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    Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.05.01 12:38:42 von
    neuester Beitrag 20.05.01 20:39:29 von
    Beiträge: 13
    ID: 404.285
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      Avatar
      schrieb am 17.05.01 12:38:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe gestern ein Dividenten-Abrechnung bekommen
      (LG Electr.) Dabei wurden 27,5% Quellensteuer abgezogen.
      Kann ich die irgendwo in meiner Steuererklärung geltend
      machen? Ggfls wann hat dies einen Wert?

      Danke
      kpdoerle
      Avatar
      schrieb am 17.05.01 12:55:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      die zahlen bei der steuererklärung mit angeben und die bescheinigung von der bank mit beilegen. zukünftig kannst du einen freistellungsauftag bei der bank hinterlegen dann sparst du den sofortigen abzug.
      Avatar
      schrieb am 17.05.01 14:12:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, Leo6, aber Du schreibst Unsinn!

      1.) Die dt. Kapitalertragsteuer beträgt bei Dividenden 25 %
      zzgl. Soli (also insgesamt 26,375 %) und nicht 27,5 %.

      2.) Die 27,5 % Quellensteuer hat der KOREANISCHE Finanzminister
      eingesackt. (LG ist eine koreanische Gesellschaft). Der koreanische
      Finanzminister schert sich einen Dreck um einen deutschen
      Freistellungsauftrag!!!

      3.) Steuerlich sieht es folgendermaßen aus:

      a) Man kann die ausländische Quellensteuer vom Bruttobetrag
      abziehen (Man versteuert also nicht 100 Euro, sondern nur
      72,50 Euro)

      b) Es besteht auch die Möglichkeit, die Steuer anrechnen zu
      lassen. Dann wären die vollen 100 Euro steuerpflichtig.
      Dies macht aber nur Sinn, wenn der Sparerfreibetrag übervoll
      ist und man selbst kräftig steuerlich zur Kasse gebeten wird.
      (Ist ein umständliches Verfahren). Du müßtest dann in die Anlage
      AUS die Dividenden eintragen. Dort ist es in der Anlage auch
      genau erläutert.

      Vielleicht findest Du im Internet etwas genaueres unter
      "Doppelbesteuerungsabkommen" oder "Quellensteuer". Es könnte sein
      (bin mir aber nicht sicher!), daß Du einen Teil der Quellensteuer
      von der koreanischen Finanzbehörde wiederbekommen kannst.

      Die nötigen Unterlagen könntest Du beim Bundesamt für Finanzen, Friedhofstr., Bonn
      erhalten.

      (Ähnliches gilt auch z. B. für NL, DK, CH und Belgien).

      kroko
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 01:33:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich gebe die Quellensteuer in der Einkommensteuererklärung, Beilage KAP und AUS (hier ist eine Rubrik dafür) an und bekomme sie zurückerstattet.
      Molch
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 10:08:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      @boersenmolch

      Wie Krokodil1 schon geschrieben hat: Asuländische Quellensteuer wird natürlich nicht zurückerstattet, wenn du sie einfach in der deutschen Steuererklärung angibst.
      Wäre ja auch ein Witz: Man führt Qeullensteuer an den koreanischen Staat ab, und der deutsche Staat ersetzt das dann wieder.
      Erstattung heißt ja, daß der Staat Steuern, die er zu viel eingenommen hat, wieder zurückzahlt. Da in diesem Fall die Qellensteuer aber nicht an den deutschen Staat ging, kann er auch nichts erstatten.

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      Avatar
      schrieb am 18.05.01 11:10:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ quotiks

      Ganz so einfach, wie Du schreibst ist es aber nicht!

      Ganz grob sieht es steuerlich folgendermaßen aus:

      Du hast
      90.000 DM Einkommen aus Deutschland,
      10.000 DM Einkommen (brutto) aus Korea (abz. 2750 DM koreanische Steuer)

      Macht zusammen ein Einkommen von 100.000 DM - zu zahlende
      Einkommensteuer (im Jahr 2000) bei Splittingtabelle: 21.810 DM, also 21,8 %.

