Quellensteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.05.01 12:38:42 von
neuester Beitrag 20.05.01 20:39:29 von
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ID: 404.285
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Hallo,
ich habe gestern ein Dividenten-Abrechnung bekommen
(LG Electr.) Dabei wurden 27,5% Quellensteuer abgezogen.
Kann ich die irgendwo in meiner Steuererklärung geltend
machen? Ggfls wann hat dies einen Wert?
Danke
kpdoerle
ich habe gestern ein Dividenten-Abrechnung bekommen
(LG Electr.) Dabei wurden 27,5% Quellensteuer abgezogen.
Kann ich die irgendwo in meiner Steuererklärung geltend
machen? Ggfls wann hat dies einen Wert?
Danke
kpdoerle
die zahlen bei der steuererklärung mit angeben und die bescheinigung von der bank mit beilegen. zukünftig kannst du einen freistellungsauftag bei der bank hinterlegen dann sparst du den sofortigen abzug.
Sorry, Leo6, aber Du schreibst Unsinn!
1.) Die dt. Kapitalertragsteuer beträgt bei Dividenden 25 %
zzgl. Soli (also insgesamt 26,375 %) und nicht 27,5 %.
2.) Die 27,5 % Quellensteuer hat der KOREANISCHE Finanzminister
eingesackt. (LG ist eine koreanische Gesellschaft). Der koreanische
Finanzminister schert sich einen Dreck um einen deutschen
Freistellungsauftrag!!!
3.) Steuerlich sieht es folgendermaßen aus:
a) Man kann die ausländische Quellensteuer vom Bruttobetrag
abziehen (Man versteuert also nicht 100 Euro, sondern nur
72,50 Euro)
b) Es besteht auch die Möglichkeit, die Steuer anrechnen zu
lassen. Dann wären die vollen 100 Euro steuerpflichtig.
Dies macht aber nur Sinn, wenn der Sparerfreibetrag übervoll
ist und man selbst kräftig steuerlich zur Kasse gebeten wird.
(Ist ein umständliches Verfahren). Du müßtest dann in die Anlage
AUS die Dividenden eintragen. Dort ist es in der Anlage auch
genau erläutert.
Vielleicht findest Du im Internet etwas genaueres unter
"Doppelbesteuerungsabkommen" oder "Quellensteuer". Es könnte sein
(bin mir aber nicht sicher!), daß Du einen Teil der Quellensteuer
von der koreanischen Finanzbehörde wiederbekommen kannst.
Die nötigen Unterlagen könntest Du beim Bundesamt für Finanzen, Friedhofstr., Bonn
erhalten.
(Ähnliches gilt auch z. B. für NL, DK, CH und Belgien).
kroko
1.) Die dt. Kapitalertragsteuer beträgt bei Dividenden 25 %
zzgl. Soli (also insgesamt 26,375 %) und nicht 27,5 %.
2.) Die 27,5 % Quellensteuer hat der KOREANISCHE Finanzminister
eingesackt. (LG ist eine koreanische Gesellschaft). Der koreanische
Finanzminister schert sich einen Dreck um einen deutschen
Freistellungsauftrag!!!
3.) Steuerlich sieht es folgendermaßen aus:
a) Man kann die ausländische Quellensteuer vom Bruttobetrag
abziehen (Man versteuert also nicht 100 Euro, sondern nur
72,50 Euro)
b) Es besteht auch die Möglichkeit, die Steuer anrechnen zu
lassen. Dann wären die vollen 100 Euro steuerpflichtig.
Dies macht aber nur Sinn, wenn der Sparerfreibetrag übervoll
ist und man selbst kräftig steuerlich zur Kasse gebeten wird.
(Ist ein umständliches Verfahren). Du müßtest dann in die Anlage
AUS die Dividenden eintragen. Dort ist es in der Anlage auch
genau erläutert.
Vielleicht findest Du im Internet etwas genaueres unter
"Doppelbesteuerungsabkommen" oder "Quellensteuer". Es könnte sein
(bin mir aber nicht sicher!), daß Du einen Teil der Quellensteuer
von der koreanischen Finanzbehörde wiederbekommen kannst.
Die nötigen Unterlagen könntest Du beim Bundesamt für Finanzen, Friedhofstr., Bonn
erhalten.
