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    ++ Politik ++ digitales Fernsehen ++ GEZ ++ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.06.01 13:59:47 von
    neuester Beitrag 22.11.01 09:03:38 von
    Beiträge: 14
    ID: 420.345
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      schrieb am 13.06.01 13:59:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich denke, dass die Politik in unserem Lande doch sehr den Kurs des "neuen" Fernsehens bestimmen wird. Aus diesem Grund eröffne ich ein neues Posting, da es dazu bestimmt bald mehr News gibt.

      Den Anfang mache ich mit
      "Gedanken zu iTV" (dass ich schon vor ein paar Tagen in einem anderen Posting veröffentlichte)

      Artikel:
      30.05.2001 - Nun hat auch der WDR-Rundfunkrat den Verträgen über Senderechte (mit Kirch) zur Fußball WM 2002 zugestimmt. Auf der gestrigen Sitzung hat sich der WDR-Rundfunkrat ausführlich und kritisch mit den Verträgen über die Senderechte zur Fußball Weltmeisterschaft 2002 befasst und den Abschluss der Verträge mit klarer Mehrheit zugestimmt. Als eine Grundsatzfrage bezeichnete der Rundfunkrat die Frage einer territorialen Beschränkung bei der digitalen Verbreitung der WM-Programme von ARD und ZDF. Der Rundfunkrat begrüßte in diesem Zusammenhang Initiativen der ARD für technische Lösungen. Darüber hinaus sei die Politik gefordert, für den Übergang von analoger zu digitaler Technologie Regelungen zum Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu schaffen.

      Quelle : www.Set-Top-Box.de


      ********************************************************

      Hat die Politik bis heute versagt ?

      Warum hat sie bisher nicht eingegriffen ?

      Das vermag ich nicht zu verstehen. Wir haben den Rundfunkstaatsvertrag. Dort werden Kriterien festgeschrieben. Darin steht, dass das Angebote und Auswahl der Technik anbieterneutral und nicht diskriminierend sein sollte. Jetzt hat der Staatsvertrag die Regelung vorgesehen, dass die Landesmedienanstalten aufgefordert sind, dies durch eine Satzung zu regeln. Es ist klar, dass das die Landesmedienanstalten nicht willkürlich machen können, sondern dass sie sich an die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages halten müssen. Die Staatskanzlei hat natürlich das Recht, im Rahmen der Aufsicht, die sie über die Landesmedienanstalten führt, zu prüfen, ob diese Kriterien eingehalten werden. (Der WDR-Rundfunkrat bettelt doch regelrecht die Politik an, dass sie mal was tun sollte...!)


      Was sagt die ARD dazu: Sie haben deutlich gemacht, dass es untragbar ist, dass die Teilnahme am digitalen Fernsehen und an der technischen Innovation in diesem Bereich mit Kirch abgestimmt werden muss. Das wäre eben dann der Fall, wenn die D-Box in Deutschland eingeführt werden würde. Die ARD hat auch darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, dass das technische System für den digitalen Rundfunk anbieterneutral sein muss und nicht diskriminierend sein darf. Die ARD hat ferner deutlich gemacht, dass politischer Druck notwendig ist, damit dies umgesetzt wird. Also ein technisches Problem...Ja, es ist ein technisches Problem, das mittlerweile gelöst ist, wenn man Common-Interface, also diese gemeinsame Schnittstelle, und auch eine API, also eine Schnittstelle für interaktive Anwendungen, einführt, so dass man jedem Programmanbieter die Möglichkeit gibt, unabhängig vom Kabelbetreiber und Boxenbetreiber seine Anwendungen auf die Box zu legen. Man muss sich Folgendes vorstellen: Wenn VW ein Auto entwickeln will, dann müsste vorher bei BMW angefragt werden, ob das Unternehmen das so machen dürfte, und dann müssten alle technischen Pläne BMW zugeschickt werden, damit die prüfen, ob das möglich ist.


      Man muss sich einmal vorstellen, wenn dies in Deutschland bei der Digitalisierung des Rundfunks so passiert. Das ist unmöglich, wirtschaftlich nicht tragbar und für die Gesellschaft schädlich. Das Gleiche hat auch die CLT-UFA gesagt. Die haben deutlich gemacht, dass nicht über das Fernsehen geredet werden soll, sondern insgesamt über die Zukunft der technischen Plattform für digitale Dienste. Kirch will sein Pay-TV verkaufen. Ihm geht es nicht darum, die digitalen Dienste zu entwickeln. CLT-UFA hat darum gebeten, die Bildung einer neutralen Lizenzierungsstelle aufzunehmen, die die Kompatibilität mit der Box testen soll. Auch das ist eine vernünftige Forderung. Es kann nicht ein Mitbewerber, ein Mitveranstalter sein, der die Technik überprüft, wie am Beispiel VW und BMW, sondern das muss eine neutrale Stelle sein. Es ist also nicht nachvollziehbar, warum derzeit nicht auf eine Box zurückgegriffen wird, die diese unabhängige Technik schon heute anbietet.

      RTL hat auch deutlich gemacht, dass sie schon Erfahrungen mit Kirch haben und dass Kirch nicht die Frage beantworten kann, wie lange die Prüfungen dauern, wenn sie bestimmte Geschäftsmodelle vorlegen. Das heißt, es kann sein, dass, wenn sie für E-Commerce ein Modell vorlegen, das hunderte von Millionen DM beinhaltet, monatelang von Kirch geprüft wird. Genauso ist es mit den Lizenzgebühren für E-Commerce. Man muss es sich einmal vorstellen, dass z. B. von RTL, wenn sie E-Commerce anbieten und einen entsprechenden Umsatz machen würden, eine Lizenzgebühr in beträchtlicher Höhe an Kirch gezahlt werden muss. Das ist eine unmögliche Regelung. Das heißt, hier wird versucht, über ein Monopol sicherzustellen, dass man bei allen möglichen Geschäften, die über das interaktive Fernsehen ablaufen, abkassiert.

