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    Wer hat das selbe steuerlliche Probleme, und wie verhält man sich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.03.01 09:57:19 von
    neuester Beitrag 05.03.01 12:15:38 von
    Beiträge: 22
    ID: 352.155
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      Avatar
      schrieb am 04.03.01 09:57:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die meisten von uns haben in 2000, zumindest bis Frühjahr erhebliche Gewinne realisiert. Da am NM langfristig gedacht, das sichere Aus bedeutet hätte, sind die Gewinne also steuerpflichtig.
      Nun haben auch die meisten gedacht, im September ist das schlilmmste vorbei, und in den Markt mit den Gewinnen aus dem Frühjahr 2000 investiert. Nun kam es aber viel schlimmer und vorallem anders als wir alle dachten, und die Börsen brachen besonders in 2001 so richtig ein, so daß die realisiereten Gewinnen aus 2000 verloren sind.
      Nun muß ich aber den Steuerbescheid für 2000 machen, und wenn ich die damaligen Gewinnen eintrage, so kann ich Sie ja noch nicht mit den Verlusten aus 2001 verrechnen. Also erhalten ich einen Steuerbescheid für 2000 den ich nie bezahlen kann, so wie die entsprechende Vorauszahlung für 2001. Wir verhält man sich, bin ich der einzige dem es so geht, oder bin ich jetzt wegen meiner Steuerehrlichkeit ruiniert?
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:05:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein, bist Du nicht...ich glaube, Du kannst mit einem persönlichen Gespräch beim Finanzamt, Deine Gewinne vortragen...genauso wie man Verluste vortragen kann...also aufteilen auf mehrere Jahre..
      Geh einfach zu Deinem zuständigen Finanzbeamten..klär ihn auf und Du wirst sehen, daß die sehr kooperativ sind..
      Schönen Sonntag noch
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:08:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielen Dank. Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen, vorallem mit der Vorauszahlung (oder gibt es das bei Spekulationsgewinnen, ähnlich wie bei der Einkommenssteuer so etwas überhaupt nicht).
      Dir auch einen schönen Sonntag.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:10:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein, Vorauszahlungen gibt es nur für die Einkommensteuer...Du bist aber irgendwo angestellt und nicht selbständig?!?! Dann mußt Du das nicht...Wenn Du selbständig wärst und durch den Vortrag, der gemacht wird, verringert sich die Steuerschuld ja enorm, also wird auch da keine Vorauszahlung nötig sein...
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:15:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gewinne vortragen? Das geht leider nicht, da wird das Finanzamt nicht mitspielen, denn sonst könnte man ja auch seine Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit vortragen (mit der Argumentation, daß man in den kommenden Jahren ja arbeitslos sei). Da würde das Finanzamt ja überhaupt keine Steuern mehr vereinnahmen.

      Bezüglich der RÜCKTRAGUNG von Verlusten (zur Verrechnung mit vergangenen Gewinnen) kann man einmal Gespräche mit dem Finanzamt aufnehmen. Was Ihre jetzige Situation betrifft, sehe ich aber schwarz. Gerade aus Ihrer Situation heraus haben ja kurz vor Jahresende viele Leute noch Ihre Aktien verkauft und Verluste realisiert, um genau nicht in diese hohe Steuerlast hineinzukommen.

      Mein Tip: Wenden Sie sich an einen Steuerberater!

      Grüße

      Peer Share
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      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:20:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,

      ich habe vor einiger Zeit eine Steuersendung auf NTV gesehen
      und mir ist so, als hätten sie dort gesagt, das man seine
      Verluste vortragen aber auch mit den Gewinnen aus dem
      letzten Jahr verrechnen kann, "rücktragen"?, aber ich bin
      mir ehrlich nicht sicher, aber ich denke da hilft fragen.

      Vieleicht solltest Du es das nächste Mal sicherheits-
      halber so machen, dass Du Ende Dezember Deine
      Verlustbringer verkaufst, Du kannst sie ja wieder zurück-
      kaufen, zumindest hast Du dann etwas zum verrechnen.

      Bis denne, Wump.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:20:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Probieren geht über studieren ;-))...es gibt solche und solche Fianzbeamten und außerdem kann man sich beim Steuerbescheid sehr viel Zeit lassen...:-))
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:39:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Möglich ist m.E. ein Rücktrag nach 1999 (d.h. Änderung des Steuerbescheides 99). Das geht ggf. aber nur sofern und soweit in 99 Spekulationsgewinne erzielt wurden.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:43:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ergänzung:
      Spekulationsgewinne ezielt heisst natürlich: durhc Aktienverkauf realisierte Gewinne
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 10:56:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      @software
      Hast Du die Verluste alle erst in 2001 realisiert ? Und ist das nicht nachteilig w/Halbeinkünfteverfahren ?

      @alle
      da ich bisher immer von Spekulationsgewinnen/-Verlusten verschont wurde, habe ich keine Ahnung. In 2000 und jetzt 2001 sieht das leider anders aus. Wie kann ich meine Spekulationsverluste (praktisch) steuerlich geltend machen und in die Zukunft vortragen ? - Danke ?
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 11:06:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ja, die Verluste habe ich jetzt größtenteils in 2001 realisiert, so daß mich halt für 2000 die großen Sorgen tragen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 11:26:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      pkt.1 gewinne oder verluste werden immer auf das jahr verrechnet in dem sie gemacht werden. uninterressant dabei der tatsächliche depotwert am ende des jahres. hast du in 2000 nur gewinne erwirtschaftet, sind diese entsprechend steuerpflichtig. hast du aus 1999 noch verluste (pkt.1)
      werden diese mit den gewinnen 2000 verrechnet. steuerfrei gewinne bis 999,- dm vor ablauf der spekulationsfrist (1jahr), neu 2001 gewinne siehe wieder pkt.1 sind nur noch zur hälfte zu versteuern. (entsprechend pers. steuersatz)
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 11:28:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      @software

      gib Deine Steuererklärung für 2000 eben erst in 2002 ab !

