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    Gestaltungsmissbrauch - wo liegt die Grenze - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.02.01 17:45:09 von
    neuester Beitrag 25.02.01 17:09:29 von
    Beiträge: 10
    ID: 344.223
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      Avatar
      schrieb am 17.02.01 17:45:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.
      Vielleicht kann mir jmd. helfen.
      Wenn ich zB. einen Nemax -OS kaufe und täglich mehrmals nachkaufe sowie Teile davon wieder verkaufe.
      Geht das steuerlich gut oder krieg ich Ärger ?
      Dies eben speziell , aber auch einfach nur allgemein in Sachen Gestaltungsmissbrauch würde ich mich für hilfreiche Kommentare freuen . - Dankeschön.
      Avatar
      schrieb am 17.02.01 18:04:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du Steuern zahlst geht alles gut, sonst gehts vielleicht besser.
      Gruß 93505
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 03:05:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Keine Ahnung, wie hier ein Gestaltungsmißbrauch zustande kommen soll :confused:

      Man muß am Ende nur den Gewinn oder Verlust von alles Transaktionen zusammen abzüglich aller speziellen aufwendungen ausrechnen und diesen Betrag ev. versteuern. So genau weiß ich es zumindest als Steuerlaie ;)

      Gruß

      :) casel
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 05:17:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Mein aktueller Wissensstand:

      Bis 999,99 DM Spekulationsgewinn innerhalb der Speku-Frist ist steuerfrei. Sobald Du 1000 Dm und mehr Gewinn hast mußt Du alles- inklusive der 999,99 DM versteuern. Grundsätzlich gilt: Wenn Du zum Zeitpunkt früheren Zeitpunkt X 100 Aktien a zu 130 DM gekauft hast und zum Zeitpunkt y nochmal 100 a zu 110 ( gleiches Depot ) und Du verkaufst etwa 2 Wochen nach dem 2. Kauf (y) 100a zu 110, so hast Du einen Verlustvortrag von 10 mal 100 also 1000. Vorraussetzung: Zeitpunkt X muß innerhalb der Speku-Frist liegen..


      Sicherheitshalber (auf Deinen speziellen Fall bezogen ) einen Fachmann fragen, da sich meines Wissens ja mit dem Jahreswechsel was geändert hat ....

      Hoffe das Grundsätzliche war verständlich...
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 16:55:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gestaltungsmissbrauch liegt z.B. dann vor, wenn man kurz vor Ablauf der Spekufrist oder Ablauf des Steuerjahres Wertpapiere mit Verlust verkauft um die Verluste steuerlich geltend zu machen, die gleichen Wertpapiere dann sofort wieder kauft, weil man von Kurssteigerungen überzeugt ist.

      Wenn du intraday tradest und mit OS sowieso keinen längerfristigen Anlagehorizont hast, liegt m. E. niemals Gestaltungsmissbrauch vor.

      Schließt du das Jahr mit Gewinnen über 999.- DM ab zahlst du ESt, im Verlustfall kannst du dann vor- oder rücktragen.

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      Avatar
      schrieb am 18.02.01 21:17:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke erstmal für eure Antworten.
      Ich dachte nämlich wenn man mehrmals hintereinander kauft und wieder verkauft ohne einen bestimmten Zeitraum verstreichen zu lassen wäre es Gestaltungsmissbrauch.
      THx.
      Avatar
      schrieb am 18.02.01 22:32:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Fishhawk: Möglicherweise sieht das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch, damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass Gestaltungsmissbrauch in solchen Fällen auch wirklich vorliegt. Ich gehe davon aus, dass der BFH anderer Meinung wäre (kein Gestaltungsmissbrauch).
      Avatar
      schrieb am 19.02.01 11:21:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      @nataly

      Kann sein, solange du die Verkäufe/Käufe vernünftig begründen kannst.

      Ich trade in solchen Fällen lieber über zwei Depots auf unterschiedliche Namen (Mann/Frau/Eltern), dann gibt es keine Zweifel und keinen Streit mit den Finanzbehörden (und wer will den schon).
      Avatar
      schrieb am 24.02.01 20:21:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hmmm...

      Wenn ich zB. einen Nemax -OS kaufe und täglich mehrmals nachkaufe sowie Teile davon wieder verkaufe.
      Geht das steuerlich gut oder krieg ich Ärger ?

      in welcher Weise soll hier überhaupt der
      Gestaltungsmissbrauch zustande kommen, d.h.
      Wie kommst du hierdurch z.B. an steuerwirksame
      Verluste, die du eigentlich nicht hättest.?
      Avatar
      schrieb am 25.02.01 17:09:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich glaube nicht, dass hier Gestaltungsmissbrauch vermutet wird, denn dein Anlagehorizont ist ja sowieso nur kurzfristig und du lässt dich von charttechnischen Kauf- und Verkaufsignalen leiten.

      Anders sieht es aus, wenn du Aktien normalerweise hälst bis du steuerfreie Gewinne realisierst, aber Loser kurz vor Ablauf mit steuerlichem Verlust verkaufst um sie dann sofort wieder nachzukaufen.

      Dann könnte man dir unterstellen, dass der Verkauf nur steuerlich bedingt war und Gestaltungsmissbrauch annehmen.

      Muss aber nicht sein, wenn du eben begründen kannst, dass du sehr wohl andere Gründe hattest.


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