(Ähnliches gilt auch z. B. für NL, DK, CH und Belgien).
kroko
Ich gebe die Quellensteuer in der Einkommensteuererklärung, Beilage KAP und AUS (hier ist eine Rubrik dafür) an und bekomme sie zurückerstattet.
Molch
Molch
@boersenmolch
Wie Krokodil1 schon geschrieben hat: Asuländische Quellensteuer wird natürlich nicht zurückerstattet, wenn du sie einfach in der deutschen Steuererklärung angibst.
Wäre ja auch ein Witz: Man führt Qeullensteuer an den koreanischen Staat ab, und der deutsche Staat ersetzt das dann wieder.
Erstattung heißt ja, daß der Staat Steuern, die er zu viel eingenommen hat, wieder zurückzahlt. Da in diesem Fall die Qellensteuer aber nicht an den deutschen Staat ging, kann er auch nichts erstatten.
Wie Krokodil1 schon geschrieben hat: Asuländische Quellensteuer wird natürlich nicht zurückerstattet, wenn du sie einfach in der deutschen Steuererklärung angibst.
Wäre ja auch ein Witz: Man führt Qeullensteuer an den koreanischen Staat ab, und der deutsche Staat ersetzt das dann wieder.
Erstattung heißt ja, daß der Staat Steuern, die er zu viel eingenommen hat, wieder zurückzahlt. Da in diesem Fall die Qellensteuer aber nicht an den deutschen Staat ging, kann er auch nichts erstatten.
@ quotiks
Ganz so einfach, wie Du schreibst ist es aber nicht!
Ganz grob sieht es steuerlich folgendermaßen aus:
Du hast
90.000 DM Einkommen aus Deutschland,
10.000 DM Einkommen (brutto) aus Korea (abz. 2750 DM koreanische Steuer)
Macht zusammen ein Einkommen von 100.000 DM - zu zahlende
Einkommensteuer (im Jahr 2000) bei Splittingtabelle: 21.810 DM, also 21,8 %.
Nun wird die auländische Steuer in D "angerechnet", d. h. es werden bis zu
- in unserem Fall - 21,8 % ausländische Steuer von der dt. Steuerschuld
abgezogen - also 2180 DM (Die restlichen 570 DM koreanische Steuer sind VERLOREN!)
Liegt die Steuerbelastung in D bei über 27,5 % (bei Einzelveranlagung wären
30.699 DM Steuern fällig, also 30,699 %, so werden natürlich
maximal die 27,5 % koreanische Steuer - also 2.750 DM von der dt.
Steuerschuld abgezogen - also quasi voll ersetzt! Der dt. Staat
kassiert dann praktisch nur die 3,199 % über den 27,5 %.
So ist es - GROB VEREINFACHT!
In der Praxis wird der anteilige Sparerfreibetrag auf die koreanischen Einkünfte angerechnet, was
eine Senkung der koreanischen Kapitalerträge bedeutet - und damit faktisch eine
höhere prozentuelle koreanische Steuerbelastung bedeutet, mit der Folge, daß ggf. noch weniger
koreanische Steuern angerechnet werden.
Beispiel: Du hast, um beim obigen Beispiel zu bleiben,
als Verheirateter 10.000 DM Zinsen aus D zzgl. die 10.000
Dividende aus Korea. Somit bekommst Du also 50 % Deiner
Kapitalerträge aus Korea, also wird auch 50 % des
Sparerfreibetrags auf Deine koreanischen Kapitalerträge
angerechnet, also 1500 DM.
Du hast effektiv also nur 7000 DM koreanische Einkünfte,
darauf 2750 Euro Steuer, macht 39,29 %.
Du bekommst also nur die 21,8 % (dt. Steuersatz) auf 7.000 DM koreanische Einkünfte, also 1526 DM, und nicht, wie oben
berechnet 2180 DM. (Als Verheirateter demnach 30,699 % von 7.000 DM.)
Nachteilig auf die Steueranrechnung wirken sich auch die
Werbungskosten aus.
Daraus wird auch ersichtlich, daß keine ausl. Steuer angerechnet wird,
wenn der Sparerfreibetrag gar nicht "übervoll" ist - da ja dann auch
keine ausländischen Einkünfte vorhanden sind. Und wer sowieso
keine dt. Steuern zahlen muß - bekommt ja auch nichts angerechnet (Steuersatz 0 % -
0 % Anrechnung der ausl. Quellensteuer.)
