ist bloss ein Gag!!! Widerspricht jeglicher Teleologie....
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 15:41:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      @nurmalsozumgucken

      Hatte ich auch nicht anders verstanden.

      Kriminelle mit weissem Kragen, unterliegen ja dem besonderen Schutz des Grundgesetzes...
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 16:08:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Deutsche Börse AG stellt doch im Grunde genommen lediglich eine Infrastruktur zum Handel zur Verfügung. Die Spielregeln des Handels werden zum einen durch die Deutsche Börse AG selbst(z.B. Regelungen bezüglich der Designated Sponsors), zum anderen durch staatliche Reglements (Börsengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Publizitätspflichten usw) gesetzt...

      Daher kommt es doch darauf an, inwieweit Du geschädigt worden bist bzw. wenn überhaupt, auf welche Rechtsgrundlagen Du Dich stützen willst....

      Ich bin kein Jurist....allerdings bestehen meines Erachtens kaum Hoffnung irgendwelche Ansprüche gegen die Deutsche Börse AG durchsetzen zu können......nur weil der Markt nicht "richtig" läuft.....die Bereitstellung des Handelssystems, keine Diskriminierung von Marktteilnehmern usw.....darin besteht die Aufgabe der Deutschen Börse AG...


      Schau Dir mal die AGB der Deutschen Börse AG an.....vielleicht findest Du ja doch etwas......
      !!!
      Avatar
      schrieb am 08.01.01 22:47:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      Warum gleich umbringen. Wie wäre es mit einer Unfallversicherung und einem hohen Invaldiditätskapital. Dann durch Ungeschick einen Arm abhacken und Ihr könnt immer noch traden. Ihr solltet es aber schon ein wenig bluten lassen damit kein Verdacht aufkommt.
      Gruß tama
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 17:28:11
      Beitrag Nr. 18 ()
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