      So geht es aber nicht. Wir brauchen ein System, das Konkurrenten hat. Wir brauchen Konkurrenz in der Boxentechnologie und eine Konkurrenz in der Technologie allgemein. Wir brauchen die Freiheit für die Anbieter, ein technisches System zu wählen, und wir brauchen für die Nutzer die Freiheit, ein technisches System und ein Angebot zu wählen, und die Freiheit, zu entscheiden, wie sie die digitalen Dienste nutzen wollen.

      Ist es evt. Absicht ein Start-Up Unternehmen, das diese Technik in ihrer Box schon heute anbietet, Kaputtzureden ?

      Wer profitiert davon ?

      Wann greift die Politik ein um hier in Deutschland endlich mal Klarheit zum Thema iTV zu schaffen ?

      Gruß
      EM
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 14:01:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      ARD:
      diskriminierungsfreier Zugang zum Kabel gefordert

      Die Intendanten der Landesrundfunkanstalten haben bei ihrer heutigen Sitzung (12.06.01) in Baden-Baden ein Positionspapier zum Breitbandkabelnetz-Zugang verabschiedet.

      In dem Papier des ARD-Gremiums für Rundfunk und Telekommunikation (Rute) wird insbesondere ein chancengleicher und diskriminierungsfreier Zugang bei der Programmeinspeisung gefordert.

      Rute-Vorsitzender und SR-Intendant Fritz Raff betonte, dass ein "einheitlicher Einspeisungs-Standard bei allen Kabelnetzbetreibern Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauerinnen und Zuschauer vom Kabel-Fernsehen profitieren". Dazu ist nach Raffs Worten erforderlich, die öffentlich-rechtlichen Angebote unverschlüsselt durch die Kabelnetze zu leiten und leicht auffindbar zu platzieren.

      Die Versorgung der Gebührenzahler mit den ARD-Programmen sei durch die sogenannte "Must-Carry-Regelung" zu gewährleisten. Außerdem sprachen sich die ARD-Intendanten gegen programm- bzw. bezogene Entgelte und für eine kostenneutrale Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Angebote aus. Dabei seien urheber- und leistungsschutzrechtliche Vergütungs-ansprüche der Rechte-Inhaber angemessen abzugelten. Die öffentlich-rechtlichen Programme seien dem Publikum zeitgleich, unverändert und vollständig zuzuleiten.

      Gruß
      EM
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 14:07:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dies gehört auch hier rein


      Die Schweizer sind da auch recht hart:

      Schweiz: Bundesrat gegen d-box
      [FPoe] Die Teleclub AG muss bei der geplanten Einführung des digitalen Fernsehens auf die vorgesehene d-box verzichten und eine Settop-Box mit einer offenen Schnittstelle einsetzen.

      Das geschlossene System der d-box gefährde die Angebots- und Meinungsvielfalt und den Integrationsauftrag des Fernsehens. Der Bundesrat hat am Dienstag den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bestätigt und eine Beschwerde der Teleclub AG abgewiesen.

      Der Teleclub ist der erste Bewerber für ein "digitales Fernsehen" in der Schweiz. Im Konzessionsverfahren war die Übertragung der Fernsehsignale per Satellit an sich nicht strittig. Zu Diskussionen Anlass gab allein der Einsatz der von der Kirch-Gruppe verwendeten d-box. Das UVEK erachtete die d-box, die den Teleclub-Abonnenten gratis abgegeben wird, als ein geschlossenes System, das im Pay-TV-Bereich nur den Empfang jener Programme zulässt, welche, wie die Teleclub-Programme, den gleichen Verschlüsselungscode der Kirch-Gruppe verwenden. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen die Fernsehkonsumenten eine zusätzliche Settop-Box erwerben.

      Die Rechte am Verschlüsselungscode der Kirch-Gruppe liegen bei der Firma Betaresearch, einer 100%igen Tochter der Kirch-Gruppe, die ihrerseits zu 40% am Teleclub beteiligt ist. Mit Blick darauf verlangte das UVEK, dass der Teleclub die d-box durch eine Settop-Box mit einer offenen Schnittstelle (Common Interface) ersetze. Dies lehnte der Teleclub auf Betreiben der Kirch-Gruppe hin ab und erhob Beschwerde beim Bundesrat.

      Der Bundesrat gelangt zum Schluss, dass die vom UVEK verfügte Auflage einer offenen Schnittstelle zu Recht erfolgt ist. Der Einsatz der d-box gefährdet die Angebots- und Meinungsvielfalt und den Integrationsauftrag des Fernsehens. Angesichts der starken Position ausländischer Fernsehprogramme und der unterschiedlichen Systeme, insbesondere in Frankreich und Deutschland, haben sich in der Schweiz entlang den Sprachgrenzen Fernsehregionen mit eigenen Systemen gebildet. Würde die d-box zugelassen, so könnten Teleclub-Abonnenten anderssprachige Programme nur empfangen, wenn ein Drittveranstalter einen Lizenzvertrag mit Betaresearch abschliesst, was nur ausnahmsweise der Fall sein dürfte.

      Die Gefährdung der Angebots- und Meinungsvielfalt sowie des Integrationsauftrags des Fernsehens wird noch dadurch verstärkt, dass die Kirch-Gruppe im Pay-TV-Bereich, namentlich in der Vermarktung der Spielfilme, eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Der Entscheid des Bundesrates basiert auf dem RTVG und hat zur Folge, dass der Wettbewerb auf programmlicher Ebene gewährleistet bleibt.



      Gruß
      EM
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 14:13:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Digitales Video-on-Demand birgt neuen Diskussionsstoff über die Rechtfertigung der GEZ-Gebühren.

      Per Definition ist jede Person verpflichtet, die in Besitz eines Geräte ist, dass ihm den Empfang von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ermöglicht, zur Entrichtung der sog. GEZ-Gebühr zu leisten.