      Nun wird die auländische Steuer in D "angerechnet", d. h. es werden bis zu
      - in unserem Fall - 21,8 % ausländische Steuer von der dt. Steuerschuld
      abgezogen - also 2180 DM (Die restlichen 570 DM koreanische Steuer sind VERLOREN!)

      Liegt die Steuerbelastung in D bei über 27,5 % (bei Einzelveranlagung wären
      30.699 DM Steuern fällig, also 30,699 %, so werden natürlich
      maximal die 27,5 % koreanische Steuer - also 2.750 DM von der dt.
      Steuerschuld abgezogen - also quasi voll ersetzt! Der dt. Staat
      kassiert dann praktisch nur die 3,199 % über den 27,5 %.

      So ist es - GROB VEREINFACHT!

      In der Praxis wird der anteilige Sparerfreibetrag auf die koreanischen Einkünfte angerechnet, was
      eine Senkung der koreanischen Kapitalerträge bedeutet - und damit faktisch eine
      höhere prozentuelle koreanische Steuerbelastung bedeutet, mit der Folge, daß ggf. noch weniger
      koreanische Steuern angerechnet werden.

      Beispiel: Du hast, um beim obigen Beispiel zu bleiben,
      als Verheirateter 10.000 DM Zinsen aus D zzgl. die 10.000
      Dividende aus Korea. Somit bekommst Du also 50 % Deiner
      Kapitalerträge aus Korea, also wird auch 50 % des
      Sparerfreibetrags auf Deine koreanischen Kapitalerträge
      angerechnet, also 1500 DM.

      Du hast effektiv also nur 7000 DM koreanische Einkünfte,
      darauf 2750 Euro Steuer, macht 39,29 %.

      Du bekommst also nur die 21,8 % (dt. Steuersatz) auf 7.000 DM koreanische Einkünfte, also 1526 DM, und nicht, wie oben
      berechnet 2180 DM. (Als Verheirateter demnach 30,699 % von 7.000 DM.)

      Nachteilig auf die Steueranrechnung wirken sich auch die
      Werbungskosten aus.

      Daraus wird auch ersichtlich, daß keine ausl. Steuer angerechnet wird,
      wenn der Sparerfreibetrag gar nicht "übervoll" ist - da ja dann auch
      keine ausländischen Einkünfte vorhanden sind. Und wer sowieso
      keine dt. Steuern zahlen muß - bekommt ja auch nichts angerechnet (Steuersatz 0 % -
      0 % Anrechnung der ausl. Quellensteuer.)

      Unser Steuer"recht" (oder muß es Steuer"link" heißen) macht
      so richtig Spaß, gell.

      Viel Spaß bei Eurer Steuererklärung wünsche ich Euch und bei der
      Bearbeitung von diesem "Müll" Eurem Finanzbeamten - die Daten-Müllmänner
      der Nation. (Waigel und Eichel sei Dank)

      kroko
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 11:27:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es gibt euphorische Momente, in denen ich glaube, einen Teilaspekkt unseres Steuerrechts vestanden zu haben. Und dann stehe ich immer wieder fassungslos vor der Tatsache, daß die (Steuer-)Welt doch noch viel komplizierter ist, als ich es mir habe träumen lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 11:45:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schöne Darstellung, kroko.

      Fazit: Man sollte sich VORHER auch aus Sicht seiner Steuererklärung überlegen, welche ausländ. Werte man in sein Depot legt, oder ob es z.B. ein steuerlich einfacher zu handhabender Fonds nicht auch tut. Leider haben die meisten Anlageberater von Doppelbesteuerungsabkommen usw. wenig Ahnung und die meisten Anleger für die Informationsrecherche zu wenig Geduld.
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 21:19:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Aktienfee

      Ausländische Aktien (v. a. koreanische!) kauft man sich
      nicht wegen der Dividende, sondern wegen der hoffentlich
      guten Kurssteigerungen.

      Die Dividende ist nur eine Zugabe. Das genaue Berechnen der
      anzurechnenden ausl. Quellensteuer ist Aufgabe des Finanz-
      beamten. Die haben ja sonst nichts wichtigeres zu tun!
      (Sollte man meinen?)

