checkAd

    MBX - Gedankenspiel zu den lfd. Ermittlungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.01 10:49:28 von
    neuester Beitrag 08.03.01 11:07:04 von
    Beiträge: 2
    ID: 355.308
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 275
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 10:49:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach der gestrigen Hausdurchsuchung bei MBX ist nun die Frage: Wie geht es bzgl. der saatsanwaltlichen Ermittlungen wg. Verdacht des Kapitalanlage- und Kursbetruges sowie den Verdacht auf Insiderhandel weiter?

      Für mich gibt es folgende Möglichkeiten:

      1. Alle Verdächtigungen bestätigen sich. Es existieren nur Briefkastenfirmen als Vertragspartner bzw. Verträge sind Lügengebilde. Bei Insidergeschäften hat der Vorstand dick abgesahnt. Die MBX 1000 ist ein besserer DVD-Player.

      Kursziel: 0,2 € Wahrscheinlichkeit: 0 % - 5 %

      2. Ein Teil der Verdächtigungen bestätigt sich.

      a. Insidergeschäfte können einem Vorstandsmitglied nachgewiesen werden. Der CEO bleibt für mich wg. seiner eidesstattlichen Erklärung hierbei aussen vor. Dürfte Kurs höchstens kurzfristig und ausserdem nicht wesentlich schaden (es sei denn, es wäre doch der CEO). Ist Verfehlung eines Einzelnen. Dieser wird zur Rechenschaft gezogen.

      Wahrscheinlichkeit: 20 % - 80 % (da ohne Anfangsverdacht keine Ermittlungen)

      b.Variante Briefkastenfirmen als Vertragspartner. Kursziel 0,5 €.

      Wahrscheinlichkeit: 0 % - 20 % (warum investiert sonst ein Ami-Fond ?)

      c. MBX 1000 ist ein DVD Player. Da man dann immerhin den DVD-Player verkauft hätte: Kursziel 5 € :)

      Wahrscheinlichkeit: 0 % (MBX 1000 wurde schon präsentiert und wird bei Flextronic produziert)

      3. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen führen nicht zu einer Anklageerhebung. Impliziert: AdHoc`s i.O., Verträge existieren. Mit namhaften Firmen. Kursziel: > 10 €.

      Wahrscheinlichkeit: ? (Entscheidend für Investition in MBX)

      Interessant: Bei Eintreten von 2a) wäre Insiderhandel gegeben. Geldstrafe für Vorstandsmitglied. Entbindung von seinen Aufgaben bei MBX. Der Schluss aus 3) wäre trotzdem zulässig !

      So long
      Avatar
      schrieb am 08.03.01 11:07:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Guter Beitrag, leider ohne WKN und damit nicht im MBX-Board!:confused:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      MBX - Gedankenspiel zu den lfd. Ermittlungen