checkAd

    ***Werbungskosten der Frau bei erziehungsurlaub,Hilfe... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.01 14:57:15 von
    neuester Beitrag 18.06.01 16:20:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 421.979
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 263
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.06.01 14:57:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im März 2000 stellte sich bei uns Nachwuchs ein und meine
      Frau ging schon Weihnachten 99 in den Mutterschutz.
      Sie "genießt" auch die Erziehungszeit und ist somit das
      ganze Jahr 2000 angestellt gewesen.

      Auf der Steuerkarte ist bei Ihr ein Bruttolohn von ca.
      DM 1.100 angegeben.(Mutterschaftsgeld vom Betrieb).

      Das FA zog aber von unserem gemeinsamen zuversteuerden
      Einkommen nur bei mir den Werbungskosten Pauschbetrag von
      DM 2000 ab.(sonst 4000 DM)

      Ist das so rechtens...?

      TascheVoll
      Avatar
      schrieb am 16.06.01 16:43:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, alles i.O..
      Einen Werbungskosten Pauschbetrab gibt es nur, soweit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt wurden. Da aber nur Du Eink. aus Nichtselbständiger Arbeit hast, bekommt ihr auch nur einen Freibetrag von 2000 DM.
      Immerhin: Das Mutterschaftsgeld sollte steuerfrei sein :)(erhöht aber den Progressionsvorbehalt :().

      Hoffe die Auskunft reicht.

      Gruss
      wh
      Avatar
      schrieb am 17.06.01 00:06:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      @TascheVoll:
      Wir ( nicht verheiratet )bekommen im November ebenfalls Nachwuchs und wären euch für Tip`s jeglicher Art sehr dankbar ( was Behördengänge etc. angeht ). Viele Dinge wie Einmalzahlungen der Zusatzversicherung für Erstausstattung ( im öffentlichen Dienst )etc. erfährt man nur von anderen Eltern. Freiwillig sagt einem das niemand - meist verliert man dann nach einer gewissen Zeit den Anspruch darauf, wenn man keinen Antrag stellt.
      Wenn Du also Tip`s ( steuerrechtliche etc. ) hast, wäre es nett wenn Du mir diese am besten via Boardmail kurz mitteilen könntest ( Stichworte reichen ! )

      Viel Spaß noch mit eurem Kleinen und herzliche Grüße aus dem Münchner Süden !

      P.S. Kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten - interessiert mich aber zwangsläufig selbst !;)





      Avatar
      schrieb am 17.06.01 15:48:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Progressionsvorbehalt ???
      Was ist denn das nun wieder
      Avatar
      schrieb am 18.06.01 16:20:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke erst mal @ alle

      Progressionvorbehalt :

      Eigentlich Steuerfreies Entgelt Mutterschaftsgeld,Kurzarbeitergeld
      u.s.w wird in der Steuerprogression mit einberechnet
      und erhöht Deine zu entrichtende Steuer , obwohl
      eigentlich Steuerfrei....

      @ appendix75

      Denke mal übers Erziehungsgeld nach,
      ist ja Einkommensabhängig !

      TascheVoll


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      ***Werbungskosten der Frau bei erziehungsurlaub,Hilfe...