Kann man alsMieter e.Wohnung bei profitorientiertemTradingÄrger mit d.Vermieter ...? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.01.01 19:05:13 von
neuester Beitrag 22.01.01 17:08:50 von
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Kann man als Mieter einer Wohnung bei profitorientiertenm Trading in dieser Wohnung Ärger mit dem Vermieter bekommen, weil man eventuell den Wohnraum als solchen zweckentfremdet?
Schon bei der Frage nach der Gewerblichkeit / nicht Gewerblichkeit z.B. des Daytradings, scheiden sich die Geister und offenbar auch die Rechtsprechung sowohl in der Rechtsauslegung als auch in der Handhabung der rechlichen Lage. Wird z.B. die private Vermögensverwaltung als Gewerbe eingeschätzt, könnte ich mir vorstellen, daß man sich auch Schwierigkeiten mit dem Vermieter einhandeln kann. Umgekehrt weiß ich auch nicht, ob der Vermieter rechtliche Handhabe gegen eine hat, wenn das Trading den Status der nicht gewerblichen Tätigkeit bekommt.
Meine Frage ist ob jemand über Erfahrungen berichten kann, bzw. entsprechende Fakten zur Rechtsprechung oder -handhabung besitzt.
Schon bei der Frage nach der Gewerblichkeit / nicht Gewerblichkeit z.B. des Daytradings, scheiden sich die Geister und offenbar auch die Rechtsprechung sowohl in der Rechtsauslegung als auch in der Handhabung der rechlichen Lage. Wird z.B. die private Vermögensverwaltung als Gewerbe eingeschätzt, könnte ich mir vorstellen, daß man sich auch Schwierigkeiten mit dem Vermieter einhandeln kann. Umgekehrt weiß ich auch nicht, ob der Vermieter rechtliche Handhabe gegen eine hat, wenn das Trading den Status der nicht gewerblichen Tätigkeit bekommt.
Meine Frage ist ob jemand über Erfahrungen berichten kann, bzw. entsprechende Fakten zur Rechtsprechung oder -handhabung besitzt.
Nein, solange ein gewisser Prozentsatz deiner Wohnfläche als
Gewerbefläche/Nutzfläche nicht überschritten wird ist das kein Problem ( ich meine die liegt immer noch bei 49,9 % )
Die Kundenbesuche in einem Mehrfamilienhaus sollten sich allerdings in Grenzen halten-ansonsten könnten sich Mitmieter bei dem Vermieter oder Hausverwalter beschweren.
Gibt ja diverse Freiberufler die von zuhause aus arbeiten-die Rechtsprechnung ist da ziemlich eindeutig.
Steuerlich kannst du als Freiberufler dein Arbeitszimmer
(Nutzfläche des Arbeitszimmer) ausrechnen und steuerlich geltend machen.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
Gruss men
Gewerbefläche/Nutzfläche nicht überschritten wird ist das kein Problem ( ich meine die liegt immer noch bei 49,9 % )
Die Kundenbesuche in einem Mehrfamilienhaus sollten sich allerdings in Grenzen halten-ansonsten könnten sich Mitmieter bei dem Vermieter oder Hausverwalter beschweren.
Gibt ja diverse Freiberufler die von zuhause aus arbeiten-die Rechtsprechnung ist da ziemlich eindeutig.
Steuerlich kannst du als Freiberufler dein Arbeitszimmer
(Nutzfläche des Arbeitszimmer) ausrechnen und steuerlich geltend machen.
Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
Gruss men
Ja, vielen Dank. Habe alles in meinem Kopf gespeichert und meinen Drucker den Text drucken lassen.
Es gibt doch sicherlich irgendeine möglichkeit sich in der Art selbstständig zu machen
Sorry der Beitrag von vorher ist zum Falschen Titel
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