      Dies könnte sich aber zukünftig ändern, sollte im Einzug der Digitalisierung der TV-Sender (ab 2010 bundesweite Abschaltung sämtlicher Analogsender!!!), jeder Kunde nur noch das anschauen kann, was er auch tatsächlich angefordert und wofür er bezahlt hat.

      Schon seit einiger Zeit werden u.a. aus diesen Gründen in den Medien und Regierung Stimmen laut, die nach einem generellen Pflichtbeitrag für alle Bundesbürger verlangen, da jeder in irgendeiner Weise von der Arbeit und Leistung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten profitiert.

      Ein Umdenken und Neuregelung ist somit von Nöten, um diesen Sachverhalt genau klären zu können.
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 14:17:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hy,
      interessant. Aber warum bringst Du das in diesem Thread?
      Hat Metabox_iK noch irgend etwas mit Fernsehen, Internet oder überhaupt etwas zu zun?

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      Avatar
      schrieb am 13.06.01 15:51:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich mag das Blatt nicht, aber es passt hier hinein..
      Gruß
      EM

      Interview mit der Zeitschrift InfoSat

      Frau Dr. Leonhard, seit unserem letzten Gespräch vor etwa einem halben Jahr stellten Sie in Aussicht, dass man politisch etwas unternehmen müsse gegen die im deutschen Bezahl-Fernsehen eingesetzte d-box-Technologie von Kirch, die nicht die Vorgaben der EU erfüllt. Was ist bislang geschehen, und wie kann der diskriminierungsfreie und chancengleiche Zugang von der politischen Seite her gewährleistet werden?

      Leonhard: Es ist eine ganze Menge geschehen. Zunächst: Auf meine Initiative gab es intensive Konsultationen sowohl mit privaten wie mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern, mit Endgeräteherstellern und nicht zuletzt politischen Entscheidungsträgern. Nicht nur das Problembewusstsein hat enorm zugenommen - vor allem besteht jetzt Einigkeit: Wir können im Interesse des Wettbewerbs, aber auch der Meinungs-und Informationsfreiheit die Entstehung von Monopolen auf gar keinen Fall zulassen. Auch und gerade nicht auf einem Markt, der erst im Entstehen begriffen ist. Weitere Gespräche - auf telekommunikations-, wettbewerbs- und medienrechtlicher Ebene - sind schon geplant. Die Medienpolitik kommt nach meiner festen Überzeugung eine wesentliche Rolle zu. Bekanntermaßen sind die Landesmedienanstalten dabei, eine Satzung über den Zugang zum digitalen Fernsehen zu erarbeiten, die den Vorgaben des vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags entspricht. Ziel ist, einen chancengleichen, nicht diskriminierenden Zugang zum digitalen Fernsehen zu angemessenen Bedingungen zu ermöglichen.

      Steht nun endlich eine Änderung des Fernsehsignalübertragungsgesetzes (FÜG) an, das die Richtlinie 95/47/EG unter der Regierung Kohl zugunsten von Herrn Kirch sehr weit auslegte?

      Leonhard: Ich möchte Ihre Frage, die mehrere Einzelaspekte beinhaltet, doch stärker differenzieren: Sie sprechen Probleme an, die mit der Verschlüsselungstechnologie der d-box zusammenhängen. Wir müssen sehen, dass das FÜG einen Bereich regelt, der extrem von rapidem technischem Wandel und Fortschritt geprägt ist. Daher rührt die Schwierigkeit, Bestimmungen so zu fassen, dass sie einerseits die nötige Offenheit für technische Änderungen hat, andererseits aber so eindeutig sind, dass in jedem Einzelfall Rechtssicherheit besteht. Konkret heißt das: Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Rechtsanwendung zu Ergebnissen führt, die den Absichten des Gesetzgebers Rechnung tragen. In der Begründung des FÜG heißt es ausdrücklich, Ziel des Gesetzes sei sicherzustellen, dass alle Anbieter von Pay-TV-Diensten ihre Programme grundsätzlich an alle Kunden liefern können. Und einer Monopolisierung im Bereich der Endgeräte, die für Digital-TV-Empfang tauglich sind, soll ausdrücklich vorgebeugt, die breite und vielfältige Markteinführung neuer Geräte gefördert werden. Wird das bei der Rechtsanwendung berücksichtigt, könnte sich eine Änderung des FÜG erübrigen. Wesentlich allerdings ist die Einrichtung der Schlichtungsstelle, die nach dem FÜG zur Regelung von Streitigkeiten über das Gesetz vorgeschrieben ist. Damit kann eine schnelle, einheitliche und kostengünstige Streitbeilegung erfolgen oder, anders ausgedrückt, auf einfache Weise Rechtssicherheit geschaffen werden. Weil die Bundesrepublik die Schlichtungsstelle noch nicht eingerichtet hat, droht die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren an.

      Nach InfoSat-Informationen fand am 27. Januar 2000 in Berlin auf ihre Initiative ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Siegmar Mosdorf statt, an dem weitere Entscheidungsträger und Endgerätehersteller teilnahmen. Welche Ergebnisse hatte das erste Treffen auf dieser Ebene?