      Das Finanzamt wird Dir höchstens eine Mahnung, wenn überhaupt, schicken. Ich hab z.B. dieses Wochenende meinen für 1999 gemacht !

      Ansonsten kann ich Dir, wie meine Vorschreiber, nur empfehlen, dass persönliche Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen.

      Schönen Tag noch

      TheDoom
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 11:31:09
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Software,

      vorab: Wenn es sich um entsprechenden Grössenordnungen handelt, ist der Tip von PeerShare der einzig richtige: Leiste Dir einen Steuerberater.

      Falls dem nicht so ist dann hier ein paar grundsätzliche Infos:
      1. Vergiss die Hinweise von RobinMarx. Totaler Blödsinn. Man sollt sich nur zu Themen äussern, von denen man etwas versteht.
      2. Spekulationsgewinne sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie anfallen.
      3. Spekulationsverluste dürfen nur mit Spekulationsgewinnen und nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
      4. Spekulationsverluste, die nicht mit Gewinnen im selben Jahr verrechnet werden können, könnnen mit Gewinnen des Vorjahres oder aber mit Gewinnen in Folgejahren verrechnet werden.
      5. Ab 2001/2002 gilt das Halbeinkünfteverfahren, d.h. Gewinne und Verluste müssen/dürfen nur noch zu 50% versteuert werden. Bei ausl. Wertpapieren ab 2001. Bei deutschen Wertpapieren ab 2002. Es wäre also bei Verlusten aus ausl. Wertpapieren in der Regel ratsam gewesen, diese bis zum 31.12.2000 zu realisieren.

      Und hier zur Lösung Deines Problems:
      Verschiebe die Abgabe der Steuererklärung mit der Hilfe von Anträgen auf Fristverlängerung bis zum 28.2.2002 und gib gleichzeitig die Steuerklärung 2001 ab.

      Ich hoffe, dass ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe.
      Fallobst
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 11:45:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Software: Als Du Deine Gewinne in 2000 wieder angelegt und verspekuliert hast, hast Du offenbar nicht daran gedacht, daß ein Teil dieses Geldes eigentlich schon dem Finanzamt gehört (Kaufleute bilden für sowas Rückstellungen).

      PeerShare hat völlig Recht: Du brauchst dringend Hilfe eines Steuerberaters. Scheue weder Kosten noch Mühen, um den richtigen zu suchen. Spreche bei verschiedenen vor, frage auch Deine Bank nach einer Empfehlung, und mache Dir ein Bild von der Kompetenz für solche Fälle.
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 11:51:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Kann mir nochmals jemand folgendes bestätigen:
      Sind auf Spekulationsgewinne Vorauszahlungen, ähnlich wie es bei erwirtschafteten Gewinnen als Selbständiger ist, zu leisten?
      Vielen Dank Euch allen!
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 12:00:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Grundsätzlich ist das möglich, daß Steuervorauszahlungen auf Spekulationsgewinne erhoben werden können.

      Du solltest so verfahren, wie fallobst es dargestellt hat (alle Fristverlängerungen ausschöpfen), dann kannst du die beiden Jahre miteinander verrechnen und bist aus dem Schneider.

      Gruß,

      Sparstrumpf
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 12:03:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ fallobst

      Wie machst Du unter Punkt 4 den erwähnten Vortrag von Spekulationsverlusten???

      Gibt es da ein bestimmtes Formular???

      Gruß
      DZ
      :)
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 12:36:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften ( auch negative : also Verluste ) müssen ab 2000 auf dem Formular " Anlage SO" zur Einkommensteuererklärung angezeigt/erklärt werden.

      Die Verluste werden dann vom Finanzamt im Rahmen der Erstellung des Einkommensteuerbescheides gesondert festgestellt ( sozusagen : amtlich ).

      Gruß
      Banane
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 12:51:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      Schenk Dir den Steuerberater, erst telefonisch schlauer werden. Wenn nötig auch persönlich erscheinen. Die Auskunft ist für lau, der Steuerberater ein überflüssiger Kostenfaktor.

      Spätestens mit dem persönlichen Gespräch findet sich eine machbare Lösung mit dem Finanzamt (meine Erfahrung).

      Grüße + Erfolg
      Avatar
      schrieb am 04.03.01 13:09:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      @software

      Sorry, aber wie kann man nur...:rolleyes:
      Verluste können vorgetragen werden, Gewinne NICHT
      Kinder, wenn Ihr Gewinne realisiert, dann MÜSST Ihr im gleichen Jahr
      die Verluste gegenrechnen. Wie kann man nur so dumm sein!
      Knallhart, im Dezember Kasse machen, es tut sehr weh, aber muss.
      Wenn Du den Finanzbeamten findest, der Dir Steuern schenkt, sag Bescheid.
      NOCH WAS, KNALLHART die Spekufristen einhalten, VERLUSTE REALISIEREN!!!!!
      NOCH WAS, die FA-Beamten sind nicht blöd, Ihr könnt rückwirkend geprüft werden,
      überlegt also genau, bevor...

      P.S. Weiss wovon ich rede...

      Gruss Nasda
      Avatar
      schrieb am 05.03.01 12:15:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      @DummerZufall
      Die Antwort hat schon meine_erste_Banane gegeben.
      Ergänzung:
      Wer es geschafft hat, in 1999 Verluste zu erwirtschaften, sollte diese auch erklären. Ob diese Verluste vortragsfähig sind, ist derzeit strittig.
      Falls die Verluste nicht gesondert festgestellt werden, Einspruch einlegen


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