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    SIND AKTIENRÜCKKÄUFE ADHOCPFLICHTIG?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.01 11:55:57 von
    neuester Beitrag 11.01.01 12:36:57 von
    Beiträge: 2
    ID: 327.039
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      schrieb am 11.01.01 11:55:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      warum werden Aktienrückkäufe angekündigt?
      Ich dachte genehmigungspflichtig sei der Rückkauf der Aktien von der Hauptversammlung. Wenn dies dann genehmigt wurde, wäre
      es doch viel sinnvoller die Aktienrückkäufe zu tätigen und dies danach mitzuteilen.
      So erwirbt das Unternehmen die Aktien doch meistens günstiger. Eine Ankündigung vorher pusht die Aktien doch erstmal.
      Jüngstes Beispiel Valor. So hätte Valor ihre Aktien für ca. 2 € kaufen können. Jetzt müßten sie schon 80 % mehr ausgeben. Und am 17.01. wer weiß...

      Gruß Jaja
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 12:36:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Grundsätzlich sind alle firmeneigenen Aktivitäten, die den Kurs beeinflussen (also auchg Aktienrückkäufe) ad-hoc-pflichtig. Außerdem muss dies (soweit ich weiß) bei einer HV
      abgesegnet werden.

      mfg :)


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