      Leonhard: Wir haben Übereinstimmung darüber erzielt, dass keine Regelung oder gesetzliche Bestimmung eine Monopolisierung beim digitalen Fernsehen zulassen darf. Konkret: Auf allen Ebenen - der Europäischen Union, des Bundes und der Länder - muss sorgfältig überprüft werden, ob und inwieweit dazu Änderungen von Vorschriften notwendig sind. Ich bin sehr zufrieden, dass uns dieser erste, wesentliche Schritt zur Bildung von Konsens so schnell gelungen ist.
      Ist es nun an der Zeit, einen "Runden Tisch" der Marktbeteiligten und politisch Verantwortlichen einzuberufen, damit Deutschland gerade noch rechtzeitig auf den digitalen Zug aufspringen kann und nicht - wie bisher - eine ganze Zukunftsbranche durch fehlende Umsetzung europäischer Richtlinien und zum Schutz vor Monopolen stiefmütterlich vor sich hindümpelt?
      Leonhard: Ich denke, ich konnte deutlich machen, dass von politischer Seite das aktuell Notwendige erkannt und angepackt wurde. Ein nicht unwichtiger Schritt auf parlamentarischer Seite ist die Einrichtung eines Unterausschusses des Ausschusses für Kultur und Medien, der sich ganz zentral auch mit diesen Fragen befassen wird. Im übrigen: Es gibt bereits eine aus mehreren Arbeitsgruppen bestehende Initiative zur Einführung des digitalen Fernsehens in Deutschland, zu der Programmanbieter, aber auch Verbände anderer Marktteilnehmer gehören. Und noch etwas ist zu bedenken: Dass die Entwicklung in Deutschland gegenwärtig möglicherweise weniger dynamisch verläuft als in einige anderen Staaten, hat seine Ursache nicht allein in der Regulierung: Wie es in einem Bericht der EU-Kommission heißt, ist nicht zu unterschätzen, dass es bei uns schon in der "analogen Welt" ein verhältnismäßig reiches Angebot von frei zugänglichen Programmen gibt. Das erschwert digitalen Diensten natürlich den Zugang zum Markt in ganz anderer Weise als in Ländern, in denen das nicht der Fall ist. Die Bedeutung der Marktstrukturen ist also nicht zu verkennen.

      In unserem letzten Gespräch führten Sie zur Verbindung Leo Kirch/Dr. Helmut Kohl aus: "Kohl liebte Kirch". Nun kam ans Licht, dass Herr Kohl auf Kosten von Herrn Kirch zu diversen Terminen geflogen worden ist. Ist das der Dank für "kleine Gefälligkeiten" zu Zeiten, als Helmut Kohl noch Kanzler war?

      Leonhard: Das sind gegenwärtig noch Spekulationen, an denen ich mich nicht beteiligen möchte.
      Leo Kirch baut in seinem Medienkonzern eine vertikale Vermarktungskette auf. Dies bezieht sich sowohl auf den Rechteerwerb von Inhalten wie aktuellen Spielfilmen oder Reportagen über die Erstverwertung im Kino, die Zweit- und Drittverwertung im Pay-TV bzw. per Video bis hin zur Ausstrahlung im frei zugänglichen Fernsehen. Über diese Kette versucht Kirch, Einfluss zu nehmen auf vor- und nachgelagerte Märkte wie beispielsweise den Technik-Markt.

      Durch seine Lizensierungspolitik bei BetaResearch, Rechteinhaber des Verschlüsselungsprogramms der d-box, kommen nur ihm genehme Anbieter zum Zuge. Ist eine solche Monopolpolitik nicht bereits an sich ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

      Leonhard: Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Meinungsvielfalt im Rundfunkwesen gewährleistet sein. Das wird bei uns nicht zuletzt durch einen sehr starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk garantiert, aber auch durch die Rundfunkgesetze der Länder. Der vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Satzungen, die danach von den Landesmedienanstalten zu erstellen sind, beinhalten Regelungen, die die Besonderheiten des digitalen Fernsehens berücksichtigen. Eine verfassungswidrige Situation kann ich unter diesen Voraussetzungen nicht erkennen.

      In Deutschland grassiert allerorten eine Art Fusionsfieber. Offensichtlich können einzelne Industriezweige alleine kaum noch überleben, suchen nach Partnern oder werden gar von feindlichen Übernahmen bedroht. Wird Deutschland über kurz oder lang aufgekauft?

      Leonhard: Diese Gefahr sehe ich nicht. Es sind ja, umgekehrt, auch zahlreiche deutsche Unternehmen im Ausland aktiv. Dass es zu einer steigenden Zahl grenzüberschreitender Zusammenschlüsse kommt, ist Folge der Liberalisierung des internationalen Handels und des Binnenmarktes der Europäischen Union. Wenn ausländische Unternehmen in Deutschland investieren wie es deutsche Unternehmen im Ausland tun, halt ich das nicht für eine bedrohliche Entwicklung. Im übrigen erleben wir in unterschiedlichen Branchen, wie Sie wissen werden, dass Fusionen sehr oft nicht die Erwartungen erfüllen, die anfangs in sie gesetzt wurden.

      Die GEZ-Gebühren sollen angehoben werden. Für die öffentlich-rechtlichen Programme sollen die Zuschauer ab dem kommenden Jahr 3,33 Mark zahlen. Wie kann es übereingehen, dass die öffentlich-rechtlichen Programme jedes Jahr mehr Überschüsse machen, gleichzeitig aber die Gebühren für die Endkonsumenten angehoben werden?

      Leonhard: Die Höhe der Rundfunkgebühren, die durch die geplante Heraufsetzung erreicht wird, stimmt auch mich bedenklich. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wiederholt eine Bestandsgarantie zugebilligt. Es hat auch ausdrücklich klargestellt, dass Sache der öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst ist zu bestimmen, was konkret zur Ausführung ihres Auftrags erforderlich ist. Dieses Recht ist aber nicht grenzenlos, und deswegen sind die Empfehlungen der Rundfunkgebührenkommission deutlich hinter den Forderungen der Anstalten zurück geblieben. Derzeit wird die geplante Gebührenerhöhung von den Ministerpräsidenten der Länder diskutiert. Man sollte die Ergebnisse dieser Diskussion abwarten.

      Sportübertragungen werden immer mehr zur Abzocke der Sportverbände. Ein Szenario, dass Live-Sport demnächst nur noch im Bezahlfernsehen läuft, war vor einem Jahr noch ein Schreckgespenst und ist heute in den meisten Bereiche schon Realität. Wenn schon die Preise für Sportübertragungen in den Himmel wachsen, muss man dann nicht das öffentliche Interesse der Gebühren- und Steuerzahler über das marktwirtschaftliche Interesse einzelner Verbände und Medienkonzerne stellen und endlich klare Richtlinien schaffen, die es ermöglichen, Volkssport für jedermann - unabhängig von der jeweiligen Solvenz - zu zeigen? Ist hier nicht auch die Medienpolitik gefragt?

