***Werbungskosten der Frau bei erziehungsurlaub,Hilfe... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.01 14:57:15 von
neuester Beitrag 18.06.01 16:20:16 von
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Im März 2000 stellte sich bei uns Nachwuchs ein und meine
Frau ging schon Weihnachten 99 in den Mutterschutz.
Sie "genießt" auch die Erziehungszeit und ist somit das
ganze Jahr 2000 angestellt gewesen.
Auf der Steuerkarte ist bei Ihr ein Bruttolohn von ca.
DM 1.100 angegeben.(Mutterschaftsgeld vom Betrieb).
Das FA zog aber von unserem gemeinsamen zuversteuerden
Einkommen nur bei mir den Werbungskosten Pauschbetrag von
DM 2000 ab.(sonst 4000 DM)
Ist das so rechtens...?
TascheVoll
Frau ging schon Weihnachten 99 in den Mutterschutz.
Sie "genießt" auch die Erziehungszeit und ist somit das
ganze Jahr 2000 angestellt gewesen.
Auf der Steuerkarte ist bei Ihr ein Bruttolohn von ca.
DM 1.100 angegeben.(Mutterschaftsgeld vom Betrieb).
Das FA zog aber von unserem gemeinsamen zuversteuerden
Einkommen nur bei mir den Werbungskosten Pauschbetrag von
DM 2000 ab.(sonst 4000 DM)
Ist das so rechtens...?
TascheVoll
Ja, alles i.O..
Einen Werbungskosten Pauschbetrab gibt es nur, soweit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt wurden. Da aber nur Du Eink. aus Nichtselbständiger Arbeit hast, bekommt ihr auch nur einen Freibetrag von 2000 DM.
Immerhin: Das Mutterschaftsgeld sollte steuerfrei sein (erhöht aber den Progressionsvorbehalt ).
Hoffe die Auskunft reicht.
Gruss
wh
Einen Werbungskosten Pauschbetrab gibt es nur, soweit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt wurden. Da aber nur Du Eink. aus Nichtselbständiger Arbeit hast, bekommt ihr auch nur einen Freibetrag von 2000 DM.
Immerhin: Das Mutterschaftsgeld sollte steuerfrei sein (erhöht aber den Progressionsvorbehalt ).
Hoffe die Auskunft reicht.
Gruss
wh
@TascheVoll:
Wir ( nicht verheiratet )bekommen im November ebenfalls Nachwuchs und wären euch für Tip`s jeglicher Art sehr dankbar ( was Behördengänge etc. angeht ). Viele Dinge wie Einmalzahlungen der Zusatzversicherung für Erstausstattung ( im öffentlichen Dienst )etc. erfährt man nur von anderen Eltern. Freiwillig sagt einem das niemand - meist verliert man dann nach einer gewissen Zeit den Anspruch darauf, wenn man keinen Antrag stellt.
Wenn Du also Tip`s ( steuerrechtliche etc. ) hast, wäre es nett wenn Du mir diese am besten via Boardmail kurz mitteilen könntest ( Stichworte reichen ! )
Viel Spaß noch mit eurem Kleinen und herzliche Grüße aus dem Münchner Süden !
P.S. Kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten - interessiert mich aber zwangsläufig selbst !
Wir ( nicht verheiratet )bekommen im November ebenfalls Nachwuchs und wären euch für Tip`s jeglicher Art sehr dankbar ( was Behördengänge etc. angeht ). Viele Dinge wie Einmalzahlungen der Zusatzversicherung für Erstausstattung ( im öffentlichen Dienst )etc. erfährt man nur von anderen Eltern. Freiwillig sagt einem das niemand - meist verliert man dann nach einer gewissen Zeit den Anspruch darauf, wenn man keinen Antrag stellt.
Wenn Du also Tip`s ( steuerrechtliche etc. ) hast, wäre es nett wenn Du mir diese am besten via Boardmail kurz mitteilen könntest ( Stichworte reichen ! )
Viel Spaß noch mit eurem Kleinen und herzliche Grüße aus dem Münchner Süden !
P.S. Kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten - interessiert mich aber zwangsläufig selbst !
Progressionsvorbehalt ???
Was ist denn das nun wieder
Was ist denn das nun wieder
Danke erst mal @ alle
Progressionvorbehalt :
Eigentlich Steuerfreies Entgelt Mutterschaftsgeld,Kurzarbeitergeld
u.s.w wird in der Steuerprogression mit einberechnet
und erhöht Deine zu entrichtende Steuer , obwohl
eigentlich Steuerfrei....
@ appendix75
Denke mal übers Erziehungsgeld nach,
ist ja Einkommensabhängig !
TascheVoll
Progressionvorbehalt :
Eigentlich Steuerfreies Entgelt Mutterschaftsgeld,Kurzarbeitergeld
u.s.w wird in der Steuerprogression mit einberechnet
und erhöht Deine zu entrichtende Steuer , obwohl
eigentlich Steuerfrei....
@ appendix75
Denke mal übers Erziehungsgeld nach,
ist ja Einkommensabhängig !
TascheVoll
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