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    Speku auf inl./ausl. Aktien in 2001 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.01 20:56:22 von
    neuester Beitrag 19.06.01 14:15:03 von
    Beiträge: 5
    ID: 418.115
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      schrieb am 08.06.01 20:56:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich interessiert, ob die neue Regelung zur Spekulationssteuer für ausl. und inl. Aktien gleichermaßen schon für das Jahr 2001 gilt und ob es eine Rolle spielt, ob Geschäftsjahr der AG gleich dem Kalenderjahr ist.
      Avatar
      schrieb am 08.06.01 22:11:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ausländische Aktien sind schon ab 2001 steuerbegünstigt

      Das neue »Halbeinkünfteverfahren« gilt für inländische Aktien erst ab 2002: Dann erst werden Dividenden, Spekulationsgewinne und -verluste nur noch zur Hälfte angesetzt.

      Anders bei ausländischen Aktien: Da für ausländische Kapitalgesellschaften das deutsche Anrechnungsverfahren nie Gültigkeit hatte, gelten die neuen Regelungen schon mit In-Kraft-Treten der Steuerreform zum 1.1.2001. Seit Jahresbeginn werden also Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften und Spekulationsgewinne nur noch zur Hälfte besteuert und Spekulationsverluste nur noch zur Hälfte angesetzt.

      s. http://www.steuertips.de/service/information/news/news659.ht…
      Avatar
      schrieb am 09.06.01 16:56:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Aktienfee!

      Da werde ich wohl dieses Jahr noch mehr rechnen müssen, als in den letzten Jahren, da ich sowohl inl., als auch ausl. Aktien habe und bereits jetzt mehrere Posten mit Gewinn verkauft habe.
      Avatar
      schrieb am 09.06.01 20:04:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe auch mal eine Frage:

      Ich bekam 1000 Euro ausl. Dividende (brutto). Es wurden 150 Euro ausl. Quellensteuer (nicht im Ausland erstattungsfähig) abgezogen.
      Ich möchte die Quellensteuer von der Dividenden - steuerlich - abziehen (also nicht in D anrechnen lassen).

      Frage:

      Wie muß ich nun rechnen?

      850 Euro Netto-Dividende : 2 = 425 Euro zu versteuern; oder
      1000 Euro Brutto-Dividende : 2 = 500 Euro. 500 Euro abzüglich 150 Euro Steuer = 350 Euro zu versteuern.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 19.06.01 14:15:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      @krokodil1: 425 € ist richtig


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