Unser Steuer"recht" (oder muß es Steuer"link" heißen) macht
so richtig Spaß, gell.
Viel Spaß bei Eurer Steuererklärung wünsche ich Euch und bei der
Bearbeitung von diesem "Müll" Eurem Finanzbeamten - die Daten-Müllmänner
der Nation. (Waigel und Eichel sei Dank)
kroko
Ganz so einfach, wie Du schreibst ist es aber nicht!
Ganz grob sieht es steuerlich folgendermaßen aus:
Du hast
90.000 DM Einkommen aus Deutschland,
10.000 DM Einkommen (brutto) aus Korea (abz. 2750 DM koreanische Steuer)
Macht zusammen ein Einkommen von 100.000 DM - zu zahlende
Einkommensteuer (im Jahr 2000) bei Splittingtabelle: 21.810 DM, also 21,8 %.
Nun wird die auländische Steuer in D "angerechnet", d. h. es werden bis zu
- in unserem Fall - 21,8 % ausländische Steuer von der dt. Steuerschuld
abgezogen - also 2180 DM (Die restlichen 570 DM koreanische Steuer sind VERLOREN!)
Liegt die Steuerbelastung in D bei über 27,5 % (bei Einzelveranlagung wären
30.699 DM Steuern fällig, also 30,699 %, so werden natürlich
maximal die 27,5 % koreanische Steuer - also 2.750 DM von der dt.
Steuerschuld abgezogen - also quasi voll ersetzt! Der dt. Staat
kassiert dann praktisch nur die 3,199 % über den 27,5 %.
So ist es - GROB VEREINFACHT!
In der Praxis wird der anteilige Sparerfreibetrag auf die koreanischen Einkünfte angerechnet, was
eine Senkung der koreanischen Kapitalerträge bedeutet - und damit faktisch eine
höhere prozentuelle koreanische Steuerbelastung bedeutet, mit der Folge, daß ggf. noch weniger
koreanische Steuern angerechnet werden.
Beispiel: Du hast, um beim obigen Beispiel zu bleiben,
als Verheirateter 10.000 DM Zinsen aus D zzgl. die 10.000
Dividende aus Korea. Somit bekommst Du also 50 % Deiner
Kapitalerträge aus Korea, also wird auch 50 % des
Sparerfreibetrags auf Deine koreanischen Kapitalerträge
angerechnet, also 1500 DM.
Du hast effektiv also nur 7000 DM koreanische Einkünfte,
darauf 2750 Euro Steuer, macht 39,29 %.
Du bekommst also nur die 21,8 % (dt. Steuersatz) auf 7.000 DM koreanische Einkünfte, also 1526 DM, und nicht, wie oben
berechnet 2180 DM. (Als Verheirateter demnach 30,699 % von 7.000 DM.)
Nachteilig auf die Steueranrechnung wirken sich auch die
Werbungskosten aus.
Daraus wird auch ersichtlich, daß keine ausl. Steuer angerechnet wird,
wenn der Sparerfreibetrag gar nicht "übervoll" ist - da ja dann auch
keine ausländischen Einkünfte vorhanden sind. Und wer sowieso
keine dt. Steuern zahlen muß - bekommt ja auch nichts angerechnet (Steuersatz 0 % -
0 % Anrechnung der ausl. Quellensteuer.)
Unser Steuer"recht" (oder muß es Steuer"link" heißen) macht
so richtig Spaß, gell.
Viel Spaß bei Eurer Steuererklärung wünsche ich Euch und bei der
Bearbeitung von diesem "Müll" Eurem Finanzbeamten - die Daten-Müllmänner
der Nation. (Waigel und Eichel sei Dank)
kroko
Es gibt euphorische Momente, in denen ich glaube, einen Teilaspekkt unseres Steuerrechts vestanden zu haben. Und dann stehe ich immer wieder fassungslos vor der Tatsache, daß die (Steuer-)Welt doch noch viel komplizierter ist, als ich es mir habe träumen lassen.
Schöne Darstellung, kroko.
Fazit: Man sollte sich VORHER auch aus Sicht seiner Steuererklärung überlegen, welche ausländ. Werte man in sein Depot legt, oder ob es z.B. ein steuerlich einfacher zu handhabender Fonds nicht auch tut. Leider haben die meisten Anlageberater von Doppelbesteuerungsabkommen usw. wenig Ahnung und die meisten Anleger für die Informationsrecherche zu wenig Geduld.