      Leonhard: Solche Richtlinien werden mit dem vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten, weil die Länder die mit der Fernsehrichtlinie der EU gegebene Möglichkeit wahrgenommen haben, eine Liste mit Ereignissen aufzustellen, die im frei zugänglichen Fernsehen zu übertragen sind. Dazu gehören unter anderem die Olympischen Spiele, Spiele der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bei Europa- und Weltmeisterschaften, aber auch eine ganze Anzahl weiterer wichtiger Sportevents. Sie stellen aber zu Recht fest, dass die hohen Summen, die heute für Übertragungsrechte an Sportereignissen bezahlt werden müssen, Ergebnisse eines Marktprozesses sind. Soll regulierend eingegriffen werden, müssen die Rechte der Beteiligten beachtet werden. Dazu gehört, dass Verwertungslizenzen verfassungsrechtlich als Eigentum zu bewerten sind. Notwendig ist also eine Güterabwägung mit den Interessen der Allgemeinheit. Ich hoffe, dass das mit den Regelungen im neuen Rundfunkstaatsvertrag gelungen ist.
      Wie der Medienberater Dr. Helmut Thoma im Gespräch mit InfoSat anmerkt, denkt man bei CLT/Ufa über Beazahlfernsehen via Internet nach.

      Auch Bernd Schipphorst von Bertelsmann New Media sprach im InfoSat-Gespräch für Video-on-demand-Dienste über das Internet aus. Glauben Sie, die neuen Medien eröffnen jetzt wirklich neue Wege, Fernsehen zu transportieren? Ist dies vielleicht die logische Konsequenz der mangelnden Ausbaufähigkeit der veralteten Telekom-Kabelnetze?

      Leonhard: Ich bin überzeugt, dass die technische Entwicklung mittel-, zumindest aber längerfristig zu einer Konvergenz bislang unterschiedlichen Übertragungswege und Übertragungsplattformen führen wird. Das wird höchstwahrscheinlich unabhängig vom zustand der Kabelnetze geschehen. Allerdings können moderne, leistungsfähige Kabelnetze einen nicht unerheblichen Beitrag auf dem weiteren Weg in die Informationsgesellschaft sein.

      Das Kabelnetz der Deutschen Telekom ist über die Jahre der Monopolherrschaft ein marodes Geschäft geworden. InfoSat berichtete schon Ende 1998 über die Störstrahlung im Kabelnetz, die nachweislich den Flugverkehr sowie Polizei- und Rettungsfunk stört und damit zum Sicherheitsrisiko wird. Wie die Betroffenen gegenüber InfoSat berichten, ist es bereits zu massiven Zwischenfällen gekommen. Nun sollen bis zu sieben TV-Programme und auch Radiokanäle aus dem jeweiligen Kabelnetz genommen werden. Ist das Kabelnetz überhaupt noch zu retten?

      Leonhard: Das Problem der Störstrahlung muss ernst genommen werden und darf auf keinen Fall zu Sicherheitsproblemen führen. Allerdings: Es handelt sich hier primär um eine technische, weniger eine politische und insbesondere nicht eine medienpolitische Frage. Nach meinem Kenntnisstand jedoch betrifft das Problem weniger das Kabelnetz der Telekom als vielmehr unprofessionell verlegte Kabel in Wohnhäusern. Es wird, so wurde mir berichtet, derzeit intensiv an Lösungen für das Problem gearbeitet, die - soweit möglich - beidem Rechnung tragen: den Interesse insbesondere der Flugsicherung als auch den Interesse von eventuell betroffenen Progammveranstaltern.

      Die Beseitigung der Störstrahlungsproblematik soll, laut Angaben des Vorsitzenden der DLM, Dr. Norbert Schneider, über 15 Milliarden DM kosten. Ein Beitrag in dieser Größenordnung wollte die Deutsche Telekom AG für den Verkauf ihres Kabelnetzes erlösen. Gibt es das deutsche Kabel jetzt zum Nulltarif?

      Leonhard: Das glaube ich kaum. Nach wie vor ist das Interesse inländischer wie ausländischer Bieter groß. Das ändert allerdings nichts an der Bedeutung, die eine baldmögliche Modernisierung des Kabelnetzes hat: Wenn die Möglichkeiten der Breitbandkabelnetze flächendeckend auch für Internetdienste genutzt werden könnten, dann wäre das für das Medium Internet, für die Internetwirtschaft und damit für den Standort Deutschland insgesamt ein wesentliches Plus.

      InfoSat 2/00
      Avatar
      schrieb am 13.06.01 16:16:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      ist dir langweilig, peanut? :confused:
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 13:48:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallöle....hab euch mal noch etwas "unnötiges" geschrieben...lol

      Kommt der multimediale Super-Gau?

      Otto Normalverbraucher hat einen anstrengenden Arbeitstag hinter sich. Zuhause angekommen, schaltet er erst einmal das Radio ein. Auf Kanal "Phoenix 0815" präsentiert ein bekanntes Autohaus den Wetterbericht; anschließend kreischt ihm die Moderatorin die Gewinner des letzten Quiz´ ins Ohr. Hauptgewinn ist eine Wochenendprobefahrt mit dem neuen Sportwagen META1000 der Marke MBX.

      Schade, mault Otto, und schaltet das Radio aus, bevor der 7-sekündige Nachrichtenteil, gemeinsam mit dem Boulevardblatt "BLÖD" produziert, einsetzt, um die neuesten Zahlen der Ausländerkriminalität zu verkünden. Zusammen mit seiner Flasche Bier läßt sich Otto auf die Couch fallen.

