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    OS abgelaufen, 100% Verlust -> steuermindernd ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.01.01 21:18:45 von
    neuester Beitrag 13.01.01 14:51:49 von
    Beiträge: 13
    ID: 326.275
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      Avatar
      schrieb am 09.01.01 21:18:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Oder hätte ich oder mein Mann den OS (Call auf Morphosys) verkaufen müssen ?

      Alles Liebe
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 21:26:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du hätest verkaufen müssen.
      Und wenn du nur für 1Cent verkauft hättest ,hättest du einen Steuerminderten Verlust realisiert denn du gegen Spekulationsgewinne gegenrechnen kannst.Du hast den Schein aber verfallen lassen ,somit hast du auch keinen Verlust realiesiert.
      (Mein Kentnisstand,vieleicht weiß jemand was anderes)
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 21:51:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat :

      von BernFörtschsFrau 24.03.00 21:30:43 690588
      " Ich bin Millionärin seit ich Mohrfosuess endlich verkauft habe. Wer will mich ? "


      Kommentar:

      Am 24.03.2000 hätte ich dich noch genommen, obwohl du nicht einmal den Namen "Bern(d)" ordentlich schreiben kannst. Denn wann bekommt man schon eine Millionärin gratis??

      Offensichtlich bist du jetzt aber pleite. Da melde ich mich doch lieber für die 3-sat-Börsensendung "Wer heiratet die Millionärin?" an.

      :) Divinator
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 21:53:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau, wenigstens für 1 "symbolischen" Cent an den Herausgeber zurückgeben. Dann kannst Du das als Verlust verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 21:53:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi,
      der Verlust wird mit Verfall des Scheins automatisch realisiert. Entgegen mancher Meinungen, die ich hier schon gelesen habe, wird der Schein nicht kommentarlos ausgebucht, sondern die Bank muß den Verlust in der jährlichen Erträgnisaufstellung aufführen. Anstelle einer Wertpapierabrechnung bei Verkauf, erhält man eben eine Mitteilung der Depotführenden Bank, daß der Schein wertlos verfallen ist.
      Ist mir zum Glück erst zweimal passiert

      Gruß, WI

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      Avatar
      schrieb am 09.01.01 22:49:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      ALLEN mit OS-Scheinen sollte es so gehen: VERLUSTE!!!
      Ich hasse dieses Rumgeschreie; wenn`s denn runtergeht kauf
      ich CALLS (es wird ja wieder drehen...)! Die Leute haben doch letztendlich (sicher NICHT die Kleinanleger!) die Erholung des Marktes "verspielt"; es waren so viele CALLS im Markt, will heissen, eigentlich doch zu viel Euphorie...
      Am Freitag war das Call-/Put-Verhältnis 70:30!
      Umgedrehtes Verhältnis wäre o.K.!!
      Kauft doch Eure OS; quatscht dann aber im "OS-Bereich" darüber!!
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.01.01 23:05:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      @atiram

      Außer, daß wir wirklich im falschen Forum sind, kann ich deine Anfeindungen nicht nachvollziehen. Jeder käuft, wovon er sich Profit verspricht!!!
      Wenn ich von kurzfristigen Aufwärtsbewegungen ausgehe, kaufe ich eben calls, da es bei Aktien kaum lohnenswert ist, auf 5% Gewinn zu hoffen.
      MEIN RISIKO-MEINE CHANCE !!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Aber vielleicht gehörst du ja zu den NM-Anlegern, die Ihr Kapital auf 10 % der Vorjahresstände heruntergewirtschaftet haben und bist deshalb ein wenig gefrustet, aber deshalb den OS-Tradern gleich Verluste Wünschen? Ts, ts, ts!
      Mit durchschnittlich einem Trade pro Woche, konnte ich in 2000 übrigens eine Performance von 37% erzielen, ich denke nicht, daß dies mit Aktien möglich gewesen wäre. Schon allein deshalb, weil die Puts das Geld brachten und Leerverkäufe hier leider nicht möglich sind.

      Trotzdem schönen Abend noch, WI
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 04:49:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      vorausgesetzt dein OS hatte keine längere Laufzeit (bei
      DIR !, zählt deine Haltenszeit)als ein Jahr, dann
      gilt GRUNDSÄTZLICH nur der Verkauf als Verlust !!!
      (so die Kommentarmeinung !)
      ------
      wäre ich betroffen, würde ich aber auf jedenfall
      mein Glück beim Finanzgericht probieren, denn
      -wirtschaftlich ist ein Verkauf sinnlos und
      produziert nur Gebühren !-
      Steuerrecht richtet sich aber überwiegend nach
      der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, daher
      m.E. gute Chancen bei Rechtsstreit.
      (probier es doch erst einmal so, du mußt ja nicht
      sagen, das er verfallen ist, sondern mache den
      Verlust einfach unter Angabe der Bankausbuchungs-
      mitteilung geltend !)
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 12:08:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      @BernFörtschsFrau,

      wer den Schaden hat, sollte nicht noch mit Hohn überschüttet werden. Falls mein obiges Posting zu spöttisch verstanden wurde, bitte ich um Entschuldigung.

