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    Vorauszahlung Einkommenssteuer u. Solibeitrag für 2001 ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.01 12:04:58 von
    neuester Beitrag 08.06.01 23:02:33 von
    Beiträge: 6
    ID: 416.893
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      Avatar
      schrieb am 07.06.01 12:04:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe lt. Steuerbescheid für das Jahr 2000 Einkommenssteuer u. Solibeitrag nachzahlen müssen.
      Soweit ist auch alles klar. Aber nun soll ich schon für das Jahr 2001 Einkommenssteuer u. Solibeitrag im Voraus zahlen
      (vierteljährlich). Was soll das??? Hat jemand von Euch auch
      so einen Bescheid bekommen und wenn ja, muß man sich das
      gefallen lassen? Ich wäre über Eure Meinungen sehr dankbar!
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 12:15:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      hi Tweety,
      das ist die sog. Einkommensteuervorauszahlung und wir von den Finanzämtern fauf basis des Abgeschlossenen Jahres
      erhoben für Einkünfte die nicht a priori während des laufenden Jahres besteuert werden wie z.B. Lohnsteuer.

      Du kannst eine änderung beantragen mit dem Argument das du Gewinne - Um solche handelt es sich meist- in der gewesenen
      Höhe nicht erwartest.

      Allerdings ist zu bedenken, das durch die Vorauszahlung
      evtl sonst anfallene Nachzahlungen vermieden oder gemildert werden.(Denk an murphie- nachzahlungen werden fällig wenns am allerwenigsten passt)

      Ich hoffe das ich mich verständlich machen konnte

      gruss Wupper
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 12:28:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      In der Regel erfolgt eine Vorauszahlung nur dann, wenn im Abrechnungszeitraum Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Gewinn) ausgewiesen worden sind. Das FA geht dann automatisch davon aus, daß in den nächsten Abrechnungszeiträumen dieser Gewinn wieder realisiert wird. Ist dies bereits zum Halbjahr des lfd. Jahres unrealistisch, kann beim Finanzamt beantragt werden, hier auf eine Vorauszahlung zu verzichten (zumindest mindern).
      Wirken sich z.b. Tantiemen, Bonus u.a. Zahlungen im Jahr 2000 auf das Einkommen aus, im nächsten (also 2001) Jahr mit diesen Zahlungen nicht zu rechnen ist, kann das FA ebenfalls darauf aufmerksam gemacht werden. Generell gilt, den Bescheid mit den im Antrag gemachten Angaben zu vergleichen u. nachzurechnen, denn schon oft hat sich das FA vertan (die haben nicht immer die neuesten Taschenrechner) Viel Glück!
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 12:49:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo wuppertools und starmaker,
      vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich werde eine Änderung beantragen, da ich dieses Jahr dank der "guten Stimmung":( an der Börse
      keine Gewinne erzielen werde. Viele Grüße von Tweety23
      Avatar
      schrieb am 07.06.01 21:36:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nach meinen Erfahrungen werden die Stuervorauszahlungen völlig unterschidelich gehandhabt. Vor etlichen Jahren mußte ich mal etwa DM400.- Steuern nachzahlen und bekam prompt eine Steuervorauszahlung von vierteljählich hundert Mark aufgebrummt.
      Einige Jahre später mußte ich mal über DM10000.- Steuern nachzahlen ohne daß für das Folge Jahr eine Steuervorauszahlung festgesetzt worden wäre (war allerdings ein anderes FA).

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      schrieb am 08.06.01 23:02:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      in der Regel macht das FA da keine Probleme.

      Ich habe auch mal ähnlichen Fall gehabt. Kurzer
      Brief des Steuerberaters mit der Bitte um
      Senkung und gut war es


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