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    Ehefrau muß Seitensprung nicht beichten! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.03.01 13:15:03 von
    neuester Beitrag 13.03.01 13:34:00 von
    Beiträge: 2
    ID: 358.511
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      schrieb am 13.03.01 13:15:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Seitensprung - Lügen erlaubt

      Eine Ehefrau muss einen Seitensprung nicht beichten. Sie muss ihrem Mann auch nicht sagen, dass das vermeintlich gemeinsame Kind aus einer Affäre stammt. Hat der Ehemann jahrelang Unterhalt für das Kind gezahlt, bekommt er das Geld von der Mutter nicht zurück. Er muss sich an den Erzeuger des Kindes wenden.

      Entscheidung: Oberlandesgericht Düsseldorf.


      Nachzulesen unter
      http://www.faktuell.de/Memo/index.shtml
      Avatar
      schrieb am 13.03.01 13:34:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wissen wir doch !!

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      Einmal Rittmeister -
      immer Zahlmeister !!!
      <<<


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      Ehefrau muß Seitensprung nicht beichten!