      Dem berühmten Physiker Isaac Newton soll es einmal ähnlich gegangen sein. Er kaufte sich Aktien der East-Pacific-Company. Später verkaufte er diese mit Gewinn. Daraufhin stiegen die Aktien weiter - und stiegen, und stiegen, und stiegen. Da investierte Newton das ganze Geld wieder in die Company - und verlor sein gesamtes Vermögen.


      Ähnlich lief es scheinbar bei dir. Nachdem du am 24.März deine Morphosys-Aktien mit gutem Gewinn verkauft hattest, dachtest du nach einem Kursrückgang daran, den Coup zu wiederholen. Schließlich sprachen im Spätsommer 2000 fast alle von einer bevorstehenden Herbstrallye. Leider ließest du dich von Gier leiten und kauftest diesmal statt Aktien Optionsscheine, "damit es sich auch richtig lohnt".

      Der "Erfolg" ist doppelt tragisch: Die Gewinne vom 24. März musst du vermutlich versteuern. (Ich nehme hier mal an, dass du die Aktien noch kein Jahr im Depot hattest). Ob der Totalverlust aus dem Optionsscheingeschäft abgezogen werden kann, ist allderdings weniger gewiss.

      Ich würde die Verluste auf jeden Fall mit den Gewinnen verrechnen. Falls das Finanzamt überhaupt prüft und deine Berechnung verwirft, musst du schlimmstenfalls die Steuern nachzahlen. Als Hinterziehung wird so etwas nicht gewertet, da die Rechtslage so eindeutig nicht ist und somit keine Betrugsabsicht unterstellt werden kann. Schließlich gibt es kein Gesetzt, nach welchem wir bei unseren Steuererklärungen päpstlicher als der Papst sein müssen.

      Gruß und Glück, Divinator
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 18:45:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen und fundierten, wenngleich dennoch teils widersprüchliche, Antworten.

      Ich sehe es auch wie WeirdInvestor und zwrecht (natürlich), denn Tatsache ist, dass mit Verfall ein Verlust real (realisiert) ist. Dass vom Staat nun ein völlig irrationales Verkaufen vor Ablauf verlangt wird, dürfte im Zweifel vor Gericht nicht bestehen.

      Die Kommentarmeinung (von weirdInvestor berichtet) , dass dies für Lz unter 1 jahr nicht gelte, halte ich für noch stärker die zugrundeliegenden wirtschaftlichen Begebenheiten missachtend, heisst dies doch nichts anderes, als dass von vorneherein ein Spekulationsgeschäft angedacht war.

      Eine Ausnahme bestünde natürlich dann (nur für Puts), wenn mit dem Schein der ursprüngliche OS-Zweck der Absicherung verfolgt worden wäre. Dies lässt sich jedoch beweisbar verneinen, wenn entsprechende Basiswerte gar nicht gehalten werden. Zudem kann dies bei Calls für private Kleininvestoren überhaupt nicht zutreffen.

      Wenngleich juristisch nicht bewandert, meine ich hier nach Abwägung der Argumente mit dem Verfall eine steuermindernde Verlustrealisation vorliegen zu haben.

      @Zukünftige, lasst den Glauben an die Millionärin nicht fallen, es gibt auch Puts (> 1 jahr halten)...

      @atiram, Divinator,
      alles halb so wild, wenn man OS kauft (spekuliert), ist es völlig normal, dass einige völlig den Bach runter gehen. das muss man vorher wissen und darf es dann im Realisierungsfall nicht bereuen. Genau genommen kann ich darüber lachen und tue es auch.

      BBF
      Avatar
      schrieb am 10.01.01 18:47:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      sorry @weirdInvestor, die Kommentarmeinung war von zwrecht.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 15:41:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn das mit der Anrechnung von nichtrealisierten Verlusten stimmt, dann stellt sich nun die Frage, ob man den Gewinn angeben muss, wenn man einen OS leerverkauft hat und dann auslaufen lässt (in Spekuzeit)?
      Ich habe es selber noch nicht getan, aber dachte immer, dass man bei dem Szenario gute Chancen vor Gericht hätte, da überall in den Steuersparbüchern von realisierten Verlusten und Gewinnen geschrieben wird.
      Wie ist das nun?

      cu KR
      Avatar
      schrieb am 13.01.01 14:51:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,
      laut BMF - Schreiben vom 10.11.1994 (aktuell)
      1.3 Verfall einer Kaufoption
      Läßt der Inhaber der Kaufoption diese verfallen, kann die bezahlte Optionsprämie steuerlich keine Berücksichtigung finden.
      2.3 Veräußerung
      Dagegen entfällt bei einer Kauf- sowie einer Verkaufsoption ein Spekulationsgeschäft von vorherein, wenn man die Option verfallen läßt; die Optionskosten sollen nach h. M. nichtabzugsfähige Vermögensaufwendungen sein


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