Fazit: Man sollte sich VORHER auch aus Sicht seiner Steuererklärung überlegen, welche ausländ. Werte man in sein Depot legt, oder ob es z.B. ein steuerlich einfacher zu handhabender Fonds nicht auch tut. Leider haben die meisten Anlageberater von Doppelbesteuerungsabkommen usw. wenig Ahnung und die meisten Anleger für die Informationsrecherche zu wenig Geduld.
@ Aktienfee
Ausländische Aktien (v. a. koreanische!) kauft man sich
nicht wegen der Dividende, sondern wegen der hoffentlich
guten Kurssteigerungen.
Die Dividende ist nur eine Zugabe. Das genaue Berechnen der
anzurechnenden ausl. Quellensteuer ist Aufgabe des Finanz-
beamten. Die haben ja sonst nichts wichtigeres zu tun!
(Sollte man meinen?)
Aber, ich muß sagen, mir als kleinen Sadisten - nicht körperlich
oder seelisch, sondern man höre und staune: ich bin ein
VERWALTUNGSSADIST - macht es unheimlich Spaß aus Dutzenden
von Staaten irgendwelche Kapitalertäge zu bekommen (z. B.
Anleihezinsen aus allen Herren Ländern - warum soll ich mir
nur deutsche Anleihen kaufen) NUR UM EINES ZU ERREICHEN:
Damit ich mit meinen 5stelligen Einkommen eine Steuererklärung
dem Finanzamt vorlegen kann, die der eines Konzerns in der "Masse"
um nicht viel unterscheidet.
kroko
Ausländische Aktien (v. a. koreanische!) kauft man sich
nicht wegen der Dividende, sondern wegen der hoffentlich
guten Kurssteigerungen.
Die Dividende ist nur eine Zugabe. Das genaue Berechnen der
anzurechnenden ausl. Quellensteuer ist Aufgabe des Finanz-
beamten. Die haben ja sonst nichts wichtigeres zu tun!
(Sollte man meinen?)
Aber, ich muß sagen, mir als kleinen Sadisten - nicht körperlich
oder seelisch, sondern man höre und staune: ich bin ein
VERWALTUNGSSADIST - macht es unheimlich Spaß aus Dutzenden
von Staaten irgendwelche Kapitalertäge zu bekommen (z. B.
Anleihezinsen aus allen Herren Ländern - warum soll ich mir
nur deutsche Anleihen kaufen) NUR UM EINES ZU ERREICHEN:
Damit ich mit meinen 5stelligen Einkommen eine Steuererklärung
dem Finanzamt vorlegen kann, die der eines Konzerns in der "Masse"
um nicht viel unterscheidet.
kroko
muss denn nicht noch das für ausl. kapitalerträge bereits für das jahr 2001 geltende halbeinkünfteverfahren berücksichtigt werden?
@ ohweia
Ohweia, Du hast ja recht, hab gar nicht an die letze "Verbesserung" unseres hervorragenden Steuersystems gedacht!!! Ausl. Dividenden sind AB 2001 NUR ZUR HÄLFTE STEUERPFLICHTIG!!!!
Sorry, sorry! kroko
Ohweia, Du hast ja recht, hab gar nicht an die letze "Verbesserung" unseres hervorragenden Steuersystems gedacht!!! Ausl. Dividenden sind AB 2001 NUR ZUR HÄLFTE STEUERPFLICHTIG!!!!
Sorry, sorry! kroko
Auch wenn es euch überrascht, ich HABE die ausländische Quellensteuer vom Finanzamt zurückerhalten!! (Doppelbesteuerungsabkommen) Und das bereits zum drittenmal.
Molch
Molch
@boersenmolch
Ich bekam auch schon regelmäßig ausl. Quellensteuer zurück.
Ich habe ja auch nicht behauptet, daß dies nicht geht.
Die ausl. QSt wird - wie ich oben beschrieben habe (man berücksichtige jedoch ab 2001 das Halbeinküfteverfahren) ggf. angerechnet!
Das heißt aber nicht, daß Dir das FA etwas "schenkt".
Beispiel (ich lasse mal den Sparerfreibetrag und das Hablbeinkünfteverfahren außen vor)
Du hattest als Lediger im Jahr 1999 50.000 DM deutsches Einkommen (nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen...)
Dann hättest Du 10.905 DM Steuer bezahlen müssen(+Soli +KirchenSt).
