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    Kann man als Student seine Fahrtkosten geltend machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.01 15:59:54 von
    neuester Beitrag 11.01.01 19:04:08 von
    Beiträge: 8
    ID: 327.164
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      Avatar
      schrieb am 11.01.01 15:59:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da ich kein Einkommen habe, oder besser unter der Geringverdienergrenze liege, und somit keine Steuern zahle, dürfte ich natürlich nix wiederkriegen.
      Wenn ich nun aber im nächsten Jahr Spekugewinn mache (dieses Jahr hat es leider nicht geklappt, aber jetzt ist das Lehrjahr abgeschlossen und jetzt wird nur noch Gewinn gemacht ;)) und somit super viel Steuern bezahlen muss, könnte ich die Fahrtkosten zur Uni doch eigentlich zurück verlangen/anrechnen - obwohl ich mir da auch nicht sicher bin, da diese Fahrtkosten ja nix mit dem Einkommen (aus Spekulation) zu tun haben.
      Aber diese Fahrtkosten dienen ja dazu, um mir mein zukünftiges Einkommen (aus "richtiger" Arbeit), zu sichern -> also Werbungskosten.
      Da ich nun dieses Jahr nix wiederbekomme, könnte ich die Fahrtkosten doch als Verlust jedes Jahr aufsummieren und dann, wenn ich mal Gewinn mache, mit diesem dann verrechnen ... oder?

      Wie ist das nun?
      Warte gespannt auf Antworten...
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 16:06:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Generell sollte man versuchen alles steuermindernd anzugeben, was einem einfällt.
      Das schlimmste was passieren kann ist, daß das Finanzamt den Abzug ablehnt. Strafe muß man nicht befürchten.
      In Deinem konkreten Fall würde ich es versuchen durchzukriegen, auch wenn die Chancen minimal sind.
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 16:16:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Knecht Ruprecht

      Also das ist so aussichtslos, dass es mir nicht einmal die Mühe wert wäre, die nötigen Fakten (Anzahl der Fahrten, Entfernung etc.) zu sammeln. Es ist allerdings etwas anderes, wenn die Fahrten in irgendeinem Zusammenhang mit Deiner "Spekulantentätigkeit" stehen, d.h. regelmäßiger Besuch von Anlegertreffs, Uni-Börsen Arbeitsgemeinschaften, regelmäßige Besuche des Anlageberaters neben der Uni etc. Will ja nicht unterstellen, dass Du keine Vorlesungen besuchst, aber das wäre zumindest ein Weg .....
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 16:16:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Moinsen!
      Bei mir hat das geklappt.Waren zwar nur 500 DM Fahrtkosten, aber immerhin.
      Versuchen!

      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 16:27:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      @aktienelch
      Bei Dir hat es geklappt?
      Und wie? Mit tricksen wie es shortguy postete oder anders?

      @all
      Ich gebe nochmals zu bedenken: ich habe noch kein Einkommen und zahle somit noch keine Steuern...
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      ...und danke für bisherigen Antworten

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      Avatar
      schrieb am 11.01.01 17:28:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bei mir war es allerdings so, dass ich meine Fahrtkosten in dem Jahr als Werbungskosten abgesetzt habe, in dem sie auch angefallen waren.
      Aber egal.
      Auf jeden Fall habe ich meine Fahrtkosten (ebenfalls eine S-Bahnkarte) in der Rubrik "Ausbildungskosten" angegeben, diese Kosten wurden dann (ebenso wie im übrigen alle Lehrmaterialien)von angefallenen Spekulationsgewinnen abgezogen.
      Auf einen Zusammenhang scheint es demnach nicht anzukommen,odwer die beim Amt haben gepennt.

      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 17:54:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      selbstverständlich kannst du deine Fahrkosten zur Uni
      absetzen (genau so wie du auch den Studentenwerksbeitrag,
      Bücher etc angeben kannst) allerdings nur bis zu einem
      Höchstbetrag von 1800 DM (oder 2400 DM
      bei Sonderbedingungen)(Einzelnachweis).

      Eingetragen wird das ganze auf deinem
      Mantelbogen der EK-Erklärung unter der Nummer 81 oder
      82, wenn ich mich nicht irre. Das nennt sich
      "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung".

      Dieser Punkt hat übrigens nichts mit Werbungskosten
      oder sowas zu tun, sondern dadurch werden deine
      persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.
      Werbungskosten fallen nur in den einzelnen Einkunfts-
      arten an.

      Bis dann, Olli
      Avatar
      schrieb am 11.01.01 19:04:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stimmt, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind Sonderausgaben und nur begrenzt abzugsfähig.

      Werbungskosten gibt es nur bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (Ferienjob), Vermietung/Verpachtung, Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) oder sonstigen Einkünften (Spekulationsgewinne), sie müssen nachweisbar der Erzielung von Einkünften gedient haben.

      Vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte gehen dann Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ( evtl. Krankheitskosten, Unterhalt in begrenztem Maß etc.) ab, den Rest musst du versteuern.


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