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    wie lange zwischen kauf und verkauf? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.04.01 11:15:05 von
    neuester Beitrag 27.04.01 12:20:10 von
    Beiträge: 11
    ID: 389.825
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      schrieb am 26.04.01 11:15:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      mußte heute einen teil meines depots wegen der steuer verkaufen. will die aktien aber so bald wie möglich wieder haben, wie lange sollte ich also mit dem erneuten kauf abwarten, damit man mir das auch anrechnet?

      gruß
      pm
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 11:34:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      die spekulationssteuerfrist beträgt 12 monate. steuerjahr ist das kalenderjahr. Kursgewinne werden bis DM 1000 toleriert und können mit realisierten verlusten gegengerechnet werden. wegen welcher steuer hast du denn jetzt verkaufen müssen? von der hab ich noch nie gehört. ausserdem kenn ich auch keine zeitspanne, die man zum erneuten einstieg warten muss.
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 11:48:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja, das ist etwas kompliziert zu erklären.

      ich hab nach und nach das gleiche papier gekauft und hatte einen ordentlichen haufen mir ganz unterschiedlichen kaufkursen. dann war ich aber aufgrund der schlechten börsenlage gezungen, einen teil zu verkaufen, das war letzes jahr. da aber diese beschissene first in first out regel zählt, muss ich ja so rechnen, als ob ich die zuerst gekaufen papiere veräußert habe. somit hätte ich im jahr 2000 einen gewaltigen gewinn gehabt. da ich aber nun noch auf den papieren sitze, die ich zu einem viel höheren kurs gekauft habe und deftigst im minus bin, mußte ich soviele verkaufen bis die den gewinn aus 2000 ausgeglichen haben.

      also ging es darum, in diesem jahr einen verlust in der höhe zu erzielen, mit denen ich die gewinne aus 2000 gegenrechnen kann und somit unter diese 12.000 mark einkommensgrenze fürs jahr 2000 komme.

      war das einigermaßen verständlich? ;)

      so, und diese aktien will ich natürlich wieder haben, nur sagt das finanzamt, wenn da ein zu kleiner zeitraum zwischen kauf und verkauf liegt, dass das nicht anzurechnen ist, weil der verkauf nur aus steuerlichen gründen stattfand. diese säcke! :mad:

      gruß
      pm
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 11:55:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn man kurz vor Ablauf der Spekufrist verkauft, um einen Verlust zu realisieren, wird das steuerlich nur anerkannt, wenn man die Stücke nicht gleich wieder zurückkauft (Gestaltungsmißbrauch). Man sollte mindestens eine (1) signifikante Geschäftsmeldung (Ad-hoc, Q-Bericht usw.) oder eine Kaufempfehlung seitens einer renommierten Bank abwarten.
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 13:17:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      @aktienfee

      Woher hast Du die Quelle, daß man Aktien nicht sofort zurückkaufen "darf"; würde mich interessieren.

      Die Aussage - sie mag vielleicht richtig sein - daß man Aktien nicht sofort wieder zurückkaufen darf (aus steuerlichen Gründen) ist in sich eigentlich totaler Unsinn!
      Im Umkehrschluß kann ich ja meine Aktien nach 358 Tagen mit Gewinn verkaufen, sie "morgen" wieder zurückkaufen. Der Spekugewinn bliebe ja dann steuerfrei (wenn im
      umgekehrten Fall - Spekuverlust bei sofortigen Rückkauf - der Verlust nicht abziehbar wäre.

      Wenn ich mir einige "Ausländer" anschaue, dann darf ich damit ja praktisch nie Spekuverluste geltend machen und diese Papiere irgendwann wieder zurückkaufen, da ja nie irgend eine Meldung kommt!

      Wie sieht es aber steuerlich aus, wenn ich TATSÄCHLICH Aktien für 5000 Euro kaufe, diese nach elf Monaten für 4000 Euro verkaufe, diese "morgen" wieder für 3900 Euro zurückkaufe und dann nach weiteren drei Monaten für 4500 Euro wieder verkaufe.
      Ist die Spekufrist nun abgelaufen - weil ja die ersten (?) Aktien verkauft wurden? Muß ich 600 Euro versteuern, weil die zweiten (?) Aktien verkauft wurden?

