Gewerblicher Aktienhändler - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.04.01 22:32:44 von
neuester Beitrag 03.05.01 22:45:25 von
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Ich habe mal irgendwo gelesen, daß man als Daytrader ein Gewerbe anmelden kann und dann einen höheren steuerlichen freibetrag als den Grundfreibetrag hat.
Könnt Ihr mir einen Link verraten, wo man sich genauer informieren kann, was man für eine Firma gründen müßte usw. Oder postet es hier! Was sind Vor- und Nachteile?
Danke im Voraus!
MfG
exelbub
Könnt Ihr mir einen Link verraten, wo man sich genauer informieren kann, was man für eine Firma gründen müßte usw. Oder postet es hier! Was sind Vor- und Nachteile?
Danke im Voraus!
MfG
exelbub
bei spekulation gibts doch eh nur die 1000 DM Freigrenze,
Freibetrag ist doch bei Zinsen
mit Gewerbe kann man alle Kosten absetzen (auch Verluste unbegrenzt) bekommt aber nie was steuerfrei
darf darauf Gewerbesteuer bezahlen !!!
mehr Infos :
venturecapitalist@gmx.de
Freibetrag ist doch bei Zinsen
mit Gewerbe kann man alle Kosten absetzen (auch Verluste unbegrenzt) bekommt aber nie was steuerfrei
darf darauf Gewerbesteuer bezahlen !!!
mehr Infos :
venturecapitalist@gmx.de
@exelbub
Aktienhandel als Vermögensverwaltung:
Einkünfte aus sonstigen Einkünften
--> 1.000 DM FreiGRENZE
--> "normaler" Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) ca. DM 14.000
--> keine Gewerbesteuerpflicht
--> Verlustrücktrag auf Antrag 1 Jahr unbegrenzter Vortrag
--> keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten
Aktienhandel als Gewerbetreibender:
--> keine Freigrenze von DM 1.000
--> trotzdem "normaler" Grundfreibetrag
--> Gewerbesteuerpflicht (48.000 DM FreiBETRAG aber nur GewSt)
--> Verrechnung mit anderen Einkünften möglich
Gruss
HotS
Aktienhandel als Vermögensverwaltung:
Einkünfte aus sonstigen Einkünften
--> 1.000 DM FreiGRENZE
--> "normaler" Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) ca. DM 14.000
--> keine Gewerbesteuerpflicht
--> Verlustrücktrag auf Antrag 1 Jahr unbegrenzter Vortrag
--> keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten
Aktienhandel als Gewerbetreibender:
--> keine Freigrenze von DM 1.000
--> trotzdem "normaler" Grundfreibetrag
--> Gewerbesteuerpflicht (48.000 DM FreiBETRAG aber nur GewSt)
--> Verrechnung mit anderen Einkünften möglich
Gruss
HotS
Danke für Eure Antworten!
Ich lasse es lieber vorerst sein, die Vorteile scheinen doch nicht so handfest zu sein.
Ich lasse es lieber vorerst sein, die Vorteile scheinen doch nicht so handfest zu sein.
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