      Nach dem ersten herzhaften Schluck greift er zur Fernbedienung seiner neuen Multimedia- Anlage und schaltet einen der drei verbliebenen Sender, die noch ohne automatischen Gebühreneinzug zu empfangen sind, ein.
      Doch ohne Preis nur Scheiß: Der wie immer wild umherspringende Entertainer Harry Schweinfurt fragt mehrere ältere Damen über ihre Erfahrungen mit dem neuen chipgesteuerten Melonenraspler aus.

      Gleichzeitig blinkt bereits die zu drückende Eingabetaste für die Bestellung per Fernbedienung in einer Bildschirmecke auf. "Nee", denkt sich Otto, "heute hab` ich Lust auf einen guten Film. Doch in den gebührenfreien Programmen zeigen sie eh` bloß den Schrott von vor 6 Jahren, der bereits auf allen Gebührenkanälen gelaufen ist." Also schaltet Otto doch einen Gebührensender ein und zappt lustlos zwischen der neuesten Bruce-Willis- Action und der Fußball-Liveübertragung umher. Müde nach soviel Kultur schaltet er zu später Stunde zurück zu den gebührenfreien Sendern und schläft, während auf dem Multimediagerät Angebote von Brasilianerinnen und Russinnen vorüberflimmern, die nach Werbefirmenanpreisung nur darauf warten, per Fernbedienungsknopfdruck geheiratet zu werden, ein.

      Vision oder Fiktion?

      ...weiter gehts bei Dodo www.metabox-info.de
      Avatar
      schrieb am 15.06.01 13:56:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      ....:laugh:.....:laugh:....."müde nach soviel Kultur".......


      Ha ha ha ha.....Guuuuuuuuut.....
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 09:22:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      15.06.2001 - Premiere World soll auf F.U.N. Universaldecodern empfangen werden können.

      Die Medienallianz F.U.N. Free Universe Network hat gemeinsam mit seinem Mitgliedsunternehmen Irdeto Access Klage vor einem Schiedsgericht gegen KirchPayTV erhoben. Sie wollen erreichen, dass Premiere World auch auf den Universaldecodern nach dem F.U.N.-Standard empfangbar ist. KirchPayTV hatte sich im Genehmigungsverfahren ueber den Zusammenschluss mit BSkyB gegenueber der EU-Kommission verpflichtet, eigene PayTV-Programme auch ueber andere Digitalplattformen als die d-Box zugaenglich zu machen. Die Kommission hatte festgestellt, dass KirchPayTV beim PayTV in Deutschland praktisch ein Monopol haelt. Nachdem KirchPayTV dieser Verpflichtung ist trotz wiederholter Aufforderungen durch F.U.N. nicht nachgekommen ist, sah sich die Medienallianz zum Erhebung der Klage gezwungen.

      Ziel der Klage ist eine Vereinbarung zwischen KirchPayTV und F.U.N., die sicherstellen soll, daß die Programme von Premiere World auch über die F.U.N.-Universaldecoder empfangen werden können. Dazu soll das Programm unter Verwendung des Simulcrypt-Verfahrens mit dem Verschlüsselungssystem von Irdeto Access verschlüsselt werden. Den Herstellern von F.U.N.-Universaldecodern würden dann erstmalig gleichrangige Wettbewerbschancen eingeräumt. Obwohl die KirchGruppe in öffentlichen Verlautbarungen, insbesondere in einem Schreiben an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Beck, die auch von den Landesmedienanstalten befürwortete Lösung über eine gemeinsame Schnittstelle (Common Interface) unterstützt, kann F.U.N. weiterhin keine Handlungsbereitschaft der KirchGruppe erkennen.

      "Bei allen diplomatischen Bemühungen zur Öffnung der Märkte für digitales Fernsehen sehen wir uns auch zu energischen Schritten gezwungen" kommentiert Lutz Mahnke, Vorsitzender der Medien- und Technikallianz F.U.N.. "In einem offenen Markt ist kein Platz für eine exklusive Kopplung von Decoder und Programm, wie Premiere sie bisher betrieben hat. F.U.N. steht mit dieser Aussage und mit der Forderung nach offenen europäischen Standards wie DVB Common Interface und DVB MHP nicht alleine. Sie werden getragen vom europäischen Parlament, den Landesmedienanstalten und zahlreichen Organisationen, die sich für Marktwirtschaft und Verbraucherschutz einsetzen."
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 09:25:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Teleclub plant digitales Programmpaket ohne d-box

      15.06.2001 - Der Pay-TV-Sender fügt sich dem d-box-Verbot in der Schweiz.

      Der Schweizer Teleclub, bei dem auch die KirchGruppe mit 40 Prozent beteiligt ist, plant weiter ein digitales Pay-TV-Paket. Dieses soll nun in der zweiten Jahreshälfte starten. Und zwar nicht auf der d-box, sondern auf den von den Kabelnetzbetreiber eingesetzten Set-Top-Boxen.

      Im November 1999 verhängte der Schweizer Bundesrat ein d-box-Verbot, da dieses geschlossene System "die freie Programmauswahl einschränke, weil sie nur ein einziges Entschlüsselungssystem fest eingebaut hat." Das Ministerium fordert eine offene Set-Top-Box mit Multicrypt-Technologie (Conditional Access). Der Teleclub hatte zwar Beschwerde auf diese Eintscheidung des Schweizer Bundesrates eingelegt, dieses wurde jedoch nun abgewiesen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.01 08:44:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,
      ich muss mich mal wieder an dieser Stelle über Vater Staat auslassen.....denn die Politik in Deutschland ist eine "Bremse" für den Ausbau des digitalen Netzes um in Zukunft interaktives Fernsehen zu geniesen.

      Man sollte dem Staat hier mal die rote Karte zeigen.

      Der Staat hat sich beim Verkauf des Telekom-Kabelnetzes zu sehr an kurzfristigen Verkaufserlösen orientiert.
      Außerdem sind dem Staat die zu erwartende Steuererlöse und Standortinteressen inzwischen wichtiger als eine Medien-Infrastrukturpolitik. Während man noch in den 80-er und 90-er Jahren den Ausbau der Kabelnetze subventioniert habe, werde nun auf private Investoren gesetzt.