Kommen aber nun noch 10.000 DM dt. Zinsen hinzu, so wäre Dein Einkommen 60.000 DM - Steuer: 14.359 DM
Hast Du dagegen nicht 10.000 DM dt. Zinsen, sondern 10.000 DM US-Dividenden (abz. 1500 DM US-Steuer), also netto 8500 DM
Kapitalerträge bekommen, so wäre Dein Einkommen trotzdem 60.000 DM. Die 1.500 DM US-Steuer bekommst Du
"angerechnet", d. h. Du muß dann eben nicht 14359 DM dt. Steuer bezahlen, sondern "nur" 12859 DM. Dir werden also die 1500 DM
US-Steuer "abgezführte" US-Steuer von der dt. Einkommensteuer "abgezogen" (also quasi vom dt. FA erstattet).
Unterm Strich sieht es für Dich genauso aus - ob Du nun dt. oder US-Kapitalerträge bekommen hast.
BITTE BEACHTEN: DIESES BEISPIEL IST STARK VEREINFACHT!!!!
Falls jemand der Meinung sein sollte, es sei eine "unvertretbar", daß das dt. FA an das Ausland gezahlte Steuern anrechnet, so
muß man noch folgendes wissen: Im umgekehrten Falle ist es ähnlich: Jemand, der im Ausland wohnt und dt. Dividenden bekommt, muß DEUTSCHE KAPITALERTRAGSTEUER BEZAHLEN!
Diese wird dann ggf. vom ausländischen FA angerechnet. Irgendwie gleicht sich also alles wieder aus!
Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, daß Dir das dt. FA ausländische Quellensteuer ersetzt, auch wenn Du vielleicht gar keine dt. Steuer bezahlen mußt: Der Finanzbeamte hatte vielleicht keine Ahnung! Du Glücklicher!
Gruss kroko
Ich bekam auch schon regelmäßig ausl. Quellensteuer zurück.
Ich habe ja auch nicht behauptet, daß dies nicht geht.
Die ausl. QSt wird - wie ich oben beschrieben habe (man berücksichtige jedoch ab 2001 das Halbeinküfteverfahren) ggf. angerechnet!
Das heißt aber nicht, daß Dir das FA etwas "schenkt".
Beispiel (ich lasse mal den Sparerfreibetrag und das Hablbeinkünfteverfahren außen vor)
Du hattest als Lediger im Jahr 1999 50.000 DM deutsches Einkommen (nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen...)
Dann hättest Du 10.905 DM Steuer bezahlen müssen(+Soli +KirchenSt).
Kommen aber nun noch 10.000 DM dt. Zinsen hinzu, so wäre Dein Einkommen 60.000 DM - Steuer: 14.359 DM
Hast Du dagegen nicht 10.000 DM dt. Zinsen, sondern 10.000 DM US-Dividenden (abz. 1500 DM US-Steuer), also netto 8500 DM
Kapitalerträge bekommen, so wäre Dein Einkommen trotzdem 60.000 DM. Die 1.500 DM US-Steuer bekommst Du
"angerechnet", d. h. Du muß dann eben nicht 14359 DM dt. Steuer bezahlen, sondern "nur" 12859 DM. Dir werden also die 1500 DM
US-Steuer "abgezführte" US-Steuer von der dt. Einkommensteuer "abgezogen" (also quasi vom dt. FA erstattet).
Unterm Strich sieht es für Dich genauso aus - ob Du nun dt. oder US-Kapitalerträge bekommen hast.
BITTE BEACHTEN: DIESES BEISPIEL IST STARK VEREINFACHT!!!!
Falls jemand der Meinung sein sollte, es sei eine "unvertretbar", daß das dt. FA an das Ausland gezahlte Steuern anrechnet, so
muß man noch folgendes wissen: Im umgekehrten Falle ist es ähnlich: Jemand, der im Ausland wohnt und dt. Dividenden bekommt, muß DEUTSCHE KAPITALERTRAGSTEUER BEZAHLEN!
Diese wird dann ggf. vom ausländischen FA angerechnet. Irgendwie gleicht sich also alles wieder aus!
Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, daß Dir das dt. FA ausländische Quellensteuer ersetzt, auch wenn Du vielleicht gar keine dt. Steuer bezahlen mußt: Der Finanzbeamte hatte vielleicht keine Ahnung! Du Glücklicher!
Gruss kroko
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