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    Steuernummer bei Erklärung mit Elster ??????????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.02.01 20:10:01 von
    neuester Beitrag 06.03.01 05:41:09 von
    Beiträge: 11
    ID: 345.364
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      schrieb am 20.02.01 20:10:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.

      Ich habe gerade vor, das erste mal selbst eine Steuererklärung zu machen. Zu diesem Zweck habe ich mir die Elsterformulare heruntergeladen. Am Anfang verlangt das Programm nach der Steuernummer. Man hat Platz für 8 Zahlen:
      XXX / XXXXX. Auf der Lohnsteuerkarte gibt es nur eine Zahl, die hierfür lang genug ist. Sie steht im Feld AGS. Allerdings meint das Programm, daß es sich hierbei um keine gültige Steuernummer handelt. Kann mir einer helfen? Das richtige Finanzamt ist jedenfalls mit zweistelliger Nummer schon richtig eingestellt.

      Danke

      Robbirom
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 20:18:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Steuernummer steht -normalerweise- nicht auf der Lohnsteuerkarte. Die mußt Du von der letzten Steuererklärung abschreiben.
      Gruß piedpiper
      Avatar
      schrieb am 20.02.01 20:19:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi

      Habe bereits letztes jahr meine Steuer mittels Elsterverfahrens gemacht. Die Erfahrungen sind eigentlich eher negativ.

      Das Ergebnis war, dass der Steuerbeamte sage und schreibe fats 6 Monate für die Bearbeitung gebraucht hatte. Nach mehrmaligen Anrufen und Nachfragen gab dieser dann zu, dass das Verfahren im Hause halt noch nicht so gägig ist, und dass man die Erklärungen die auf konventionellem Wege eingereicht wurden, eher behandelt.

      Was soll man sagen, sind halt alles nur Beamte, festgefahren, unflexibel, langsam.

      Dieses Jahr hab ich die Erklärung wieder
      auf Papier gemacht. :)

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.02.01 11:31:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo robbirom,
      wenn das Deine erste Steuererklärung ist, dann kannst Du sie nicht mit elster machen, da Du dazu eine Steuernummer brauchst und die bekommst Du erst bei Deiner ersten Steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 23.02.01 20:18:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich gebe meine Erklärung lieber persönlich ab, der Beamte gibt sie sofort ein, wenns Fragen gibt werden die sofort geklärt und die Fahrtkosten zum Finanzamt setz ich natürlich auch ab. Nach ca. 4 Wochen kommt dann die Erstattung.

      Wenn ich Elster benutze geht´s ja auch nicht schneller, denn auch hier müssen die Belege manuell geprüft werden.

      Apropos Belege :

      Da ich meinen PC als Arbeitsmittel absetze, werd ich mich hüten Elster zu benutzen, denn bei Internet vermuten die Herren Finanzbeamten angeblich sofort private Nutzung und streichen die PC-AfA wieder raus. Also werd ich doch keine schlafenden Hunde wecken.

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      Avatar
      schrieb am 24.02.01 17:27:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      @fishhawk

      Interessante "Apropos"-Ausführungen! Und leider gar nicht so von der Hand zu weisen. Wer seine private Einkommensteuer-Erklärung mit seinem PC erstellt, dokumentiert doch damit, daß er seinen PC nicht ausschließlich beruflich nutzt. Allerdings ist es für den Werbungskostenansatz nur erforderlich, daß ein PC ausschließlich "oder fast ausschließlich" beruflich genutzt wird. Wenn jetzt noch dazu kommt, daß der PC auch fürs Internet dient (durch die Übermittlung per Elster), hätte das FA bereits zwei Privatnutzungs-Punkte.