      Aber, ich muß sagen, mir als kleinen Sadisten - nicht körperlich
      oder seelisch, sondern man höre und staune: ich bin ein
      VERWALTUNGSSADIST - macht es unheimlich Spaß aus Dutzenden
      von Staaten irgendwelche Kapitalertäge zu bekommen (z. B.
      Anleihezinsen aus allen Herren Ländern - warum soll ich mir
      nur deutsche Anleihen kaufen) NUR UM EINES ZU ERREICHEN:

      Damit ich mit meinen 5stelligen Einkommen eine Steuererklärung
      dem Finanzamt vorlegen kann, die der eines Konzerns in der "Masse"
      um nicht viel unterscheidet.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 18.05.01 22:41:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      muss denn nicht noch das für ausl. kapitalerträge bereits für das jahr 2001 geltende halbeinkünfteverfahren berücksichtigt werden?
      Avatar
      schrieb am 19.05.01 09:31:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ ohweia

      Ohweia, Du hast ja recht, hab gar nicht an die letze "Verbesserung" unseres hervorragenden Steuersystems gedacht!!! Ausl. Dividenden sind AB 2001 NUR ZUR HÄLFTE STEUERPFLICHTIG!!!!

      Sorry, sorry! kroko
      Avatar
      schrieb am 19.05.01 23:01:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Auch wenn es euch überrascht, ich HABE die ausländische Quellensteuer vom Finanzamt zurückerhalten!! (Doppelbesteuerungsabkommen) Und das bereits zum drittenmal.
      Molch
      Avatar
      schrieb am 20.05.01 20:39:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      @boersenmolch

      Ich bekam auch schon regelmäßig ausl. Quellensteuer zurück.
      Ich habe ja auch nicht behauptet, daß dies nicht geht.

      Die ausl. QSt wird - wie ich oben beschrieben habe (man berücksichtige jedoch ab 2001 das Halbeinküfteverfahren) ggf. angerechnet!

      Das heißt aber nicht, daß Dir das FA etwas "schenkt".

      Beispiel (ich lasse mal den Sparerfreibetrag und das Hablbeinkünfteverfahren außen vor)

      Du hattest als Lediger im Jahr 1999 50.000 DM deutsches Einkommen (nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen...)
      Dann hättest Du 10.905 DM Steuer bezahlen müssen(+Soli +KirchenSt).

      Kommen aber nun noch 10.000 DM dt. Zinsen hinzu, so wäre Dein Einkommen 60.000 DM - Steuer: 14.359 DM

      Hast Du dagegen nicht 10.000 DM dt. Zinsen, sondern 10.000 DM US-Dividenden (abz. 1500 DM US-Steuer), also netto 8500 DM
      Kapitalerträge bekommen, so wäre Dein Einkommen trotzdem 60.000 DM. Die 1.500 DM US-Steuer bekommst Du
      "angerechnet", d. h. Du muß dann eben nicht 14359 DM dt. Steuer bezahlen, sondern "nur" 12859 DM. Dir werden also die 1500 DM
      US-Steuer "abgezführte" US-Steuer von der dt. Einkommensteuer "abgezogen" (also quasi vom dt. FA erstattet).

      Unterm Strich sieht es für Dich genauso aus - ob Du nun dt. oder US-Kapitalerträge bekommen hast.

      BITTE BEACHTEN: DIESES BEISPIEL IST STARK VEREINFACHT!!!!

      Falls jemand der Meinung sein sollte, es sei eine "unvertretbar", daß das dt. FA an das Ausland gezahlte Steuern anrechnet, so
      muß man noch folgendes wissen: Im umgekehrten Falle ist es ähnlich: Jemand, der im Ausland wohnt und dt. Dividenden bekommt, muß DEUTSCHE KAPITALERTRAGSTEUER BEZAHLEN!
      Diese wird dann ggf. vom ausländischen FA angerechnet. Irgendwie gleicht sich also alles wieder aus!

      Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, daß Dir das dt. FA ausländische Quellensteuer ersetzt, auch wenn Du vielleicht gar keine dt. Steuer bezahlen mußt: Der Finanzbeamte hatte vielleicht keine Ahnung! Du Glücklicher!

      Gruss kroko


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