      Ich möchte nicht behaupten, daß Du unrecht hast, aber bescheuert ist unser Steursystem dann ja total?

      Gruss kroko

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      schrieb am 26.04.01 15:02:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      nein, leider stimmt das so.

      ok, als daytrader ist es was anderes, aber wenn ich die aktie 8 monate halte, kurz verkaufe und danach wieder kaufe wird mir das angekreidet.

      ich versteh schon die ganzen leute, die dt. den rücken kehren! steuer auf dieses und jenes, nichtmal sterben ist hier kostenlos.

      gruß
      pm
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 15:14:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi kroko,

      natürlich "darfst" Du kaufen und verkaufen, wann Du willst.

      Ob Dir die steuerlichen Vorteile aber anerkannt werden, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht hast Du Glück, und keiner merkt´s. Vielleicht paßt Dein Steuerbeamter aber auf und wirft Dir "Gestaltungsmißbrauch" vor, dann hast Du schlechte Karten. Und genau das liegt vor, wenn Du z.B. nach 364 Tagen einen Verlust realisierst, um ihn 2 Tage später, also nach 366 Tagen, wieder in einen buchmäßigen umzuwandeln. Diese Transaktionen nimmst Du ja offensichtlich nur vor, um Dir einen Steuervorteil zu verschaffen. Daß ein solches Anlegerverhalten nicht steuerlich gefördert wird, ist steuersystematisch vollkommen in Ordnung und überhaupt nicht bescheuert.

      Also besser klug vorgehen und darauf vorbereitet sein, die Anlagemotive unabhängig von steuerlichen Überlegungen plausibel darlegen zu können, siehe Posting oben. Ansonsten könnte es Dir teuer zu stehen kommen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.01 20:02:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die meisten Experten empfehlen eine "Schamfrist" von mind. 1 Woche oder Belege für die Rückkaufsaktion zu sammeln.

      Eine gesetzliche Frist gibt es m.W. nicht, das liegt im Ermessen der Finanzbeamten.

      Ich löse solche Fälle durch Kauf/Verkauf auf Depots meiner Frau oder Eltern.
      Avatar
      schrieb am 27.04.01 09:53:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das kann ja nun auch nicht angehen, daß sowas im "Ermessen" des jeweiligen FA liegt, es muß doch verbindliche Gesetzesregeln geben? Behördenwillkür??!

      Außerdem: Die Frage, ob "Gestaltungsmißbrauch" vorgeworfen werden kann, ist doch nur dann relevant, wenn ich eine verkaufte Aktie neu kaufe und diese dann weniger als ein Jahr halte??
      Also kann man dieses mißliche Problem doch umgehen, indem man den Neukauf länger als ein Jahr hält, denn dann braucht man den Gewinn ja nicht anzugeben und zu versteuern und ist aus dem Schneider, weil das FA nie "erfährt", daß man die abgestoßene Aktie doch wieder gekauft hat?? Seh ich das richtig??
      Avatar
      schrieb am 27.04.01 11:58:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      naja, wenn du länger als ein jahr hälst spielt das ganze eh keine rolle, weder beim verlust noch beim gewinn.

      und jetzt kann ich mich vielleicht ärgern!
      war eben beim FA und hab mene steuererklärung 99 abgegeben.
      die wollen garkeine belege oder sonstwas sehen!

      entweder ist denen die summe dazu zu klein für den aufwand (was ich mal vermute) oder die machen das immer so.

      wie auch immer, wenn ich das gewüßt hätte, hätte ich nicht verkauft und auf diese first-in first-out regel geschissen.

      naja, bin noch jung und nur aus fehlern lernt man! :D

      gruß
      pm
      Avatar
      schrieb am 27.04.01 12:20:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Interessant.

      Wie hoch war dein zu versteuernder Spekugewinn ?

      Hat jemand ähnlich Erfahrungen ?

      Ich bin nähmlich auch am überlegen, ob ich mir die Arbeit machen soll, die ganzen tades einzeln aufzulisten.

      Kommt eh nur ne kleine Summe bei raus.


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