      Es gibt für mich zwei Gründe, warum ich keine Steuererklärungen per EDV übermittle:

      1. ich möchte der Finanzverwaltung keine Arbeit abnehmen, da mir diese nicht nur keine Arbeit abnehmen, sondern vielmehr unnötige Arbeitsbelastungen bescheren;

      2. übermittele ich Daten per EDV, passieren keine Übernahmefehler mehr. Die DATEV (EDV-Organisation der Steuerberater, welche die Übermittlung seit Jahren anbietet) sieht gerade das als riesigen Vorteil an. Meine eigenen Erfahrungen entsprechen dem nicht. Ich schätze, daß mindestens die Hälfte der Fehler des FA Fehler zu Gunsten der Steuerpflichtigen sind. Und bei der anderen Hälfte lege ich halt einen Einspruch ein oder beantrage eine schlichte Änderung per Telefonanruf.

      Nur der Gerechtigkeithalber: die meisten Steuerbescheide sind in Ordnung.

      StRa
      Avatar
      schrieb am 02.03.01 14:45:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kleine Ergänzung: Wer noch keine Steuer-Nr. hat, kann diese mit formlosem Schreiben beim zuständigen FA anfordern (Antrag auf Erteilung einer Steuer-Nr.)
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 02:37:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      An der elektronischen Steuererklärung wird über kurz oder lang kein Weg vorbei führen. In allen Bundesländern wird seit einiger Zeit an EDV-Lösungen gearbeitet, die es über diverse Plausibilitätsprüfungen erlauben, "Risikofälle" (= Steuererklärungen in denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie Fehler bzw. falsche Angaben enthält) von "Nicht-Risiko-Fällen" (z.B. "simple" Steuererklärung eines Studenten, der nur seine Lohnsteuer aus der Ferienarbeit erstattet haben will) zu unterscheiden. Ziel ist es, die nicht "riskobehafteten" Fälle ausschliesslich elektronisch zu bearbeiten, d.h. die gemachten Angaben werden ohne "Sichtprüfung" durch einen Steuerbeamten übernommen und der entsprechende Steuerbescheid erstellt. Das dadurch frei werdende Personal soll vermutlich zur Aufstockung der Prüfungsdienste (Betriebsprüfung / Steuerfahndung) eingesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:57:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      @StRa

      Hallo,

      ich mache meine Steuererklärung auf dem Computer. Dumme Fragen wg. "beruflicher" Nutzung gab es noch nicht. Wenn das Erstellen meiner Steuererklärung keine "berufliche" Nutzung ist, so sind dies dann eben Werbungskosten für Steuern. (Ähnlich den Steuerberatungskosten).

      ABER: Zu Deiner Anmerkung: Versand der Steuererklärung übers Internet bedeutet, daß man den Computer ja auch privat nutzt. Da hast Du bestimmt recht. Und wenn der Computer dann auch noch im ARBEITSZIMMER steht....

      Gruss kroko
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 12:40:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      @krokodil1

      tja, wie du siehst, Probleme über Probleme. Ich habe, zumindest bis jetzt, mit "beruflichen" PC`s in den Steuererklärungen auch recht wenig Probleme, fürchte aber, daß diese in allernächster Zeit deutlich zunehmen. Ein erster Anfang könnte die Auffassung der Finanzverwaltung sein (dies wird dort ersthaft diskutiert!!!), ein PC mit Internetanschluß wird in nicht unerheblichem Maße auch privat genutzt und ist damit vom Werbungskostenansatz ausgeschlossen.

      Die Steuerberatungskosten sind ein bischen etwas anderes: soweit diese nicht Einkünften zugeordnet werden können, sind sie als Sonderausgaben (weil in § 10 EStG genannt!) abzugsfähig. Der Staat weiß halt, was er an seinen fleißigen, selbstlosen ;) Steuerberatern hat.

      Gruß

      StRa
      Avatar
      schrieb am 06.03.01 05:41:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      @StRa

      Wusstest du schon, dass das Aufteilungs- und Abzugsverbot
      für PCs gekippt wurde? Eigentlich schon fast sensationelle
      Neuerung wie ich finde. Somit ergibt sich in Zukunft das
      Problem von alles oder nichts nicht mehr. Wahrscheinlich
      haben mittlerweile die Finanzbeamten auch das Inet entdeckt
      schätze ich mal.

      MfG

      Steueragent


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