Fahrtkosten zum Arbeitsplatz... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.05.01 20:02:29 von
neuester Beitrag 20.05.01 14:05:24 von
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hallo,
folgendes szenario:
ich habe hauptwohnsitz bei eltern in ort A
weiterhin als zweitwohnsitz bin ich in ort B gemeldet
A liegt etwa 140km vom arbeitsort C entfernt
B liegt etwa 30 km vom arbeitsort C entfernt
nun meine frage, kann ich fahrten von a nach c und fahrten von b nach c als werbungskosten absetzen oder darf ich nur eine fahrstrecke angeben, da ich ja bei eltern keine miete zahle und somit keinen doppelten hausstand führen muß.
bzw. , welche fahrten erkennt das finanzamt an?
noch eine frage: kann ich kosten für zb. waschmaschine in der wohnung b gegenrechnen, da ich ja nur nach b gezogen bin, weil die entfernung zum arbeitsplatz geringer ist?
ich hoffe hier gibts experten, die mir sichere auskunft geben können
thx und nice we
folgendes szenario:
ich habe hauptwohnsitz bei eltern in ort A
weiterhin als zweitwohnsitz bin ich in ort B gemeldet
A liegt etwa 140km vom arbeitsort C entfernt
B liegt etwa 30 km vom arbeitsort C entfernt
nun meine frage, kann ich fahrten von a nach c und fahrten von b nach c als werbungskosten absetzen oder darf ich nur eine fahrstrecke angeben, da ich ja bei eltern keine miete zahle und somit keinen doppelten hausstand führen muß.
bzw. , welche fahrten erkennt das finanzamt an?
noch eine frage: kann ich kosten für zb. waschmaschine in der wohnung b gegenrechnen, da ich ja nur nach b gezogen bin, weil die entfernung zum arbeitsplatz geringer ist?
ich hoffe hier gibts experten, die mir sichere auskunft geben können
thx und nice we
@tradejunkey
Da kann alles mögliche in Betracht kommen wie z. B. Umzugskosten
oder auch doppelte Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung
wäre natürlich sehr attraktiv, kommt aber darauf an, wie dein
Fall im speziellen gelagert ist.
MfG
Steueragent
Da kann alles mögliche in Betracht kommen wie z. B. Umzugskosten
oder auch doppelte Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung
wäre natürlich sehr attraktiv, kommt aber darauf an, wie dein
Fall im speziellen gelagert ist.
MfG
Steueragent
@ steueragent,
danke für deine antwort, aber doppelte haushaltsführung kann ich nicht geltend machen, da ich zwar meinen hauptwohnsitz bei meinen eltern melderechtlich habe, jedoch dort keine miete bezahle und auch keinen abgetrennetn lebensbereich mit küche ec. dort habe.
für mich ist es jetzt nur wichtig zu klären, ob das finanzamt fahrten von beiden wohnungen aus zur arbeit anerkennt oder ob das finanzamt sagt, ich würde meinen lebensmittelpunkt in b haben und kann somit nur diese fahrten absetzen .....
mfg
tradejunky
danke für deine antwort, aber doppelte haushaltsführung kann ich nicht geltend machen, da ich zwar meinen hauptwohnsitz bei meinen eltern melderechtlich habe, jedoch dort keine miete bezahle und auch keinen abgetrennetn lebensbereich mit küche ec. dort habe.
für mich ist es jetzt nur wichtig zu klären, ob das finanzamt fahrten von beiden wohnungen aus zur arbeit anerkennt oder ob das finanzamt sagt, ich würde meinen lebensmittelpunkt in b haben und kann somit nur diese fahrten absetzen .....
mfg
tradejunky
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