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    hoffnung für verlierer ..??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.01.01 01:01:54 von
    neuester Beitrag 18.01.01 11:00:38 von
    Beiträge: 4
    ID: 328.395
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      schrieb am 15.01.01 01:01:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi an alle

      dies hoffe ich nicht .....

      bei recherchen zu einem ganz anderen thema fand ich zufällig diese vorläufigen urteile.

      ich möchte mich in jeglicher art von solchen urteilen und
      auch der vorgehensweise solche urteile zu erwirken distanzieren.

      würde mal die meinung anderer darüber lesen....

      viele grüsse und erfolg an alle .....
      ps.:
      erfolg damit keiner das untenstehende in anspruch nehmen muß ....


      die quelle der nachfolgenden schreiben..:
      www.ra-witteler.de/interssentenschwerpunkte.htm


      Das LG Hamburg musste sich in einer Entscheidung (Az. 327 O 73/98) mit der Frage befassen, ob der sog. Day-Trader seine Verluste tatsächlich selbst tragen muss.

      In dem entschiedenen Fall beliefen sich die Verluste aus Devisengeschäften auf ca. 800.000 DM, die die Bank von ihrem Kunden einklagte.

      Die Bank unterlag allerdings vor dem LG Hamburg. Nach Ansicht des LG Hamburg handelt es sich bei den Day-Trading-Geschäften um verdeckte Differenzgeschäfte in Form von simulierten Kassageschäften. Daher seien sie unverbindlich, die Bank könne keine Forderungen begründen. Das LG betrachtet diese Geschäfte quasi als Spiele und Spielschulden können nicht eingeklagt werden. Dies wäre anders, wenn es sich um Börsentermingeschäfte handeln würde. Dann würde der "Spieleinwand" gemäß § 58 BörsG nicht greifen. Allerdings sahen die Richter im vorliegenden Fall kein Termingeschäft.

      Sollte das Urteil von der zweiten Instanz bestätigt werden, dann hätte es erhebliche Auswirkungen auf den Bereich des Day-Trading. Es ist zu erwarten, dass viele Anleger dann versuchen würden, gegen ihre Bank zu klagen.

      dann die 2 instanz beim olg hh

      Das OLG Hamburg musste sich in seinem Urteil vom 17.11.2000 (Az. 11 U 27/99) mit der Frage befassen, ob der sog. Day-Trader seine Verluste tatsächlich selbst tragen muss.

      In dem vom Hanseatischen OLG entschiedenen Fall weigerte sich der Spekulant, sein Konto, das einen Sollstand von 130.000 DM aufwies, wieder auszugleichen, und bekam Recht. Er machte den Differenzeinwand des §764 BGB geltend. Dort heißt es:

      Wird ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren lautender Vertrag in der Absicht geschlossen, dass der Unterschied zwischen dem vereinbarten Preise und dem Börsen-oder Marktpreise der Lieferungszeit von dem verlierenden Teile an den gewinnenden gezahlt werden soll, so ist der Vertrag als Spiel anzusehen.

      Aus Spielen und Wetten lassen sich nun einmal keine Forderungen ableiten (§762 Abs.1 S.1 BGB).

      Ob dies in allen Fällen von Day-Trading mit Verlusten so ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Allerdings öffnet dieses Urteil für betroffenen Spekulanten erhebliche Chancen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 21:03:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, offenbar betrifft dies niemanden.
      Also sind hier nur Gewinner, oder Theoretiker?

      Was ist mir lieber?
      Was glaube ich?

      Darüber muss ich mal nachdenken...

      In sports,
      BobbyHughes
      Avatar
      schrieb am 17.01.01 21:24:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo mersch,
      ich kann solche Dinge sowieso nicht nachvollziehen, wenn ich Daytrading mache oder Optionsscheine kaufe muß ich mir im klaren sein das ich auch verlieren kann und den Verlust habe ich zu tragen sonst niemand, oder hast du schon einmal jemand gesehen der umgekehrt Gewinne macht zu seinem Banker geht und sagt da ich gewonnen habe beteilige ich dich an meinem Gewinn. Die Leute haben schon seltsame Dinge im Kopf Gewinne wollen Sie selbst einschieben, die Verluste sollen andere ausgleichen.Die sowas machen haben nach meiner Meinung absolut keinen Charakter und Anstand denn wer A sagt muß auch B sagen.
      Avatar
      schrieb am 18.01.01 11:00:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      wie Büffel schon andeuted :

      der logische Umkehrschluß aus diesem Urteil wäre, das die Bank / der Broker auch nicht verpflichtet ist, dem Sekulanten evtl. Gewinne aus dem Daytrading auszuzahlen.
      Er könnte keine Gewinnforderungen ableiten, da das ganze ja nur ein Spiel ist.

      Wer will das ?

      Viel Glück noch


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