      Deshalb müsse die Einführung des digitalen Fernsehens automatisch auch für die Kunden teuer werden, was letztlich der Akzeptanz des Digital-TV schadet.

      Zur Zeit liegt der Anteil digitaler TV-Haushalte in Deutschland nur bei sechs Prozent liege, während er in Großbritannien bereits 30 Prozent erreicht hat.

      Dies liegt in erster Linie an der Vielzahl analoger Free-TV-Kanäle zweitens an der Verteuerung der immer knapper werdenden attraktiven Inhalte.

      Hinzu komme, dass vom Full-Service-Network zwar später zusätzlich Telefonie und Fast-Internet angeboten werden könnten, es für beide Dienste aber bereits heute preisgünstige und funktionierende Alternativen (DSL-Technologie) gibt.

      Die eigentliche Chance für das digitale Kabelfernsehen,liegt in der Kombination von Fernsehen und Internet.

      David Colley, Europa-Chef von Callahan Associates und Chief Executive Operator von Kabel NRW, kündigte an, sein Unternehmen wolle in Nordrhein-Westfalen bis Ende des Jahres etwa 50.000 Kabelkunden gewinnen. Für 100.000 Haushalte seien die Kabelzugänge bereits rückkanalfähig digitalisiert, mit der Umrüstung von 300.000 weiteren Zugängen werde gerade begonnen. Im Raum Düsseldorf/Neuss sollen im September die ersten Haushalte die neuen Angebote auch nutzen können. Mit Pay-TV („Digital-Video-Services“) will Kabel NRW allerdings erst im kommenden Jahr beginnen. Noch verhandle man sowohl mit Inhalte-Anbietern als auch mit Set-Top-Box-Herstellern.........

      Gruß
      EM
      Avatar
      schrieb am 01.07.01 21:51:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      hi peanut :)

      Aus der FTD vom 2.7.2001 www.ftd.de/kabel-tv
      Allianz der Sender gegen neue Kabeleigner
      Von Lutz Meier, Berlin

      Nach Jahren des Grundsatzstreits treten Privatsender und Öffentlich-Rechtliche in Deutschland mit gemeinsamen Forderungen zur künftigen TV-Übertragung im Kabel auf.

      Angesichts des anstehenden Verkaufs der restlichen Kabelnetze der Telekom, welcher die Fernsehordnung in Deutschland gründlich verändern kann, haben die Spitzen von ARD, ZDF und des Privatsenderverbands VPRT zusammen ein Papier verfasst, das darauf abzielt, den Einfluss der neuen Kabeleigner zu beschränken. Den weitaus größten Teil will das US-Unternehmen Liberty Media übernehmen.

      Das Papier, das am Montag veröffentlicht wird und der FTD in seiner endgültigen Form vorliegt, wendet sich an Medienpolitiker und Regulierungsinstanzen ebenso wie an die künftigen Kabelnetzeigner selbst, die in Verhandlungen mit den Sendern die Bedingungen für die TV-Übertragung aushandeln müssen. Der Katalog, den Kirch- und Bertelsmann-Sender ebenso stützen wie die meist uneinigen ARD und ZDF, sei "in großer Harmonie" entstanden, sagt einer der Verfasser auf Seiten der Privatsender.



      Ruf nach Regulierung


      Für die Privatsender bedeutet das Papier eine grundsätzliche Kehrtwende. Jahrelang hatten die Sender und ihr Verband angesichts der Digitalisierung ihrer Verbreitungswege - das Kabel ist der wichtigste - die weitgehende Abschaffung der Regeln für die TV-Übertragung verlangt. Solange das Kabelmonopol der Telekom zumindest teilweise weiterzubestehen versprach, hatten die Sendereigner - zunächst Kirch und Bertelsmann gemeinsam, später Kirch allein - auf exklusive Bündnisse mit der Telekom gesetzt, um ihnen zuträgliche Bedingungen zu sichern. So ging es der Kirch-Gruppe bei ihrer nun gelösten Allianz mit der Telekom darum, die von ihr entwickelte D-Box-Technik als Standard im digitalen Kabelnetz durchzusetzen.


      Nun sehen sich die Sender plötzlich einem US-Unternehmen gegenüber, der Holding Liberty Media. Das weltweit operierende Unternehmen wird sich wahrscheinlich um die gewohnten Usancen und Spezifika der deutschen Kabelordnung wenig scheren wollen. Um mit dem Kabel Geld verdienen zu können, wird der Konzern bestrebt sein, die Geschäftsbedingungen im Kabel gründlich zu ändern und einen Großteil derjenigen Geschäfte in der digitalen Kabelordnung selbst zu machen, auf die auch die Sender spekulieren. Deswegen und wegen der enormen Macht des künftigen Nahezu-Monopolisten, der im Gegensatz zur Telekom auch als Inhalteanbieter auftritt, rufen nun auch die Privatsender wieder nach den Regulierungsinstanzen.


      Zwar haben die für Medienpolitik zuständigen Bundesländer und die Landesmedienanstalten festgelegt, dass es einen "offenen und diskriminierungsfreien Zugang" der Sender und Diensteanbieter geben soll. Was das aber bedeutet, ist noch kaum definiert. ARD, ZDF und VPRT fordern, dass es die Wahl des Kunden bleibt, mit welcher Technik und von wem er welche Dienste bezieht: "ARD/ZDF und VPRT gehen davon aus, dass der Kabelkunde die freie Wahl des Endgeräts hat." Jeder Diensteanbieter, der interaktive Angebote oder Pay-TV über Kabel betreibt, müsse die Möglichkeit haben, seinen Kunden eigene Empfangsboxen ins Haus zu stellen.



      Technische Spezifika offen legen


      Wenn der Kabeleigner wie geplant seinen Kunden ein Empfangsgerät zur Verfügung stellt, müssten alle Angebote der Sender dort zugänglich sein: "Die Art und Weise der Darstellung dieser Inhalte-/Diensteangebote darf allerdings nicht zur Benachteiligung oder Diskriminierung führen", heißt es in dem Papier. Die "technischen Spezifikationen" des Netzes müssten vom Kabeleigner offen gelegt werden - Änderungen nur mit Zustimmung der Sender.


      Ebenso müssten in den elektronischen Programmführern des Kabeleigners die Senderangebote "gleichberechtigt und diskriminierungsfrei zu den Angeboten des Kabelnetzbetreibers" abgebildet werden, fordert das Papier. Wenn der Kabeleigner multimediale Zusatzdienste anbietet, solle zudem auf jeden Fall der europäische MHP-Standard als Technik festgelegt werden.


      Aus dem Kreis der Staatskanzleien der Bundesländer hieß es, man sei sich einig, wegen des Kabelnetzverkaufs zunächst keine regulatorischen Änderungen zu planen. Die TV-Konzerne hätten sich bei der letzten Novelle des Rundfunkrechts teilweise gegen genau die Regulierungen gewehrt, die sie nun forderten.



      © 2001 Financial Times Deutschland


      mfg

      junkstro
      Avatar
      schrieb am 22.11.01 09:03:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bundeskartellamt muss Versäumnisse von Politik und Marktteilnehmern ausbaden


      Im Kabelnetz droht ein Monopol das andere abzuwechseln


      Von Donata Riedel, Handelsblatt


      Nachdem sich die Telekom in diesem Jahr endlich dazu entschlossen hat, ganz aus dem Kabel auszusteigen, und Investoren gefunden hat, müsste die Hängepartie jetzt eigentlich ein Ende finden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Von Multimedia-Zukunft spricht mittlerweile niemand mehr, stattdessen ist von einem neuen Monopol die Rede: Liberty Media. Der aggressive US-Investor hat 60 Prozent des Telekom-Kabels gekauft. Nun richten sich die Hoffnungen darauf, dass das Bundeskartellamt seinen Einfluss begrenzt.

      Die kleineren Kabelanbieter befürchten, dass Liberty das Telekom-Monopol lediglich durch ein eigenes Monopol ersetzen wird. Fernsehsender bangen um den Zugang zu den Zuschauern. Und Medienpolitiker fürchten, dass Liberty das US-System mit wenigen schlechten frei empfangbaren Sendern und vielen teuren Pay-TV-Programmen nach Deutschland exportieren könnte.

      Bei diesen Sorgen handelt es sich nicht nur um die Angst der Verlierer; sie gründen auf dem, was Liberty in Deutschland bisher angekündigt hat. Danach will das Unternehmen im Kabelnetz zunächst die Fernsehprogramme digitalisieren und den so frei werdenden Platz vor allem für neue Pay-TV-Angebote nutzen.

      Gleichzeitig ist Liberty in Deutschland der einzige Anbieter, der neben dem Infrastrukturbetrieb auch an Inhalteanbietern wie Murdochs News Corp. beteiligt ist. An diesem Querverbund entzünden sich die Sorgen der Sender um ihren Platz im Kabel. Verstärkt wird diese Sorge durch den Vorstoß des Liberty-Gründers John Malone, über seine Murdoch-Verbindung Einfluss auf die Kirch-Gruppe zu bekommen. Murdoch ist an Kirchs Pay-TV-Sender Premiere beteiligt, will sich dort aber wegen der hohen Verluste zurückziehen. Dagegen wiederum wehrt sich Leo Kirch, der allerdings selbst nicht das Geld hätte, Murdochs Anteil zurückzukaufen. Libertys Verflechtungen muss das Bundeskartellamt mitbedenken, wenn es am 5. Januar entscheidet, ob der Konzern die sechs Kabel-Regionalgesellschaften der Telekom kaufen darf.

      Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die Kartellwächter inzwischen mit den Ansprüchen, die an sie gestellt werden, überfordert sind: Im Grunde verlangen die Liberty-Kritiker nichts anderes als Infrastrukturpolitik von einer Behörde, die nur prüfen kann, ob der Verkauf den Wettbewerb einschränkt oder nicht. Die Infrastrukturpolitik hat Mitte der 90er-Jahre die Bundesregierung bei der Privatisierung der Telekom versäumt: Sie hätte die Fernsehkabel nicht der Telekom zuschlagen dürfen.

      Für das Kartellamt ist allerdings schon die Wettbewerbsprüfung nicht einfach, denn Liberty verhandelt über weitere Zukäufe wie die Übernahme von Telecolumbus von der Deutschen Bank. Die Strategie dahinter ist vernünftig: Das Kabelnetz, das bisher die Telekom betrieben hat, endet an den Grundstücksgrenzen. Die Hausverteilanlagen werden von zahlreichen kleinen Anbietern betrieben, die auch die Kundenbeziehungen halten. Liberty will nun in den sechs Bundesländern, in denen das Unternehmen die Telekom-Kabel erwirbt, die Netze der kleinen Anbieter hinzukaufen.

      Indirekt hält Liberty bereits Anteile an UPC und Primacom. Wenn man diese Unternehmen und Telecolumbus hinzurechnet, käme Liberty bei den Hausverteilanlagen auf einen Marktanteil von 37 %. Bei den Fernnetzen insgesamt (Telekom und andere) erreicht Liberty 54 %. Der andere große Kabelkäufer, die Callahan-Gruppe, kommt auf 32 % bei Fernnetzen und 12 % bei den Hausverteilanlagen. In der Branche halten sich allerdings Gerüchte, dass Callahan auf längere Sicht seine ehrgeizigen Ausbaupläne finanziell nicht durchhalten wird. Als Konkurrent ernst zu nehmen ist darüber hinaus die Bosch Telecom, die über genügend Geld verfügt, um ihren Sechs-Prozent-Marktanteil durch Zukäufe auszubauen.

      Gruß
      EM


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